Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule, Sport und Soziales nimmt den Jahresbericht der Freizeitgemeinschaft
Behinderte und Nichtbehinderte e.V. für 2008 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt
hat in seiner Sitzung am 13.6.2007 einstimmig dem Abschluss einer Vereinbarung
mit der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V. (Freizeitgemeinschaft)
über die Förderung einer wirksamen, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen
Arbeit zur Integration von Menschen mit Behinderungen in Hilden zugestimmt. Die
Vereinbarung ist am 1.1.2007 in Kraft getreten und gilt für die Dauer von 3
Jahren.
Danach verlängert sich die Vereinbarung auf unbestimmte Zeit und kann
von beiden Parteien mit einer Frist von einem Jahr zum jeweiligen Jahresende
gekündigt werden.
Die Freizeitgemeinschaft erhält nach dieser Vereinbarung einen
jährlichen Zuschuss in Höhe von 89.400 €, der einer Indexanpassung unterliegt.
Da sich dieser Verbraucherindex im Juli 2008 um mehr als 5% erhöht
hatte, wurde der Zuschuss ab 1.8.2008 angepasst.
Des Weiteren wurde im Jahr 2008
aufgrund der Vereinbarung die Miete wegen gestiegener Nebenkosten um 1.849,17 € erhöht.
Mit Schreiben vom 12.8.2008 beantragte die Freizeitgemeinschaft gem. § 3 Abs. 5 der Vereinbarung einen
Sonderzuschuss in Höhe von 13.003 € für den Eigenanteil an der notwendigen Ersatzbeschaffung eines
Fahrzeuges; dieser Sonderzuschuss ist
bei der Mittelanforderung für 2009 berücksichtigt worden.
Die
Freizeitgemeinschaft ist ihren Berichtspflichten fristgemäß nachgekommen.
Der Jahresbericht
2008 inkl. Kommentar und Jahresrechnung ist der Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.
Wie auch im
Vorjahr, werden die nach dem Leistungskatalog zu erbringenden Aufgaben mit geringen
Einschränkungen erfüllt.
Der nach der
Jahresrechung 2008 sich ergebene Fehlbetrag von 51.496,79 € ist in der Kommentierung
erklärt und begründet. Dieser Fehlbetrag wird sich jedoch noch aus folgenden
Gründen um 22.866,57 € reduzieren:
Bis zum 31.12.2006
galt der Defizitdeckungsvertrag; Defizite der Jahresabschlüsse wurden an die
Freizeitgemeinschaft seitens der Stadt Hilden erstattet, während Überschüsse an
die Stadt Hilden überwiesen wurden.
Die
Freizeitgemeinschaft beantragt nunmehr mit folgender Begründung, unter Berufung
auf diesen Defizitdeckungsvertrag, einen Betrag von 22.866,57 €:
Für die Fahrten
der behinderten Kinder zu den Kindertagesstätten der Freizeitgemeinschaft werden
seitens des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) Abschläge gezahlt. In den Jahren
2005 und 2006 sind diese Fahrten jedoch erheblich reduziert worden, da nunmehr
die Eltern die Kinder selbst in die Einrichtungen bringen können. Dies wurde
jedoch bei der Anforderung der Abschlagszahlungen an den LVR nicht
berücksichtigt, so dass erhebliche Beträge an den LVR zurückgezahlt werden mussten.
Für das Jahr 2005, welches jedoch erst 2007 abgerechnet wurde, musste ein
Betrag von 14.269,79 € und für das Jahr 2006, abgerechnet im Jahr 2008, ein
Betrag von 20.337,55 € erstattet werden.
Wären die Beträge
zeitnah, dass heißt Ende 2005 bzw. Ende 2006 seitens des LVR abgerechnet
worden, so hätten die Jahresabschlüsse 2005 und 2006 mit einem Defizit abgeschlossen, welche von
der Stadt Hilden erstattet worden wären.
Dieses Defizit,
welches auch nach Rücksprache mit dem hiesigen Rechnungsprüfungsamt an die
Freizeitgemeinschaft zu zahlen ist, berechnet sich wie folgt:
Jahresüberschuss 2005 gem. geprüfter
Jahresrechnung 439,94
€
Herausrechnung des Rückzahlungsbetrages aus Vorjahren[1] 10.772,63 €
Jahresüberschuss 2006 gem. geprüfter Jahresrechnung 528,20
€
Zwischensumme des
an die Stadt zu zahlenden Betrages 11.740,77 €
Rückzahlung überzahlter LVR-Zuschüsse für
2005 14.269,79 €
Rückzahlung überzahlter LVR-Zuschüsse für 2006 20.337,55 €
34.607,34 €
Erstattungsbetrag
an die Freizeitgemeinschaft
22.866,57 €
Die Jahresüberschüsse
für die Jahre 2005 und 2006 wurden bisher noch nicht an die Stadt Hilden
erstattet.
Der Betrag von 22.866,57 € wird überplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Die Jahresrechnung 2008 wird noch durch das Fachamt geprüft werden.
Günter Scheib
[1] In der Jahresrechnung 2005 wurde unter Ausgaben irrtümlich der an die Stadt Hilden zu zahlende Überschuss aus der Jahresrechnung 2002 hereingerechnet.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer |
050201 |
Bezeichnung |
Hilfe in besonderen Lebenslagen |
Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
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Nein |
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Haushaltsjahr: |
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2009 |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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5010000020 |
0502015000 |
531800 |
22.866,57 |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: Für die üpl ergibt sich folgende Deckung: a) 040401
Zweckverband VHS Hilden-Haan
Minderausgaben Umlage Zweckverband: Konto: 531300 mit 10.000,- €. b) 160101
Allgemeine Finanzwirtschaft
Mehreinnahmen Vergnügungsteuer Konto 403100 mit 12.867,- € |
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Vermerk Kämmerer: Gesehen Klausgrete |