Betreff
Antrag des Stadtmarketing Hilden e. V. auf Genehmigung zusätzlicher Verkaufsöffnungen im Stadtgebiet Hilden im Jahr 2005
Vorlage
WP 04-09 SV 32/001
Aktenzeichen
I/32-MS
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die als Anlage I und II beigefügten ordnungsbehördlichen Verordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass:

 

Anlage I:          Verkaufsoffener Sonntag am 26. Juni 2005 anlässlich des Künstlermarktes

 

Anlage II:          Verkaufsoffener Sonntag am 18. September 2005 anlässlich der Hildener Auto   schau

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Stadtmarketing Hilden e.v. hat wie für das Jahr 2004 anlässlich der Veranstaltungen „Künstlermarkt“ und „Hildener Autoschau“ die Durchführung verkaufsoffener Sonntage jeweils in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr beantragt (Antrag ist als Anlage beigefügt).

 

Bei beiden Veranstaltungen handelt es sich um festzusetzende Spezialmärkte nach § 69 i.V.m. § 68 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO). Die Voraussetzungen des § 14 Ladenschlußgesetz (LschlG) für die Öffnung der Verkaufstellen an Sonntagen in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr liegen somit vor.

 

Im Zuge der erfolgten Liberalisierung der Ladenschlusszeiten müssen die an der Verkaufsöffnung beteiligten Verkaufsstellen nicht mehr am jeweils vorausgehenden Samstag ab 14.00 Uhr geschlossen sein.

 

Die nach dem Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport vom 09. August 1999 geforderte Beteiligung der Gewerkschaften, des Einzelhandelverbandes und der Kirchen ist erfolgt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib