Betreff
Antrag der Stadtmarketing Hilden GmbH auf Genehmigung zusätzlicher Verkaufsöffnungen im Stadtgebiet
Vorlage
WP 04-09 SV 32/004
Aktenzeichen
I/32-MS
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die als Anlage I-III beigefügten ordnungsbehördlichen Verordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass:

 

Anlage I:          Verkaufsoffener Sonntag am 30. April 2006 anlässlich der Hildener Gebrauchtwagen-Ausstellung;

 

Anlage II:         Verkaufsoffener Sonntag am 18. Juni 2006 anlässlich des Hildener Künstlermarktes;

 

Anlage III:        Verkaufsoffener Sonntag am 17. September 2006 anlässlich der Hildener Autoschau;

 

 

Günter Scheib

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Der Stadtmarketing Hilden GmbH hat für das Jahr 2006 anlässlich der Veranstaltungen „Hildener Gebrauchtwagen-Ausstellung“, „Hildener Künstlermarkt“ und „Hildener Autoschau“ die Durchführung verkaufsoffener Sonntage jeweils in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr beantragt (Antrag ist als Anlage beigefügt).

 

Bei den Veranstaltungen handelt es sich um festzusetzende Spezialmärkte nach § 69 i.V.m. § 68 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO). Die Voraussetzungen des § 14 Ladenschlußgesetz (LschlG) für die Öffnung der Verkaufstellen an Sonntagen in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr liegen somit vor.

 

Im Zuge der erfolgten Liberalisierung der Ladenschlusszeiten müssen die an der Verkaufsöffnung beteiligten Verkaufsstellen nicht mehr am jeweils vorausgehenden Samstag ab 14.00 Uhr geschlossen sein.

 

Die nach dem Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport vom 09. August 1999 geforderte Beteiligung der Gewerkschaften, des Einzelhandelverbandes und der Kirchen ist erfolgt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt.

 

 

 

Günter Scheib