Betreff
Finanzielle Auswirkungen durch Hartz IV und Sportförderprogramm
hier: Resolution an den Landrat des Kreises Mettmann
Vorlage
WP 04-09 SV 01/025
Aktenzeichen
01 - rb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt nachfolgende

 

Resolution:

 

Der Rat der Stadt Hilden fordert die dem Kreis Mettmann angehörigen Kommunen auf, die finanziellen Belastungen durch die Einführung der Regelungen des SGB II und des SGB XII in solidarischer Weise und auf freiwilliger Basis durch anteilige Eigenbeteiligung und Kreisumlage zu tragen.

 

Der Kreis wird gebeten, für Einsparungen bei angemessenen Kosten der Unterkunft und bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt finanzielle Anreizsysteme für die Kommunen zu schaffen.

 

Darüber hinaus fordert der Rat der Stadt Hilden den Kreis auf, angesichts der durch Hartz IV bedingten Mehrbelastungen auch auf die Erschließung neuer Aufgabenfelder wie z.B. der Sportförderung zu verzichten.

 

Die Gesetzgebung zu Hartz IV mit der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe führt bei den Gemeinden im Kreis Mettmann gegenüber den bisherigen Regelungen nach dem Bundessozialhilfegesetz zu höchst unterschiedlichen finanziellen Belastungen. Die nach Berechnungen des Kreises voraussichtlichen Mehrkosten in Höhe von rd. 6,5 Mio. Euro würden, sollten sie allein über die Kreisumlage verteilt werden, insbesondere die Städte Haan, Hilden, Langenfeld und Ratingen in bisher nicht bekannter Weise belasten und deren Haushaltssituation deutlich verschlechtern.

 

Eine freiwillige Vereinbarung im Rahmen der bisherigen Kostenverteilung würde dagegen dazu führen, dass sich alle kreisangehörigen Kommunen solidarisch an den mit Hartz IV verbundenen Mehrkosten beteiligen. Eine solche Regelung würde nach wie vor die Steuerkraft der einzelnen Kommunen in angemessener Weise einbeziehen. Die besondere Situation der abundanten Städte im Kreis Mettmann ist dabei zu berücksichtigen; deren finanzielle Lage ist allerdings vorrangig durch eine kommunalfreundlichere Politik des Landes und des Bundes zu lösen.

 

Der Rat der Stadt Hilden plädiert dafür, bei der Finanzierung der Kosten der Unterkunft für die Kommunen finanzielle Anreizsysteme zu schaffen, in diesem Bereich Kosten einzusparen und über diesen Weg zu Kostenreduzierungen für den Kreis und seine Städte insgesamt zu gelangen.

 

Angesichts der mit Hartz IV verbundenen finanziellen Belastungen für die Städte Haan, Hilden, Langenfeld und Ratingen sind weitere Belastungen, wie sie z.B. durch eine Sportförderung des Kreises erwartet werden, nicht vertretbar. Auch hier gilt, dass die finanzielle Lage der abundanten Städte nur durch eine kommunalfreundlichere Politik der übergeordneten Gebietskörperschaften verbessert werden kann.

 

Der Bürgermeister wird gebeten, mit dem Landrat und den Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen durch Verhandlungen Ergebnisse im Sinne dieser Resolution herbeizuführen.“

 

In Vertretung

 

 

 

Horst Thiele

 

Finanzielle Auswirkungen

Nein

 

Personelle Auswirkungen

Nein

 


 

zu TOP 1 - SV-Nr. 01/025

 

Beschluss:

 

Betr.   Finanzielle Auswirkungen durch Hartz IV und Sportförderprogramm

            hier:  Resolution an den Landrat des Kreises Mettmann

 

 

 

1.         Die beabsichtigte Finanzierung des Sportförderkonzeptes mit den dem Kreis zur Verfügung gestellten Mitteln für die Kosten der Unterkunft im Rahmen von Hartz IV ist nicht akzeptabel.

Bürgermeister und Kämmerer der kreisangehörigen Städte haben bei der Vorstellung des Kreishaushaltes vereinbart, dass diese Gelder entweder zur Finanzierung von Deckungslücken im Kreishaushalt bei mangelnden Ausgleichszahlungen des Bundes verwendet werden sollen oder direkt den städtischen Haushalten (möglichst Verwaltungshaushalt) zufließen sollen.

 

2.         Die Hildener Kreistagsmitglieder werden aufgefordert, einem Kreishaushalt ihre Zustimmung zu verweigern, der diese Regelungen unberücksichtigt lässt.

 

 

 


 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden fasste bereits in seiner Sitzung am 15. 12. 2004 folgende Resoltion:

 

„Der Rat der Stadt Hilden appelliert an die Räte aller kreisangehörigen Städte, sich auf freiwilliger Basis an einer Finanzierung der Kosten für SGB II und SGB XII über eine anteilige Eigenbeteiligung und Kreisumlage zu beteiligen.

 

Mit den Beschlüssen zu Hartz IV läuft das bisherige Modell der 50%igen Eigenbeteiligung der kreisangehörigen Gemeinden an der Sozialhilfe aus. Obwohl im Gesetzgebungsverfahren darauf gedrungen wurde, eine entsprechende Regelung auch im neuen Gesetz vorzusehen, ist dies nicht geschehen. Demnach würden die Kosten ab Januar nunmehr ausschließlich über die Kreisumlage verteilt werden.

 

Nach den Berechnungen der Kreisverwaltung betragen die Gesamtaufwendungen für SGB II und SGB XII insgesamt 87 Mio. Euro. Dies bedeutet 6,5 Mio. Euro Mehraufwendungen als bisher.

 

Eine Regelung, die Kosten ausschließlich über die Kreisumlage zu finanzieren, würde zu erheblichen Verwerfungen unter den einzelnen Städten führen. So würden die Städte Haan, Langenfeld, Ratingen und Hilden erhebliche Mehrbelastungen zu tragen haben. Bei einer Regelung wie bisher würden dagegen alle Städte einen solidarischen Beitrag zu diesen Kosten leisten.

 

Der Rat der Stadt Hilden vertritt die Auffassung, dass die bisherige Regelung sinnvoll war und einen erheblichen Beitrag dazu geleistet hat, Sozialhilfekosten eigenverantwortlich einzusparen. Dies sollte auch durch die Neuregelung von Hartz IV nicht in Frage gestellt werden. Dabei dürfen die besonderen Situationen des Kreises Mettmann mit sieben abundanten Städten und dem Kreis selbst nicht außer Acht gelassen werden.

 

Hinzu kommt, dass eine 50%ige Eigenbeteiligung auch die Zufälligkeiten der Steuerkraft auffängt.

 

Der Bürgermeister wird gebeten, mit dem Landrat und den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte entsprechende Gespräche zu führen mit dem Ziel eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.

 

Die nun vorgeschlagene und in diesem Wortlaut ähnlichem von der Stadt Ratingen am 25.01.2005 verabschiedete Resolution geht über die o.g. Forderung hinaus und berücksichtigt auch weitere zwischenzeitlich bekannt gewordene Mehrbelastungen durch Maßnahmen des Kreises mit entsprechenden finanziellen Nachteilen insbesondere für die abundanten Gemeinden (Sportförderkonzept).

 

Die Verwaltung empfiehlt, sich dem Begehren der Stadt Ratingen soweit anzuschließen und diese Resolution mit diesem Wortlaut zu beschließen.

 

 

 

In Vertretung

 

 

Thiele

1. Beigeordneter


 

Zusätzliche Erläuterungen zur SV 01/025

 

In der Sitzung des Rates am 23. Februar 2005 wurde die beigefügte Resolution (SV 01/025) eingebracht.

 

Die Fraktion Bürgeraktion hat den ebenfalls beigefügten Änderungsbeschlussvorschlag hierzu gestellt.

 

In der Sitzung wurde zugesagt, zu prüfen, ob die Ziffer 1 des Beschlussvorschlages für den Kreistag tatsächlich möglich ist.

 

Wie aus dem beigefügten Gesetz zur Ausführung des zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen hervorgeht, ist der von der Bürgeraktion zitierte Absatz 3 des § 3 dieses Ausführungsgesetzes nicht Gegenstand des endgültigen Gesetzes geworden. Er befand sich vielmehr nur im Gesetzentwurf und ist bei der endgültigen Beschlussfassung nicht übernommen worden. Daher bleibt es dabei, dass für eine Änderung des Abrechnungsmodus bei den Sozialhilfekosten es eine einvernehmliche Lösung aller zehn Gemeinden bedarf.

 

Zur Klarstellung sei noch einmal auf Folgendes hingewiesen:

 

Die Mehrbelastungen die sich durch Hartz IV für den Kreis Mettmann ergeben, belaufen sich auf rund 6,5 Mio. Euro. Auf Drängen der Bürgermeister hat der Landrat für diese zusätzliche Mehrbelastung eine entsprechende Einnahmeposition in seinem Haushaltsplanentwurf geschaffen, die durch eine Ausgleichszahlung des Bundes gegenfinanziert wird.

 

Im Augenblick belasten diese Kosten daher die Gemeinden nicht. Sollte es aber keinen Ausgleich für die Mehrbelastung geben, so wird der Kreis diese zusätzlichen Kosten entsprechend den Anteilen der Kreisumlage auf die kreisangehörigen Städte umlegen.

 

Die hohe zusätzliche Belastung der Städte Ratingen, Langenfeld und Hilden ergibt sich im Wesentlichen durch die extrem unterschiedlichen Fallzahlen in den jeweiligen Kommunen. Da aber der Kreis Träger der Sozialhilfe ist, nehmen diese Verschiebungen, die sich nur durch die Änderungen des Abrechnungsmodus ergeben, in keinem Falle an Ausgleichszahlungen des Bundes teil.

 

Wenn es hier also nicht zu einer einvernehmlichen Regelung kommt, wird es bei der zusätzlichen Belastung bleiben, auch wenn die effektive Mehrbelastung durch den Bund tatsächlich übernommen werden sollte.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Thiele