Beschlussvorschlag:
„Der Rat der
Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzauschhuss:
Die als Anlage
beigefügte in vollem Wortlaut vorliegende 14. Nachtragssatzung zur Satzung über
die Entsorgung der Grundstücksabwassereinrichtungen der Stadt Hilden vom
10.07.1991 wird hiermit mit der Maßgabe beschlossen, dass in §11 dieser Satzung
die Gebührensätze zu übernehmen sind, die der Rat aufgrund der Sitzungsvorlage
IV-66-147 Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen; hier:
Gebührenberechnung für 2009 beschließt und festsetzt.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“
G. Scheib
(Bürgermeister)
Erläuterungen und Begründungen:
Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der
14. Nachtragssitzung zur Satzung über Die Entsorgung der
Grundstücksabwassereinrichtungen in der Stadt Hilden vom 10.07.1991 beigefügt.
In §1 Dieser 14. Nachtragssitzung sind die
Gebührensätze zu übernehmen, der der Rat aufgrund der Sitzungsvorlage Nr.
IV/66-147 Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, hier:
Gebührenberechnung für 2009 beschließt und fortsetzt.
Die Verwaltung empfiehlt, die 14.
Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung mit vorstehender Maßgabe zu
beschließen.
G. Scheib
(Bürgermeister)
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Produktnummer |
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Bezeichnung |
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Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
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Haushaltsjahr: |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
Sichtvermerk Kämmerer |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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Personelle
Auswirkungen |
Nein |
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Im Stellenplan
enthalten: |
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Planstelle(n): |
Sichtvermerk Personaldezernent |