Beschlussvorschlag:
„
Nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss beschließt der Rat der Stadt die
Vereinbarung über den Betrieb des Abenteuerspielplatzes in der vorgelegten Form
mit der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. einzugehen.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
In der letzten Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 23.06.2005 wurden die Jahresabschlüsse 2003 und 2004
als auch der Wirtschaftsplan 2005 des Abenteuerspielplatzes der Freizeitgemeinschaft
für Behinderte und Nichtbehinderte e.V. ausführlich beraten (SV 51/18). Dabei
wurde deutlich, dass die Jahresabschlüsse zu einem Defizit in Höhe von
insgesamt 29.882,29 € führten. Entsprechend dem Vorschlag des Vereins hat
zwischenzeitlich der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, diese Fehlbeträge
im Bereich des Abenteuerspielplatzes durch einen Teil des Überschusses der
Freizeitgemeinschaft aus dem Behindertenbereich abzudecken. Auf der Grundlage
dieses gelungenen Ausgleichs des Defizits kann nun ein Neuanfang auf der Basis
des Wirtschaftsplanes 2005 erfolgen. Entsprechend hatte auch der
Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 23.06.2005 beschlossen, der
Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. im Jahr 2005 auf der
Grundlage des damals vorgelegten Wirtschaftsplanes einen Zuschuss in Höhe von
242.200 € zu gewähren. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, eine
Änderung und Anpassung des Kontraktes zu erarbeiten und in der nächsten Sitzung
des Jugendhilfeausschusses zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Dieser Kontraktentwurf liegt nunmehr vor und
ist als Anlage beigefügt.
Darin ist jetzt auch die in der oben
genannten Sitzungsvorlage bereits angekündigte Abgrenzung und konkrete
Festlegung des Anteils der Verwaltungstätigkeiten enthalten. Statt bislang 15 Wochenstunden
werden künftig dem Budget des Abenteuerspielplatzes 2 Wochenstunden an Verwaltungstätigkeiten
zugerechnet. Die verbleibenden Stundenanteile werden in Zukunft dem Budget des
Behindertenbereiches zugerechnet, da sie dort konkret auch anfallen.
Die seinerzeit von der Verwaltung
vorgeschlagene Samstagsöffnungszeit ist nunmehr in dem Kontraktentwurf mit
Zustimmung des Vorstandes der Freizeitgemeinschaft enthalten. Die Gesamtöffnungszeit
von 28 Wochenstunden bleibt im Umfang unverändert. Zusätzliche Personalkosten
fallen für diese Umschichtung der Öffnungszeiten nicht an.
Es besteht damit Einvernehmen über alle
Kontraktteile, sodass nunmehr für alle Beteiligten eine gute Basis zur
Weiterführung des attraktiven Angebotes auf dem Abenteuerspielplatz in Hilden
besteht.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: |
Bezeichnung: |
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Kosten 229.600 € Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel sind in der Haushaltsplanung 2006 enthalten |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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