Betreff
Neuwahl eines Schiedsmannes für den Hildener Norden/Westen
Vorlage
WP 04-09 SV 10/051
Aktenzeichen
I/10.5-30.60.03.02-Hs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden wählt gemäß § 3 Schiedsamtsgesetz Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum vom 01.09.2009 bis zum 31.08.2014 Herrn Dr. Claus Steinberg zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Hilden II (Nord / West).  


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Zur Durchführung von Schlichtungsverfahren sind in den Gemeinden Nordrhein-Westfalens Schiedsämter einzurichten; Rechtsgrundlage ist das Schiedsamtsgesetz Nordrhein-Westfalen (SchAG NRW).

 

Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen. Die Wahlzeit einer Schiedsperson beträgt fünf Jahre, die Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich. Seitens der Justiz wird ausdrücklich gewünscht, dass Schiedspersonen für voraussichtlich mehr als eine Wahlzeit zur Verfügung stehen werden.

 

Eine vom Rat gewählte Schiedsperson darf ihr Amt erst nach Bestätigung durch den Direktor des zuständigen Amtsgerichtes antreten, dort wird sie auch auf die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt. Die Dienst- und Fachaufsicht über die Schiedsämter führt der Direktor des zuständigen Amtsgerichtes. Die Sachkosten des Schiedsamtes trägt die Gemeinde.

 

In Hilden sind zwei Schiedsbezirke eingerichtet, diese sind mit Hilden I (Süd/Ost) und Hilden II (Nord/West) bezeichnet. Im Schiedsbezirk Hilden II hat die bisherige Schiedsfrau mitgeteilt, dass sie aufgrund der Wiederaufnahme ihrer beruflichen Tätigkeit für eine weitere Wahlzeit nicht zur Verfügung steht. Daraufhin wurden von der Verwaltung interessierte Kandidaten gesucht. Neben der Beteiligung der im Rat vertretenen Parteien wurde auch öffentlich über die Presse dazu aufgerufen, sich für das Ehrenamt zu engagieren. Es liegt allerdings lediglich eine Bewerbung vor.

 

Herr Diplom-Ingenieur Dr. Claus Friedrich Steinberg, wohnhaft Hochdahler Straße 30, 40724 Hilden, hat in mehreren Gesprächen sowohl mit der Verwaltung als auch dem derzeit aktiven Schiedsmann des Bezirkes Hilden I (Herrn Sudmann), der gleichzeitig die Standesvereinigung der Schiedspersonen (Bund Deutscher Schiedsmänner und –frauen, BDS) vertreten hat, den Eindruck vermittelt, für diese anspruchsvolle Tätigkeit geeignet zu sein.

 

Die Schiedspersonen werden durch die Tätigkeit des BDS als Mitglieder dieses Vereins sowohl in der täglichen Ausübung des Ehrenamtes unterstützt; von dort werden auch Grundschulungen und Fortbildungen angeboten.

 

 

 

 

 

 

gez. Günter Scheib