- Bericht des Behindertenbeirates über den Zeitraum Januar 2008 bis Mai 2009 über die Zielvereinbarung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule, Sport und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Bericht des Behindertenbeirates über den Zeitraum Januar 2008 bis Mai
2009 über die Zielvereinbarung
Die Wahrung der Belange von
Menschen mit Behinderungen in Hilden ist schon seit Jahren ein wichtiger
Bestandteil der Arbeit von Rat und Verwaltung. Der Behindertenbeirat wurde
bereits im Juli 1976 gegründet und bildet seit dem die Dachorganisation für
Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen u. ä. und hat einen dementsprechend hohen
Stellenwert in der Öffentlichkeit.
Mit Beschluss des Rates am
20.9.2006 ist die Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit
Behinderungen in Hilden beschlossen worden; die Satzung ist am 30.9.2006 in
Kraft getreten.
Mit der Satzung hat der Rat
dem Behindertenbeirat die Aufgaben eines Behindertenbeauftragten übertragen.
Nach § 5 der Satzung ist der Behindertenbeirat berechtigt, mit der Stadt Hilden
auf der Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) zur Herstellung der Barrierefreiheit
Zielvereinbarungen abzuschließen.
Die Stadt Hilden hat im
Dezember 2007 mit dem Behindertenbeirat eine Zielvereinbarung abgeschlossen und
betrat damit Neuland. Erstmals verpflichtete sich eine Stadt in NRW zu einer so
weitgehenden Verpflichtung zur Schaffung besserer Lebenssituationen für
Menschen mit Behinderungen. Die Zielvereinbarung sowie der konkrete Maßnahmenkatalog
ist als Anlage 1 beigefügt.
Der Behindertenbeirat hat
nunmehr für den Zeitraum Januar 2008 bis Mai 2009 Resümee gezogen und legt seinen Bericht über die Tätigkeit und
Umsetzung der Zielvereinbarung für diesen Zeitraum vor.
Dieser Bericht ist als Anlage 2 dieser Sitzungsvorlage
beigefügt.
Zusammengefasst kann man
sagen, dass die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Hilden und Behindertenbeirat
positiv verlaufen ist. Seitens des Behindertenbeirats, wie auch der Verwaltung
wird eine gute und enge Zusammenarbeit betont. Der Behindertenbeirat wird bei
allen Fragen, welche Menschen mit Behinderungen betreffen mit einbezogen und
wirkt auch unterstützend für die Stadtverwaltung.
Ein weiterer Meilenstein
für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist die Konvention der Vereinten
Nationen:
Konvention der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit
Behinderungen
Der
Bundestag und der Bundesrat haben das „Übereinkommen über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen" der Vereinten Nationen ratifiziert. Dieser
Vertrag gilt deshalb seit dem 1. Januar 2009 auch für Deutschland. Die Politik
und die Verwaltung in Deutschland sind jetzt aufgefordert, künftige
Entwicklungen anhand dieses Vertrages zu überprüfen. Dies gilt auch für das
Handeln auf kommunaler Ebene.
Mit
dem „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ werden
erstmals die Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen in
einem völkerrechtlichen Vertrag konkretisiert.
Grund
für die Formulierung und Verabschiedung des Übereinkommens waren die Ergebnisse
einer Studie im Auftrag der Vereinten Nationen. Die Studie ergab, dass die bisherigen
Menschenrechtsverträge Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend schützen
und ihre besondere Menschenrechts-Situation ungenügend berücksichtigen. Die Studie
stellte fest, dass sie für Menschen mit Behinderungen häufig gar nicht umgesetzt
wurden. Viele Staaten setzten nur sozialpolitische beziehungsweise gesundheitspolitische
Vereinbarungen um.
Das
Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten zukünftig Vorurteile gegenüber
Menschen mit Behinderungen zu bekämpfen und Gesetze und Sitten, welche Menschen
mit Behinderungen benachteiligen, zu beseitigen. Artikel 1 bezeichnet als Zweck
des Übereinkommens „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte
und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu
schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu
fördern." Menschen mit Behinderungen wird eine umfassende Teilhabe in
allen Lebensbereichen anerkannt. Hierzu zählen das Recht auf
·
ein unabhängiges Leben außerhalb von besonderen Einrichtungen
·
eine eigene Familie
·
eine Beschäftigung
·
einen angemessen Lebensstandard
·
einen sozialen Schutz
·
den gleichen Zugang zu Bildung
·
die Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben
·
den Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch und
·
die Beseitigung der mehrfachen Diskriminierung von Frauen und Mädchen
mit Behinderungen
Als Aufgabe für die Stadt
Hilden stellt sich daher die Wahrung und Befolgung dieses Übereinkommens als Teil der Behindertenpolitik heraus, um
eine Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen noch zufriedenstellender
zu erreichen.
Günter Scheib