Erläuterungen
zum Antrag:
Anders als das insgesamt noch immer positive Erscheinungsbild des Hildener Stadtparks ist der Zustand der Sanitäranlagen im verpachteten Kioskgebäude nicht mehr hinnehmbar. Darüber hinaus werden behinderte Besucher des Stadtparks diskriminiert, weil für sie auf dem Stadtparkgelände überhaupt keine behindertengerecht zugänglichen Sanitäranlagen zur Verfügung stehen.
Bei der Sanierung und behindertengerechten Gestaltung der Sanitäranlagen handelt es sich um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde, die klaren Vorrang vor einer „Verschönerung“ der Minigolfbahnen haben muss.
Antragstext:
Die Verwaltung wird beauftragt, die städtischen Sanitäranlagen des Kiosks im Stadtpark zu sanieren und behindertengerecht zu gestalten.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Mit dem dieser Sitzungsvorlage beigefügten Antrag der Fraktion Allianz
für Hilden soll die Verwaltung beauftragt werden, die städtischen Sanitäranlagen
des Kiosks im Stadtpark zu sanieren und behindertengerecht zu gestalten.
Eine solche Umgestaltung der WC-Anlage im Stadtpark war bereits
Bestandteil des Projektes B1 -Revitalisierung Stadtpark- im Rahmen des
Integrierten Handlungskonzeptes (IHK). Entsprechende Fördermittel waren auch bereits
im Jahr 2016 beantragt worden. Nach der Veröffentlichung des Städtebauförderungsprogramms
2017 musste allerdings festgestellt werden, dass wegen „Überzeichnung“ des
Förderprogramms die vorgesehenen Zuschüsse für dieses Projekt von 735.000 € auf
170.000 € gekürzt wurden.
Dementsprechend hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung vom
12.07.2017 beschlossen,
a) den Antrag für das Projekt B1
„Revitalisierung des Stadtparkes“ zum Städte-bauförderungsprogramm 2017
zurückzuziehen,
b) für dieses Projekt bis zum
06.10.2017 einen neuen Antrag für das Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ (2017)
zu stellen und
c) falls kein Zuschlag im Programm
„Zukunft Stadtgrün“ erteilt wird, einen neuen Förderantrag zum Projekt für das
Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im Stadterneuerungsprogramm 2018
bis zum 01.12.2017 zu stellen.
Insofern sind die Weichen für die weitere Vorgehensweise und damit auch
für die behindertengerechte Gestaltung der Sanitäranlagen im Stadtpark gestellt.
Die entsprechenden Finanzmittel sind auch für die Aufnahme in den Haushalt des
Jahres 2018 vorgesehen.
Eine positive Beschlussfassung über den am 12.07.2017 von der Allianz
für Hilden gestellten Antrag würde bewirken, dass diese Baumaßnahme nicht mehr
förderfähig wäre und die Stadt Hilden die Umbaukosten i.H.v. ca. 35.000 €
vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren müsste. Dementsprechend wird
vorgeschlagen, den Antrag abzulehnen.
Abschließend wird noch darauf hingewiesen, dass nach der Bauordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen für rechtmäßig bestehende bauliche Anlagen eine
barrierefreie Ausgestaltung nur verlangt werden kann, wenn dies im Einzelfall
wegen der Sicherheit für Leben oder Gesundheit erforderlich ist. Die an
ein solches Verlangen gestellten Anforderungen sind somit sehr hoch angesetzt,
von einer gesetzlichen „Pflichtaufgabe“ kann bei Bestandsgebäuden somit nicht
gesprochen werden. Unabhängig davon ist die Stadt Hilden natürlich bemüht, die
öffentlich genutzten Gebäude so weit wie möglich barrierefrei zu gestalten.
Dieses Ziel wird natürlich auch bei der öffentlichen WC-Anlage im Stadtpark
verfolgt.
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
130101 Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2018 ff. |
1301010010 |
545007 |
Aufwendungen für Festwerte Grünflächen |
1.291.000,- |
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(beantragt) |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen, in
Vertretung Danscheidt |
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