Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt die als
Anlage I und II beigefügten ordnungsbehördlichen Verordnungen über das
Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass:
Anlage I: Verkaufsoffener
Sonntag am 26. Juni 2005 anlässlich des Künstlermarktes
Anlage
II: Verkaufsoffener Sonntag am
18. September 2005 anlässlich der Hildener Auto schau
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Der Stadtmarketing Hilden e.v. hat wie für
das Jahr 2004 anlässlich der Veranstaltungen „Künstlermarkt“ und „Hildener
Autoschau“ die Durchführung verkaufsoffener Sonntage jeweils in der Zeit von
13.00 – 18.00 Uhr beantragt (Antrag ist als Anlage beigefügt).
Bei beiden Veranstaltungen handelt es sich um
festzusetzende Spezialmärkte nach § 69 i.V.m. § 68 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO).
Die Voraussetzungen des § 14 Ladenschlußgesetz (LschlG) für die Öffnung der
Verkaufstellen an Sonntagen in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr liegen somit vor.
Im Zuge der erfolgten Liberalisierung der
Ladenschlusszeiten müssen die an der Verkaufsöffnung beteiligten
Verkaufsstellen nicht mehr am jeweils vorausgehenden Samstag ab 14.00
Uhr geschlossen sein.
Die nach dem Runderlass des Ministeriums für
Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport vom 09. August 1999
geforderte Beteiligung der Gewerkschaften, des Einzelhandelverbandes und der Kirchen
ist erfolgt.
Günter Scheib