Betreff
Beteiligung der Beiräte an der politischen Willensbildung
Vorlage
WP 04-09 SV 01/026
Aktenzeichen
01 - rb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt in Ergänzung seines Beschlusses vom 24.10.2001:

 

a)  dem Behindertenbeirat künftig alle Tagesordnungen und öffentlichen Sitzungsvorlagen von Sitzungen des

-          Stadtentwicklungsausschusses

-          Ausschusses für Schule, Sport und Soziales

-          Kulturausschusses und des

-          Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschusses,

     zu übersenden sowie einem Vertreter des Beirates in den betreffenden Ausschusssitzungen einen Platz im Sitzungssaal zu gewähren

 

b) dem Integrationsbeirat künftig alle Tagesordnungen und öffentlichen Sitzungsvorlagen von Sitzungen des

-          Jugendhilfeausschusses

-          Ausschusses für Schule, Sport und Soziales

-          Kulturausschusses und des

-          Paten- und Partnerschaftsausschusses,

     zu übersenden sowie einem Vertreter des Beirates in den betreffenden Ausschusssitzungen einen Platz im Sitzungssaal zu gewähren

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Thiele

1. Beigeordneter

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 24.10.2001 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Rat nimmt Kenntnis von dem Willen des Seniorenbeirates und Behindertenbeirates, sich stärker an der Rats- und Ausschussarbeit zu beteiligen und beschließt,

 

a)   künftig alle Tagesordnungen und öffentlichen Sitzungsvorlagen von Sitzungen des

-   Stadtentwicklungsausschusses und des

-   Ausschusses für Schule, Sport und Soziales

 

 sowie darüber hinaus dem Seniorenbeirat auch die Tagesordnungen des

-   Kulturausschusses und des

-   Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschusses,

 

zu übersenden sowie

 

b)  je einem Vertreter dieser Beiräte in den betreffenden Ausschusssitzungen einen Platz im Sitzungssaal zu gewähren.

 

 

Der jetzt neu gewählte Behindertenbeirat möchte nunmehr über den damals gefassten Beschluss hinaus wie der Seniorenbeirat auch den Kulturausschuss und den Wirtshaft- und Wohnungsbauförderungsausschuss besuchen.

 

Darüber hinaus besuchen Vertreterinnen und Vertreter des Integrationsbeirates in ähnlicher Weise  die Sitzungen des

-               Kulturausschusses

-               Jugendhilfeausschusses

-               Paten- und Partnerschaftsausschusses und des

-               Schul-, Sport- und Sozialausschusses.

 

Diese dauerhafte Beteiligung ist bisher an keiner Stelle geregelt worden.

 

Im Hinblick auf den Beschluss vom 24.10.2001 bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken, den Beschluss wie vorgeschlagen zu erweitern. Auf die Erläuterungen zur damaligen Sitzungsvorlage wird verwiesen (s. Anlage zur SV).

 

 

In Vertretung

 

 

Thiele

1. Beigeordneter


 

Anlage zur SV 01/026

 

Erläuterungen und Begründungen zur SV 01/056 vom 24.10.2001:

 

In der Sitzung des Seniorenbeirates am 16.8.2001 wurde angeregt, den Antrag zu stellen, dass der Seniorenbeirat einen Sitz (Stimme) in den einzelnen Ausschüssen erhält.

 

Nach der Gemeindeordnung ist es grundsätzlich möglich, andere als durch Wahlen demokratisch legitimierte Personen zu Mitgliedern von Ausschüssen zu bestimmen (§ 58 GO NW). Sofern Stimmrecht eingeräumt werden soll, geht dies lediglich im Wege der Benennung von sachkundigen Bürgern. Hierbei ist folgendes zu beachten:

Die Wahl der Ausschussmitglieder - also auch der sachkundigen Bürger - erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, und zwar gemeinsam mit der Wahl der in den Ausschuss zu entsendenden Ratsmitglieder in einem Wahlgang. Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss über die Annahme dieses Wahlvorschlags ausreichend - ansonsten ist die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erforderlich.

Wird während der laufenden Wahlperiode nach der Bildung eines Ausschusses die Zahl der Sitze erhöht, gilt für das Besetzungsverfahren der nachträglich geschaffenen Ausschusssitze dasselbe Verfahren. Kommt es daher nicht zu einem einheitlichen Wahlvorschlag, ist der Ausschuss aufzulösen und einschließlich der neu geschaffenen Sitze entsprechend dem o.g. Verfahren zu besetzen.

 

Achtung: eine Bestellung von sachkundigen Bürgern ist nicht zulässig für den Haupt- und Finanzausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss, sowie aufgrund gesondert gesetzlicher Regelungen für den Wahlausschuss und den Umlegungsausschuss. Hinsichtlich des Jugendhilfeausschuses wird auf ein umfangreiches Verfahren zur Veränderung der Ausschussgröße (Satzungsänderung, Auflösung des Ausschusses und anschließender Neubesetzung) hingewiesen.

 

Gleiches gilt im wesentlichen auch für die Benennung von sachkundigen Einwohnern, die zwar auch zu Mitgliedern der Ausschüsse werden, aber nur beratend  - also ohne Stimmrecht - mitwirken können. Einziger Unterschied in den formalen Voraussetzungen ist, dass diese nicht in einem gemeinsamen Wahlgang mit den Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern gewählt werden müssen, im übrigen aber die nachträgliche Veränderung der Ausschussgröße dem gleichen Prozedere unterliegt.

 

Grundsätzlich hat jeder das Recht, an den öffentlichen Sitzungen von Rat und Ausschüssen teilzunehmen. Um dem ausdrücklichen Willen des Seniorenbeirates Rechnung zu tragen wird vorgeschlagen, ihm künftig die Tagesordnungen der Rats- und Ausschusssitzungen und alle (öffentlichen) Sitzungsunterlagen zukommen zu lassen. Soweit Themen behandelt werden, die im Interessenbereich des Seniorenbeirates liegen, steht es den Mitgliedern anheim, Vertreter als Zuhörer in diese Sitzungen zu entsenden.

Weiter entspricht es der Praxis, Zuhörern, die eine Stellungnahme zu einem bestimmten Thema abgeben möchten, diese Möglichkeit einzuräumen, indem der Ausschuss eine „Sitzungsunterbrechung“ beschließt.

 

Ein weiteres Privileg wäre denkbar, indem einem Vertreter des Seniorenbeirates die Möglichkeit eingeräumt würde, in dem den Rats- und Ausschussmitglieder vorbehaltenen Teil des Sitzungsraumes Platz zu nehmen.

 

Nachdem Vertretern des Seniorenbeirates die Rechtslage dargelegt wurde, erklärten sie sich mit einer Vorgehensweise wie zuvor beschrieben einverstanden und baten darum, insbesondere an den Sitzungen des

·   Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschusses,

·   Stadtentwicklungsausschusses,

·   Ausschusses für Schule, Sport und Soziales sowie des

·   Kulturausschusses

 

teilnehmen zu können und alle Einladungen und Sitzungsvorlagen, die den öffentlichen Teil betreffen, zukommen zu lassen.

 

Darüber hinaus wird von einer weiteren Privilegierung auch im Hinblick auf einen zwar nicht rechtlichen so doch moralischen Anspruch auf Gleichbehandlung der übrigen Beiräte abgeraten.