Betreff
16. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung vom 20.06.1996
Vorlage
WP 04-09 SV 68/050
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die Ergänzung der Gebührensatzung zum 01.07.2009 um die Gebührenart „Baumbestattung“ und beschließt die in vollem Wortlaut vorliegende 16. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996.

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 16. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung beigefügt. Durch den Beschluss, die neue Bestattungsmöglichkeit „Baumbestattungen“ zum 01.07.2009 auf dem Hildener Südfriedhof einzuführen, mussten die entsprechenden Gebührentarife angepasst werden. Auf Basis der GBB 2009 wurden die Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechts und für die Pflege der Grabstätte berechnet. Es handelt sich hier um die Tarife 2.4, 2.5 und 8.5.

 

 

 

 

G. Scheib