Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von
der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2009 und beschließt die Neufestsetzung
der Kanalbenutzungsgebühren ab 01.01.2009 wie folgt:
Schmutzwassergebühren |
Gebühr
2008 |
Gebühr
2009 |
Abwasserreinigungsgebühr je cbm |
0,89 Euro |
0,83 Euro |
Abwasserableitungsgebühr je cbm |
0,60 Euro |
0,82 Euro |
|
|
|
Niederschlagswassergebühr |
Gebühr
2008 |
Gebühr
2009 |
Niederschlagswassergebühr je qm |
0,63 Euro |
0,54 Euro |
Die vorstehenden
Gebühren sind in einem Nachtrag zur Satzung über die Gebühren für die Entwässerung
der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden aufzunehmen.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
1. Zur Abwasserreinigungsgebühr
Grundlage für diesen Teil der Gebühr ist die Abwasserabgabe und der Beitrag
an den BRW. Der anzurechnende BRW-Beitrag sinkt um 104.000 Euro. Der
angerechnet Aufwand für die Abwasserabgabe sinkt um 52.000 Euro.
Der Verbrauch der Nicht-Mitglieder steigt um 17.000 m³ (+0,57%), so dass
die Abwasserreinigungsgebühr um 0,06 Euro (-6,74%) sinkt.
2. Zur Abwasserableitungsgebühr
Der gebührenmindernde Faktor „Öffentliches Interesse“ fließt durch den
Ansatz der einleitenden Fläche bei der Niederschlagswassergebühr ein und fällt
somit bei der Abwasserableitungsgebühr weg.
Deutlich gestiegen sind die kalkulatorischen Kosten. Diese steigen im
Vergleich zum Vorjahr um 395.044 Euro (+27,31 %).
Die bei der Gebührenbedarfsberechnung zu berücksichtigende AFA wird vom
Wiederbeschaffungszeitwert der Kanäle ermittelt. Die Vermögenswerte der Kanäle
und somit die Abschreibungsbeträge sind daher an den Baupreisindex gekoppelt,
der vom statistischen Landesamt herausgegeben wird und auf den keinerlei
Einfluss genommen werden kann. Des Weiteren kommen noch nicht berücksichtigte
Maßnahmen hinzu, die bislang im Anlagennachweis fehlten. Dadurch wurde auch in
2007 eine deutliche Unterdeckung in Höhe von -331.971 Euro erzielt, welche in
2009 und 2010 wieder ausgeglichen werden muss. Für 2009 wird eine
Vorjahresunterdeckung in Höhe von -108.823 Euro eingerechnet.
Da die erhöhten kalkulatorischen Abschreibungen erstmalig in der
Gebührenbedarfsberechnung 2009 berücksichtigt werden, wird auch der
Jahresabschluss 2008 mit einem deutlichen Defizit einfließen, was sich dann
auch in der Gebührenbedarfsberechnung 2010 und 2011 auswirken wird.
Der Verbrauch laut Steueramt ist um 257.000 m³ gesunken, was bei der
Abwasserableitungsgebühr auch zu einer Gebührensteigung beiträgt.
Die Abwasserableitungsgebühr steigt um 0,22 Euro (+36,67%).
Somit steigt die Gesamtschmutzwassergebühr um 0,16 Euro (+10,74 %)
3. Zur Niederschlagswassergebühr
Bei den Regenwasserkanälen sinkt der Aufwand für
Gebietsentwässerungspläne um 160.000 Euro. Auch der Anteil der Abwasserabgabe
für die Regenwasserkanäle sinkt um 79.000 Euro.
Die Abschreibungen sind im Vergleich zum Vorjahr nur um 7.951 Euro
gestiegen (+0,69).
Die einleitende versiegelte Fläche steigt auf 5.310.000 m².
Die Niederschlagswassergebühr sinkt somit um 0,09 Euro (-14,29%).
Die Entwicklung der
Gebühren in den letzten sechs Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
Abwasserreinigungsgebühr |
1,04 Euro |
1,06 Euro |
0,86 Euro |
0,87 Euro |
0,89 Euro |
0,83 Euro |
Abwasserableitungsgebühr |
1,01 Euro |
1,09 Euro |
0,65 Euro |
0,63 Euro |
0,60 Euro |
0,82 Euro |
Gesamtschmutzwassergebühr |
2,05
Euro |
2,15
Euro |
1,51
Euro |
1,50
Euro |
1,49
Euro |
1,65
Euro |
Niederschlagswassergebühr |
- |
- |
0,68 Euro |
0,62 Euro |
0,63 Euro |
0,54 Euro |
Gesamtgebühr |
2,05
Euro |
2,15
Euro |
2,19
Euro |
2,12
Euro |
2,12
Euro |
2,19
Euro |
G. Scheib
Personelle
Auswirkungen |
Nein |
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Im Stellenplan
enthalten: |
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Planstelle(n): |
Sichtvermerk Personaldezernent |