Betreff
Antrag der Fraktion Allianz für Hilden vom 12.07.2017: Umbau der sanitären Anlagen des Kiosks im Stadtpark
Vorlage
WP 14-20 SV 26/018
Aktenzeichen
I/26-rs
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Anders als das insgesamt noch immer positive Erscheinungsbild des Hildener Stadtparks ist der Zustand der Sanitäranlagen im verpachteten Kioskgebäude nicht mehr hinnehmbar. Darüber hinaus werden behinderte Besucher des Stadtparks diskriminiert, weil für sie auf dem Stadtparkgelände überhaupt keine behindertengerecht zugänglichen Sanitäranlagen zur Verfügung stehen.

 

Bei der Sanierung und behindertengerechten Gestaltung der Sanitäranlagen handelt es sich um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde, die klaren Vorrang vor einer „Verschönerung“ der Minigolfbahnen haben muss.


Antragstext:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die städtischen Sanitäranlagen des Kiosks im Stadtpark zu sanieren und behindertengerecht zu gestalten.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit dem dieser Sitzungsvorlage beigefügten Antrag der Fraktion Allianz für Hilden soll die Verwaltung beauftragt werden, die städtischen Sanitäranlagen des Kiosks im Stadtpark zu sanieren und behindertengerecht zu gestalten.

 

Eine solche Umgestaltung der WC-Anlage im Stadtpark war bereits Bestandteil des Projektes B1 -Revitalisierung Stadtpark- im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK). Entsprechende Fördermittel waren auch bereits im Jahr 2016 beantragt worden. Nach der Veröffentlichung des Städtebauförderungsprogramms 2017 musste allerdings festgestellt werden, dass wegen „Überzeichnung“ des Förderprogramms die vorgesehenen Zuschüsse für dieses Projekt von 735.000 € auf 170.000 € gekürzt wurden.

 

Dementsprechend hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung vom 12.07.2017 beschlossen,

 

a)    den Antrag für das Projekt B1 „Revitalisierung des Stadtparkes“ zum Städte-bauförderungsprogramm 2017 zurückzuziehen,

b)    für dieses Projekt bis zum 06.10.2017 einen neuen Antrag für das Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ (2017) zu stellen und

c)    falls kein Zuschlag im Programm „Zukunft Stadtgrün“ erteilt wird, einen neuen Förderantrag zum Projekt für das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im Stadterneuerungsprogramm 2018 bis zum 01.12.2017 zu stellen.

 

Insofern sind die Weichen für die weitere Vorgehensweise und damit auch für die behindertengerechte Gestaltung der Sanitäranlagen im Stadtpark gestellt. Die entsprechenden Finanzmittel sind auch für die Aufnahme in den Haushalt des Jahres 2018 vorgesehen.

 

Eine positive Beschlussfassung über den am 12.07.2017 von der Allianz für Hilden gestellten Antrag würde bewirken, dass diese Baumaßnahme nicht mehr förderfähig wäre und die Stadt Hilden die Umbaukosten i.H.v. ca. 35.000 € vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren müsste. Dementsprechend wird vorgeschlagen, den Antrag abzulehnen.

 

Abschließend wird noch darauf hingewiesen, dass nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen für rechtmäßig bestehende bauliche Anlagen eine barrierefreie Ausgestaltung nur verlangt werden kann, wenn dies im Einzelfall wegen der Sicherheit für Leben oder Gesundheit erforderlich ist. Die an ein solches Verlangen gestellten Anforderungen sind somit sehr hoch angesetzt, von einer gesetzlichen „Pflichtaufgabe“ kann bei Bestandsgebäuden somit nicht gesprochen werden. Unabhängig davon ist die Stadt Hilden natürlich bemüht, die öffentlich genutzten Gebäude so weit wie möglich barrierefrei zu gestalten. Dieses Ziel wird natürlich auch bei der öffentlichen WC-Anlage im Stadtpark verfolgt.

 

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

130101  Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018 ff.

1301010010

545007

Aufwendungen für Festwerte Grünflächen

1.291.000,-

 

(beantragt)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen, in Vertretung Danscheidt