Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt gemäß §§ 3 bis 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 7.7.1987 in der zurzeit gültigen Fassung die Wiederwahl folgender Mitglieder des Umlegungsausschusses:
a) als Sachverständiger für Vermessungsfragen:
Herr Ltd.
Kreisvermessungsdirektor a. D. Egbert Petsch,
b) als stellv. Sachverständiger für
Vermessungsfragen:
Herr Ltd. Kreisvermessungsdirektor a. D. Werner Krumme,
c) als Sachverständiger für Bewertungsfragen:
Herr Vermessungsdirektor Arthur Unger, Stadtverwaltung Meerbusch
Die Amtsdauer der Sachverständigenmitglieder des Umlegungsausschusses beträgt nach der vorgenannten Durchführungsverordnung weitere 5 Jahre.
(Günter Scheib)
Erläuterungen und Begründungen:
Die fünfjährige
Amtszeit der sachverständigen Mitglieder des Umlegungsausschusses: Herrn
Petsch, Herrn Krumme sowie Herrn Unger endet zum 7.2.2006.
Herr Petsch ist 77
Jahre alt und war bis 1993 als Baudezernent in der Kreisverwaltung Mettmann
tätig.
Er gehört dem
Umlegungsausschuss der Stadt Hilden bereits seit seiner Begründung im Jahr 1965
als Sachverständiger für Vermessungsfragen an.
Herr Krumme ist 71
Jahre alt und war bis 1997 Leiter des Vermessungs- und Katasteramts in der Kreisverwaltung
Mettmann. Wie Herr Petsch gehört auch er dem Umlegungsausschuss der Stadt
Hilden seit seiner Begründung an. Herr Krumme soll im Umlegungsausschuss
weiterhin als stellv. Sachverständigenmitglied für Vermessungsfragen tätig
sein.
Herr Unger ist 59
Jahre alt und Leiter des Fachbereichs 4 (Planen und Bauen) der Stadtverwaltung
Meerbusch. Er ist seit vielen Jahren als Geschäftsführer des dortigen
Umlegungsausschusses tätig. Im Umlegungsausschuss der Stadt Hilden ist Herr
Unger seit 1996 zunächst als stellv. Sachverständiger, seit 2000 als Sachverständiger
für Bewertungsfragen aktiv.
Die genannten Herren
konnten bisher durch ihr Fachwissen die Arbeit des Umlegungsausschusses positiv
beeinflussen und sind mit den derzeit anstehenden Aufgaben bestens vertraut.
Sie haben sich
bereit erklärt, auch für die nächste fünfjährige Amtsdauer im Hildener Umlegungsausschuss
mitzuwirken. Gemäß § 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs vom
7.7.1987 ist eine Wiederwahl zulässig.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, diese Mitglieder für die Zeit bis zum 7.2.2011 wieder zu
wählen.
(Günter Scheib)