Beschlussvorschlag:
a) Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nimmt das Ergebnis des Energiesparprojektes der städtischen Schulen für das Jahr 2008 zur Kenntnis.
b) Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales stimmt der Weiterführung des Energiesparprojekt „fifty-fifty“ ab dem Jahr 2009 in der dargestellten Weise zu.
Beschlussvorschlag für den Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss:
a) Der Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss nimmt das Ergebnis des Energiesparprojektes der städtischen Schulen für das Jahr 2008 zur Kenntnis.
b) Der Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss stimmt der Weiterführung des Energiesparprojekt „fifty-fifty“ ab dem Jahr 2009 in der dargestellten Weise zu.
Erläuterungen und Begründungen:
In seiner Sitzung vom
20.6.2005 hat der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales dem Energiesparkonzept
„fifty-fifty“ an Schulen zugestimmt. Dieses Energiesparkonzept wurde 2005 mit
Hilfe der Energieagentur NRW erstellt und sollte zunächst für die Dauer von 3
Jahren ab dem 01.01.2006 durchgeführt werden.
Ziel
des Projektes ist, den Energieverbrauch an den Schulen zu verringern und damit
den Haushalt der Stadt Hilden und die Umwelt zu entlasten. Die Schüler sollen
eine größere Sensibilität für den Energieverbrauch entwickeln. Das Energieprojekt
zielt im Kern auf eine Veränderung des Nutzerverhaltens („Licht aus“, „Fenster
zu“) und wird mit Hilfe der Lehrkräfte durch Ansprache und Sensibilisierung der
Schüler erreicht. Einbezogen werden Strom- und Wärmebedarf.
Entscheidend
für den Erfolg des Energiesparkonzeptes ist ein Prämiensystem, mit dem die
Verwaltung den beteiligten Schulen Anreize zum sparsamen Umgang mit Energie
gibt. Die Prämie berücksichtigt einerseits die Aktivitäten der Schulen und
erkennt den Einsatz von Schülern, Lehrern und Schulleitungen an, andererseits
werden Minderverbräuche monetär bewertet.
Dieses 2-Komponenten-System bietet den Vorteil, dass
die Schulen selbst dann eine Prämie erhalten können, wenn der Energieverbrauch
tatsächlich nicht gesunken ist. Die Motivation zum Energiesparen wird insgesamt
unabhängig von der tatsächlichen Einsparung gefördert. Die Schüler werden
langfristig motiviert, durch bewusste Energieverwendung Einfluss auf den
Verbrauch auszuüben und die Projektideen mit zu gestalten und umzusetzen.
Veränderungen
des Verbrauchs aufgrund von baulichen oder technischen Maßnahmen werden nicht
berücksichtigt. Für sämtliche technischen Maßnahmen und den daraus resultierenden
Konsequenzen werden keine Korrekturwerte für die Prämienberechnung ermittelt,
da ansonsten der personelle Betreuungsaufwand den zur Verfügung stehenden Rahmen
sprengen würde.
Die
Prämienermittlung 2008 erfolgte mittels des nachstehenden Punktesystems:
a)
Aktivitäten
innerhalb des Projektes
Gibt
es eine Energie-AG?
Wenn
ja, in welchem Umfang ist sie aktiv? bis
10 Punkte
In
wie viel Prozent der Klassen sind Energiedienste eingerichtet?
bis 10 Punkte
Wird
das Thema „Energie“ in den Unterricht integriert?
Wenn
ja, in welchen Jahrgängen? bis 5 Punkte
In
wie viel Prozent der Klassen sind die Lichtschalter beschriftet?
bis 10 Punkte
Gab
es besondere Energiesparprojekte?
Wenn
ja, welche und wie viele? bis
15 Punkte
b)
Berücksichtigung
der Verbrauchsentwicklung
Bei
der Berücksichtigung der Verbrauchsentwicklung wird der Energieverbrauch des
vergangenen Jahres zum Vorjahr (2007) und zum Basisjahr (2005) beurteilt und
wie folgt bepunktet:
Entwicklung
des Wärmebedarfs
Ist der Wärmebedarf im Vergleich zum Vorjahr konstant
geblieben? 5 Punkte
Ist der Wärmebedarf im Vergleich zum Vorjahr
verringert worden?
um 0,5 % - 4 % 10
Punkte
über 4 % 13
Punkte
Ist
der Wärmebedarf im Vergleich zum Basisjahr konstant geblieben?
5 Punkte
Ist
der Wärmebedarf im Vergleich zum Basisjahr verringert worden?
um
0,5 % - 8 % 9
Punkte
über
8 % 12 Punkte
Entwicklung
des Strombedarfs
Ist
der Stromverbrauch im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben?
5 Punkte
Ist
der Stromverbrauch im Vergleich zum Vorjahr verringert worden?
um
0,5 % - 4 % 10 Punkte
über
4 % 13 Punkte
Ist der Stromverbrauch im Vergleich zum Basisjahr
konstant geblieben?
5 Punkte
Ist
der Stromverbrauch im Vergleich zum Basisjahr verringert worden?
um
0,5 % - 4 % 9
Punkte
über
8 % 12 Punkte
Für
das Jahr 2008 ergeben sich Prämien in Höhe von insgesamt 7.284,14 €. Die
ermittelte Prämie für den Minderverbrauch an Strom der
Albert-Schweitzer-Schule kommt nicht mehr zur Auszahlung, da die Schule zum
31.7.2009 geschlossen wird.
Die Prämienhöhe und die
Verbrauchsentwicklungen sind in den beiliegenden Übersichten dargestellt. Bei
den dargestellten Verbräuchen im Bereich Heizenergie handelt es sich um
klimabereinigte Werte so dass ein objektiver Vergleich sowohl mit dem Basisjahr
2005 als auch mit dem bereits ausgewerteten Jahr 2007 möglich ist. Die maximale
Prämie in Höhe von 3,5 % der Verbrauchskosten der betreffenden Schule des
Basisjahres 2005 wird bei Erreichen von 100 Punkten gewährt.
Die höchsten Punktzahlen
haben folgende Schulen erreicht:
1.
Grundschule Elbsee 60,5
Punkte
2.
Helmholtz-Gymnasium 51,5
Punkte
3. Astrid-Lindgren-Grundschule 49,5 Punkte.
Da
auch weiterhin die Schüler und Lehrkräfte zum sparsamen und sorgfältigen Umgang
mit Energie motiviert werden sollen, ist aus Verwaltungssicht eine Fortführung
des Energiesparprojekt „fifty-fifty“ für weitere drei Jahre (beginnend
ab 1.1.2009) eine sinnvolle Möglichkeit Energie einzusparen und Haushalt und
Umwelt zu entlasten.
Das
bisherige Konzept ist jedoch dahingehend zu modifizieren, dass die klimabereinigten
Verbrauchswerte des Jahres 2008 die Bemessungsgrundlage (Basiswerte) bilden. Für
alle städtischen Schulen steht pro Jahr maximal ein Betrag in Höhe von
insgesamt 23.000 €, das sind 3,5 % der Verbrauchskosten aller Schulen des
Jahres 2008, zur Verfügung.
Konzept „fifty-fifty“ in Hilden:
Teilnehmer:
Das
Amt für Gebäudewirtschaft nimmt nach Beschlussfassung mit allen städtischen Schulen
Kontakt auf, erläutert das Konzept und ermittelt die Bereitschaft zur Teilnahme
am Projekt.
Beginn
und Laufzeit:
Das
Projekt beginnt am 01.01.2009 mit einer Laufzeit von drei Jahren. Als ein
Projektjahr gilt immer das Kalenderjahr. Rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist wird
eine Fortsetzung des Projektes zur Beratung gestellt.
Bemessungsgrundlage:
Bemessungsgrundlage
/ Basiswerte sind die klimabereinigten Verbrauchswerte des Jahres 2008. Sie
werden für die Verbrauchsarten Strom und Gas vom Amt für Gebäudewirtschaft
festgestellt und den teilnehmenden Schulen mitgeteilt.
Durchführung:
Nach
Ablauf des ersten Projektjahres (2009) werden die aktuellen über die Gradtagszahlen
des Deutschen Wetterdienstes klimabereinigten Verbrauchswerte denen des Basisjahres
2008 gegenübergestellt. In den darauf folgenden zwei Projektjahren erfolgt der
Vergleich einerseits zum Basisjahr und andererseits auch zum
zurückliegenden Projektjahr. Für den Vergleich werden nur die Verbräuche
berücksichtigt, nicht jedoch Grundmieten, Zählermieten oder Preissteigerungen
der Energiekosten.
Zusätzlich
werden verschiedene von den Schulen durchgeführte Aktivitäten anhand festgelegter
Themenpunkte bewertet. Das Amt für Gebäudewirtschaft teilt nach Ablauf eines
jeden Projektjahres den Schulen die Verbräuche sowie die erreichten Punktzahlen
mit und schüttet die errechnete Prämie aus.
Gesamtprämie:
Pro
Projektjahr werden 23.000 € als maximaler Ausschüttungsbetrag für alle
städtischen Schulen zur Verfügung gestellt. Dies sind in etwa 3,5 % der Kosten,
die im Jahr 2008 für den Strom- und Gasbedarf an städt. Schulen entstanden
sind.
Bei
der angegebenen Höhe ist allerdings vorausgesetzt, dass sämtliche städtische
Schulen an dem Projekt teilnehmen möchten. Sollten einzelne Schulen ihre
Teilnahme nicht erklären, wird das Gesamtbudget um den entsprechenden Anteil
gekürzt.
Verteilung
der Gesamtprämie:
Das
Gesamtbudget wird für jede einzelne Schule anhand des folgenden Schlüssels verteilt:
in der Schule entstandene Verbrauchskosten für Strom
und Gas im Basisjahr
x 3,5 %
= maximale jährliche
Prämienhöhe
Ermittlung
der Einzelprämien :
Die
erste Prämienausschüttung erfolgt im Frühjahr 2010, die letzte im Jahr 2012. Durch
die Prämie wird den Schulen eine finanzielle Beteiligung an den Einsparungen
gewährt und zugleich auch die geleistete Arbeit der Schulen honoriert. Sie
setzt sich daher aus 2 jeweils gleichwertigen Komponenten zusammen:
a) Berücksichtigung der Schulaktivitäten und
b) Berücksichtigung der
Verbrauchsentwicklung.
Die
Prämienermittlung wird anhand eines Punktesystems vorgenommen. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass erst bei Erreichung der vollen Punktzahl auch die komplette Prämie
ausgeschüttet wird.
Beispiel:
Eine
Schule hat in 2008 einen Strom- und Gasverbrauch in Höhe von 28.571 €, dann hat
sie die Möglichkeit 1.000 € (= 3,5 %) als Maximalprämie für 2009 zu erhalten.
Dieser Betrag setzt sich wiederum aus maximal 500 € für Projektaktivitäten und
500 € für die Verbrauchsentwicklung zusammen.
Die
errechnete maximale Prämienhöhe entspricht einem Punktewert von 100. Hat die
Schule nach dem diesem Konzept beigefügten Punktekatalog insgesamt 60 Punkte erreicht,
erhält sie eine Prämie in Höhe von 600,- €.
Verwendungszweck:
Die
Prämien sind für schulische Zwecke zu verwenden, wobei grundsätzlich der
einzelne Verwendungszweck der Schule freigestellt bleibt.
Baumaßnahmen:
Verbrauchsveränderungen
aufgrund von baulichen oder technischen Maßnahmen werden nicht berücksichtigt.
Fremdnutzer:
Verbräuche,
die nutzungsbedingt durch Dritte (z.B. VHS Hilden-Haan) verursacht werden, werden
in den jahresbezogenen Vergleichen nicht gesondert ausgewiesen.
gez. Günter Scheib
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer |
011302 |
Bezeichnung |
Bewirtschaftung |
Investitions-Nr.: |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
Ja |
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Haushaltsjahr: |
2009 |
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Kostenart |
520210 |
7.300 € |
Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Die Deckung ist durch folgendes Produkt
gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: |