Beschlussvorschlag:
„Der Kulturausschuss beschließt die Aufnahme des gemischten Chores „Sing
to Swing“ in die Liste der anerkannten Kultur pflegenden Vereine und
Organisationen in Hilden.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die Vorsitzende
des gemischten Chores „Swing to Sing“, Frau Margot Lech, stellte am 26.03.2009
den als Anlage beigefügten Antrag auf Aufnahme in die Liste der Kultur
pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden.
Bei dem gemischten
Chor „Swing to Sing“ handelt es sich um einen eigenständigen Verein, der in den
Räumlichkeiten des Stadtverbandes der Musiker und Sänger Hilden e. V. seine Gesangsproben abhält.
Der Verein besteht
aus 21 Mitgliedern und wurde am 25.07.2008 in das Vereinsregister beim
Amtsgericht Langenfeld aufgenommen.
Im seinem
Gründungsjahr 2008 hat der Chor bereits mehrere öffentliche Auftritte ,unter anderem
auch auf dem NRW – Tag in Wuppertal, durchgeführt.
Er wird durch eine
professionelle Chorleiterin, Frau Sabine Glückmann, geleitet.
Der überwiegende
Teil der Mitglieder hat in der Musikschule Hilden über Jahre hinweg regelmäßig
an den dort kontinuierlich durchgeführten Chorworkshops mit öffentlichen
Auftritten teilgenommen und hat hierdurch qualitativ sehr gute Chorerfahrung
sammeln können.
Aus dieser
gemeinsamen Tätigkeit entwickelte sich der Wunsch nach der Bildung eines eigenen
Chores
Er besteht nunmehr
bereits seit ca. 4 Jahren unabhängig von der Musikschule Hilden und hat in dieser
Zeit ein reichhaltiges Gesangsrepertoire erarbeitet.
2008 wurde der
Verein „Swing to Sing“ gegründet.
Bislang erhält er keine finanzielle Förderung durch die Stadt Hilden.
Nach den derzeit
gültigen Richtlinien (§ 2.1, Stand 28.04.2004) erhalten Kultur pflegende
Vereine und Organisationen in Hilden bis zu einer Größe von 70 Mitgliedern
einen jährlichen Pauschalzuschuss in Höhe von 256,- €.
Bei positiver Beschlussfassung
über den Antrag des Chores „Swing to Sing“ auf Anerkennung als Kultur pflegender
Verein, kann der erforderliche Betrag in Höhe von 256,- € noch im laufenden
Jahr 2009 aus dem Produkt Kulturförderung finanziert werden, obwohl dieser
Antrag zur Zeit der Haushaltsplanung 2008 noch nicht vorlag.
Im Produkthaushalt
Kulturförderung 2009 ist für die Förderung der Kultur pflegenden Vereine und
Organisationen in Hilden ein Betrag i. H. v. 31.550 € enthalten.
Da dieses
Aufwandskonto nicht unter die Budgetierungsregeln fällt, werden nach Abstimmung
mit dem Amt für Finanzservice ggf. zusätzliche erforderliche Mittel
bereitgestellt, nicht benötigte Mittel fallen an den Gesamthaushalt zurück.
Die Verwaltung
steht dem Antrag des Kultur pflegenden Vereins „Swing to Sing“ positiv
gegenüber und bittet den Kulturausschuss um Zustimmung.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen ja
Produktnummer |
040201 |
Bezeichnung |
Kulturförderung |
Investitions-Nr.: |
|
|
|
Mittel
stehen zur Verfügung: |
ja |
|
|
Haushaltsjahr: |
2009 |
|
|
Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
4110000020 |
0402010010 |
531800 |
256 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
||||
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzierung: |
||||
Vermerk Kämmerer: Gesehen Klausgrete |
Personelle Auswirkungen nein
Im Stellenplan enthalten: |
|
|
|
Planstelle(n): |
|||
Vermerk Personaldezernent |