Betreff
Antrag Bündnis 90/Die Grünen, Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes
Vorlage
WP 14-20 SV 66/094
Aktenzeichen
66.3
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die Erderwärmung wird sich spürbar auf das Klima in Hilden auswirken. Die Durchschnittstemperaturen werden steigen, Starkregen und Stürme werden zunehmen. Vorrangig gilt es, durch ein Bündel von Maßnahmen dem Temperaturanstieg entgegenzuwirken. Soll die Lebensqualität in unserer Stadt nicht deutlich sinken, müssen aber parallel dazu in vielerlei Hinsicht Klimaanpassungsprozesse einleitet werden:

      Schaffung von Frischluftinseln und –schneisen

      Begrünung von Straßenzügen, Parks, etc. mit dem Klimawandel angepassten Bäumen,        Sträuchern,…

      Erhalt und Schaffung offener Wasserbereiche (Feuchtbiotope, Teiche, Brunnen,..)

      Beseitigung von Abflusshindernissen (Entsiegelung von Flächen, Anlegen von Rigolen,          Verlegung ausreichend dimensionierter Abwasserrohre,…)

      Fassaden- und Dachbegrünung

 

Bei jeder Entscheidung zur Stadtentwicklung, zur Grünflächenplanung, zur Infrastruktur, etc. muss überprüft werden, ob diese die Folgen des Klimawandels ausreichend berücksichtigt. Ein auf Hilden zugeschnittenes Klimaanpassungskonzept sollte dafür die Grundlage schaffen. Der entsprechende Maßnahmenkatalog der Stadt Neuss („43 Steckbriefe“) könnte ggf. als Orientierung dienen.       


Antragstext:

 

Die Verwaltung entwickelt ein Konzept, mit dem sich die Stadt Hilden auf die Folgen des Klimawandels einstellt (Stadtklima, Überflutung durch Starkregen, Trinkwasserversorgung, etc.).

Die Vorgaben des Klimaanpassungskonzepts sollen als Handlungsrichtlinie für  Verwaltung und Kommunalpolitik dienen (Stadtplanung, Tiefbau, Angelegenheiten der Grünflächenpflege, etc.).


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Gesetzliche Rahmenbedingungen NRW

Im Klimaschutzgesetz aus 2013 ist eine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung enthalten, welche die Landesregierung ermächtigt, die Gemeinden zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten verpflichtet. Von dieser Möglichkeit hat bisher weder die alte noch die neue Landesregierung Gebrauch gemacht.

 

Weiterhin sieht das Gesetz die Erstellung eines Klimaschutzplans in 2013 vor, welcher alle 5 Jahre fortgeschrieben wird. Auch dazu gibt es eine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung, welche die Landesregierung ermächtigt, Vorgaben dieses Plans für öffentliche Stellen für verbindlich zu erklären. Von dieser Möglichkeit hat bisher weder die alte noch die neue Landesregierung Gebrauch gemacht.

 

Insofern gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung von Klimaschutz- oder Klimaanpassungskonzepten. Ob und ggfls. inwieweit Änderungen an den gesetzlichen Grundlagen erfolgen, muss derzeit offen bleiben.

 

Klimaschutzkonzept

Der Rat der Stadt  Hilden hat im Oktober 2011 beschlossen, erstmalig ein sogenanntes „Integriertes Kommunales Klimaschutzkonzept“ (IKSK) für das Stadtgebiet Hilden zu erstellen. Dieses wurde dann mit Fördermitteln des Bundes erstellt und dem UKS sowie dem Rat im Herbst 2013 vorgelegt.

 

Die Themen des Klimaschutzes wurden/werden in konkreten Projekten der Stadtplanung, der Gebäudewirtschaft, der Straßenbeleuchtung, der ÖPNV-Förderung, der Stadtentwässerung etc. behandelt.

 

In 2017 wurde im Produkt 120101 –Verkehrsflächen- mit der Fahrradabstellanlage an Bahnhof Hilden Süd S eine Projekt aus dem o.a. Konzept realisiert.

 

Klimaanpassungskonzept

In einem Klimaanpassungskonzept geht es um das Ausmaß und den Umgang mit den unvermeidlichen Auswirkungen des Klimawandels. In der Praxis werden diese beiden Konzeptthemen vielfach miteinander vermischt/verknüpft.

 

Wesentliche Themen eines Klimaanpassungskonzeptes wären u.a.:

  • Wärmebelastungen
  • Trockenheit
  • Sturzfluten
  • Starkregen
  • Überschwemmungsgebiete
  • Hochwasserschutz
  • Regenwasserbeseitigung
  • Frischluftversorgung
  • Stadtgrün

 

Ziel eines solchen Konzepts wären Strategien und Maßnahmen zu den vorgenannten Themen. Dadurch soll die Widerstandsfähigkeit und die Toleranz der Stadt gegenüber den Auswirkungen von Klimaveränderungen und deren Folgen erhöht sowie die Vorsorge und das Reaktionsvermögen der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger verbessert werden.

 

Angaben zu der Thematik finden sich u.a. im Klimaschutzplan NRW aus 2013, welcher von der Landesregierung auf Basis des Klimaschutzgesetzes erstellt worden ist. Als Anlage sind das Inhaltsverzeichnis sowie Auszüge aus dem Themenfeld Klimafolgenanpassung enthalten.

 

Die Bearbeitung eines städtischen Konzeptes würde voraussichtlich aus folgenden wesentlichen Schritten/Punkten bestehen:

  • Bestandsaufnahme
  • Betroffenheitsanalyse
  • Gesamtstrategie
  • Maßnahmenkatalog
  • Controllingkonzept
  • Kommunikationsstrategie
  • Akteursbeteiligung

 

Der Fachumfang eines solchen Konzeptes übersteigt schon allein die personellen Kapazitäten der Stadtverwaltung Hilden. Dies auch dann, wenn auf einzelne  Daten aus dem Klimaschutzkonzept 2013 sowie vorliegenden Fachgutachten zurückgegriffen werden kann. Hinzu kommt, dass für eine Reihe von Themen spezielle Fachgutachten erforderlich werden, für deren Erstellung die notwendigen Spezialisten bei der Stadt Hilden nicht vorgehalten werden.

 

Diese Situation hat sich auch bei anderen Städten bestätigt, die schon solche Konzepte haben erstellen lassen (Beispiele: Bochum, Düsseldorf, Münster, Geldern, Emmerich etc.).

 

Genaue Kosten für die Erstellung des Konzeptes können naturgemäß derzeit noch nicht benannt werden. Auf der Basis der Kosten des Klimaschutzkonzeptes 2013 werden sie auf 50.000-100.000€ geschätzt. Eine wesentliche Unwägbarkeit im Kostenansatz ist dabei die Frage, ob und ggfls. in welchem Umfang ergänzende Fachgutachten nötig werden.

 

Nach derzeitigem Stand ist auch die Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes grundsätzlich förderfähig. Das Förderprogramm nach der aktuellen Richtlinie läuft bis zum 31.12.2019. Der Fördersatz beträgt derzeit bis zu 65%.

Ein Förderantrag, eine diesbezügliche Beschlussfassung der Politik voraussetzend, wäre erst im Frühjahr 2018 denkbar. Nach Internetangaben des Fördergebers kann mit einem Projektbeginn (Förderbescheid) frühestens 5 Monate nach Antragstellung gerechnet werden. Auch erst danach dürfen Angebote zur Erstellung eines Konzeptes eingeholt werden. Mit einer Auftragsvergabe könnte daher erst zum Ende des Jahres 2018 ausgegangen werden.

Dies hätte zur Folge, dass voraussichtlich nur das Jahr 2019 für die komplette Projektabwicklung zur Verfügung stehen würde, da die aktuelle Förderrichtlinie nur so lange läuft.

 

Der Antragsteller hat in seiner Begründung auf das Klimaanpassungskonzept der Stadt Neuss und die darin enthaltenen „Klimasteckbriefe“ hingewiesen. Da diese Seitens des Antragstellers als möglicher Orientierungsrahmen für die Stadt Hilden benannt wurden, werden nachfolgend daraus einige Punkte beleuchtet.

Aus den 43 Steckbriefen (Maßnahmenkatalog) der Stadt Neuss werden beispielhaft die dort als besonders relevant und auf Hilden übertragbaren Punkte betrachtet:

  • Erhalt / Schaffung von Luftleitbahnen (Kaltluftschneisen)

            Ist im Klimagutachten für die Stadt Hilden (2009) enthalten und wird bei der                               Erstellung von Bebauungsplänen zur Ermittlung der Umweltauswirkungen herangezogen

  • Festlegung von Bebauungsgrenzen

            Wird im Rahmen der Regionalplanung, des FNP und bei Bebauungsplänen auch unter             klimatischen Gesichtspunkten betrachtet

  • Erhalt und Schaffung von Frischluftflächen

            →Ist im Klimagutachten für die Stadt Hilden (2009) enthalten und wird bei der                               Erstellung von Bebauungsplänen zur Ermittlung der Umweltauswirkungen herangezogen

  • Hänge und Luftschneisen von Riegelbebauung freihalten

      →Ist im Klimagutachten für die Stadt Hilden (2009) enthalten und wird bei der                   Erstellung von Bebauungsplänen zur Ermittlung der Umweltauswirkungen herangezogen

  • Parkanlagen schaffen, erhalten und umgestalten

Dies ist aktuelles Thema innerhalb des IHK sowie des Grünordnungsplans (2001) und des Landschaftsplans (2012)

  • Schaffung von Niederschlagswasserzwischenspeichern: Retentionsbecken

→Dies wird als Teil der städtischen Regenwasserbeseitigung im Generalentwässerungsplan, dem Abwasserbeseitigungskonzept und auch in Bebauungsplanverfahren realisiert

  • Verhinderung von Engstellen und Abflusshindernissen

Wird vom BRW im Rahmen der Gewässerunterhaltung sowie von der Stadt Hilden im Rahmen der Straßen- und Entwässerungsplanung bearbeitet

  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs der Sonderbauwerke

            Wird im Rahmen der Betriebsführung der Stadtentwässerung geregelt

Diese Auflistung zeigt, dass die Stadt Hilden auch ohne formal eine Klimaanpassungskonzept zu haben, im Rahmen der Bebauungs- sowie Projektplanung bereits wesentliche Aspekte eines solchen Konzeptes in der täglichen Arbeit berücksichtigt.

 

Der Kreis Mettmann hat vor einigen Monaten die Erstellung eines Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzeptes für die Zuständigkeiten des Kreises beauftragt. Die Stadtverwaltung wirkt darin in einer Projektgruppe mit.

Das Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept behandelt folgende Themen vertieft:

  • Die interkommunale Zusammenarbeit des Kreises mit den kreisangehörigen Städten zum Thema Klimaschutz
  • Verkehr und Mobilität im Kreis Mettmann
  • Beratungs- und Bildungsangebote für Privathaushalte und Betriebe im Kreis Mettmann
  • Energieversorgung, -management und Modernisierung kreiseigener Liegenschaften
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Die Bearbeitung erfolgt bis Februar 2018. In der Anlage ist aus einer Projektgruppensitzung eine Präsentation zum Thema Klimaanpassung beigefügt. Detaillierte Angaben zur Konzepterstellung finden sich auf der Internetseite des Kreises unter https://www.kreis-mettmann.de/Weitere-Themen/Umwelt-Natur/Klimaschutz/Klimaschutz-und-Klimaanpassungskonzept. Dort finden sich auch Termine zu Workshops, zu denen die Öffentlichkeit eingeladen ist. Nähere Angaben kann auch der Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung machen. Weiterhin ist auf der o.a. Seite ein erster Zwischenbericht (Stand 7/2017) zum Status Quo und zur Risikoanalyse verfügbar. Das Inhaltsverzeichnis ist dieser SV beigefügt.

 

Mit dem zusammen mit dem Kreis bearbeiteten Themenfeld Klimaanpassung erhält die Stadt Hilden Daten für das Stadtgebiet, welche in der städtischen Arbeit weiter genutzt werden können.

Wie aus der beigefügten Präsentation zu ersehen ist, beinhaltet dies beispielsweise Auswertungen, welche in der Städteplanung relevant sind.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Stadt Hilden auch ohne formales Klimaanpassungskonzept bei Planungen und Entscheidungen die relevanten Aspekte des Klimawandels und der daraus zu ziehenden Konsequenzen berücksichtigt.

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

140101 Umweltschutz

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

1401010010

 

 

50-100.000

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

x

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

x

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Ist im Haushaltsplanentwurf 2018 nicht enthalten!

Gesehen Klausgrete