Beschlussvorschlag:
1.
Der
Jahresabschluss der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2016 wird zur Prüfung an
den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
2.
Der Rat
der Stadt Hilden nimmt die Übertragung eines Gesamtbetrages an Aufwandsermächtigungen
i. H. v. 1.130.728,80 € (davon Ermächtigungsübertragungen für zweckgebundene Erträge
gem. § 22 Abs. 3 GemHVO i. H. v. 45.216,84 €) und an Auszahlungsermächtigungen
für Investitionen i. H. v. 11.768.300,84 € zur Kenntnis.
3.
Der Rat
der Stadt Hilden nimmt zur Kenntnis, dass die Aufnahme von Krediten für
Investitionen, die im Haushaltsjahr 2016 getätigt oder begonnen wurden, im
Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 3.142.800,00 € und im Haushaltsjahr 2017 in Höhe
von 5.809.164,00 € erfolgte.
4.
Nach
der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat
der Stadt Hilden wird der Jahresfehlbetrag i. H. v. 5.978.075,66 € der
Ausgleichsrücklage entnommen.
Erläuterungen
und Begründungen:
Der Jahresabschluss 2016 wurde unter Beachtung des NKF und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt.
Der Jahresabschluss besteht aus:
1. der Ergebnisrechnung,
2. der Finanzrechnung,
3. den Teilrechnungen,
4. der Bilanz und
5. dem Anhang.
Der Entwurf des Jahresabschlusses ist vom Kämmerer aufzustellen und der Bürgermeisterin zur Bestätigung vorzulegen. Hiermit wird der bestätigte Entwurf (siehe Anlage) zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Ergebnisrechnung:
Der Ergebnishaushalt 2016 war zunächst mit einem Defizit von rd. 9 Mio. € geplant. Kurz nach der Verabschiedung des Haushaltes 2016 erhielt die Verwaltung die Information, dass mit Mindererträgen bei der Gewerbesteuer gerechnet werden muss, die sich nicht nur auf das Jahr 2016 bezogen, sondern auch auf den Finanzplanungszeitraum.
Dieses war dann auch der Grund dafür, eine Haushaltssperre zu verhängen und einen Nachtrag für 2016 aufzustellen. Insgesamt ließen sich die negativen Veränderungen nicht komplett kompensieren, so dass sich im Ergebnishaushalt eine Verschlechterung von rd. 1 Mio. € ergab und somit mit einem Fehlbedarf von 9.905.015,- € geplant wurde.
Tatsächlich konnte ein deutlich niedrigeres Defizit von 5.978.075,66 € erzielt werden. Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage haben sich in 2016 nicht ergeben.
Die
nach der Verabschiedung des Nachtragshaushaltsplanes bewilligten über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen wurden dem Rat zeitnah zur Kenntnis gegeben.
Ausgleichsrücklage:
Durch
das NKF-Weiterentwicklungsgesetz wurde die GO NRW insofern geändert, dass
nunmehr der Ausgleichsrücklage Jahresüberschüsse zugeführt werden können, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von
einem Drittel des Eigenkapitals erreicht hat.
Das Eigenkapital
beträgt zum 31.12.2016 à 265.568.889 € -
hiervon ein Drittel: 88.522.963 €.
Entwicklung
der Ausgleichsrücklage
|
Anfangsbestand |
Inanspruchnahme/ |
Endbestand |
|
am
01.01. d. J. |
Zuführung |
am
31.12. d. J. |
2007
|
26.962
TEUR |
0
TEUR |
26.962 TEUR |
2008 |
26.962 TEUR |
0 TEUR |
26.962 TEUR |
2009 |
26.962 TEUR |
0 TEUR |
26.962 TEUR |
2010 |
26.962 TEUR |
- 1.488 TEUR |
25.474 TEUR |
2011 |
25.474 TEUR |
- 5.429 TEUR |
20.045 TEUR |
2012 – Entnahme Fehlbetrag
2011 |
20.045 TEUR |
-1.612 TEUR
|
|
2012 – Zuführung Überschuss
2007 |
|
5.359 TEUR
|
|
2012 – Zuführung Überschuss
2008 |
|
11.531 TEUR |
|
2012 – Entnahme Anteil des
Fehlbetrags 2009, der der allg. Rücklage entnommen
wurde |
|
-1.640 TEUR |
33.683 TEUR |
2013 – Zuführung Überschuss
2012 |
33.683 TEUR |
6.803 TEUR |
40.486 TEUR |
2014 – Entnahme Fehlbetrag
2013 |
40.486
TEUR |
-6.901
TEUR |
33.585
TEUR |
2015 – Entnahme Fehlbetrag
2014 |
33.585
TEUR |
-6.162
TEUR |
27.423
TEUR |
2016 – Entnahme Fehlbetrag
2015 |
27.423
TEUR |
-8.290
TEUR |
19.133
TEUR |
Der Endstand ist um das Jahresergebnis 2016 von 5,98 Mio. € zu verringern. Diese Buchung wird systembedingt zum 1.1.2017 vorgenommen.
Finanzrechnung:
Bis auf kurze Zeiträume mussten im gesamten Jahr 2016 Kassenkredite aufgenommen werden. Per 31.12.2016 betrug der Kassenbestand 8,51 Mio. € (ohne Kassenkredit wäre es -1,49 Mio. € gewesen).
Ein Teil der möglichen Kreditneuaufnahme für das Jahr 2015 konnte i. H. v. 3,762 Mio. € bis ins Haushaltsjahr 2016 verschoben werden. Damit einher ging auch eine weitere Reduzierung der Zinssätze.
Die mögliche Kreditaufnahme aus der Haushaltssatzung 2016 von 12,800 Mio. € brauchte nur teilweise in 2016 mit 3,143 Mio. € ausgeschöpft werden.
Die Höhe der noch zur Verfügung stehenden Ermächtigung von 9,657 Mio. € brauchte nicht vollständig ausgeschöpft werden. Weitere Kredite von 5,809 Mio. € wurden in 2017 aufgenommen. Der Schuldenstand stieg zum 31.12.2016 auf 24,434 Mio. € an.
Von
den in das Haushaltsjahr 2016 übertragenen Aufwandsermächtigungen von 1.130.728,80
€ wurden bis Mitte November 2017 rd. 0,8 Mio. € in Anspruch genommen.
Von
den übertragenen Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 11.768.300,84
€ wurden bis Mitte November 2017 rd. 5,6 Mio. € in Anspruch genommen.
Der umfangreiche Rechenschafts- und Lagebericht mit den ausführlichen Begründungen, den detaillierten Produktinformationen, Zahlen, Kennzahlen etc. wird im Rahmen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt. Gedruckte Exemplare können beim Amt für Finanzservice angefordert werden.
Gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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