Betreff
Antrag zur Aufnahme in die Liste der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen In Hilden: Hier: Gemischter Chor "Sing to swing"
Vorlage
WP 04-09 SV 41/108
Aktenzeichen
III/41 Doe
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Kulturausschuss beschließt die Aufnahme des gemischten Chores „Sing to Swing“ in die Liste der anerkannten Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden.“

 

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Vorsitzende des gemischten Chores „Swing to Sing“, Frau Margot Lech, stellte am 26.03.2009 den als Anlage beigefügten Antrag auf Aufnahme in die Liste der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden.

 

Bei dem gemischten Chor „Swing to Sing“ handelt es sich um einen eigenständigen Verein, der in den Räumlichkeiten des Stadtverbandes der Musiker und Sänger Hilden  e. V. seine Gesangsproben abhält.

Der Verein besteht aus 21 Mitgliedern und wurde am 25.07.2008 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Langenfeld aufgenommen.

 

Im seinem Gründungsjahr 2008 hat der Chor bereits mehrere öffentliche Auftritte ,unter anderem auch auf dem NRW – Tag in Wuppertal, durchgeführt.

 

Er wird durch eine professionelle Chorleiterin, Frau Sabine Glückmann, geleitet.

Der überwiegende Teil der Mitglieder hat in der Musikschule Hilden über Jahre hinweg regelmäßig an den dort kontinuierlich durchgeführten Chorworkshops mit öffentlichen Auftritten teilgenommen und hat hierdurch qualitativ sehr gute Chorerfahrung sammeln können.

Aus dieser gemeinsamen Tätigkeit entwickelte sich der Wunsch nach der Bildung eines eigenen Chores

Er besteht nunmehr bereits seit ca. 4 Jahren unabhängig von der Musikschule Hilden und hat in dieser Zeit ein reichhaltiges Gesangsrepertoire erarbeitet.

2008 wurde der Verein „Swing to Sing“ gegründet.

 

Bislang erhält er keine finanzielle Förderung durch die Stadt Hilden.

 

Nach den derzeit gültigen Richtlinien (§ 2.1, Stand 28.04.2004) erhalten Kultur pflegende Vereine und Organisationen in Hilden bis zu einer Größe von 70 Mitgliedern einen jährlichen Pauschalzuschuss in Höhe von 256,- €.

 

Bei positiver Beschlussfassung über den Antrag des Chores „Swing to Sing“ auf Anerkennung als Kultur pflegender Verein, kann der erforderliche Betrag in Höhe von 256,- € noch im laufenden Jahr 2009 aus dem Produkt Kulturförderung finanziert werden, obwohl dieser Antrag zur Zeit der Haushaltsplanung 2008 noch nicht vorlag.

Im Produkthaushalt Kulturförderung 2009 ist für die Förderung der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden ein Betrag i. H. v. 31.550 € enthalten.

Da dieses Aufwandskonto nicht unter die Budgetierungsregeln fällt, werden nach Abstimmung mit dem Amt für Finanzservice ggf. zusätzliche erforderliche Mittel bereitgestellt, nicht benötigte Mittel fallen an den Gesamthaushalt zurück.

 

Die Verwaltung steht dem Antrag des Kultur pflegenden Vereins „Swing to Sing“ positiv gegenüber und bittet den Kulturausschuss um Zustimmung.

 

 

Günter Scheib

 

 



Finanzielle Auswirkungen ja

 

Produktnummer

040201

Bezeichnung

Kulturförderung

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

ja

 

 

Haushaltsjahr:

2009

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

4110000020

0402010010

531800

256

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

Gesehen Klausgrete

 

 

 

 



Personelle Auswirkungen nein

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent