Beschlussvorschlag:

 

 

1.    Der Jahresabschluss der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2016 wird zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

2.    Der Rat der Stadt Hilden nimmt die Übertragung eines Gesamtbetrages an Aufwandsermächtigungen i. H. v. 1.130.728,80 € (davon Ermächtigungsübertragungen für zweckgebundene Erträge gem. § 22 Abs. 3 GemHVO i. H. v. 45.216,84 €) und an Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 11.768.300,84 € zur Kenntnis.

 

3.    Der Rat der Stadt Hilden nimmt zur Kenntnis, dass die Aufnahme von Krediten für Investitionen, die im Haushaltsjahr 2016 getätigt oder begonnen wurden, im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 3.142.800,00 € und im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 5.809.164,00 € erfolgte.

 

4.    Nach der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresfehlbetrag i. H. v. 5.978.075,66 € der Ausgleichsrücklage entnommen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Der Jahresabschluss 2016 wurde unter Beachtung des NKF und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt.

 

Der Jahresabschluss besteht aus:

 

            1. der Ergebnisrechnung,

            2. der Finanzrechnung,

            3. den Teilrechnungen,

            4. der Bilanz und

            5. dem Anhang.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses ist vom Kämmerer aufzustellen und der Bürgermeisterin zur Bestätigung vorzulegen. Hiermit wird der bestätigte Entwurf (siehe Anlage) zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Ergebnisrechnung:

 

Der Ergebnishaushalt 2016 war zunächst mit einem Defizit von rd. 9 Mio. € geplant. Kurz nach der Verabschiedung des Haushaltes 2016 erhielt die Verwaltung die Information, dass mit Mindererträgen bei der Gewerbesteuer gerechnet werden muss, die sich nicht nur auf das Jahr 2016 bezogen, sondern auch auf den Finanzplanungszeitraum.

Dieses war dann auch der Grund dafür, eine Haushaltssperre zu verhängen und einen Nachtrag für 2016 aufzustellen. Insgesamt ließen sich die negativen Veränderungen nicht komplett kompensieren, so dass sich im Ergebnishaushalt eine Verschlechterung von rd. 1 Mio. € ergab und somit mit einem Fehlbedarf von 9.905.015,- € geplant wurde.

 

Tatsächlich konnte ein deutlich niedrigeres Defizit von 5.978.075,66 € erzielt werden. Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage haben sich in 2016 nicht ergeben.

 

Die nach der Verabschiedung des Nachtragshaushaltsplanes bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen wurden dem Rat zeitnah zur Kenntnis gegeben.

 

Ausgleichsrücklage:

Durch das NKF-Weiterentwicklungsgesetz wurde die GO NRW insofern geändert, dass nunmehr der Ausgleichsrücklage Jahresüberschüsse zugeführt werden können, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des Eigenkapitals erreicht hat.

           

Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2016 à 265.568.889 € - hiervon ein Drittel: 88.522.963 €.

 

 

Entwicklung der Ausgleichsrücklage

 

 

Anfangsbestand

Inanspruchnahme/

Endbestand

 

am 01.01. d. J.

Zuführung 

am 31.12. d. J.

2007

26.962 TEUR

0 TEUR

26.962 TEUR

2008

26.962 TEUR

0 TEUR

26.962 TEUR

2009

26.962 TEUR

0 TEUR

26.962 TEUR

2010

26.962 TEUR

- 1.488 TEUR

25.474 TEUR

2011

25.474 TEUR

- 5.429 TEUR

20.045 TEUR

2012 – Entnahme Fehlbetrag 2011

20.045 TEUR

-1.612 TEUR

 

2012 – Zuführung Überschuss 2007

 

5.359 TEUR

 

2012 – Zuführung Überschuss 2008

 

11.531 TEUR

 

2012 – Entnahme Anteil des Fehlbetrags  2009,

           der der allg. Rücklage entnommen wurde

 

-1.640 TEUR

33.683 TEUR

2013 – Zuführung Überschuss 2012

33.683 TEUR

6.803 TEUR

40.486 TEUR

2014 – Entnahme Fehlbetrag 2013

40.486 TEUR

-6.901 TEUR

33.585 TEUR

2015 – Entnahme Fehlbetrag 2014

33.585 TEUR

-6.162 TEUR

27.423 TEUR

2016 – Entnahme Fehlbetrag 2015

27.423 TEUR

-8.290 TEUR

19.133 TEUR

 

Der Endstand ist um das Jahresergebnis 2016 von 5,98 Mio. € zu verringern. Diese Buchung wird systembedingt zum 1.1.2017 vorgenommen.

 

Finanzrechnung:

 

Bis auf kurze Zeiträume mussten im gesamten Jahr 2016 Kassenkredite aufgenommen werden. Per 31.12.2016 betrug der Kassenbestand  8,51 Mio. € (ohne Kassenkredit wäre es -1,49 Mio. € gewesen).

 

Ein Teil der möglichen Kreditneuaufnahme für das Jahr 2015 konnte i. H. v. 3,762 Mio. € bis ins Haushaltsjahr 2016 verschoben werden. Damit einher ging auch eine weitere Reduzierung der Zinssätze.

Die mögliche Kreditaufnahme aus der Haushaltssatzung 2016 von 12,800 Mio. € brauchte nur teilweise in 2016 mit 3,143 Mio. € ausgeschöpft werden.

Die Höhe der noch zur Verfügung stehenden Ermächtigung von 9,657 Mio. € brauchte nicht vollständig ausgeschöpft werden. Weitere Kredite von 5,809 Mio. € wurden in 2017 aufgenommen. Der Schuldenstand stieg zum 31.12.2016 auf 24,434 Mio. € an.

 

Von den in das Haushaltsjahr 2016 übertragenen Aufwandsermächtigungen von 1.130.728,80 € wurden bis Mitte November 2017 rd. 0,8 Mio. € in Anspruch genommen.

 

Von den übertragenen Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 11.768.300,84 € wurden bis Mitte November 2017 rd. 5,6 Mio. € in Anspruch genommen.

 

Der umfangreiche Rechenschafts- und Lagebericht mit den ausführlichen Begründungen, den detaillierten Produktinformationen, Zahlen, Kennzahlen etc. wird im Rahmen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt. Gedruckte Exemplare können beim Amt für Finanzservice angefordert werden.

 

Gez. Birgit Alkenings

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer