Betreff
3. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 14.12.2005
Vorlage
WP 04-09 SV 60/097
Aktenzeichen
60.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzauschhuss:

 

Die in vollem Wortlaut vorliegende 3. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 (Anlage) wird hiermit unter der Maßgabe schlossen, dass in §1 die mit der Sitzungsvorlage NR. IV-68/047 Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2009 beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

G. Scheib

(Bürgermeister)

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 3. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 beigefügt.

 

In §1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat afugrund der SV-Nr. IV-68/047 Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2009 beschließt und festsetzt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die 3. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 


  

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

 

Produktnummer

 

Bezeichnung

 

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 

 

 

Haushaltsjahr:

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

 

 

 

 

 


Personelle Auswirkungen

Nein

 

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Sichtvermerk Personaldezernent