Betreff
Fortführung des Gemeinsamen Unterrichts in der Primarstufe
Vorlage
WP 04-09 SV 51/429
Aktenzeichen
III/51-Hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales beschließt wie folgt:

 

1. Bei entsprechender Bedarfslage wird an der Gemeinschaftsgrundschule Walter-Wiederhold zum Schuljahr 2009/2010 eine neue Eingangsklasse mit Gemeinsamen Unterricht für behinderte und nicht behinderte Kinder eingerichtet.

 

2. Es besteht die Möglichkeit, in dieser Klasse bis zu fünf behinderte Kinder im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts zu beschulen. Die Beschulung lernbehinderter und erziehungs­schwieriger Kinder im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts ist dann möglich, wenn die Anzahl von fünf Kindern mit anderen Behinderungsarten nicht erreicht wird.

 

3. Dieser Beschluss ergeht vorbehaltlich der  Sicherstellung der erforderlichen sonderpädagogischen Förderung der behinderten Kinder durch die Schulaufsichtsbehörde.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Beim Schulanmeldeverfahren sind für das Schuljahr 2009/10 acht Anträge von Erziehungs­berechtigten für die Teilnahme ihrer Kinder am Gemeinsamen Unterricht in einer Regelschule gestellt worden. Ein Verfahren konnte schon abgeschlossen werden. Dieser Schüler wird die Förderschule Lernen besuchen. Somit liegen noch sieben Anträge zur Entscheidung über den sonderpädagogischen Förderbedarf und den Förderort der zuständigen Schulaufsichtsbehörde (Schulamt für den Kreis Mettmann) vor. Hier ist nicht vor Ende Mai mit einer Entscheidung zu rechnen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist auf Grund der Erfahrungen der Vorjahre davon auszugehen, dass die Einrichtung einer neuen Eingangsklasse des Gemeinsamen Unterrichts ausreicht.

 

Mit Ablauf des Schuljahres 2008/09  wird eine Integrationsklasse die Gemeinschaftsgrundschule Walter-Wiederhold verlassen. Insofern ist diese Schule für eine neue Klasse wieder aufnahmefähig.

In Absprache mit dem Schulleiter und dem Schulamt Mettmann ist deshalb vereinbart worden, im kommenden Schuljahr die neue Klasse für den Gemeinsamen Unterricht an der Walter-Wiederhold-Schule einzurichten.

 

Vor der Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde über den sonderpädagogischen Förderbedarf und den Förderort  muss der Schulträger seine Zustimmung erklären (§ 19 Abs. 2 und 4 Schulgesetz). Der Schulträger kann gemäß dem Einführungserlass zum Gesetz zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung seine Zustimmung auf eine bestimmte Schule oder auf bestimmte Fallgruppen beschränken.

 

Die auf den Schulträger entfallenden Sachausgaben sind im Haushaltsplan 2009 bzw. in der Finanzplanung enthalten.

Auf Grund einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Hilden und dem Kreis Mettmann im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen erfolgt für den gemeinsamen Unterricht eine Kostenerstattung für den Einsatz der Integrationshelfer (Zivildienstleistende). Diese Erstattung erfolgt jährlich zum Ende des Schuljahres nach Vorlage einer Aufstellung über die nachweislich entstanden Kosten.

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

030101

Bezeichnung

Grundschulen

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

ja

 

 

Haushaltsjahr:

2009

2010

2011

2012

2013

Gemeinsamer Unterricht

4.650 €

7.800 €

7.800 €

7.800 €

5.000 €

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

Erträge und Aufwendungen in gleicher Höhe

 

 

Vermerk Kämmerer:

Gesehen Klausgrete