Betreff
Vertragsänderung SchokoTicket
Vorlage
WP 04-09 SV 51/428
Aktenzeichen
III/51-Hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales wie folgt:

 

     (1)  Der Eigenanteil gemäß § 97 (3) Schulgesetz NRW wird ab 01.08.2009 wie folgt neu festgesetzt:

 

            Ø    11,20 €   für den/die erste/n anspruchsberechtigte/n Schüler/in sowie alle

                                   volljährigen Schüler/innen

            Ø      6,00 €   für das 2. anspruchsberechtigte Kind

           

 

(2) Zwischen der Stadt Hilden und der Rheinischen Bahngesellschaft AG sowie dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH wird zu dem am 15.08.2002 abgeschlossenen Vertrag folgender Nachtrag vereinbart:

 

§  1

 

       § 3 Abs. 1 wird zum 01.08.2009 wie folgt geändert:

 

                   In den Sätzen 1,2 und 3 wird der Betrag von 10,80 € durch 11,20 € ersetzt

                   und von 6,00 € bleibt unverändert.

 

§  2

 

Zu diesem Vertragsnachtrag sind keine Nebenabreden erfolgt.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Durch Ratsbeschluss vom 24.10.2001 und den daraufhin mit der Rheinischen Bahngesellschaft und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr abgeschlossenen Vertrag wurde auch in Hilden das Schokoticket mit Wirkung vom 01.02.2002 eingeführt. Die bisher gesammelten Erfahrungen sind positiv zu bewerten.

 

 

Ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung des Schokotickets ist der Eigenanteil der Erziehungsberechtigten. Gemäß § 97 (3) des Schulgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung ist der Schulträger berechtigt, von den Erziehungsberechtigten einen Eigenanteil von bis zu 12,00 € für das erste und bis zu 6,00 € für das zweite Kind je Beförderungsmonat festzusetzen, soweit die Schülerzeitkarten über den täglichen Schulweg hinaus auch zur sonstigen Nutzung des Angebotes des ÖPNV berechtigen.

 

 

Mit der Einführung des Schokotickets wurde von dieser Möglichkeit auch in Hilden Gebrauch gemacht. Durch Beschluss des Rates vom 24.10.2001 wurden seinerzeit die Eigenanteile wie folgt festgesetzt:

 

 

Ø         7,70 €      für den/die erste Schüler/in sowie alle volljährigen Schüler/innen

Ø         5,00 €      für den/die zweite Schüler/in

Ø         0,00 €             ab dem 3. Kind, sowie für Schüler/innen, die Leistungen nach SGB XII beziehen.

 

 

In § 3   des o. g. Vertrages werden diese Eigenanteile ausdrücklich genannt. Die Stadt Hilden als Schulträger hat – wie alle anderen Städte – sämtliche Ansprüche, die ihr aus dieser Festsetzung erwachsen, an die Rheinische Bahngesellschaft als zuständiges Verkehrsunternehmen abgetreten.

 

 

Auf Grund von Preiserhöhungen des Verkehrsverbundes Rhein Ruhr wurden die  Eigenanteile für den/die erste Schüler/in und für den/die zweite Schüler/in in der Vergangenheit mehrfach angehoben. Die letzte Preisanpassung erfolgte zum 01. August 2008. Dabei wurde der Eigenanteil für das erste anspruchsberechtigte Kind auf 10,80 Euro und für das zweite auf 6,00 Euro festgesetzt.

 

 

Im Rahmen der Preisanpassung zum 01. August 2009 sind erneute Anpassungen bei der Höhe des Eigenanteils erforderlich. Daraus resultiert eine Erhöhung des Eigenanteils für das erste anspruchsberechtigte Kind auf 11,20 €. Für das zweite anspruchsberichtigte Kind ist der von den Eltern zu tragende  Eigenanteil von 6,00 € erreicht und kann somit nicht mehr erhöht werden.

 

Die Zahlungen der Schulträger selbst werden gemäß der vertraglichen Regularien zum 01. Januar 2010 angepasst, so dass durch die  Preisanpassung keine weiteren Belastungen im Jahr 2009 entstehen werden.

 

Die Schulträgerleistungen wurden von den Gremien des Zweckverbandes VRR am 10.12.2008 mit einem Erhöhungsmaß von 2% mit Wirkung zum 01.01.2010 festgelegt. Im Vergleich zu der Preiserhöhung im Rahmen der Tarifstrukturreform mit einem Ausmaß für die übrigen Tickets in Höhe von 3,4% ist mit dieser Preisgestaltung auf die angespannte Lage der kommunalen Haushalte Rücksicht genommen worden.

 

Die letzte Anhebung der Schulträgerleistung betrug 3,0 % und erfolgte zum 01.01.2009.

 

Die Mitteilungen des VRR sind als Anlagen beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 



Finanzielle Auswirkungen Ja, erst im Hauhaltsjahr 2010

 

Produktnummer

030 101 ff

Bezeichnung

Grundschulen, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Sonderschule

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 

 

 

Haushaltsjahr:

2010

 

Die Kostenhöhe kann noch nicht angegeben werden, da die Zahlungen des Schulträgers von den Schülerzahlen 2009/2010 abhängig sind.

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

Gesehen Klausgrete