Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
und lehnt eine Änderung der verkehrsregelnden Beschilderung in der
Kreisverkehrsanlage ab.“
G. Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Schreiben vom
12.12.2004, das als Anlage beigefügt ist, hat Herr W. Beuel den Antrag
gestellt, die gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) als „Kreisverkehr“ mit
Zeichen 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren!) beschilderte
Verkehrsanlage Gerresheimer Straße /Auf dem Sand /Stockshausstraße
/Mozartstraße zu ändern.
Sein Vorschlag
beinhaltet, mit Zeichen 301 StVO (statt 215) dem Verkehr im Kreis die
„Vorfahrt“ gegenüber den weiterhin durch Zeichen 205 unterordneten Zufahrten zu
geben.
Mit der Novellierung
der StVO zum 11.12.2000 wurden der § 9a
Kreisverkehr und damit das Verkehrszeichen 215 erstmalig eingeführt.
§ 9a Kreisverkehr
(1) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen
215 (Kreisverkehr) unter Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) angeordnet, hat der
Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen
Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.
Innerhalb des Kreisverkehrs ist das Halten auf der Fahrbahn verboten.
(2) Die Mittelinsel des Kreisverkehrs darf nicht überfahren werden. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren des Kreisverkehrs sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Der Vorschlag des
Herrn Beuel entspricht der Regelbeschilderung, wie sie landesweit bis zur Änderung
der StVO in 2000 angewendet worden ist.
Auch die im April
2000 fertig gestellte Kreisverkehrsanlage war etwa 1 Jahr lang nach „alter“ Regelung
beschildert.
Zum besseren
Verständnis für die bislang seltene Knotenpunktsform Kreisverkehr Gerresheimer
Straße werden nachfolgend kurz der Anlass und die Zwangspunkte für diese Lösung
dargestellt:
Aufgrund der
unzulänglichen Verkehrssituation im Bereich des Doppelknotens Stockshausstraße/Mozartstraße
und Auf dem Sand wurde seiner Zeit eine dringende Notwendigkeit zur Verbesserung
der Verkehrssituation gesehen. Durch die Nutzungsvielfalt im Einzugsbereich der
Gerresheimer Straße und das stetige Wachsen der Verkehrsmengen war der
Zeitpunkt des Handelns gekommen. Eine sichere Verkehrsabwicklung wurde immer
notwendiger. Verschiedene Lösungsvarianten wurden diskutiert, wovon letztlich
die gebaute Variante eines „lang gezogenen Kreisverkehrs“ als die beste Lösung
angesehen wurde.
Die Gerresheimer
Straße war und ist auch weiterhin eine hoch belastete Straße. Die tägliche Belastung
lag Ende der 90-Jahre bei ca. 16.600 Kfz/Tag. Selbst die Werte der
Spitzenstunden morgens und abends waren mit 740 Kfz/h so groß, dass eine
leistungsstarke Signalregelung der nah beieinander liegenden Knotenpunkte nicht
befriedigend koordiniert durchgeführt werden konnte – auch aufgrund fehlender
bzw. unzureichend langer Linksabbiegespuren in die einmündenden Straßen.
Besonders gravierend war die Belastung der einmündenden Straße Auf dem Sand mit
5.400 Kfz/Tag bei einer Spitzenstundenbelastung von ca. 340 Kfz/h (in nur
einfahrenden Richtung).
Im Besonderen durch
die Ansiedlung des Verbrauchermarktes wurde eine Steigerung des täglichen
Verkehrsaufkommens auf der Gerresheimer Straße und Auf dem Sand um bis zu 15%
prognostiziert.
Zwecks Erhöhung der
Verkehrssicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrsablaufs wurde auf die Form
des Kreisverkehrs zurückgegriffen. Mit dieser Maßnahme konnte man die nah
beieinander liegenden Kreuzung und Einmündung besser zusammenfassen. Aufgrund
des Abstands der Knotenpunkte ergab sich jedoch kein geometrischer Kreis im
herkömmlichen Sinne, sondern ein „lang gezogener Kreis“ , jedoch mit den
Merkmalen einer klassischen Kreisverkehrsregelung. Die Kreislösung wurde auch
deshalb favori-
siert, weil neben
starken geradeaus gerichteten Verkehrsströmen auf der Gerresheimer Straße
ebenfalls starke Abbiegeverkehre vorhanden sind. Der Kreis bietet hier eine
bessere Verteilerfunktion als eine herkömmliche Kreuzung. Auch wenn ein
Kreisverkehr seine eigenspezifischen Probleme aufweist, so wurde hier nicht mit
einer Selbstblockade gerechnet, weil ein Abfluss in den Ausfahrten frei von
Stauerscheinungen gesehen wurde.
Für einen
Kreisverkehr standen lediglich Flächen im begrenzten Umfang auf der Westseite
der Gerresheimer Straße zur Verfügung. Die Wohnbebauung und Tankstelle auf der
Ostseite war unantastbar, so die als Anlage abgebildete Verkehrsanlage
letztendlich gebaut wurde. Zwangsläufig konnte damit eines der Grundprinzipien,
eine deutliche Umlenkung des Verkehrs an der Ausfahrt nördlichen
Gerresheimer Straße nicht erfüllt werden. Außerdem konnten die beiden Äste
Mozartstraße und nördliche Gerresheimer Straße aufgrund fahrgeometrischer
Anforderungen größerer Kfz nicht auf Distanz gebracht werden.
Dennoch sind bei
dieser Kreisverkehrsanlage die Standardanforderungen an einen sicheren Knotenpunkt
im Wesentlichen erfüllt. Bei guter Erkennbarkeit,
Übersichtlichkeit und Befahrbarkeit der Anlage ist nur die Begreifbarkeit im Besonderen an den
Ästen Mozartstraße/Ausfahrt nördliche Gerresheimer Straße eingeschränkt.
Vor Ausbau des
Kreisverkehrs wurden von der Polizei in den 90-Jahren auf dem Abschnitt etwa 35
Unfälle pro Jahr registriert.
Nach Inbetriebnahme
der Neuanlage kam es in 2000 zu 7 Verkehrsunfällen (VU), in 2001 zu 16 VU, in
2002 zu 13 VU, in 2003 zu 16 VU und in 2004 zu 10 VU.
Neben einer
Reduzierung der Unfallhäufigkeit um bis zu 70% im vergangenen Jahr muss angemerkt
werden, dass auch die Schwere der Unfälle (wie zu erwarten war) abgenommen hat.
Missverständnisse,
die durch zu „frühes Setzen des Blinkers“ vor der Mozartstraße zum Abbiegen in
die nördliche Gerresheimer Straße entstehen könnten, sind in der
Unfallstatistik nicht signifikant erkennbar.
Sowohl die
Straßenverkehrsordnung als auch die einschlägigen Richtlinien/Empfehlungen/Merkblätter
geben nicht ausdrücklich vor, dass der „Kreisverkehrsplatz“ geometrisch
kreisrund sein muss. Vielmehr sollen in einer Fortschreibung der einschlägigen
Richtlinien/Empfehlungen/Merkblätter der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen
aufgrund der nicht negativen Forschungsergebnisse an nicht kreisrunden
Kreisverkehrsanlagen diese als Sonderformen genannt werden.
Die Verwaltung hält
als Straßenverkehrsbehörde eine „einheitliche“ Regelung/Beschilderung auch von
dieser Sonderform des Kreisverkehrs gemäß dem seit 2000 eingeführten § 9a der
StVO für erforderlich.
G. Scheib