Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die Vorschläge zur Verbesserung der
Information der Bürgerinnen und Bürger, die in Kapitel 4 des Konzepts erläutert
wurden, umzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig zum Ende der kommenden
Legislaturperiode 2009 – 2014 einen Erfahrungsbericht vorzulegen.
Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen:
Das Konzept zur weiteren Verbesserung der Information der
Bürgerinnen und Bürger bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wurde in der
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 29.04.2009 beraten und von Seiten
der Mandatsträger zurückgestellt, weil man die Thematik gründlich durchdenken
möchte, bevor Entscheidungen getroffen werden sollen.
Vor diesem Hintergrund regte die SPD-Fraktion an, das vorgeschlagene Konzept im
Laufe der nächsten Legislaturperiode zu testen und im Jahr 2013/14 zum Ende der
kommenden Legislaturperiode auf Grundlage der dann gewonnenen Erfahrungen erneut
zu beraten.
Inhaltlich wurden zum Konzept von der CDU-Fraktion angeregt, die Bürgerinnen
und Bürger schon vor der Bürgeranhörung über das Planungsvorhaben umfassender
als heute zu informieren. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger in die Lage
versetzt werden, auf „gleicher Augenhöhe“ mit den Vertretern der Verwaltung und
ggfs. von Planungsbüros zu diskutieren.
Bereits heute wird mit der Einladung zur Bürgeranhörung eine kurze Information
zum geplanten Vorhaben übersandt. Im weiteren können sich die Bürgerinnen und
Bürger im Internet (www.hilden.de oder www.stadtplanung-hilden.de) über
das Planungskonzept, die Sitzungsvorlage zum Aufstellungsbeschluss mit den
Erläuterungen sowie den der Verwaltung eventuell bereits zu diesem frühzeitigen
Zeitpunkt vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen informieren. Bei der auf
der städtischen Internetseite veröffentlichten Einladung wird auch immer ein
direkter Link auf diese Unterlagen eingefügt. Jedoch wird in den analogen
Einladungen bisher nicht auf dieses Informationsportal hingewiesen.
In diesem Zusammenhang ist aber darauf hinzuweisen, dass im
Verbesserungskonzept beabsichtigt ist, zur Bürgeranhörung alternative
städtebauliche Entwürfe zur Diskussion zu stellen. Eine Beschreibung dieser verschiedenen
Entwürfe inkl. der Darstellung der Unterschiede bei der schriftlichen Einladung
zur Bürgeranhörung mitzuversenden, würde wegen ihres Umfangs den Rahmen der
Einladung sprengen.
Deshalb schlägt die Verwaltung im beigefügten Verbesserungskonzept (Stand:
14.05.2009) vor, die kurze Beschreibung in der Einladung etwas ausführlicher zu
gestalten sowie auf die weiterführenden Informationen im Internet hinzuweisen.
Auf Grund der Nachfrage der FDP-Fraktion wird – wie bereits am 29.04.2009
mündlich in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses erläutert – klargestellt,
dass auch
bei der Aufstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen – den sog.
„Investorenplanungen“ – die Stadt Hilden als Träger der kommunalen
Planungshoheit berechtigt ist, gegenüber der Investorenplanung alternative
städtebauliche Konzeptionen zur Diskussion zu stellen.
in der Sitzung am 29.04.2009 fragte die Fraktion Bürgeraktion, was man unter
einem „groben Gestaltungsplan“ zu erwarten habe, der nach dem
Verbesserungskonzept künftig Grundlage eines Aufstellungsbeschlusses sein soll.
Der „grobe Gestaltungsplan“ soll auf Grundlage einer Katasterkarte (in der
Regel im Maßstab 1:1000) die seitens des Antragstellers angestrebte Bebauung
darstellen – ohne geometrisch präzise sein zu müssen. Neben den Bebauungsformen
und Haustypen soll der Gestaltungsplan die geplanten Grün- und Freiräume und
die beabsichtigte Erschließung inkl. der Unterbringung des ruhenden Verkehrs
beinhalten.
Zum Schluss der Beratung im Stadtentwicklungsausschuss im April wurde
diskutiert, ob das Verbesserungskonzept nach einer fachlichen Beratung in den
Fraktionen und im Stadtentwicklungsausschuss durch den Rat beschlossen werden
sollte. Aus Sicht der Verwaltung ist ein solcher Ratsbeschluss nicht notwendig.
Günter Scheib
Erläuterungen
und Begründungen:
Der Rat der Stadt Hilden hat am 17.12.2008 die Verwaltung beauftragt, dem Stadtentwicklungsausschuss Vorschläge zu unterbreiten, wie bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
- die Belange der Öffentlichkeit verbessert,
- die Belange der Umwelt gesichert,
- das Verfahren rascher durchgeführt werden kann,
ohne dass die bisherigen Standards der Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger, der Verbände, der Träger öffentlicher Belange und der
Gremien der Stadt Hilden sowie der Umweltverträglichkeitsprüfung unterboten
werden.
Im Kern geht es bei diesem Auftrag, um Vorschläge für eine weitere Verbesserung
der Information der Bürgerinnen und Bürger bei der Aufstellung von
Bebauungsplänen oder Änderungen des Flächennutzungsplans. Denn eine noch
bessere Information der Bürgerinnen und Bürger als bisher schafft aus Sicht der
Verwaltung eine bessere Basis für ihre Mitwirkung im Verfahren.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung das in der Anlage beigefügte Konzept
entwickelt, in dem Vorschläge dargelegt werden, wie das „normale“
Aufstellungsverfahren im Sinne eines „Mehr“ an Bürgerbeteiligung optimiert
werden kann. In dem Konzept werden bewusst Sonderformen der Bürgerbeteiligung –
wie z.B. Werkstattverfahren, Informationsbroschüren, Informationsstände, Architektenwettbewerbe,
etc. – ausgeklammert, weil hier der Standard der Planungsverfahren untersucht
wurde.
Das soll nicht bedeuten, dass besondere Beteiligungsformen nicht durchgeführt
werden sollen oder können. Aber diese Maßnahmen sollten doch besonderen
Planungsvorhaben vorbehalten bleiben. In den letzten Jahren hat die Verwaltung
bei übergreifenden Planungsprojekten wie z.B. der Aufstellung des Rahmenplans
„Nördliche Unterstadt“, der Erstellung des Einzelhandels- und
Nahversorgungskonzepts und des Verkehrsentwicklungsplans sowie bei der Planung
zur Neugestaltung des „alten“ Markts Sonderveranstaltungen und öffentliche
Work-Shops durchgeführt.
Jedoch ist im nach hinein festzustellen, dass auch Sonderformen der
Bürgerbeteiligung nicht unbedingt zu einem Ergebnis führen, die den
tatsächlichen Bürgerwillen widerspiegeln. Außerdem beschränkt sich auch hier
die Beteiligung immer auf den Kreis der Engagierten und / oder unmittelbar
Betroffenen.
Das beigefügte Konzept konzentriert sich auf die weitere Verbesserung der
Bürgerbeteiligung, da die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange durch die formellen Abläufe und der Mithilfe des Internets
gut organisiert ist.
Die Vorschläge bedeuten eine Weiterentwicklung der bisherigen Planungsarbeit in
Hilden, aber auch ein Zurücktreten von liebgewordenen und bei den
Mandatsträgern akzeptierten Vorgehens- und Verhaltensweisen. Ein „Mehr“ an
tatsächlicher Bürgerbeteiligung kann nur in Verbindung mit einem „Weniger“ an
Einfluss der Mandatsträger zu Beginn eines Bebauungsplanverfahrens ermöglicht
werden.
Außerdem ist deutlich zu machen, dass die Umsetzung der Vorschläge zu einer
Verzögerung der Aufstellungsverfahren führen wird. Da jedes
Bebauungsplanverfahren ein eigenständiges Projekt ist und die Zeitdauer eines
Verfahrens immer von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängig ist,
kann die Verzögerung losgelöst von einem Verfahren nicht seriös angegeben werden.
Jedoch bin ich überzeugt, dass die aus der Umsetzung der Vorschläge
resultierenden Verzögerungen wesentlich geringer ausfallen als manche
Verzögerungen, die heute in der Regel durch erneute „Planungsrunden“ auftreten.
Günter Scheib