Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten
Gebührenbedarfsberechnung 2009 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren 2009
ab 01.01.2009 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 1. Nachtragssatzung
zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 25.04.2008. Hiermit wird unter der
Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen
und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind:
Straßenart |
Gebühr
2008 |
Gebühr
2009 |
|
0 |
Fußgängerzonen |
1,48 Euro |
1,53 Euro |
1 |
Anliegerstraßen |
1,98 Euro |
2,04 Euro |
2 |
Haupterschließungsstraßen |
1,78 Euro |
1,83 Euro |
3 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem
innerörtlichen Verkehr dienend |
1,58 Euro |
1,63 Euro |
4 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem
überörtlichen Verkehr dienend |
1,38 Euro |
1,43 Euro |
Bei mehrmaliger
Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.”
G. Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
1.
Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung für das Jahr 2009:
Nachdem die Gebühr im vergangenen Jahr konstant blieb, steigt sie für
2009 je umlagefähigen Frontmeter um 0,06 Euro auf 2,04 Euro.
Für das Jahr 2009 steigt die Deponiegebühr je Tonne auf netto 42,50
Euro.
Die gebührenrelevanten Personalkosten steigen aufgrund der für 2008 und
2009 realisierten Lohnerhöhungen um +5,42 % (+16.279 Euro). Auch der Ansatz für die Kfz-Unterhaltung musste
aufgrund der stetig steigenden Treibstoffkosten angepasst werden. Speziell der
Dieselpreis ist in 2008 stark angestiegen. Die gebührenrelevante
Kfz-Unterhaltung steigt um +8.653 Euro.
Deutlich günstiger werden dagegen die Aufwendungen für Streusalz. Die
milden Winter der vergangenen Jahre führen zu einer gebührenrelevanten
Aufwandsminderung von -5.712 Euro (-29.33 %).
Die Erlösseite besteht hauptsächlich aus den Inneren Verrechnungen, die
jedoch den nichtgebührenrelevanten Erlösen zugeordnet werden müssen und somit
die gebührenrelevanten Kosten nicht decken.
Die Bestimmungen zu den Vorjahresergebnissen wirken sich zwar weiterhin
negativ aus, jedoch nicht mehr in der Höhe des vergangenen Jahres (+3.426
Euro). Während in der Gebührenbedarfsberechnung 2007 noch -11.392 Euro
Unterdeckung aus den Vorjahren einkalkuliert werden musste, sind es in 2009 nur
noch -507 Euro.
Die gestiegenen Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt +23.151 €
(+4,71 %).
Die gestiegenen Erlöse belaufen sich auf insgesamt +5.741 € (+12,70 %).
Insgesamt steigt der Gebührenbedarf um +17.410 Euro (+3,90 %). Unter
Berücksichtigung der Entwicklung der Gesamtfrontmeter steigt die Gebühr um +0,06
Euro.
Auch an dieser Stelle wird, wie in jedem Jahr, darauf hingewiesen, dass
der Gebührenhaushalt Straßenreinigung mit einem eher geringen Volumen auch auf
kleinere Kostenveränderungen überproportional reagiert.
Die Entwicklung der
Gebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
Gebühr je umlagefähigen Frontmeter |
1,68 € |
1,73 € |
1,77 € |
1,96 € |
1,90 € |
1,98 € |
1,98 € |
2,04 € |
2. Satzung über
die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
der Stadt Hilden vom 25.04.2008:
Dieser
Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungs-
und Gebührensatzung beigefügt.
Die vorgesehene
Änderung der Straßenliste beruht auf Widmung von Straßen und steht ferner in
Zusammenhang mit der Änderung der Verkehrsbedeutung einzelner Straßen.
In § 1 der 1.
Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser
Sitzungsvorlage beschließt und festsetzt.
Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.
G. Scheib
Personelle
Auswirkungen |
Nein |
|
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Im Stellenplan
enthalten: |
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|
Planstelle(n): |
Sichtvermerk Personaldezernent |