Betreff
Konzept zur weiteren Verbesserung der Information der Bürgerinnen und Bürger bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
Vorlage
WP 04-09 SV 61/281/1
Aktenzeichen
IV/61 St
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die Vorschläge zur Verbesserung der Information der Bürgerinnen und Bürger, die in Kapitel 4 des Konzepts erläutert wurden, umzusetzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig zum Ende der kommenden Legislaturperiode 2009 – 2014 einen Erfahrungsbericht vorzulegen.

 


Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen:

 

Das Konzept zur weiteren Verbesserung der Information der Bürgerinnen und Bürger bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 29.04.2009 beraten und von Seiten der Mandatsträger zurückgestellt, weil man die Thematik gründlich durchdenken möchte, bevor Entscheidungen getroffen werden sollen.

Vor diesem Hintergrund regte die SPD-Fraktion an, das vorgeschlagene Konzept im Laufe der nächsten Legislaturperiode zu testen und im Jahr 2013/14 zum Ende der kommenden Legislaturperiode auf Grundlage der dann gewonnenen Erfahrungen erneut zu beraten.

Inhaltlich wurden zum Konzept von der CDU-Fraktion angeregt, die Bürgerinnen und Bürger schon vor der Bürgeranhörung über das Planungsvorhaben umfassender als heute zu informieren. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt werden, auf „gleicher Augenhöhe“ mit den Vertretern der Verwaltung und ggfs. von Planungsbüros zu diskutieren.
Bereits heute wird mit der Einladung zur Bürgeranhörung eine kurze Information zum geplanten Vorhaben übersandt. Im weiteren können sich die Bürgerinnen und Bürger im Internet (www.hilden.de oder www.stadtplanung-hilden.de) über das Planungskonzept, die Sitzungsvorlage zum Aufstellungsbeschluss mit den Erläuterungen sowie den der Verwaltung eventuell bereits zu diesem frühzeitigen Zeitpunkt vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen informieren. Bei der auf der städtischen Internetseite veröffentlichten Einladung wird auch immer ein direkter Link auf diese Unterlagen eingefügt. Jedoch wird in den analogen Einladungen bisher nicht auf dieses Informationsportal hingewiesen.
In diesem Zusammenhang ist aber darauf hinzuweisen, dass im Verbesserungskonzept beabsichtigt ist, zur Bürgeranhörung alternative städtebauliche Entwürfe zur Diskussion zu stellen. Eine Beschreibung dieser verschiedenen Entwürfe inkl. der Darstellung der Unterschiede bei der schriftlichen Einladung zur Bürgeranhörung mitzuversenden, würde wegen ihres Umfangs den Rahmen der Einladung sprengen.
Deshalb schlägt die Verwaltung im beigefügten Verbesserungskonzept (Stand: 14.05.2009) vor, die kurze Beschreibung in der Einladung etwas ausführlicher zu gestalten sowie auf die weiterführenden Informationen im Internet hinzuweisen.

Auf Grund der Nachfrage der FDP-Fraktion wird – wie bereits am 29.04.2009 mündlich in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses erläutert – klargestellt, dass auch bei der Aufstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen – den sog. „Investorenplanungen“ – die Stadt Hilden als Träger der kommunalen Planungshoheit berechtigt ist, gegenüber der Investorenplanung alternative städtebauliche Konzeptionen zur Diskussion zu stellen.

in der Sitzung am 29.04.2009 fragte die Fraktion Bürgeraktion, was man unter einem „groben Gestaltungsplan“ zu erwarten habe, der nach dem Verbesserungskonzept künftig Grundlage eines Aufstellungsbeschlusses sein soll.
Der „grobe Gestaltungsplan“ soll auf Grundlage einer Katasterkarte (in der Regel im Maßstab 1:1000) die seitens des Antragstellers angestrebte Bebauung darstellen – ohne geometrisch präzise sein zu müssen. Neben den Bebauungsformen und Haustypen soll der Gestaltungsplan die geplanten Grün- und Freiräume und die beabsichtigte Erschließung inkl. der Unterbringung des ruhenden Verkehrs beinhalten.

Zum Schluss der Beratung im Stadtentwicklungsausschuss im April wurde diskutiert, ob das Verbesserungskonzept nach einer fachlichen Beratung in den Fraktionen und im Stadtentwicklungsausschuss durch den Rat beschlossen werden sollte. Aus Sicht der Verwaltung ist ein solcher Ratsbeschluss nicht notwendig.

 

Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat am 17.12.2008 die Verwaltung beauftragt, dem Stadtentwicklungsausschuss Vorschläge zu unterbreiten, wie bei der Aufstellung von Bebauungsplänen

-    die Belange der Öffentlichkeit verbessert,

-    die Belange der Umwelt gesichert,

-    das Verfahren rascher durchgeführt werden kann,

ohne dass die bisherigen Standards der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, der Verbände, der Träger öffentlicher Belange und der Gremien der Stadt Hilden sowie der Umweltverträglichkeitsprüfung unterboten werden.

Im Kern geht es bei diesem Auftrag, um Vorschläge für eine weitere Verbesserung der Information der Bürgerinnen und Bürger bei der Aufstellung von Bebauungsplänen oder Änderungen des Flächennutzungsplans. Denn eine noch bessere Information der Bürgerinnen und Bürger als bisher schafft aus Sicht der Verwaltung eine bessere Basis für ihre Mitwirkung im Verfahren.

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung das in der Anlage beigefügte Konzept entwickelt, in dem Vorschläge dargelegt werden, wie das „normale“ Aufstellungsverfahren im Sinne eines „Mehr“ an Bürgerbeteiligung optimiert werden kann. In dem Konzept werden bewusst Sonderformen der Bürgerbeteiligung – wie z.B. Werkstattverfahren, Informationsbroschüren, Informationsstände, Architektenwettbewerbe, etc. – ausgeklammert, weil hier der Standard der Planungsverfahren untersucht wurde.

Das soll nicht bedeuten, dass besondere Beteiligungsformen nicht durchgeführt werden sollen oder können. Aber diese Maßnahmen sollten doch besonderen Planungsvorhaben vorbehalten bleiben. In den letzten Jahren hat die Verwaltung bei übergreifenden Planungsprojekten wie z.B. der Aufstellung des Rahmenplans „Nördliche Unterstadt“, der Erstellung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts und des Verkehrsentwicklungsplans sowie bei der Planung zur Neugestaltung des „alten“ Markts Sonderveranstaltungen und öffentliche Work-Shops durchgeführt.

Jedoch ist im nach hinein festzustellen, dass auch Sonderformen der Bürgerbeteiligung nicht unbedingt zu einem Ergebnis führen, die den tatsächlichen Bürgerwillen widerspiegeln. Außerdem beschränkt sich auch hier die Beteiligung immer auf den Kreis der Engagierten und / oder unmittelbar Betroffenen.

Das beigefügte Konzept konzentriert sich auf die weitere Verbesserung der Bürgerbeteiligung, da die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durch die formellen Abläufe und der Mithilfe des Internets gut organisiert ist.

Die Vorschläge bedeuten eine Weiterentwicklung der bisherigen Planungsarbeit in Hilden, aber auch ein Zurücktreten von liebgewordenen und bei den Mandatsträgern akzeptierten Vorgehens- und Verhaltensweisen. Ein „Mehr“ an tatsächlicher Bürgerbeteiligung kann nur in Verbindung mit einem „Weniger“ an Einfluss der Mandatsträger zu Beginn eines Bebauungsplanverfahrens ermöglicht werden.

Außerdem ist deutlich zu machen, dass die Umsetzung der Vorschläge zu einer Verzögerung der Aufstellungsverfahren führen wird. Da jedes Bebauungsplanverfahren ein eigenständiges Projekt ist und die Zeitdauer eines Verfahrens immer von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängig ist, kann die Verzögerung losgelöst von einem Verfahren nicht seriös angegeben werden. Jedoch bin ich überzeugt, dass die aus der Umsetzung der Vorschläge resultierenden Verzögerungen wesentlich geringer ausfallen als manche Verzögerungen, die heute in der Regel durch erneute „Planungsrunden“ auftreten.

 

Günter Scheib