Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt die als
Anlage I-III beigefügten ordnungsbehördlichen Verordnungen über das Offenhalten
von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass:
Anlage
I: Verkaufsoffener Sonntag am 30.
April 2006 anlässlich der Hildener Gebrauchtwagen-Ausstellung;
Anlage
II: Verkaufsoffener Sonntag am 18.
Juni 2006 anlässlich des Hildener Künstlermarktes;
Anlage
III: Verkaufsoffener Sonntag am 17.
September 2006 anlässlich der Hildener Autoschau;
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Der Stadtmarketing Hilden GmbH hat für das
Jahr 2006 anlässlich der Veranstaltungen „Hildener Gebrauchtwagen-Ausstellung“,
„Hildener Künstlermarkt“ und „Hildener Autoschau“ die Durchführung
verkaufsoffener Sonntage jeweils in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr beantragt
(Antrag ist als Anlage beigefügt).
Bei den Veranstaltungen handelt es sich um
festzusetzende Spezialmärkte nach § 69 i.V.m. § 68 Abs. 1 der Gewerbeordnung
(GewO). Die Voraussetzungen des § 14 Ladenschlußgesetz (LschlG) für die Öffnung
der Verkaufstellen an Sonntagen in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr liegen somit
vor.
Im Zuge der erfolgten Liberalisierung der
Ladenschlusszeiten müssen die an der Verkaufsöffnung beteiligten
Verkaufsstellen nicht mehr am jeweils vorausgehenden Samstag ab 14.00
Uhr geschlossen sein.
Die nach dem Runderlass des Ministeriums für
Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport vom 09. August 1999
geforderte Beteiligung der Gewerkschaften, des Einzelhandelverbandes und der Kirchen
ist erfolgt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt.
Günter Scheib