Betreff
Integration von Menschen mit Behinderung
- Bericht des Behindertenbeirates über den Zeitraum Januar 2008 bis Mai 2009 über die Zielvereinbarung
Vorlage
WP 04-09 SV 50/077
Aktenzeichen
III/50 Kl.
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Bericht des Behindertenbeirates über den Zeitraum Januar 2008 bis Mai 2009 über die Zielvereinbarung

 

Die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in Hilden ist schon seit Jahren ein wichtiger Bestandteil der Arbeit von Rat und Verwaltung. Der Behindertenbeirat wurde bereits im Juli 1976 gegründet und bildet seit dem die Dachorganisation für Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen u. ä. und hat einen dementsprechend hohen Stellenwert in der Öffentlichkeit.

Mit Beschluss des Rates am 20.9.2006 ist die Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in Hilden beschlossen worden; die Satzung ist am 30.9.2006 in Kraft getreten.

Mit der Satzung hat der Rat dem Behindertenbeirat die Aufgaben eines Behindertenbeauftragten übertragen. Nach § 5 der Satzung ist der Behindertenbeirat berechtigt, mit der Stadt Hilden auf der Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) zur Herstellung der Barrierefreiheit Zielvereinbarungen abzuschließen.

Die Stadt Hilden hat im Dezember 2007 mit dem Behindertenbeirat eine Zielvereinbarung abgeschlossen und betrat damit Neuland. Erstmals verpflichtete sich eine Stadt in NRW zu einer so weitgehenden Verpflichtung zur Schaffung besserer Lebenssituationen für Menschen mit Behinderungen. Die Zielvereinbarung sowie der konkrete Maßnahmenkatalog ist als Anlage 1 beigefügt.

Der Behindertenbeirat hat nunmehr für den Zeitraum Januar 2008 bis Mai 2009 Resümee gezogen und legt  seinen Bericht über die Tätigkeit und Umsetzung der Zielvereinbarung für diesen Zeitraum vor.

Dieser Bericht ist als Anlage 2 dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Zusammengefasst kann man sagen, dass die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Hilden und Behindertenbeirat positiv verlaufen ist. Seitens des Behindertenbeirats, wie auch der Verwaltung wird eine gute und enge Zusammenarbeit betont. Der Behindertenbeirat wird bei allen Fragen, welche Menschen mit Behinderungen betreffen mit einbezogen und wirkt auch unterstützend für die Stadtverwaltung.

 

Ein weiterer Meilenstein für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist die Konvention der Vereinten Nationen:

 

Konvention der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

 

Der Bundestag und der Bundesrat haben das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" der Vereinten Nationen ratifiziert. Dieser Vertrag gilt deshalb seit dem 1. Januar 2009 auch für Deutschland. Die Politik und die Verwaltung in Deutschland sind jetzt aufgefordert, künftige Entwicklungen anhand dieses Vertrages zu überprüfen. Dies gilt auch für das Handeln auf kommunaler Ebene.

 

 

Mit dem „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ werden erstmals die Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen in einem völkerrechtlichen Vertrag konkretisiert.

Grund für die Formulierung und Verabschiedung des Übereinkommens waren die Ergebnisse einer Studie im Auftrag der Vereinten Nationen. Die Studie ergab, dass die bisherigen Menschenrechtsverträge Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend schützen und ihre besondere Menschenrechts-Situation ungenügend berücksichtigen. Die Studie stellte fest, dass sie für Menschen mit Behinderungen häufig gar nicht umgesetzt wurden. Viele Staaten setzten nur sozialpolitische beziehungsweise gesundheitspolitische Vereinbarungen um.

Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten zukünftig Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen zu bekämpfen und Gesetze und Sitten, welche Menschen mit Behinderungen benachteiligen, zu beseitigen. Artikel 1 bezeichnet als Zweck des Übereinkommens „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern." Menschen mit Behinderungen wird eine umfassende Teilhabe in allen Lebensbereichen anerkannt. Hierzu zählen das Recht auf

·         ein unabhängiges Leben außerhalb von besonderen Einrichtungen

·         eine eigene Familie

·         eine Beschäftigung

·         einen angemessen Lebensstandard

·         einen sozialen Schutz

·         den gleichen Zugang zu Bildung

·         die Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben

·         den Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch und

·         die Beseitigung der mehrfachen Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen

 

 

Als Aufgabe für die Stadt Hilden stellt sich daher die Wahrung und Befolgung dieses Übereinkommens  als Teil der Behindertenpolitik heraus, um eine Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen noch zufriedenstellender zu erreichen.

 

 

Günter Scheib