Aufstellungsbeschluss
Beschluss über den städtebaulichen Entwurf
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss
beschließt
1. die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 256 (VEP Nr. 14) gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom
27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt im Hildener Westen im Hinterland des Eckbereiches von
Niedenstraße und Eichenstraße.
Der Vorhaben- und Erschliessungsplan Nr. 14 umfasst die Flurstücke 662, 674,
677, 696 und 697.
Das Flurstück 314 (Eichenstr. 112) liegt außerhalb des VEP. Alle Flurstücke
liegen in Flur 3 der Gemarkung Hilden.
Zusammen bilden sie den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 256.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll planungsrechtlich die behutsame
Nachverdichtung der vorhandenen Wohnbebauung durch den Bau von
Einfamilienhäusern ermöglichen.
2. das Aufstellungsverfahren auf der Basis des
hier vorgestellten Entwurfes fortzusetzen.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (Vorhaben- und
Erschließungsplan / Vorhabenbezogener Bebauungsplan) gem. § 12 BauGB ist am
4.2.2009 vom Stadtentwicklungsausschuss angenommen worden.
Vorausgegangen war auch eine Ortsbesichtigung durch den Ausschuss.
In der Zwischenzeit hat der Antragsteller, Herr Sikorski aus Erkrath
(der auch selbst als Vorhabenträger auftritt) ein Planungsbüro aus Köln (Hamann
Stadtplaner + Architekten) mit der Durchführung des Aufstellungsverfahrens
beauftragt.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 256 (VEP Nr. 14)
kann damit offiziell eingeleitet werden.
Auf der Basis des nun vorliegenden städtebaulichen Konzeptes sollen der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst und die dann folgende Beteiligung
der Bürger und Behörden gem. §§ 3 und 4 BauGB
beschlossen werden.
Die in der Vergangenheit auch im Stadtentwicklungsausschuss kritisch
diskutierten Punkte der Bebauung wurden überprüft und geändert:
• Es
gibt nur eine Erschließung (von der Eichenstraße); zudem wird nur die bereits
vorhandene Zufahrt zu den bestehenden Garagen benutzt.
• Die
Dichte wurde reduziert: anstelle dreier Doppelhäuser sollen zwei Einfamilienhäuser
und ein Doppelhaus (auf der Grenze zum Nachbargrundstück Eichenstraße 112)
entstehen.
Dadurch soll möglichst viel Raum für den ökologischen Ausgleich auf den eigenen
Flächen geschaffen werden.
Die übrigen Aussagen des Antrages zur Aufstellung des VEP (etwa
hinsichtlich der ökologischen Aspekte der Bebauung) bleiben unverändert.
Der städtebauliche Entwurf, der dann Grundlage für die weitere Arbeit
werden soll, wird im folgenden kurz erläutert:
1. VORHANDENE
SITUATION
Die überplanten
Flächen sind nur zum Teil reine Garten- bzw. Grünflächen.
Die dort vorhandene Vegetation (Bäume, Gehölze) ist sparsam.
Auf den Flurstücken 662 und 697 befinden sich Stellplätze und Garagen. Auf
den Flurstücken 696 und 674 sind Schuppen, die im Zuge der Neubebauung
entfallen.
Der vorhandene Spielplatz hinter dem Haus Niedenstraße 28 bleibt an der
Stelle erhalten.
Die sorgfältige Nachverdichtung des Blockinneren ist also ohne Verlust
an Wohn-
qualität für die jetzt dort lebenden Bewohner möglich.
2. GELTUNGSBEREICHE
DES BEBAUUNGSPLANES UND DES VEP
Der Vorhaben- und Erschliessungsplan Nr. 14 umfasst die Flurstücke 662,
674, 677, 696 und 697.
Das Flurstück 314 (Eichenstr. 112) liegt außerhalb des VEP. Alle
Flurstücke befinden sich in Flur 3 der Gemarkung Hilden.
Zusammen bilden sie den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 256.
3. STÄDTEBAULICHES
KONZEPT
Bebauung
Auf dem Flurstück 674 sollen zwei
Einfamilienhäuser mit einer Grundfläche von je 11,58 x 10,08 m mit folgender
Charakteristik entstehen:
- 1½ - geschossig, d.h. eingeschossig mit
ausgebautem Dachgeschoss
- Dachneigung 38 - 45 Grad, Orientierung nach
Süd-Süd-Ost (kollektorgeeignet)
- Energiestandard KfW 40
- Nutzung von Solaranlagen für die
Warmwasserversorgung
und/oder
Heizung
durch Wärmepumpen
- Dachbegrünung auf den Garagen oder Carports.
Auf der Grenze zum Flurstück 314 ist ein Doppelhaus
geplant. Je Doppelhaushälfte beträgt die Grundfläche 6,54 x 10,58 m.
Eine der Hälften liegt im Bereich des VEP,
die andere auf dem Grundstück Eichenstraße 112, also im Bereich des
Bebauungsplanes.
Die Charakteristik entspricht der der
Einfamilienhäuser.
Erschliessung
Die Bebauung innerhalb des VEP wird
ausschließlich über die bereits vorhandene
Zufahrt von der Eichenstraße erschlossen.
Für die Zuwegung ist keinerlei weitere
Versiegelung nötig.
Für die Zufahrt zum westlich gelegenen
Einfamilienhaus muss der Block aus drei
Garagen abgebrochen werden. Dafür entstehen (um
90 Grad gedreht) an gleicher Stelle vier Garagen.
Jedes der vorgesehenen Gebäude hat auf der
eigenen Grundstücksfläche eine
Garage bzw. einen Carport.
Die Doppelhaushälfte auf dem Grundstück
Eichenstraße 112 ist über die dort vorhandene Zufahrt erschlossen.
Freiflächen
Die Stellung der Gebäude auf den Grundstücken
ist so ausgelegt, dass möglichst große zusammenhängende Freiflächen entstehen.
Dadurch sollen optimale Qualitäten für die Bewohner und gute Voraussetzungen
für die Bepflanzung gewährleistet werden.
Der zum Gebäude Niedenstraße 28 gehörende private Spielplatz wird erhalten.
Ökologische Aspekte
Die vorgesehene Bebauung soll im Rahmen
dieses kleinen privaten Vorhabens möglichst hohen ökologischen Standards
genügen.
Bei der Planung der Gebäude, der Freiflächen
und der Erschließung wurde zudem versucht, die weitere Versiegelung zu
minimieren.
Es wird angestrebt, den ökologischen
Ausgleich innerhalb des Geltungsbereiches
des VEP zu realisieren.
Fachgutachten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
Der ökologische Ausgleich der Eingriffe in
den Naturhaushalt wird eines der Ziele des Landschaftspflegerischen
Fachbeitrages sein, der nach dem Aufstellungsbeschluss beginnen wird.
Außerdem wird sich ein Hydrogeologisches Gutachten unter anderem mit der Grundwassersituation
und den Möglichkeiten zur dezentralen Versickerung der Niederschläge befassen.
Die Notwendigkeit für die Erstellung eines
Schallschutzgutachtens wird angesichts der geplanten kleinen Baumaßnahme
derzeit nicht gesehen.
Aus Sicht der Verwaltung sind nun die
Voraussetzungen gegeben, das Planaufstellungsverfahren einzuleiten.
Über die weiteren Verfahrensschritte wird
seitens der Verwaltung begleitend informiert werden.
Günter Scheib