hier: Resolution an den Landrat des Kreises Mettmann
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt nachfolgende
Resolution:
Der Rat der Stadt Hilden fordert die dem Kreis Mettmann
angehörigen Kommunen auf, die finanziellen Belastungen durch die Einführung der
Regelungen des SGB II und des SGB XII in solidarischer Weise und auf
freiwilliger Basis durch anteilige Eigenbeteiligung und Kreisumlage zu tragen.
Der Kreis wird gebeten, für Einsparungen bei angemessenen
Kosten der Unterkunft und bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt
finanzielle Anreizsysteme für die Kommunen zu schaffen.
Darüber hinaus fordert der Rat der Stadt Hilden den Kreis
auf, angesichts der durch Hartz IV bedingten Mehrbelastungen auch auf die
Erschließung neuer Aufgabenfelder wie z.B. der Sportförderung zu verzichten.
Die Gesetzgebung zu Hartz IV mit der Zusammenlegung von
Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe führt bei den Gemeinden im Kreis Mettmann
gegenüber den bisherigen Regelungen nach dem Bundessozialhilfegesetz zu höchst
unterschiedlichen finanziellen Belastungen. Die nach Berechnungen des Kreises
voraussichtlichen Mehrkosten in Höhe von rd. 6,5 Mio. Euro würden, sollten sie
allein über die Kreisumlage verteilt werden, insbesondere die Städte Haan,
Hilden, Langenfeld und Ratingen in bisher nicht bekannter Weise belasten und
deren Haushaltssituation deutlich verschlechtern.
Eine freiwillige Vereinbarung im Rahmen der bisherigen
Kostenverteilung würde dagegen dazu führen, dass sich alle kreisangehörigen
Kommunen solidarisch an den mit Hartz IV verbundenen Mehrkosten beteiligen.
Eine solche Regelung würde nach wie vor die Steuerkraft der einzelnen Kommunen
in angemessener Weise einbeziehen. Die besondere Situation der abundanten
Städte im Kreis Mettmann ist dabei zu berücksichtigen; deren finanzielle Lage
ist allerdings vorrangig durch eine kommunalfreundlichere Politik des Landes
und des Bundes zu lösen.
Der Rat der Stadt Hilden plädiert dafür, bei der Finanzierung der
Kosten der Unterkunft für die Kommunen finanzielle Anreizsysteme zu schaffen,
in diesem Bereich Kosten einzusparen und über diesen Weg zu Kostenreduzierungen
für den Kreis und seine Städte insgesamt zu gelangen.
Angesichts der mit Hartz IV verbundenen finanziellen Belastungen
für die Städte Haan, Hilden, Langenfeld und Ratingen sind weitere Belastungen,
wie sie z.B. durch eine Sportförderung des Kreises erwartet werden, nicht
vertretbar. Auch hier gilt, dass die finanzielle Lage der abundanten Städte nur
durch eine kommunalfreundlichere Politik der übergeordneten
Gebietskörperschaften verbessert werden kann.
Der Bürgermeister wird gebeten, mit dem Landrat und den
Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen durch Verhandlungen Ergebnisse im
Sinne dieser Resolution herbeizuführen.“
In Vertretung
Horst Thiele
Nein |
Nein |
zu TOP 1 - SV-Nr. 01/025
Beschluss:
Betr. Finanzielle
Auswirkungen durch Hartz IV und Sportförderprogramm
hier: Resolution an den Landrat des Kreises
Mettmann
1. Die
beabsichtigte Finanzierung des Sportförderkonzeptes mit den dem Kreis zur Verfügung
gestellten Mitteln für die Kosten der Unterkunft im Rahmen von Hartz IV ist
nicht akzeptabel.
Bürgermeister und Kämmerer der kreisangehörigen Städte haben bei der Vorstellung
des Kreishaushaltes vereinbart, dass diese Gelder entweder zur Finanzierung von
Deckungslücken im Kreishaushalt bei mangelnden Ausgleichszahlungen des Bundes
verwendet werden sollen oder direkt den städtischen Haushalten (möglichst
Verwaltungshaushalt) zufließen sollen.
2. Die
Hildener Kreistagsmitglieder werden aufgefordert, einem Kreishaushalt ihre
Zustimmung zu verweigern, der diese Regelungen unberücksichtigt lässt.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt
Hilden fasste bereits in seiner Sitzung am 15. 12. 2004 folgende Resoltion:
„Der Rat der Stadt
Hilden appelliert an die Räte aller kreisangehörigen Städte, sich auf freiwilliger
Basis an einer Finanzierung der Kosten für SGB II und SGB XII über eine
anteilige Eigenbeteiligung und Kreisumlage zu beteiligen.
Mit den Beschlüssen zu
Hartz IV läuft das bisherige Modell der 50%igen Eigenbeteiligung der
kreisangehörigen Gemeinden an der Sozialhilfe aus. Obwohl im
Gesetzgebungsverfahren darauf gedrungen wurde, eine entsprechende Regelung auch
im neuen Gesetz vorzusehen, ist dies nicht geschehen. Demnach würden die Kosten
ab Januar nunmehr ausschließlich über die Kreisumlage verteilt werden.
Nach den Berechnungen
der Kreisverwaltung betragen die Gesamtaufwendungen für SGB II und SGB XII
insgesamt 87 Mio. Euro. Dies bedeutet 6,5 Mio. Euro Mehraufwendungen als bisher.
Eine Regelung, die
Kosten ausschließlich über die Kreisumlage zu finanzieren, würde zu erheblichen
Verwerfungen unter den einzelnen Städten führen. So würden die Städte Haan,
Langenfeld, Ratingen und Hilden erhebliche Mehrbelastungen zu tragen haben. Bei
einer Regelung wie bisher würden dagegen alle Städte einen solidarischen
Beitrag zu diesen Kosten leisten.
Der Rat der Stadt Hilden
vertritt die Auffassung, dass die bisherige Regelung sinnvoll war und einen
erheblichen Beitrag dazu geleistet hat, Sozialhilfekosten eigenverantwortlich
einzusparen. Dies sollte auch durch die Neuregelung von Hartz IV nicht in Frage
gestellt werden. Dabei dürfen die besonderen Situationen des Kreises Mettmann
mit sieben abundanten Städten und dem Kreis selbst nicht außer Acht gelassen
werden.
Hinzu kommt, dass eine
50%ige Eigenbeteiligung auch die Zufälligkeiten der Steuerkraft auffängt.
Der Bürgermeister wird
gebeten, mit dem Landrat und den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte
entsprechende Gespräche zu führen mit dem Ziel eine einvernehmliche Lösung zu
erzielen.
Die nun
vorgeschlagene und in diesem Wortlaut ähnlichem von der Stadt Ratingen am
25.01.2005 verabschiedete Resolution geht über die o.g. Forderung hinaus und
berücksichtigt auch weitere zwischenzeitlich bekannt gewordene Mehrbelastungen
durch Maßnahmen des Kreises mit entsprechenden finanziellen Nachteilen
insbesondere für die abundanten Gemeinden (Sportförderkonzept).
Die Verwaltung
empfiehlt, sich dem Begehren der Stadt Ratingen soweit anzuschließen und diese
Resolution mit diesem Wortlaut zu beschließen.
In Vertretung
Thiele
1. Beigeordneter
Zusätzliche
Erläuterungen zur SV 01/025
In der Sitzung des
Rates am 23. Februar 2005 wurde die beigefügte Resolution (SV 01/025) eingebracht.
Die Fraktion
Bürgeraktion hat den ebenfalls beigefügten Änderungsbeschlussvorschlag hierzu gestellt.
In der Sitzung wurde
zugesagt, zu prüfen, ob die Ziffer 1 des Beschlussvorschlages für den Kreistag
tatsächlich möglich ist.
Wie aus dem
beigefügten Gesetz zur Ausführung des zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das
Land Nordrhein-Westfalen hervorgeht, ist der von der Bürgeraktion zitierte Absatz
3 des § 3 dieses Ausführungsgesetzes nicht Gegenstand des endgültigen Gesetzes
geworden. Er befand sich vielmehr nur im Gesetzentwurf und ist bei der
endgültigen Beschlussfassung nicht übernommen worden. Daher bleibt es dabei,
dass für eine Änderung des Abrechnungsmodus bei den Sozialhilfekosten es eine
einvernehmliche Lösung aller zehn Gemeinden bedarf.
Zur Klarstellung sei
noch einmal auf Folgendes hingewiesen:
Die Mehrbelastungen
die sich durch Hartz IV für den Kreis Mettmann ergeben, belaufen sich auf rund
6,5 Mio. Euro. Auf Drängen der Bürgermeister hat der Landrat für diese
zusätzliche Mehrbelastung eine entsprechende Einnahmeposition in seinem
Haushaltsplanentwurf geschaffen, die durch eine Ausgleichszahlung des Bundes
gegenfinanziert wird.
Im Augenblick
belasten diese Kosten daher die Gemeinden nicht. Sollte es aber keinen Ausgleich
für die Mehrbelastung geben, so wird der Kreis diese zusätzlichen Kosten
entsprechend den Anteilen der Kreisumlage auf die kreisangehörigen Städte
umlegen.
Die hohe zusätzliche
Belastung der Städte Ratingen, Langenfeld und Hilden ergibt sich im Wesentlichen
durch die extrem unterschiedlichen Fallzahlen in den jeweiligen Kommunen. Da
aber der Kreis Träger der Sozialhilfe ist, nehmen diese Verschiebungen, die
sich nur durch die Änderungen des Abrechnungsmodus ergeben, in keinem Falle an
Ausgleichszahlungen des Bundes teil.
Wenn es hier also
nicht zu einer einvernehmlichen Regelung kommt, wird es bei der zusätzlichen
Belastung bleiben, auch wenn die effektive Mehrbelastung durch den Bund
tatsächlich übernommen werden sollte.
In Vertretung
Thiele