Abhandlung der Anregungen
Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
1. die eingegangenen
Anregungen wie folgt abzuhandeln:
1.1 Zu den Anregungen
aus der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und aus der Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird wie folgt
Stellung genommen:
1.1.1 Schreiben
von Frau Elisabeth und Herrn Christoph Leimberg vom 23.05.2009
1.1.2 Schreiben
des Herrn Rolf-Peter Cremer vom 23.05.2009
1.1.3 Schreiben
des Herrn Kai Siepmann vom 23.05.2009
1.1.4 Schreiben von Frau
Sibylle Drews vom 23.05.2009
Da alle vier Schreiben wörtlich identisch sind, werden sie gemeinsam in die
städtebauliche Abwägung eingestellt.
Frau Elisabeth Leimberg und Frau Sibylle Drews sowie die Herren Christoph
Leimberg, Rolf-Peter Cremer und Kai Siepmann nehmen als Anwohner der
Bismarckstraße zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 73A, 3. Änderung Stellung.
Zwar wird im Betreff der Schreiben auch die Aufhebung des Bebauungsplans Nr.
73A, 3. Änderung erwähnt, jedoch setzen sich die Anregungen nur mit den
geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 73A, 4. Änderung auseinander.
Der Bebauungsplan Nr. 73A, 3. Änderung setzte 1999 für das Grundstück Am
Rathaus 40 östlich der Straße Am Rathaus ein Kerngebiet fest, in dem zwei
Gebäude mit IV bzw. VI Vollgeschossen errichtet werden dürfen. Die
Außenfassaden beider Gebäude mussten nach den damaligen Festsetzungen bereits erhöhte
Schalldämm-Maße gewährleisten, um den Lärmemissionen der Berliner Straße
entgegen zu wirken. Eine Errichtung eines öffentlichen Parkplatzes, etc. – wie
im Prinzip in den Anregungen gefordert – war nicht vorgesehen.
Deshalb sind aus den Schreiben keine Anhaltspunkte erkennbar, die der
städtebaulichen Abwägung mit dem Ergebnis: ´Aufhebung des Bebauungsplans´
entgegen stehen.
1.2 Die während der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen
werden nicht anders in die städtebauliche Abwägung eingestellt, wie sie bereits
durch den Rat am 01.04.2009 zum Offenlage-Beschluss (Beschlussvorlage 61/268)
eingestellt wurden.
1.3 Weder während der
frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB noch aus der Beteiligung gemäß
§ 4 Abs. 2 der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden Anregungen
vorgetragen, die Bedenken gegen die Aufhebung des Bebauungsplans äußern.
Daher liegen keine Hinweise vor, die einer Aufhebung des Bebauungsplans
widersprechen.
2. den Bebauungsplan zur
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 73A, 3. Änderung für den Bereich Berliner Str.
/ Am Rathaus gemäß §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW vom 14.07.1994 (GV NW
S.666) in der zzt. gültigen Fassung sowie gemäß § 10 Baugesetzbuch vom
27.12.2006 (BGBl. I S.3316) in der zzt. gültigen Fassung als Satzung.
Das Plangebiet der aufzuhebenden 3. Änderung liegt in unmittelbarer Nähe der
Innenstadt und wird begrenzt im Norden durch den Fahrbahnrand der Berliner
Straße, im Westen durch den Fahrbahnrand der Straße Am Rathaus sowie im
Südosten durch die Itter. Davon betroffen sind die Flurstücke 1720, 1786 sowie
teilweise die Flurstücke 1721 und 1847 der Flur 48 der Gemarkung Hilden und
teilweise die Flurstücke 801 und 805 der Flur 50 der Gemarkung Hilden.
Dem Satzungsbeschluss liegt die Begründung mit Stand vom 13.02.2009 zugrunde.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 13.08.2008
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 73A, 3. Änderung im vereinfachten
Änderungsverfahren aufzuheben.
Im Zusammenhang mit dem vereinfachten Verfahren ist auf folgenden Beschluss des
Rat der Stadt Hilden vom 17.12.2008 hinzuweisen:
„Grundsätzlich ist immer – auch in Fällen des beschleunigten Verfahrens gem. §
13a BauGB – die Überleitung in ein normales Verfahren vorzusehen. In
begründeten Einzelfällen kann hiervon abgewichen werden, wenn der
Stadtentwicklungsausschuss in öffentlicher Sitzung die Anwendung des
vereinfachten Verfahrens beschlossen hat.“
Das Plangebiet des Bebauungsplan Nr. 73A, 3. Änderung umfasst im wesentlichen
das Grundstück Am Rathaus 40, südöstlich der Straßeneinmündung Am Rathaus /
Berliner Straße, das derzeit als öffentlicher Parkplatz genutzt wird. Neben
diesem Grundstück liegen noch die angrenzenden Bürgersteige sowie die nördliche
Uferböschung der Itter innerhalb seines Geltungsbereichs.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 01.04.2009 die Stellungnahmen aus der
frühzeitigen Beteiligung (Bürgeranhörung am 18.12.2008 und die frühzeitige
Beteiligung der TÖB), die keine inhaltlichen Anregungen darstellten, zur
Kenntnis genommen und die öffentliche Auslegung der Aufhebung des
Bebauungsplans beschlossen. In der Zeit vom 20.04. bis zum 25.05.2009 lag die
Aufhebung öffentlich im Rathaus aus. Am 09.04.2008 wurden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Auch während dieser Beteiligungsphase wurden seitens der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange keine Anregungen zur Aufhebung des Bebauungsplans
Nr. 73A, 3. Änderung vorgebracht. Einige Anwohner aus der Bismarckstraße haben
zwar Anregungen vorgetragen, die sich aber inhaltlich nur mit der Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 73A, 4. Änderung auseinandersetzen. Deshalb sind keine Anhaltspunkte erkennbar,
die einer städtebaulichen Abwägung mit dem Ergebnis: ´Aufhebung des
Bebauungsplans´ entgegen stehen könnten.
Deshalb empfiehlt die Verwaltung den Bebauungsplan Nr. 73A, 3. Änderung per
Satzungsbeschluss aufzuheben.
Günter Scheib