Betreff
Gebührenbedarfsberechung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2009 und 12. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995
Vorlage
WP 04-09 SV 68/045
Aktenzeichen
IV/68.05.06/03-2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2009 und beschließt die Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2009 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 12. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995. Hiermit wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 und § 2 die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.

 

 

Gefäßgröße

Gebühren 2008

Gebühren 2009

Restmülltonnen

   660 l   wöchentlich

1.623,60 Euro

1.663,20 Euro

   770 l          

1.894,20 Euro

1.940,40 Euro

1.100 l          

2.706,00 Euro

2.772,00 Euro

     40 l   14-täglich

49,20 Euro

50,40 Euro

     60 l          

73,80 Euro

75,60 Euro

     80 l          

98,40 Euro

100,80 Euro

   120 l          

147,60 Euro

151,20 Euro

   240 l          

295,20 Euro

302,40 Euro

   660 l          

811,80 Euro

831,60 Euro

   770 l          

947,10 Euro

970,20 Euro

1.100 l          

1.353,00 Euro

1.386,00 Euro

Biotonnen

   120 l   14-täglich

13,20 Euro

13,20 Euro

   240 l   14-täglich

26,40 Euro

26,40 Euro

 

Die Gebühr für das Einsammeln und Befördern je Abfallsack wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und wird auf 4,00 Euro festgesetzt.

 

Die Tonnentauschgebühr pro getauschter Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für den Tonnentausch vor Ort pro getauschter Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 10,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für die Abgabe von gebrauchten Restmülltonnen wird auf 25,00 Euro pro Tonne festgesetzt.

 

Die Gebühr für das Rausziehen und Zurücksetzen von Müllcontainern wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 276,10 Euro pro Container bei wöchentlicher Leerung und 138,05 Euro pro Container bei 14-täglicher Leerung festgesetzt.

 

Die Gebühr für den Sperrmüllexpress wird unverändert auf 40,00 Euro festgesetzt.

Ab einer dritten normalen Sperrgutanmeldung pro Kalenderjahr wird die Gebühr unverändert auf 20,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für die Abgabe von Bauschutt wird mit 5,00 Euro je angefangene 100 Liter festgesetzt.

 

Die Gebühr für die Abgabe von Restmüll wird mit 5,00 Euro je angefangene 100 Liter festgesetzt.

 

Die Gebühr für das Einsammeln und Befördern je Laubsack wird auf 1,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für Sonderleerungen beträgt für Altpapiercontainer 8,32 Euro.

Für Restmülltonnen/gelbe Tonnen beträgt die Gebühr 1/26 der aktuellen Gebühr.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.”

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2009:

 

In den vergangenen Jahren konnte die Restmüllgebühr fast durchgehend gesenkt werden. In 2009 steigt die Gebühr jedoch wieder leicht an. Diese Entwicklung soll mit Hilfe eines Diagramms dargestellt werden.

 

 

Im Jahr 2008 konnte aufgrund der geminderten Kreismischgebühr eine Gebührensenkung erzielt werden. Der Kreis Mettmann konnte die Kreismischgebühr durch ein gutes Ergebnis bei der Altpapiervermarktung deutlich senken.

Für 2009 steigt die Gebühr jedoch wieder leicht an. Hauptgründe dafür sind die gestiegenen Personalkosten, die stetig steigenden Treibstoffkosten, sowie die geringeren Erlöse durch die Altpapiervermarktung.

Insgesamt ist die Gebühr seit 2002 um 19 % gesunken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1. Zur Gebühr für Biotonnen:

 

Für die Berechnung der Biotonnengebühr ergeben sich nur geringfügige Veränderungen. Die Kosten steigen im Vergleich zum Vorjahr hauptsächlich bei den Personalkosten. Der Maßstab (Gesamt-Biotonnen-Volumen) steigt leicht (+15.000 Liter). Dennoch bleibt die Gebühr stabil.

Die Änderungen ergeben sich ab der dritten Stelle hinter dem Komma, so dass dies für den Gebührenbescheid keine Auswirkungen hat. Der Literpreis bleibt daher bei 0,11 Euro.

 

Die Entwicklung der Biotonnengebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

2004

2005

2006

2007

2008

2009

Gebühr pro Liter

0,12 Euro

0,12 Euro

0,11 Euro

0,11 Euro

0,11 Euro

0,11 Euro

 

 

1.2. Zur Gebühr für Restmüll:

 

Nach zahlreichen Gebührensenkungen in den vergangenen sieben Jahren (insgesamt -21,15 %), steigt die Restmüllgebühr für das Jahr 2009 um 2,44 %. Der Hauptgrund dafür liegt an den gestiegenen Personalaufwendungen aufgrund der für 2008 und 2009 realisierten Lohnerhöhung der tariflich Beschäftigten. Auch der Ansatz für die Kfz-Unterhaltung musste aufgrund der stetig steigenden Treibstoffkosten angepasst werden. Speziell der Dieselpreis ist in 2008 stark angestiegen.

Wie oben erwähnt muss auch bei der Altpapiervermarktung mit geringeren Einnahmen gerechnet werden. Dies liegt daran dass die Dualen Systeme nicht mehr so viel für die Abfuhr des nicht-städtischen Altpapieranteils vergüten. Zusätzlich müssen die dualen Systeme (DSD GmbH, Interseroh, Landbell, EKO-Punkt) zukünftig an den Erlösen beteiligt werden. Hinzu kommen die Handlingskosten für die Nachweisführung der abgefahrenen Altpapiermengen durch die Awista GmbH. Somit sinken die Erträge aus der Altpapiervermarktung um 21.370 Euro (-15,1 %). Hinzu kommen erstmals auch Aufwendungen aufgrund der Altpapiervermarktung in Höhe von 34.000 Euro.

 

Trotz der deutlich geringeren Altpapiererstattungen steigen die Erlöse leicht. Dies liegt zum einen an der hohen Nachfrage von Sperrgutexpress. Zum anderen kann ab 2009 Restmüll gegen eine Gebühr von 5,00 Euro je angefangene 100 Liter abgegeben werden. Des Weiteren steigen die Verkaufserlöse durch Altmetall, da der Verkaufspreis für Altmetall um 80 % gestiegen ist. Die Bestimmungen zu den Vorjahresergebnissen wirken sich weiterhin positiv aus. Insgesamt sind die Vorjahresergebnisse um 5.960 Euro gestiegen.

 

Die gestiegenen Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt +121.920 € (+2,58 %).

Die gestiegenen Erlöse belaufen sich auf insgesamt +4.815 € (+0,99 %).

 

Somit steigt der Gebührenbedarf um 117.105 € (+2,76 %). Unter Berücksichtigung der Entwicklung des Gesamtmüllvolumens steigt die Gebühr um +0,03 Euro.

 

 

Die Entwicklung der Restmüllgebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2004

2005

2006

2007

2008

2009

Gebühr pro Liter

1,38 Euro

1,37 Euro

1,30 Euro

1,32 Euro

1,23 Euro

1,26 Euro

 

 

1.3. Zu den sonstigen Gebühren

 

Verwaltungsseitig besteht die Notwendigkeit, eine Änderung der sonstigen Gebühren vorzunehmen. Folgende Gebühren bleiben jedoch in der Höhe unverändert.

 

Im Einzelnen sind dies die Gebühr für         

                        - einen Abfallsack

- den Tonnentausch

- den Tonnentausch vor Ort

- das Rausziehen und Zurücksetzen von Containern

- den Sperrmüllexpress

- die dritte Sperrmüllanmeldung im Kalenderjahr

- die Abgabe von Bauschutt

- den Verkauf von Kompostsäcken

 

Hinzu kommt erstmals der Verkauf von Laubsäcken. Speziell in den Herbstmonaten Oktober und November übersteigt der Laubfall die Kapazitäten der Biotonnen. Somit können ab 2009 die Laubsäcke mit einem Fassungsvermögen von ca. 120 Liter neben die Biotonne zur Abholung gestellt werden. Die Gebühr wird mit 1,00 Euro je Laubsack festgesetzt.

 

Seit 2008 wird die Abgabe von handelsüblichen Restmüllsäcken am Wertstoffhof angeboten. Zukünftig beträgt die Gebühr 5,00 Euro je angefangene 100 Liter.

 

Des Weiteren wird die Gebühr für die Abgabe für gebrauchte Tonnen angehoben. Der Grund dafür liegt an den steigenden Preisen für Mülltonnen. Dies wird damit begründet, dass die Preisentwicklung auf dem Rohstoffsektor sich kontinuierlich verteuerte. Weitere Preisanstiege wurden schon angekündigt. Die Gebühr wird somit auf 25,00 Euro je Tonne festgesetzt.

 

 

 

2. 12. Nachtragssatzung vom        zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995:

 

Dieser Sitzungsvorlage ist als Anlage der Entwurf der 12. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995 beigefügt.

 

In § 1 und § 2 dieser 12. Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser Sitzungsvorlage beschließt und festsetzt.

Die Verwaltung empfiehlt, die 12. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung mit vorstehender Maßgabe zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G. Scheib

 


12. Nachtragssatzung vom                  zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995.

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und der

§§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) in Verbindung mit der Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Hilden (Abfallentsorgungssatzung), jeweils in den z.Z. geltenden Fassungen, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 17.12.2008 folgende 12. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung vom 14.12.1995 zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden beschlossen:

 

 

 

§ 1

 

Die Gebührensatzung vom 14.12.1995 zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden in der z.Z. gültigen Fassung wird wie folgt geändert:

 

 

§ 4 erhält folgende Fassung:

 

§ 4

Gebührenmaßstab und Gebührensatz

 

(1)   Die Höhe der Abfallentsorgungsgebühr richtet sich nach der Zahl der Abfallbehälter und der Häufigkeit des Einsammelns und Beförderns.

 

 

Sie beträgt jährlich

 

 

a.

für jeden 40-l-Müllgroßbehälter

 

50,40 €

 

b.

für jeden 60-l-Müllgroßbehälter

75,60 €

 

c.

für jeden 80-l-Müllgroßbehälter

100,80 €

 

d.

für jeden 120-l-Müllgroßbehälter

151,20 €

 

e.

 für jeden 240-l-Müllgroßbehälter

302,40 €

 

f.

für jeden 660-l-Großraumabfallbehälter

831,60 €

 

g.

für jeden 770-l-Großraumabfallbehälter

970,20 €

 

h.

für jeden 1.100-l-Großraumabfallbehälter

1.386,00 €

 

i.

für jede 120-l-Biotonne

13,20 €

 

j.

für jede 240-l-Biotonne

26,40 €

 

 

bei 14-täglich einmaligem Einsammeln und Befördern.

 

 

 

Die Abfallentsorgungsgebühr beträgt jährlich

 

 

k.

für jeden 660-l-Großraumabfallbehälter

1.663,20 €

 

l.

für jeden 770-l-Großraumabfallbehälter

1.940,40 €

 

m.

für jeden 1.100-l-Großraumabfallbehälter

2.772,00 €

      

       bei wöchentlich einmaligem Einsammeln und Befördern.

 

 

(2) Für das Einsammeln und Befördern von städtischen Abfallsäcken beträgt die Gebühr je
Abfallsack 4,00 €.

Die Gebühr für die Abgabe von Restmüll am Wertstoffhof beträgt 5,00 € je angefangene 100 l (max. 0,5 m³).

Für das Einsammeln und Befördern von städtischen Laubsäcken beträgt die Gebühr je Laubsack 1,00 €.

 

(3) Für den Tausch/Erwerb und die Lieferung von Müllgroßbehältern und Biotonnen werden folgende  Gebühren erhoben:

 

a.) Austausch von Müllgroßbehältern / Biotonnen auf dem städt. Bauhof:

 

 

je zu tauschendem Gefäß

5,00 €

 

b.) Lieferung /Abholung von Müllgroßbehältern / Biotonnen an/vom anschlusspflichtigen

Grundstück:

 

 

je zu tauschendem Gefäß

10,00 €

                           

 

c.) Erwerb von im Handel nicht erhältlichen Müllgroßbehältern in gebrauchtem Zustand:

 

 

je Gefäß

 

25,00 €

 

(4) Die Servicegebühr für die Dienstleistung des § 14 Abs. 7 der Abfallentsorgungssatzung

      beträgt:

 

a.)

 

bei wöchentlich einmaligem Einsammeln und Befördern

276,10 €

 

b.)

 

bei 14-täglich einmaligem Einsammeln und Befördern

138,05 €

 

 

Die Gebührenpflicht entsteht mit dem ersten des auf die erstmalige Inanspruchnahme der Serviceleistung folgenden Monats. Sie endet mit dem Ende des Monats, in dem die Inanspruchnahme der Serviceleistung des § 14 Abs. 7 der Abfallentsorgungssatzung schriftlich abgemeldet wird.

 

 

 

 

§ 2

 

Es wird folgender § 4a ergänzt:

 

§ 4a 

Gebühren für Zusatzleistungen

 

(1)   Für die Entsorgung von Bauschutt auf dem Zentralen Bauhof in Kleinmengen (ca. 100 ltr.)

wird eine Sondergebühr erhoben.

Sie beträgt 5,00 € pro angefangene 100 Liter.

 

(2)   Für die Abholung von Sperrmüll im Schnellservice (Abholung innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Anmeldung) wird eine Sondergebühr von 40,00 € erhoben. Ab einer dritten normalen Sperrgutanmeldung pro Kalenderjahr wird eine Gebühr von 20,00 Euro berechnet.

 

(3)   Für eine zusätzliche Entsorgung eines Sammelbehälters für Restmüll bzw. eines

überfüllten oder überschweren Sammelbehälters gem. § 13 (3) AES wird 1/26 der Jahresgebühr nach § 4 (1) Bst. a - h berechnet.

 

(4)   Für eine zusätzliche Entsorgung eines nicht vorschriftsmäßig befüllten Sammelbehälters für Abfälle zur Verwertung gem. § 13 (4) AES wird 1/26 der Jahresgebühr nach § 4 (1) Bst. a - h berechnet.

         

(5)   Für eine zusätzliche Abholung eines Papiercontainers (1.100 ltr.) über den 4 wöchentlichen Turnus hinaus, wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,32 € erhoben.

 

(6)   Gebührenpflichtig für die Gebühren nach den Absätzen 1 – 5 ist derjenige, der die Leistung in Anspruch nimmt.

Die Gebühr nach Absatz 1 wird sofort fällig und ist auf dem Zentralen Bauhof in bar zu entrichten. Gebühren nach den Absätzen 2 – 5 sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Gebührenbescheides zu begleichen.

Nicht im Gebührentarif aufgeführte Leistungen werden entsprechend dem Aufwand und den aktuellen Stundenverrechnungssätzen abgerechnet.

 

 

§ 3

 

                                   Diese Nachtragssatzung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Produkt: 110202

                                              

Bezeichnung: Abfallwirtschaft

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung: über die Abfallbeseitigungsgebühren

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

 

 

 

 


Personelle Auswirkungen

Nein

 

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Sichtvermerk Personaldezernent