Betreff
Kontrakt Abenteuerspielplatz
Vorlage
WP 04-09 SV 51/074
Aktenzeichen
Dez. III Ga/Ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„ Nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss beschließt der Rat der Stadt die Vereinbarung über den Betrieb des Abenteuerspielplatzes in der vorgelegten Form mit der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. einzugehen.“

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.06.2005 wurden die Jahresabschlüsse 2003 und 2004 als auch der Wirtschaftsplan 2005 des Abenteuerspielplatzes der Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V. ausführlich beraten (SV 51/18). Dabei wurde deutlich, dass die Jahresabschlüsse zu einem Defizit in Höhe von insgesamt 29.882,29 € führten. Entsprechend dem Vorschlag des Vereins hat zwischenzeitlich der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, diese Fehlbeträge im Bereich des Abenteuerspielplatzes durch einen Teil des Überschusses der Freizeitgemeinschaft aus dem Behindertenbereich abzudecken. Auf der Grundlage dieses gelungenen Ausgleichs des Defizits kann nun ein Neuanfang auf der Basis des Wirtschaftsplanes 2005 erfolgen. Entsprechend hatte auch der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 23.06.2005 beschlossen, der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. im Jahr 2005 auf der Grundlage des damals vorgelegten Wirtschaftsplanes einen Zuschuss in Höhe von 242.200 € zu gewähren. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, eine Änderung und Anpassung des Kontraktes zu erarbeiten und in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Dieser Kontraktentwurf liegt nunmehr vor und ist als Anlage beigefügt.

 

Darin ist jetzt auch die in der oben genannten Sitzungsvorlage bereits angekündigte Abgrenzung und konkrete Festlegung des Anteils der Verwaltungstätigkeiten enthalten. Statt bislang 15 Wochenstunden werden künftig dem Budget des Abenteuerspielplatzes 2 Wochenstunden an Verwaltungstätigkeiten zugerechnet. Die verbleibenden Stundenanteile werden in Zukunft dem Budget des Behindertenbereiches zugerechnet, da sie dort konkret auch anfallen.

 

Die seinerzeit von der Verwaltung vorgeschlagene Samstagsöffnungszeit ist nunmehr in dem Kontraktentwurf mit Zustimmung des Vorstandes der Freizeitgemeinschaft enthalten. Die Gesamtöffnungszeit von 28 Wochenstunden bleibt im Umfang unverändert. Zusätzliche Personalkosten fallen für diese Umschichtung der Öffnungszeiten nicht an.

 

Es besteht damit Einvernehmen über alle Kontraktteile, sodass nunmehr für alle Beteiligten eine gute Basis zur Weiterführung des attraktiven Angebotes auf dem Abenteuerspielplatz in Hilden besteht.

 

 

 

 

Günter Scheib

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten 229.600 €                  

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel  sind in der Haushaltsplanung 2006 enthalten

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer