Beschlussvorschlag:
„Der Rat der
Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzauschhuss:
Die in vollem
Wortlaut vorliegende 3. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung
der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 (Anlage) wird hiermit
unter der Maßgabe schlossen, dass in §1 die mit der Sitzungsvorlage NR.
IV-68/047 Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2009
beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind
Der Bürgermeister
wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
G. Scheib
(Bürgermeister)
Erläuterungen und Begründungen:
Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 3. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 beigefügt.
In §1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat afugrund der SV-Nr. IV-68/047 Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2009 beschließt und festsetzt.
Die Verwaltung empfiehlt, die 3. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Produktnummer |
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Bezeichnung |
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Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
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Haushaltsjahr: |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
Sichtvermerk Kämmerer |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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Personelle
Auswirkungen |
Nein |
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Im Stellenplan
enthalten: |
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Planstelle(n): |
Sichtvermerk Personaldezernent |