Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
beschließt:
- Der Rat nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Umsetzung des Elektrogeräte-Gesetzes zur Kenntnis.
- Zur Unterbringung des Wertstoffhofes auf
dem Gelände des Bauhofes wird ein Betrag von 75.963 € über den
Haushaltsplan 2006 bereit gestellt.
- Für die Herrichtung der bestehenden
Halle auf dem anzumietenden Grundstück (Flur 011 Flurstück 1446) wird ein
Betrag von 344.800 € zur Finanzierung der Umbaukosten sowie weitere 26.900
€ für die lfd. Miete im Haushaltsplan 2006 bereit gestellt.
- Für den Betrieb des Wertstoffhofes wird
eine Stelle nach Lohngruppe 4/5/5a BMT-G (alt) bzw. Entgeltgruppe 5 TVöD
(neu) eingerichtet. Über die
zusätzliche Stelle sollte im Rahmen des Stellenplanes 2006 beraten und
ggf. beschlossen werden.
- Berücksichtigend, dass der Betrieb des
Wertstoffhofes bereits am 26.03.2006 beginnen muss, wird der Bürgermeister
ermächtigt, vorzeitig über die unter Ziffer 2. und 3. genanten Beträge zu
verfügen, sowie die Stellenbesetzung der unter Ziffer 4. aufgeführten
Stelle vorzunehmen.
Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des
Rates der Stadt Hilden vom 29.06.05 wurde zur SV 68/009 einstimmig folgender
Beschluss gefasst:
„Nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss beschließt der Rat der Stadt Hilden:
- Der Rat nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Umsetzung des Elektrogeräte-Gesetzes zur Kenntnis.
- Zur Unterbringung der Wertstoffsammlung
auf dem Gelände des Bauhofes sind die genauen Kosten zu ermitteln.
- Im Umfeld des Bauhofes ist entsprechend
der Machbarkeitsstudie nach einem Grundstück zur Abstellung der Fahrzeuge
zu suchen und hierfür ebenfalls die Kosten zu ermitteln.
- Zur Prüfung der Frage, ob es zur Verlagerung
der kompletten Grünunterhaltungskolonne auf dem Betriebsgelände „Auf dem
Sand“ bei gleichzeitiger Aufgabe der bisherigen Betriebseinrichtungen
kommen soll, wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Grundstückseigentümer
konkrete Verhandlungen aufzunehmen und den Kaufpreis zu ermitteln.
- Die Vorlage über die „große Lösung“ soll
auch die Kostenermittlung für ein Mietmodell beinhalten.
- De Bürgermeister wird beauftragt,
- Kosten der Wertstoffannahme durch
Dritte (Fremdfirmen) zu ermitteln und
alternativ
- Die Kosten bei Nutzung des Grundstücks
unter Berücksichtigung des Abrisses der vorhandenen Wohngebäudes
zu ermitteln.“
Grundsätzliche
Ausführungen zum Elektrogeräte-Gesetz werden an dieser Stelle nicht wiederholt.
Hierzu wird auf die zuvor erwähnte SV 68/009 vom 16.06.05 verwiesen. Die sich
aus dem Beschlussvorschlag ergebenen Fragestellungen werden nachfolgend
beantwortet. Schon an dieser Stelle wird auf den durch den Gesetzgeber
vorgegebenen Termin zur Einrichtung der Annahmestellen nach dem ElektrogeräteG
hingewiesen. Die bisher angenommenen Elektrogeräte werden von
Verwertungsbetriebe übernommen, die durch den Kreis Mettmann vorgegeben sind.
Mit Vollzug des ElektroGeräteG entfällt dieser Entsorgungsweg. Das
ElektrogGeräteG ist zum 26.03.05 in Kraft getreten. Hierin ist eine einjährige
Übergangsfrist festgelegt worden, so dass spätestens zum 26.03.06 die Annahme
sicherzustellen ist.
Umbaukosten des Wertstoffhofes
Durch
das vom Amt für Gebäudewirtschaft beauftragte Architekturbüro Rekowski wurden
die Umbaukosten der derzeitigen Kfz.-Halle zum Wertstoffhof berechnet. Die in
der Anlage beigefügte Kostenberechnung (Teil 1) schließt mit einem Betrag von
36.180 € netto. Hinzu kommen 20 % Nebenkosten sowie die 16 %ige Mehrwertsteuer,
insgesamt somit ein Betrag von rd. 50.363 €.
In
der Machbarkeitsstudie der Fa. pbo werden die weiteren Anforderungen an den
Betrieb eines Wertstoffhofes
dargestellt. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, weitere
Ausrüstungsgegenstände zu beschaffen. Um die Befüllung der hohen Container zu
ermöglichen, sind 3 verfahrbare und beidseitig begehbare Treppenpodeste zu
beschaffen. Für die drei Treppenpodeste von einem Beschaffungspreis von 15.100
€ auszugehen.
Für
das Sicherstellungslager und für den Betrieb des Wertstoffhofes werden zwei
große Container, davon ein Container mit Deckel benötigt. Für die Anschaffung
sind 10.500 € anzusetzen.
Für
die Herrichtung des Wertstoffhofes sind insgesamt anzusetzen:
Umbaukosten |
50.363,00
€ |
3
Treppenpodeste |
15.100,00
€ |
2
Container |
10.500,00
€ |
insgesamt |
75.963,00
€ |
Grundstück im Umfeld des Bauhofes
Nach
der damaligen Beratung im Stadtentwicklungsausschuss ergab sich die Situation,
dass die Eigentümerinnen des Grundstückes südlich des Bauhof-Betriebsgeländes
(Flur 011 Flurstück 1446) der Stadt Hilden eine Teilfläche von ca. 980 m2
zur Nutzung anboten. Auf diesem Grundstück befindet sich eine Halle, die
derzeit vollständig vom dort bestehenden Gewerbebetrieb genutzt wird. Eine
Teilfläche dieser Halle kann mit einigen baulichen Maßnahmen (z.B. Trennwand
zum bestehenden Betrieb, Einbau eines Tores, Außenanlagen) für eine
Lager-Nutzung des Baubetriebshofes hergerichtet werden. Eine Verkaufsabsicht
der Eigentümer liegt zwar nicht vor, doch ist man bereit, mit der Stadt einen
langfristigen Mietvertrag über 20 Jahre mit anschließenden Optionsrechten zu
schließen.
Die
unter Vorbehalt eines entsprechenden Ratsbeschlusses vorgesehene monatliche
Miete beträgt 2.235 €, mithin jährlich ein Betrag von 26.820 €. Daneben sind
selbstverständlich die lfd. Nebenkosten (z.B. Energiekosten, Versicherung,
Grundsteuer) zu tragen.
Weiterhin
ist auch die von der Stadt Hilden angemietete Teilfläche auf dem Grundstück
insgesamt für die Nutzung durch den städt. Bauhof herzurichten und
einzufrieden. Die hierfür erforderlichen Kosten werden sich voraussichtlich auf
85.500 € netto belaufen (siehe beigefügte Kostenberechnung Teil 2). Auch hier sind die Nebenkosten von 20 % sowie
die 16 %ige Mehrwertsteuer, insgesamt somit ein Betrag von rd. 119.016 €.
Zur
Unterbringung der bisher auch in der Kfz.-Halle abgestellten Fahrzeuge ist auf
der Außenanlage des angemieteten Grundstückes eine Remise zu errichten. Die
Erstellungskosten hierfür betragen incl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer rd.
225.782 €.
Für
die Herrichtung des angemieteten Grundstückes einschl. der erforderlich
Baumaßnahmen fallen somit insgesamt einmalige Kosten von 344.798 € und lfd.
jährliche Kosten von 29.820 € an.
Kaufpreisverhandlungen für „große Lösung“
Durch
das Liegenschafts- und Wirtschaftsförderungsamt wurden nach der
Beschlussfassung des Rates nochmals Gespräche mit dem Eigentümer aufgenommen.
Unter Hinweis auf die von ihm gesetzte Frist hat er sein Verkaufsangebot
zurückgezogen. Die aus Sicht der Verwaltung einmalige Gelegenheit zur Zusammenlegung
des gesamten manuellen Bereiches des Zentralen Bauhofes auf einer
Betriebsfläche besteht leider nicht mehr.
Auch
die Vorlage eines „Mietmodells“ hat sich somit erübrigt.
Im
Hinblick auf die vorübergehend angedachte große Lösung wurde der Ausbau des
Lagerplatzes am Nordfriedhof zurückgestellt. Die nunmehr dem Rat
vorgeschlagenen Erweiterungsfläche des Betriebsgeländes Auf dem Sand reicht
nicht aus, um die auf dem bisherigen Lagerplatz Nordfriedhof gelagerten Materialien
aufzunehmen. In Absprache mit dem Käufer des bisherigen Lagerplatzes kann der
bisherige Lagerplatz noch bis Ende 2007 weiter genutzt werden. Um rechtzeitig
die Fläche des bisherigen Platzes räumen zu können, muss der Ausbau des neuen Lagerplatzes
spätestens im Jahre 2007 erfolgen. Die § 10 Unterlagen wurden durch den Haupt-
und Finanzausschuss am 26.11.03 genehmigt (SV IV-2-180). Die ermittelten
Gesamtkosten lagen bei 181.300 €.
Ebenfalls
zurückgestellt wurde der Umbau der auf dem Nordfriedhof befindlichen
Sozialräume, um die zwingenden Vorgaben der ArbeitstättenVerordnung zu
erfüllen. Hier bedarf es zunächst konzeptioneller Vorüberlegungen.
Wertstoffannahme durch Dritte
Zur
Klärung dieser Frage wurde Kontakt zu einem Privatentsorger aus Düsseldorf
aufgenommen. Grundsätzlich wurde versucht, eine Preisvorstellung für den
Betrieb eines Wertstoffhofes zu erhalten, der das gesamte Annahmespektrum
(Elektrogeräte, Grünabfälle, Altpapier, Metallschrott, DSD) abdeckt. Gleichzeitig wurden die bisherigen
Annahmezeiten zugrunde gelegt. Ad hoc sah sich der Privatentsorger nicht in der
Lage, ein Angebot für die den Betrieb eines gesamten Wertstoffhofes zu machen.
Wesentlicher Punkt dabei war die nicht kurzfristig zu klärende Grundstücksfrage.
Zwischenzeitlich
liegt ein Angebot nur über die Annahme von Elektronikschrott vor.
Berücksichtigt wurden die Fahrzeug- und Personalgestellung, die Annahme von
Elektronikschrott, Dokumentation und Transport- und Umladearbeiten. Grundstückkosten
und sonstige Infrastrukturkosten sind in dem Angebot ausdrücklich nicht
berücksichtigt. Der Entsorger geht jedoch davon aus, die Sammlung auf einem
vorhanden städtischen Grundstück durchführen zu können. Anzumerken bleibt, dass
eine solche Option zur Zeit nicht besteht. Unter Berücksichtigung der zurzeit
gültigen Mehrwertsteuer schließt das Angebot mit einem Jahrespreis von 238.554
€.
Zum
Vergleich werden die vergleichbaren eigenen Kosten gegenübergestellt. Die
nachfolgend dargestellten Kosten beziehen sich aber im Gegensatz zu den zuvor
aufgeführten Kosten auf den Betrieb des gesamten Wertstoffhofes, d.h.
Elektroschrott, Grünabfälle, Altpapier, Metallschrott, etc.. Entsprechend dem Angebot
des Privatentsorgers sind die Kostenblöcke angesetzt, die auch dort
berücksichtigt sind. Schon in der SV 68/009 wurde von der Verwaltung darauf
hingewiesen, dass bei dem Umgang mit besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
die Anwesenheit einer sachkundigen Person vorgegeben ist. Diesem Mitarbeiter
obliegt die Beratung der Bürgerinnen und Bürger, die Überwachung der Abgabe und
die Dokumentation des Betriebsablaufes. Gleichfalls soll dieser Mitarbeiter in
der Zeit vor oder nach den Annahmezeiten das Umsetzen und Leeren der Container
ausführen.
Personalkosten
(1 Mitarbeiter) = 35.000 €
Container- und Fahrzeugkosten = 6.529 €
Gesamtkosten = 41.529 €
Wie weiter unten
ausgeführt wird, muss für die Gebührenbedarfsberechnung 2006 für einen Wertstoffhof
mit dem gesamten Aufgabenspektrum mit Gesamtkosten von 80.013,16 € gerechnet werden.
Nutzung des Wohngebäudegrundstückes
In
Ausführung des Ratsbeschlusses vom 29.06.05 wurde durch das Architekturbüro
Rekowski eine Kostenschätzung erstellt. Die Kostenschätzung schließt mit einem
Betrag von 305.126,40 € brutto ab. In diesen Kosten sind die Abbruchkosten in
Höhe von 30.000 € netto enthalten. Die restlichen Kosten entfallen auf die
Erstellung einer Fahrzeug-Remise als Ersatzbauwerk für die nunmehr als
Wertstoffhof genutzte Halle. In der
Kostenschätzung sind mögliche weitere Kosten, die durch ein schnelles
Freiziehen der Wohnung verursacht werden könnten, nicht berücksichtigt.
Personal
Für den Betrieb des Wertstoffhofes
ergeben sich aus dem Sonderabfallregime jedoch weitreichendere Anforderungen
als es bisher der Fall und in der Praxis üblich war. Sie betreffen:
• die Qualifikation des Personals
• die Information (Betriebsordnung,
Betriebshandbuch, regelmäßige Unterweisungen) und
• die
Dokumentation des Betriebs (Betriebstagebuch, Verwiegung und
Stückzahlermittlung einge-hender Geräte)
Für die Stadt Hilden
ergibt sich u.a. die Konsequenz, während der Annahmezeiten des Wertstoffhofes
diesen mit entsprechend qualifiziertem Personal zu besetzen. Die allgemeinen
Annahmezeiten sind für Anlieferungen aus Privathaushalten vorbehalten. Mit dem
ElelektrogeräteG wurde jedoch verpflichtend festgelegt, auch die Annahme von Geräten gewerblicher
Anlieferer durchzuführen, sofern diese Geräte aus Haushalten mitnehmen. Mit
gewerblichen Anliefern sollen jedoch Termine außerhalb der Annahmezeiten
vereinbart, da ansonsten bei größeren Anlieferungen mit erheblichen
Behinderungen zu rechnen ist.
Dem zukünftigen Mitarbeiter
obliegt die Beratung der Bürgerinnen und Bürger, die Überwachung der Abgabe der
privaten sowie der gewerblichen Anlieferer, die Dokumentation des Betriebsablaufes
und die Beseitigung von Betriebsstörungen. Eine Personalqualifizierung durch
regelmäßige Lehrgänge muss gewährleistet sein. Die derzeitige Annahmestelle ist
nicht dauerhaft besetzt.
Die Verwaltung
beabsichtigt die Annahmezeiten im Gegensatz zur bisherigen Situation moderat zu
erweitern. Derzeit ist vorgesehen, die Annahmezeiten wie folgt festzusetzen:
Montag bis Samstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Der Stelleninhaber
muss über zusätzliche Qualifikationen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
und sonstigen besonders überwachungspflichtigen Abfällen verfügen. Durch den
Stelleninhaber sind ebenfalls Container mittels Wechselladerfahrzeug
umzusetzen. Auch sollen durch den Mitarbeiter die anfallenden Transporte
durchgeführt werden. Deshalb ist der Führerschein der Klasse C zwingende
Voraussetzung.
Hieraus ergibt sich im Wesentlichen folgender Personalbedarf:
Tätigkeit |
Std/Woche |
Überwachung und Beaufsichtigung der Annahmezeiten, Beratung der
Bürgerinnen und Bürger, Beseitigung von Betriebsstörungen, Tonnentausch |
28 |
Führen des Betriebstagebuches und des Abfallnachweisregisters tgl.
0,5 Std |
3 |
Nachsortieren und ordnungsgemäßes, sicheres Einlagern der Geräte tgl.
1 Std., ca. 1 to tägl. |
6 |
Annahme von Geräten aus Gewerbebetrieben nach gesonderter Terminvereinbarung |
0,5 |
Leerungsfahrten der Container zu je 1,5 Std. Grünschnitt 3 x wöchentlich
(900 to./Jahr) Metallschrott 1 x wöchentlich PPK 1 x
wöchentlich Holz 1 x
wöchentlich |
9 |
Wochenstunden |
46,5 |
Unter
Berücksichtigung von durchschnittlich 10 Wochenfeiertagen ergibt sich bei dann
rund 50 Jahreswochen ein Gesamtstundenbedarf von 2.325 Stunden oder 139.500
Jahresarbeitsminuten. Lt. Bericht 3/2003 geht die KGST bei einem Arbeiter in
der 38,5 Std./Woche bei einer Normalarbeitskraft von 88.700
Jahresarbeitsminuten aus. Hieraus ergibt
sich ein Gesamtstellenbedarf von 1,57 Stellen.
Der Zentrale Bauhof
wird versuchen, durch organisatorische Maßnahmen und Hinzuziehung von
vorhandenem Personal zur Abdeckung von Wochenenddiensten und Vertretungszeiten
mit der Einrichtung von nur einer zusätzlichen Stelle auszukommen.
Um sicher zu gehen,
eine adäquate Personalbemessung vorzunehmen, wurde von der Verwaltung bei
drei kreisangehörigen Städten deren
Personalbemessung abgefragt. Die Ergebnisse sind nachfolgend kurz dargestellt.
Der Bau- /
Recyclinghof der ersten Stadt nimmt seit Jahren verschiedene Abfälle zur
Verwertung und Entsorgung (z.T. kostenpflichtig) an. Der Annahmebereich ist
ständig mit einer Arbeitskraft besetzt. Zusätzlich werden temporär /
jahreszeitlich bis zu 3 Mann aus dem Arbeiterpool eingeteilt, um Arbeitsspitzen
abzufedern. Alle geleisteten Stunden werden über den Abfallhaushalt abgerechnet.
Öffnungs- / Annahmezeiten:
Mo. geschlossen
Di. – Do. 8.00 – 11.45 und 13.00 – 16.45 Uhr
Fr. 13.00– 16.45 Uhr
Sa. 8.15 – 12.00 Uhr
Die Annahmemodalitäten
werden auf Grund des Elektrogerätegesetzes 2006 leicht geändert und die Fläche
deutlich erweitert. Die Stadt behält sich bei sich abzeichnendem Bedarf eine
Personalerweiterung vor. Die Stadt wird Übergabestelle für die
sortierten Elektrogeräte.
Der Recyclinghof der
zweiten Stadt nimmt seit Jahren verschiedene Abfälle zur Verwertung und
Entsorgung (z.T. kostenpflichtig) an. Der Annahmebereich ist ständig mit zwei
Arbeitskräften besetzt. Eine Dritte Person, die zur Häckselung von Grünabfällen
eingeteilt ist, hilft in Arbeitsspitzen bei der Abfall- und Wertstoffannahme
mit. Alle drei Arbeitskräfte werden über den Abfallhaushalt abgerechnet.
Öffnungs- / Annahmezeiten:
Mo. 7.30 – 14.30 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 7.30 – 14.30 Uhr
Do. 7.30 – 14.30 Uhr
Fr. 7.30 – 17.00 Uhr
Sa. 8.00 – 12.00 Uhr
Hier werden auch
aktuell schon Elektroaltgeräte angenommen, die ab 2006 in die vorgeschriebenen
Gerätefraktionen sortiert werden. Die Stadt fungiert ab 2006 als Übergabestelle.
Die dritte Stadt
nimmt seit Jahren verschiedene Abfälle an. Neben der Annahme von Sperrmüll,
Bauschutt und Metall werden hier auch Baustoffe und Materialien für den
Straßenbau gelagert. Das Gelände ist ständig
mit zwei Arbeitskräften besetzt, die sich zu den Öffnungszeiten um die Annahme
der Abfälle kümmern. Die Personalkosten werden anteilig über den Abfallhaushalt
abgerechnet.
Öffnungs- / Annahmezeiten:
Mo. + Mi. 6.00 – 15.30 Uhr
Di. 6.00 – 16.00 Uhr
Do. 6.00 – 18.00 Uhr
Fr. 6.00 – 13.00 Uhr
Ab 2006 werden hier
auch Elektroaltgeräte nur angenommen aber nicht weiter sortiert. Ein Privatentsorger,
der auch die Sperrmüllsammlung in der Stadt durchführt, wird neben den
eingesammelten Elektrogeräten auch die hier abgegebenen Geräte nach Düsseldorf
transportieren und dort nachsortieren. Der entstandene Aufwand wird auf Basis
des geschlossenen Vertrages der Stadt in Rechnung gestellt. Der Privatentsorger
betreibt die Übergabestelle für die Stadt.
Die Stelle ist nach
dem bisher geltenden Tarifvertrag BMT-G nach Lohngruppe 4/5/5a und nach dem zukünftigen
Tarifvertrag öffentlicher Dienst nach Entgeltgruppe 5 zu bewerten.
Wie zu Beginn der
Sitzungsvorlage schon dargestellt, muss der Wertstoffhof insbesondere mit der
Annahme der Elektrogeräte seinen Betrieb zum 26.03.06 aufnehmen. Um rechtzeitig
vor Inbetriebnahme mit der Personalfindung und/oder Qualifizierung beginnen zu
können, ist schon jetzt eine Entscheidung über die personellen Konsequenzen zu
treffen. In der Gebührenbedarfsberechnung für 2006 wurde die Einrichtung einer
zusätzlichen Stelle berücksichtigt, so dass die zusätzlichen Personalkosten
über die Abfallbeseitigungsgebühren refinanziert werden.
Auswirkung auf
den Gebührenhaushalt Abfallbeseitigung
Durch das
ElektroGeräteGesetz wurden entgegen den warnenden Hinweisen der kommunalen
Verbände nicht unerhebliche Kosten auf die Kommunen verlagert. Diese zusätzlichen Personal- und
Sachkosten belasten den Gebührenhaushalt der Abfallbeseitigung.
Für den gesamten
Wertstoffhof (inclusive Grünabfälle, Altpapier, Metallschrott etc) werden in
der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2006 folgende Beträge angesetzt:
Grundstücksmiete 27.420,00 €
Personalkosten 35.000,00 €
Kalkulatorische
Abschreibung 6.155,93 €
Kalkulatorische
Verzinsung 11.437,23 €
Gesamtkosten 2006 80.013,16 €
Dank der in den
letzten Jahren erzielten Steigerungen der Wirtschaftlichkeit im operativen
Bereich und der guten Jahresabschlüsse der letzten Jahre ist die Verwaltung
zuversichtlich, diese Kosten im Gebührenhaushalt aufzufangen.
Mittelbereitstellung
Wie zuvor schon an
verschieden Stellen erwähnt, sieht das ElektrogeräteG einen spätesten Beginntermin
zum 26.03.06 vor. Schon zum 24.11.05 muss die Stadt Hilden verbindlich
gegenüber dem ElektroAltgeräteRegister (EAR)erklären, wie die Annahme der Elektroaltgeräte in
Hilden geregelt ist. Die Mittelbereitstellung
soll über den Haushalt 2006 vorgenommen werden. Nach der derzeitigen
Terminplanung wird der Haushalt 2006 am 01.03.2006 in den Rat eingebracht. Deshalb
ist eine vorzeitige Mittelbereitstellung erforderlich. Im Zuge der vorläufigen
Haushaltsführung kann die Stadt gem. § 81 GO NW Ausgaben leisten, zu deren
Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung
notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Die durch die Herrichtung und den
Betrieb des Wertstoffhofes entstehenden Kosten sind in der Gebührenbedarfsberechnung
für das Jahr 2006 eingerechnet. Die Refinanzierung ist somit ab dem Haushalt
2006 sichergestellt.
Scheib
Anlage
Kostenschätzung
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
|
|
Haushaltstelle: |
Bezeichnung: |
||
Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
|
Mittel stehen
nicht zur Verfügung |
|||
Finanzierung: Mittelveranschlagung erfolgt im Haushalt
2006 |
Sichtvermerk
Kämmerer |
||
Personelle
Auswirkungen |
Ja |
|
|
Im Stellenplan
enthalten: |
Nein |
|
|
Planstelle(n): |
Sichtvermerk
Personaldezernent |
||