Betreff
Umsetzung des Elektrogeräte-Gesetzes, Hier: Erweiterung des Wertstoffhofes / Bauhofes
Vorlage
WP 04-09 SV 68/013
Aktenzeichen
IV/68 Ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

  1. Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umsetzung des Elektrogeräte-Gesetzes zur Kenntnis.
  2. Zur Unterbringung des Wertstoffhofes auf dem Gelände des Bauhofes wird ein Betrag von 75.963 € über den Haushaltsplan 2006 bereit gestellt.
  3. Für die Herrichtung der bestehenden Halle auf dem anzumietenden Grundstück (Flur 011 Flurstück 1446) wird ein Betrag von 344.800 € zur Finanzierung der Umbaukosten sowie weitere 26.900 € für die lfd. Miete im Haushaltsplan 2006 bereit gestellt.
  4. Für den Betrieb des Wertstoffhofes wird eine Stelle nach Lohngruppe 4/5/5a BMT-G (alt) bzw. Entgeltgruppe 5 TVöD (neu) eingerichtet. Über die zusätzliche Stelle sollte im Rahmen des Stellenplanes 2006 beraten und ggf. beschlossen werden.
  5. Berücksichtigend, dass der Betrieb des Wertstoffhofes bereits am 26.03.2006 beginnen muss, wird der Bürgermeister ermächtigt, vorzeitig über die unter Ziffer 2. und 3. genanten Beträge zu verfügen, sowie die Stellenbesetzung der unter Ziffer 4. aufgeführten Stelle vorzunehmen.

 

 

Scheib

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

In der Sitzung des Rates der Stadt Hilden vom 29.06.05 wurde zur SV 68/009 einstimmig folgender Beschluss gefasst:

 

„Nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss beschließt der Rat der Stadt Hilden:

  1. Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umsetzung des Elektrogeräte-Gesetzes zur Kenntnis.
  2. Zur Unterbringung der Wertstoffsammlung auf dem Gelände des Bauhofes sind die genauen Kosten zu ermitteln.
  3. Im Umfeld des Bauhofes ist entsprechend der Machbarkeitsstudie nach einem Grundstück zur Abstellung der Fahrzeuge zu suchen und hierfür ebenfalls die Kosten zu ermitteln.
  4. Zur Prüfung der Frage, ob es zur Verlagerung der kompletten Grünunterhaltungskolonne auf dem Betriebsgelände „Auf dem Sand“ bei gleichzeitiger Aufgabe der bisherigen Betriebseinrichtungen kommen soll, wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Grundstückseigentümer konkrete Verhandlungen aufzunehmen und den Kaufpreis zu ermitteln.
  5. Die Vorlage über die „große Lösung“ soll auch die Kostenermittlung für ein Mietmodell beinhalten.
  6. De Bürgermeister wird beauftragt,
    1. Kosten der Wertstoffannahme durch Dritte (Fremdfirmen) zu ermitteln und

alternativ

    1. Die Kosten bei Nutzung des Grundstücks unter Berücksichtigung des Abrisses der vorhandenen Wohngebäudes

zu ermitteln.“

 

 

 

Grundsätzliche Ausführungen zum Elektrogeräte-Gesetz werden an dieser Stelle nicht wiederholt. Hierzu wird auf die zuvor erwähnte SV 68/009 vom 16.06.05 verwiesen. Die sich aus dem Beschlussvorschlag ergebenen Fragestellungen werden nachfolgend beantwortet. Schon an dieser Stelle wird auf den durch den Gesetzgeber vorgegebenen Termin zur Einrichtung der Annahmestellen nach dem ElektrogeräteG hingewiesen. Die bisher angenommenen Elektrogeräte werden von Verwertungsbetriebe übernommen, die durch den Kreis Mettmann vorgegeben sind. Mit Vollzug des ElektroGeräteG entfällt dieser Entsorgungsweg. Das ElektrogGeräteG ist zum 26.03.05 in Kraft getreten. Hierin ist eine einjährige Übergangsfrist festgelegt worden, so dass spätestens zum 26.03.06 die Annahme sicherzustellen ist.

 

 

 

Umbaukosten des Wertstoffhofes

 

Durch das vom Amt für Gebäudewirtschaft beauftragte Architekturbüro Rekowski wurden die Umbaukosten der derzeitigen Kfz.-Halle zum Wertstoffhof berechnet. Die in der Anlage beigefügte Kostenberechnung (Teil 1) schließt mit einem Betrag von 36.180 € netto. Hinzu kommen 20 % Nebenkosten sowie die 16 %ige Mehrwertsteuer, insgesamt somit ein Betrag von rd. 50.363 €. 

 

In der Machbarkeitsstudie der Fa. pbo werden die weiteren Anforderungen an den Betrieb eines  Wertstoffhofes dargestellt. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, weitere Ausrüstungsgegenstände zu beschaffen. Um die Befüllung der hohen Container zu ermöglichen, sind 3 verfahrbare und beidseitig begehbare Treppenpodeste zu beschaffen. Für die drei Treppenpodeste von einem Beschaffungspreis von 15.100 € auszugehen.

 

Für das Sicherstellungslager und für den Betrieb des Wertstoffhofes werden zwei große Container, davon ein Container mit Deckel benötigt. Für die Anschaffung sind 10.500 € anzusetzen.

 

Für die Herrichtung des Wertstoffhofes sind insgesamt anzusetzen:

 

 

Umbaukosten

50.363,00 €

3 Treppenpodeste

15.100,00 €

2 Container

10.500,00 €

insgesamt

75.963,00 €

 

 

 

Grundstück im Umfeld des Bauhofes

 

Nach der damaligen Beratung im Stadtentwicklungsausschuss ergab sich die Situation, dass die Eigentümerinnen des Grundstückes südlich des Bauhof-Betriebsgeländes (Flur 011 Flurstück 1446) der Stadt Hilden eine Teilfläche von ca. 980 m2 zur Nutzung anboten. Auf diesem Grundstück befindet sich eine Halle, die derzeit vollständig vom dort bestehenden Gewerbebetrieb genutzt wird. Eine Teilfläche dieser Halle kann mit einigen baulichen Maßnahmen (z.B. Trennwand zum bestehenden Betrieb, Einbau eines Tores, Außenanlagen) für eine Lager-Nutzung des Baubetriebshofes hergerichtet werden. Eine Verkaufsabsicht der Eigentümer liegt zwar nicht vor, doch ist man bereit, mit der Stadt einen langfristigen Mietvertrag über 20 Jahre mit anschließenden Optionsrechten zu schließen.

Die unter Vorbehalt eines entsprechenden Ratsbeschlusses vorgesehene monatliche Miete beträgt 2.235 €, mithin jährlich ein Betrag von 26.820 €. Daneben sind selbstverständlich die lfd. Nebenkosten (z.B. Energiekosten, Versicherung, Grundsteuer) zu tragen.

 

Weiterhin ist auch die von der Stadt Hilden angemietete Teilfläche auf dem Grundstück insgesamt für die Nutzung durch den städt. Bauhof herzurichten und einzufrieden. Die hierfür erforderlichen Kosten werden sich voraussichtlich auf 85.500 € netto belaufen (siehe beigefügte Kostenberechnung Teil 2).  Auch hier sind die Nebenkosten von 20 % sowie die 16 %ige Mehrwertsteuer, insgesamt somit ein Betrag von rd. 119.016 €.

 

Zur Unterbringung der bisher auch in der Kfz.-Halle abgestellten Fahrzeuge ist auf der Außenanlage des angemieteten Grundstückes eine Remise zu errichten. Die Erstellungskosten hierfür betragen incl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer rd. 225.782 €.

 

Für die Herrichtung des angemieteten Grundstückes einschl. der erforderlich Baumaßnahmen fallen somit insgesamt einmalige Kosten von 344.798 € und lfd. jährliche Kosten von 29.820 € an. 

 

 

Kaufpreisverhandlungen für „große Lösung“

 

Durch das Liegenschafts- und Wirtschaftsförderungsamt wurden nach der Beschlussfassung des Rates nochmals Gespräche mit dem Eigentümer aufgenommen. Unter Hinweis auf die von ihm gesetzte Frist hat er sein Verkaufsangebot zurückgezogen. Die aus Sicht der Verwaltung einmalige Gelegenheit zur Zusammenlegung des gesamten manuellen Bereiches des Zentralen Bauhofes auf einer Betriebsfläche besteht leider nicht mehr.

Auch die Vorlage eines „Mietmodells“ hat sich somit erübrigt.

Im Hinblick auf die vorübergehend angedachte große Lösung wurde der Ausbau des Lagerplatzes am Nordfriedhof zurückgestellt. Die nunmehr dem Rat vorgeschlagenen Erweiterungsfläche des Betriebsgeländes Auf dem Sand reicht nicht aus, um die auf dem bisherigen Lagerplatz Nordfriedhof gelagerten Materialien aufzunehmen. In Absprache mit dem Käufer des bisherigen Lagerplatzes kann der bisherige Lagerplatz noch bis Ende 2007 weiter genutzt werden. Um rechtzeitig die Fläche des bisherigen Platzes räumen zu können,  muss der Ausbau des neuen Lagerplatzes spätestens im Jahre 2007 erfolgen. Die § 10 Unterlagen wurden durch den Haupt- und Finanzausschuss am 26.11.03 genehmigt (SV IV-2-180). Die ermittelten Gesamtkosten lagen bei 181.300 €.

Ebenfalls zurückgestellt wurde der Umbau der auf dem Nordfriedhof befindlichen Sozialräume, um die zwingenden Vorgaben der ArbeitstättenVerordnung zu erfüllen. Hier bedarf es zunächst konzeptioneller Vorüberlegungen.    

 

 

Wertstoffannahme durch Dritte

 

Zur Klärung dieser Frage wurde Kontakt zu einem Privatentsorger aus Düsseldorf aufgenommen. Grundsätzlich wurde versucht, eine Preisvorstellung für den Betrieb eines Wertstoffhofes zu erhalten, der das gesamte Annahmespektrum (Elektrogeräte, Grünabfälle, Altpapier, Metallschrott, DSD) abdeckt.  Gleichzeitig wurden die bisherigen Annahmezeiten zugrunde gelegt. Ad hoc sah sich der Privatentsorger nicht in der Lage, ein Angebot für die den Betrieb eines gesamten Wertstoffhofes zu machen. Wesentlicher Punkt dabei war die nicht kurzfristig zu klärende Grundstücksfrage.

Zwischenzeitlich liegt ein Angebot nur über die Annahme von Elektronikschrott vor. Berücksichtigt wurden die Fahrzeug- und Personalgestellung, die Annahme von Elektronikschrott, Dokumentation und Transport- und Umladearbeiten. Grundstückkosten und sonstige Infrastrukturkosten sind in dem Angebot ausdrücklich nicht berücksichtigt. Der Entsorger geht jedoch davon aus, die Sammlung auf einem vorhanden städtischen Grundstück durchführen zu können. Anzumerken bleibt, dass eine solche Option zur Zeit nicht besteht. Unter Berücksichtigung der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer schließt das Angebot mit einem Jahrespreis von 238.554 €.

 

Zum Vergleich werden die vergleichbaren eigenen Kosten gegenübergestellt. Die nachfolgend dargestellten Kosten beziehen sich aber im Gegensatz zu den zuvor aufgeführten Kosten auf den Betrieb des gesamten Wertstoffhofes, d.h. Elektroschrott, Grünabfälle, Altpapier, Metallschrott, etc.. Entsprechend dem Angebot des Privatentsorgers sind die Kostenblöcke angesetzt, die auch dort berücksichtigt sind. Schon in der SV 68/009 wurde von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass bei dem Umgang mit besonders überwachungsbedürftigen Abfällen die Anwesenheit einer sachkundigen Person vorgegeben ist. Diesem Mitarbeiter obliegt die Beratung der Bürgerinnen und Bürger, die Überwachung der Abgabe und die Dokumentation des Betriebsablaufes. Gleichfalls soll dieser Mitarbeiter in der Zeit vor oder nach den Annahmezeiten das Umsetzen und Leeren der Container ausführen.

 

Personalkosten (1 Mitarbeiter)             = 35.000 €

Container- und Fahrzeugkosten             =  6.529 €

Gesamtkosten                                      = 41.529 €       

 

Wie weiter unten ausgeführt wird, muss für die Gebührenbedarfsberechnung 2006 für einen Wertstoffhof mit dem gesamten Aufgabenspektrum mit Gesamtkosten von 80.013,16 € gerechnet werden.

 

 

Nutzung des Wohngebäudegrundstückes

 

In Ausführung des Ratsbeschlusses vom 29.06.05 wurde durch das Architekturbüro Rekowski eine Kostenschätzung erstellt. Die Kostenschätzung schließt mit einem Betrag von 305.126,40 € brutto ab. In diesen Kosten sind die Abbruchkosten in Höhe von 30.000 € netto enthalten. Die restlichen Kosten entfallen auf die Erstellung einer Fahrzeug-Remise als Ersatzbauwerk für die nunmehr als Wertstoffhof genutzte Halle.  In der Kostenschätzung sind mögliche weitere Kosten, die durch ein schnelles Freiziehen der Wohnung verursacht werden könnten, nicht berücksichtigt.

 

 

Personal

 

Für den Betrieb des Wertstoffhofes ergeben sich aus dem Sonderabfallregime jedoch weitreichendere Anforderungen als es bisher der Fall und in der Praxis üblich war. Sie betreffen:

 

           die Qualifikation des Personals

           die Information (Betriebsordnung, Betriebshandbuch, regelmäßige Unterweisungen) und

           die Dokumentation des Betriebs (Betriebstagebuch, Verwiegung und Stückzahlermittlung einge-hender Geräte)

 

Für die Stadt Hilden ergibt sich u.a. die Konsequenz, während der Annahmezeiten des Wertstoffhofes diesen mit entsprechend qualifiziertem Personal zu besetzen. Die allgemeinen Annahmezeiten sind für Anlieferungen aus Privathaushalten vorbehalten. Mit dem ElelektrogeräteG wurde jedoch verpflichtend festgelegt,  auch die Annahme von Geräten gewerblicher Anlieferer durchzuführen, sofern diese Geräte aus Haushalten mitnehmen. Mit gewerblichen Anliefern sollen jedoch Termine außerhalb der Annahmezeiten vereinbart, da ansonsten bei größeren Anlieferungen mit erheblichen Behinderungen zu rechnen ist.

Dem zukünftigen Mitarbeiter obliegt die Beratung der Bürgerinnen und Bürger, die Überwachung der Abgabe der privaten sowie der gewerblichen Anlieferer, die Dokumentation des Betriebsablaufes und die Beseitigung von Betriebsstörungen. Eine Personalqualifizierung durch regelmäßige Lehrgänge muss gewährleistet sein. Die derzeitige Annahmestelle ist nicht dauerhaft besetzt.

Die Verwaltung beabsichtigt die Annahmezeiten im Gegensatz zur bisherigen Situation moderat zu erweitern. Derzeit ist vorgesehen, die Annahmezeiten wie folgt festzusetzen:

            Montag bis Samstag              08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

            Donnerstag                            14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Der Stelleninhaber muss über zusätzliche Qualifikationen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und sonstigen besonders überwachungspflichtigen Abfällen verfügen. Durch den Stelleninhaber sind ebenfalls Container mittels Wechselladerfahrzeug umzusetzen. Auch sollen durch den Mitarbeiter die anfallenden Transporte durchgeführt werden. Deshalb ist der Führerschein der Klasse C zwingende Voraussetzung.

Hieraus ergibt sich im Wesentlichen folgender Personalbedarf:

 

Tätigkeit

Std/Woche

Überwachung und Beaufsichtigung der Annahmezeiten, Beratung der Bürgerinnen und Bürger, Beseitigung von Betriebsstörungen, Tonnentausch 

28

Führen des Betriebstagebuches und des Abfallnachweisregisters tgl. 0,5 Std

3

Nachsortieren und ordnungsgemäßes, sicheres Einlagern der Geräte tgl. 1 Std., ca. 1 to tägl.

6

Annahme von Geräten aus Gewerbebetrieben nach gesonderter Terminvereinbarung

0,5

Leerungsfahrten der Container zu je 1,5 Std.

Grünschnitt     3 x wöchentlich (900 to./Jahr)

Metallschrott   1 x wöchentlich

PPK                 1 x wöchentlich

Holz                 1 x wöchentlich

9

Wochenstunden

46,5

 

Unter Berücksichtigung von durchschnittlich 10 Wochenfeiertagen ergibt sich bei dann rund 50 Jahreswochen ein Gesamtstundenbedarf von 2.325 Stunden oder 139.500 Jahresarbeitsminuten. Lt. Bericht 3/2003 geht die KGST bei einem Arbeiter in der 38,5 Std./Woche bei einer Normalarbeitskraft von 88.700 Jahresarbeitsminuten aus.  Hieraus ergibt sich ein Gesamtstellenbedarf von 1,57 Stellen.

Der Zentrale Bauhof wird versuchen, durch organisatorische Maßnahmen und Hinzuziehung von vorhandenem Personal zur Abdeckung von Wochenenddiensten und Vertretungszeiten mit der Einrichtung von nur einer zusätzlichen Stelle auszukommen.

 

Um sicher zu gehen, eine adäquate Personalbemessung vorzunehmen, wurde von der Verwaltung bei drei  kreisangehörigen Städten deren Personalbemessung abgefragt. Die Ergebnisse sind nachfolgend kurz dargestellt.

Der Bau- / Recyclinghof der ersten Stadt nimmt seit Jahren verschiedene Abfälle zur Verwertung und Entsorgung (z.T. kostenpflichtig) an. Der Annahmebereich ist ständig mit einer Arbeitskraft besetzt. Zusätzlich werden temporär / jahreszeitlich bis zu 3 Mann aus dem Arbeiterpool eingeteilt, um Arbeitsspitzen abzufedern. Alle geleisteten Stunden werden über den Abfallhaushalt abgerechnet.

Öffnungs- / Annahmezeiten:

Mo.                  geschlossen

Di. – Do.         8.00 – 11.45 und 13.00 – 16.45 Uhr

Fr.                   13.00– 16.45 Uhr

Sa.                  8.15 – 12.00 Uhr

Die Annahmemodalitäten werden auf Grund des Elektrogerätegesetzes 2006 leicht geändert und die Fläche deutlich erweitert. Die Stadt behält sich bei sich abzeichnendem Bedarf eine Personalerweiterung vor. Die Stadt wird Übergabestelle für die sortierten Elektrogeräte.

 

Der Recyclinghof der zweiten Stadt nimmt seit Jahren verschiedene Abfälle zur Verwertung und Entsorgung (z.T. kostenpflichtig) an. Der Annahmebereich ist ständig mit zwei Arbeitskräften besetzt. Eine Dritte Person, die zur Häckselung von Grünabfällen eingeteilt ist, hilft in Arbeitsspitzen bei der Abfall- und Wertstoffannahme mit. Alle drei Arbeitskräfte werden über den Abfallhaushalt abgerechnet.

Öffnungs- / Annahmezeiten:

Mo.                  7.30 – 14.30 Uhr

Di.                   geschlossen

Mi.                   7.30 – 14.30 Uhr

Do.                  7.30 – 14.30 Uhr

Fr.                   7.30 – 17.00 Uhr

Sa.                  8.00 – 12.00 Uhr

Hier werden auch aktuell schon Elektroaltgeräte angenommen, die ab 2006 in die vorgeschriebenen Gerätefraktionen sortiert werden. Die Stadt fungiert ab 2006 als Übergabestelle.

 

Die dritte Stadt nimmt seit Jahren verschiedene Abfälle an. Neben der Annahme von Sperrmüll, Bauschutt und Metall werden hier auch Baustoffe und Materialien für den Straßenbau gelagert.  Das Gelände ist ständig mit zwei Arbeitskräften besetzt, die sich zu den Öffnungszeiten um die Annahme der Abfälle kümmern. Die Personalkosten werden anteilig über den Abfallhaushalt abgerechnet.

Öffnungs- / Annahmezeiten:

Mo. + Mi.         6.00 – 15.30 Uhr

Di.                   6.00 – 16.00 Uhr

Do.                  6.00 – 18.00 Uhr

Fr.                   6.00 – 13.00 Uhr

Ab 2006 werden hier auch Elektroaltgeräte nur angenommen aber nicht weiter sortiert. Ein Privatentsorger, der auch die Sperrmüllsammlung in der Stadt durchführt, wird neben den eingesammelten Elektrogeräten auch die hier abgegebenen Geräte nach Düsseldorf transportieren und dort nachsortieren. Der entstandene Aufwand wird auf Basis des geschlossenen Vertrages der Stadt in Rechnung gestellt. Der Privatentsorger betreibt die Übergabestelle für die Stadt.

 

 

Die Stelle ist nach dem bisher geltenden Tarifvertrag BMT-G nach Lohngruppe 4/5/5a und nach dem zukünftigen Tarifvertrag öffentlicher Dienst nach Entgeltgruppe 5 zu bewerten.

Wie zu Beginn der Sitzungsvorlage schon dargestellt, muss der Wertstoffhof insbesondere mit der Annahme der Elektrogeräte seinen Betrieb zum 26.03.06 aufnehmen. Um rechtzeitig vor Inbetriebnahme mit der Personalfindung und/oder Qualifizierung beginnen zu können, ist schon jetzt eine Entscheidung über die personellen Konsequenzen zu treffen. In der Gebührenbedarfsberechnung für 2006 wurde die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle berücksichtigt, so dass die zusätzlichen Personalkosten über die Abfallbeseitigungsgebühren refinanziert werden.

 

 

Auswirkung auf den Gebührenhaushalt Abfallbeseitigung

 

Durch das ElektroGeräteGesetz wurden entgegen den warnenden Hinweisen der kommunalen Verbände nicht unerhebliche Kosten auf die Kommunen  verlagert. Diese zusätzlichen Personal- und Sachkosten belasten den Gebührenhaushalt der Abfallbeseitigung.

Für den gesamten Wertstoffhof (inclusive Grünabfälle, Altpapier, Metallschrott etc) werden in der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2006 folgende Beträge angesetzt:

 

Grundstücksmiete                 27.420,00 €

Personalkosten                                  35.000,00 €

Kalkulatorische Abschreibung             6.155,93 €

Kalkulatorische Verzinsung   11.437,23 €

Gesamtkosten 2006              80.013,16 €

 

Dank der in den letzten Jahren erzielten Steigerungen der Wirtschaftlichkeit im operativen Bereich und der guten Jahresabschlüsse der letzten Jahre ist die Verwaltung zuversichtlich, diese Kosten im Gebührenhaushalt aufzufangen.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Wie zuvor schon an verschieden Stellen erwähnt, sieht das ElektrogeräteG einen spätesten Beginntermin zum 26.03.06 vor. Schon zum 24.11.05 muss die Stadt Hilden verbindlich gegenüber dem ElektroAltgeräteRegister (EAR)erklären, wie die Annahme der Elektroaltgeräte in Hilden geregelt ist.  Die Mittelbereitstellung soll über den Haushalt 2006 vorgenommen werden. Nach der derzeitigen Terminplanung wird der Haushalt 2006 am 01.03.2006 in den Rat eingebracht. Deshalb ist eine vorzeitige Mittelbereitstellung erforderlich. Im Zuge der vorläufigen Haushaltsführung kann die Stadt gem. § 81 GO NW Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Die durch die Herrichtung und den Betrieb des Wertstoffhofes entstehenden Kosten sind in der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2006 eingerechnet. Die Refinanzierung ist somit ab dem Haushalt 2006 sichergestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Scheib

 

 

Anlage

Kostenschätzung

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Finanzierung:

 

Mittelveranschlagung erfolgt im Haushalt 2006

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

 

 

 



 

Personelle Auswirkungen

Ja

 

Im Stellenplan enthalten:

Nein

 

Planstelle(n):  

 

Sichtvermerk Personaldezernent