Betreff
Wiederwahl von drei Sachverständigenmitgliedern des Umlegungsausschusses
Vorlage
WP 04-09 SV 61/078
Aktenzeichen
IV/61.2 (Umlegung) wit
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt gemäß §§ 3 bis 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 7.7.1987 in der zurzeit gültigen Fassung die Wiederwahl folgender Mitglieder des Umlegungsausschusses:

 

a)      als Sachverständiger für Vermessungsfragen:

Herr Ltd. Kreisvermessungsdirektor a. D. Egbert Petsch,

 

b)     als stellv. Sachverständiger für Vermessungsfragen:

Herr Ltd. Kreisvermessungsdirektor a. D. Werner Krumme,

 

c)      als Sachverständiger für Bewertungsfragen:

Herr Vermessungsdirektor Arthur Unger, Stadtverwaltung Meerbusch

 

Die Amtsdauer der Sachverständigenmitglieder des Umlegungsausschusses beträgt nach der vorgenannten Durchführungsverordnung weitere 5 Jahre.

 

 

 

 

(Günter Scheib)

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Die fünfjährige Amtszeit der sachverständigen Mitglieder des Umlegungsausschusses: Herrn Petsch, Herrn Krumme sowie Herrn Unger endet zum 7.2.2006.

 

Herr Petsch ist 77 Jahre alt und war bis 1993 als Baudezernent in der Kreisverwaltung Mettmann tätig.

Er gehört dem Umlegungsausschuss der Stadt Hilden bereits seit seiner Begründung im Jahr 1965 als Sachverständiger für Vermessungsfragen an.

 

Herr Krumme ist 71 Jahre alt und war bis 1997 Leiter des Vermessungs- und Katasteramts in der Kreisverwaltung Mettmann. Wie Herr Petsch gehört auch er dem Umlegungsausschuss der Stadt Hilden seit seiner Begründung an. Herr Krumme soll im Umlegungsausschuss weiterhin als stellv. Sachverständigenmitglied für Vermessungsfragen tätig sein.

 

Herr Unger ist 59 Jahre alt und Leiter des Fachbereichs 4 (Planen und Bauen) der Stadtverwaltung Meerbusch. Er ist seit vielen Jahren als Geschäftsführer des dortigen Umlegungsausschusses tätig. Im Umlegungsausschuss der Stadt Hilden ist Herr Unger seit 1996 zunächst als stellv. Sachverständiger, seit 2000 als Sachverständiger für Bewertungsfragen aktiv.

 

Die genannten Herren konnten bisher durch ihr Fachwissen die Arbeit des Umlegungsausschusses positiv beeinflussen und sind mit den derzeit anstehenden Aufgaben bestens vertraut.

 

Sie haben sich bereit erklärt, auch für die nächste fünfjährige Amtsdauer im Hildener Umlegungsausschuss mitzuwirken. Gemäß § 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs vom 7.7.1987 ist eine Wiederwahl zulässig.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, diese Mitglieder für die Zeit bis zum 7.2.2011 wieder zu wählen.

 

 

 

 

 

(Günter Scheib)