Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im
Ausschuss für Schule, Sport und Soziales wie folgt:
(1) Der
Eigenanteil gemäß § 97 (3) Schulgesetz NRW wird ab 01.08.2009 wie folgt neu
festgesetzt:
Ø 11,20 € für den/die erste/n anspruchsberechtigte/n Schüler/in sowie alle
volljährigen
Schüler/innen
Ø 6,00 € für
das 2. anspruchsberechtigte Kind
(2) Zwischen
der Stadt Hilden und der Rheinischen Bahngesellschaft AG sowie dem
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH wird zu dem am 15.08.2002 abgeschlossenen
Vertrag folgender Nachtrag vereinbart:
§ 1
§ 3 Abs. 1 wird zum 01.08.2009 wie folgt geändert:
In den Sätzen 1,2 und 3 wird der Betrag von 10,80
€ durch 11,20 € ersetzt
und von 6,00 € bleibt unverändert.
§ 2
Zu diesem Vertragsnachtrag sind keine Nebenabreden
erfolgt.
Erläuterungen und Begründungen:
Durch Ratsbeschluss vom
24.10.2001 und den daraufhin mit der Rheinischen Bahngesellschaft und dem
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr abgeschlossenen Vertrag wurde auch in Hilden das
Schokoticket mit Wirkung vom 01.02.2002 eingeführt. Die bisher gesammelten
Erfahrungen sind positiv zu bewerten.
Ein wesentlicher
Bestandteil der Finanzierung des Schokotickets ist der Eigenanteil der
Erziehungsberechtigten. Gemäß § 97 (3) des Schulgesetzes in der zurzeit
geltenden Fassung ist der Schulträger berechtigt, von den
Erziehungsberechtigten einen Eigenanteil von bis zu 12,00 € für das erste und
bis zu 6,00 € für das zweite Kind je Beförderungsmonat festzusetzen, soweit die
Schülerzeitkarten über den täglichen Schulweg hinaus auch zur sonstigen Nutzung
des Angebotes des ÖPNV berechtigen.
Mit der Einführung des
Schokotickets wurde von dieser Möglichkeit auch in Hilden Gebrauch gemacht.
Durch Beschluss des Rates vom 24.10.2001 wurden seinerzeit die Eigenanteile wie
folgt festgesetzt:
Ø 7,70 € für den/die
erste Schüler/in sowie alle volljährigen Schüler/innen
Ø 5,00 € für den/die
zweite Schüler/in
Ø 0,00 € ab dem 3. Kind, sowie für
Schüler/innen, die Leistungen nach SGB XII beziehen.
In § 3 des o. g. Vertrages werden
diese Eigenanteile ausdrücklich genannt. Die Stadt Hilden als Schulträger hat –
wie alle anderen Städte – sämtliche Ansprüche, die ihr aus dieser Festsetzung
erwachsen, an die Rheinische Bahngesellschaft als zuständiges Verkehrsunternehmen
abgetreten.
Auf Grund von Preiserhöhungen des Verkehrsverbundes Rhein Ruhr wurden die Eigenanteile für den/die erste Schüler/in und für den/die zweite Schüler/in in der Vergangenheit mehrfach angehoben. Die letzte Preisanpassung erfolgte zum 01. August 2008. Dabei wurde der Eigenanteil für das erste anspruchsberechtigte Kind auf 10,80 Euro und für das zweite auf 6,00 Euro festgesetzt.
Im Rahmen der Preisanpassung zum 01. August 2009 sind erneute
Anpassungen bei der Höhe des Eigenanteils erforderlich. Daraus resultiert eine
Erhöhung des Eigenanteils für das erste anspruchsberechtigte Kind auf 11,20 €.
Für das zweite anspruchsberichtigte Kind ist der von den Eltern zu
tragende Eigenanteil von 6,00 € erreicht
und kann somit nicht mehr erhöht werden.
Die Zahlungen der Schulträger selbst werden gemäß der vertraglichen
Regularien zum 01. Januar 2010 angepasst, so dass durch die Preisanpassung keine weiteren Belastungen im
Jahr 2009 entstehen werden.
Die Schulträgerleistungen wurden von den Gremien des Zweckverbandes VRR
am 10.12.2008 mit einem Erhöhungsmaß von 2% mit Wirkung zum 01.01.2010
festgelegt. Im Vergleich zu der Preiserhöhung im Rahmen der Tarifstrukturreform
mit einem Ausmaß für die übrigen Tickets in Höhe von 3,4% ist mit dieser
Preisgestaltung auf die angespannte Lage der kommunalen Haushalte Rücksicht
genommen worden.
Die letzte Anhebung der Schulträgerleistung betrug 3,0 % und erfolgte
zum 01.01.2009.
Die Mitteilungen des VRR sind als Anlagen beigefügt.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen Ja, erst im Hauhaltsjahr 2010
Produktnummer |
030 101 ff |
Bezeichnung |
Grundschulen,
Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Sonderschule |
Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
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Haushaltsjahr: |
2010 |
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Die Kostenhöhe kann noch nicht angegeben werden, da die Zahlungen des
Schulträgers von den Schülerzahlen 2009/2010 abhängig sind. |
Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
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Konto |
Betrag € |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: Gesehen Klausgrete |