Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2009
Vorlage
WP 04-09 SV 68/047
Aktenzeichen
IV/68.05.06/02-2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2009 und beschließt die Neufestsetzung der Kanalbenutzungsgebühren ab 01.01.2009 wie folgt:

 

Schmutzwassergebühren

Gebühr 2008

Gebühr 2009

Abwasserreinigungsgebühr je cbm

0,89 Euro

0,83 Euro

Abwasserableitungsgebühr je cbm

0,60 Euro

0,82 Euro

 

 

 

Niederschlagswassergebühr

Gebühr 2008

Gebühr 2009

Niederschlagswassergebühr je qm

0,63 Euro

0,54 Euro

 

Die vorstehenden Gebühren sind in einem Nachtrag zur Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden aufzunehmen.“

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

1. Zur Abwasserreinigungsgebühr

 

Grundlage für diesen Teil der Gebühr ist die Abwasserabgabe und der Beitrag an den BRW. Der anzurechnende BRW-Beitrag sinkt um 104.000 Euro. Der angerechnet Aufwand für die Abwasserabgabe sinkt um 52.000 Euro.

Der Verbrauch der Nicht-Mitglieder steigt um 17.000 m³ (+0,57%), so dass die Abwasserreinigungsgebühr um 0,06 Euro (-6,74%) sinkt.

 

 

2. Zur Abwasserableitungsgebühr

 

Der gebührenmindernde Faktor „Öffentliches Interesse“ fließt durch den Ansatz der einleitenden Fläche bei der Niederschlagswassergebühr ein und fällt somit bei der Abwasserableitungsgebühr weg.

 

Deutlich gestiegen sind die kalkulatorischen Kosten. Diese steigen im Vergleich zum Vorjahr um 395.044 Euro (+27,31 %).

Die bei der Gebührenbedarfsberechnung zu berücksichtigende AFA wird vom Wiederbeschaffungszeitwert der Kanäle ermittelt. Die Vermögenswerte der Kanäle und somit die Abschreibungsbeträge sind daher an den Baupreisindex gekoppelt, der vom statistischen Landesamt herausgegeben wird und auf den keinerlei Einfluss genommen werden kann. Des Weiteren kommen noch nicht berücksichtigte Maßnahmen hinzu, die bislang im Anlagennachweis fehlten. Dadurch wurde auch in 2007 eine deutliche Unterdeckung in Höhe von -331.971 Euro erzielt, welche in 2009 und 2010 wieder ausgeglichen werden muss. Für 2009 wird eine Vorjahresunterdeckung in Höhe von -108.823 Euro eingerechnet.

Da die erhöhten kalkulatorischen Abschreibungen erstmalig in der Gebührenbedarfsberechnung 2009 berücksichtigt werden, wird auch der Jahresabschluss 2008 mit einem deutlichen Defizit einfließen, was sich dann auch in der Gebührenbedarfsberechnung 2010 und 2011 auswirken wird.

 

Der Verbrauch laut Steueramt ist um 257.000 m³ gesunken, was bei der Abwasserableitungsgebühr auch zu einer Gebührensteigung beiträgt.

Die Abwasserableitungsgebühr steigt um 0,22 Euro (+36,67%).

 

Somit steigt die Gesamtschmutzwassergebühr um 0,16 Euro (+10,74 %)

 

 

3. Zur Niederschlagswassergebühr

 

Bei den Regenwasserkanälen sinkt der Aufwand für Gebietsentwässerungspläne um 160.000 Euro. Auch der Anteil der Abwasserabgabe für die Regenwasserkanäle sinkt um 79.000 Euro.

Die Abschreibungen sind im Vergleich zum Vorjahr nur um 7.951 Euro gestiegen (+0,69).

 

Die einleitende versiegelte Fläche steigt auf 5.310.000 m².

 

Die Niederschlagswassergebühr sinkt somit um 0,09 Euro (-14,29%).

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Entwicklung der Gebühren in den letzten sechs Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2004

2005

2006

2007

2008

2009

Abwasserreinigungsgebühr

1,04 Euro

1,06 Euro

0,86 Euro

0,87 Euro

0,89 Euro

0,83 Euro

Abwasserableitungsgebühr

1,01 Euro

1,09 Euro

0,65 Euro

0,63 Euro

0,60 Euro

0,82 Euro

Gesamtschmutzwassergebühr

2,05 Euro

2,15 Euro

1,51 Euro

1,50 Euro

1,49 Euro

1,65 Euro

Niederschlagswassergebühr

-

-

0,68 Euro

0,62 Euro

0,63 Euro

0,54 Euro

Gesamtgebühr

2,05 Euro

2,15 Euro

2,19 Euro

2,12 Euro

2,12 Euro

2,19 Euro

 

 

 

 

 

G. Scheib

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

110302

Bezeichnung: 

Stadtentwässerung

Mittel stehen zur Verfügung:

 

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

 


Personelle Auswirkungen

Nein

 

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Sichtvermerk Personaldezernent