Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung für das Jahr 2009 und 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Stra-ßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßen-reinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Hilden
Vorlage
WP 04-09 SV 68/046
Aktenzeichen
IV/68.05.06/01-2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2009 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren 2009 ab 01.01.2009 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 25.04.2008. Hiermit wird unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind:

 

Straßenart

Gebühr 2008

Gebühr 2009

0

Fußgängerzonen

1,48 Euro

1,53 Euro

1

Anliegerstraßen

1,98 Euro

2,04 Euro

2

Haupterschließungsstraßen

1,78 Euro

1,83 Euro

3

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienend

1,58 Euro

1,63 Euro

4

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienend

1,38 Euro

1,43 Euro

 

Bei mehrmaliger Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.”

 

 

 

 

G. Scheib

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung für das Jahr 2009:

 

Nachdem die Gebühr im vergangenen Jahr konstant blieb, steigt sie für 2009 je umlagefähigen Frontmeter um 0,06 Euro auf 2,04 Euro.

 

Für das Jahr 2009 steigt die Deponiegebühr je Tonne auf netto 42,50 Euro.

 

Die gebührenrelevanten Personalkosten steigen aufgrund der für 2008 und 2009 realisierten Lohnerhöhungen um +5,42 % (+16.279 Euro). Auch der Ansatz für die Kfz-Unterhaltung musste aufgrund der stetig steigenden Treibstoffkosten angepasst werden. Speziell der Dieselpreis ist in 2008 stark angestiegen. Die gebührenrelevante Kfz-Unterhaltung steigt um +8.653 Euro.

Deutlich günstiger werden dagegen die Aufwendungen für Streusalz. Die milden Winter der vergangenen Jahre führen zu einer gebührenrelevanten Aufwandsminderung von -5.712 Euro (-29.33 %).

 

Die Erlösseite besteht hauptsächlich aus den Inneren Verrechnungen, die jedoch den nichtgebührenrelevanten Erlösen zugeordnet werden müssen und somit die gebührenrelevanten Kosten nicht decken.

Die Bestimmungen zu den Vorjahresergebnissen wirken sich zwar weiterhin negativ aus, jedoch nicht mehr in der Höhe des vergangenen Jahres (+3.426 Euro). Während in der Gebührenbedarfsberechnung 2007 noch -11.392 Euro Unterdeckung aus den Vorjahren einkalkuliert werden musste, sind es in 2009 nur noch -507 Euro.

 

Die gestiegenen Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt +23.151 € (+4,71 %).

Die gestiegenen Erlöse belaufen sich auf insgesamt +5.741 € (+12,70 %).

 

Insgesamt steigt der Gebührenbedarf um +17.410 Euro (+3,90 %). Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Gesamtfrontmeter steigt die Gebühr um +0,06 Euro.

 

Auch an dieser Stelle wird, wie in jedem Jahr, darauf hingewiesen, dass der Gebührenhaushalt Straßenreinigung mit einem eher geringen Volumen auch auf kleinere Kostenveränderungen überproportional reagiert.

 

Die Entwicklung der Gebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

Gebühr je

umlagefähigen

Frontmeter

1,68 €

1,73 €

1,77 €

1,96 €

1,90 €

1,98 €

1,98 €

2,04 €

 


 

2. Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren    

    (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Hilden vom 25.04.2008:

 

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensat­zung beigefügt.

 

Die vorgesehene Änderung der Straßenliste beruht auf Widmung von Straßen und steht ferner in Zusammenhang mit der Änderung der Verkehrsbedeutung einzelner Straßen.

 

In § 1 der 1. Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser Sitzungsvorlage beschließt und festsetzt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

G. Scheib


 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

120105

Bezeichnung: 

Straßenreinigung und Winterdienst

Mittel stehen zur Verfügung:

 

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

 

 


Personelle Auswirkungen

Nein

 

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Sichtvermerk Personaldezernent