Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Hilden beschließt die Ergänzung der Gebührensatzung zum 01.07.2009
um die Gebührenart „Baumbestattung“ und beschließt die in vollem Wortlaut
vorliegende 16. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der
Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996.
Erläuterungen und Begründungen:
Dieser
Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 16. Nachtragssatzung zur
Friedhofsgebührensatzung beigefügt. Durch den Beschluss, die neue
Bestattungsmöglichkeit „Baumbestattungen“ zum 01.07.2009 auf dem Hildener
Südfriedhof einzuführen, mussten die entsprechenden Gebührentarife angepasst
werden. Auf Basis der GBB 2009 wurden die Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechts
und für die Pflege der Grabstätte berechnet. Es handelt sich hier um die Tarife
2.4, 2.5 und 8.5.
G. Scheib