Erläuterungen zum
Antrag:
In den vergangenen Wochen wurde von der Verwaltung in verschiedenen Vorlagen die Finanzierung unvorhergesehener Aufgaben über die Ausgleichsrücklage vorgeschlagen. Die unterjährige Entwicklung der Ausgleichsrücklage ist nicht transparent.
Antragstext:
Die Verwaltung wird beauftragt, in der Ratssitzung nach der Sommerpause über die Entwicklung und den aktuellen Status der Ausgleichsrücklage inklusive eines Plan-/Ist-Abgleiches und unter Berücksichtigung bereits beschlossener künftiger Entnahmen zu berichten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Wie dem aktuellen Haushaltsplan 2017 (grüner Teil Seite 51) entnommen werden kann, entwickelt sich die Ausgleichsrücklage lt. Haushaltsplanung wie folgt:
Bilanzposten
nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GO NRW zum 31.12. |
Ergebnis 2015 |
Ansatz 2016 |
Ansatz 2017 |
Ansatz 2018 |
Ansatz 2019 |
Ansatz 2020 |
Allgemeine
Rücklage |
250.871 |
250.811 |
249.829 |
252.029 |
252.029 |
252.029 |
Sonderrücklage |
1.544 |
1.544 |
1.544 |
1.544 |
1.544 |
1.544 |
Ausgleichsrücklage |
27.423 |
19.133 |
9.228 |
5.250 |
1.246 |
1.462 |
Jahresüberschuss/
Jahresfehlbetrag |
-8.290 |
-9.905 |
-3.978 |
-4.004 |
216 |
5.605 |
Summe des
Eigenkapitals |
271.548 |
261.583 |
256.623 |
254.819 |
255.035 |
260.640 |
è
Der
Bestand der Ausgleichsrücklage am 01.01.2021 beträgt – unter Berücksichtigung
des Planwertes 2020 – voraussichtlich 7.067 TEUR.
In der Praxis
ergeben sich immer wieder Situationen, dass Haushaltsmittel durch den Kämmerer
oder durch den Rat der Stadt über- oder außerplanmäßig bereitgestellt werden
müssen.
Sollte dieses
kurz nach der Verabschiedung des Haushaltsplanes notwendig sein, so hat – wenn
keine anderen Deckungsmittel vorhanden sein (Regelfall) – eine Deckung durch
die Ausgleichsrücklage zu erfolgen.
Dieses ist möglich, weil nach der aktuellen Planung Mittel in der
Ausgleichsrücklage vorhanden sind.
Bei der Erstellung der im Antrag angesprochenen Vorlagen war die Höhe des Rückzahlungsbetrages der Kreisumlage noch nicht bekannt. Zwischenzeitlich ist eine Rückzahlung in Höhe von rd. 1,315 Mio. € erfolgt, so dass diese als Deckung der vom Rat beschlossen überplanmäßigen Aufwendungen verwendet werden konnte. Die Ausgleichsrücklage brauchte daher nicht in Anspruch genommen werden.
Finanzstatus:
Zwischenzeitlich wurde von der Verwaltung ein Finanzstatus erstellt, der Ihnen am 30.08.2017 übersandt wurde. Der Finanzstatus ist im Ergebnishaushalt mit 1,4 Mio. € positiver als geplant und auch im Finanzhaushalt ergeben sich durch z.B. Verschiebung/Streichung von Maßnahmen, Kürzung von Ansätzen auf Grund günstigerer Ausschreibungsergebnisse Verbesserungen, so dass damit eine Reduzierung der Kreditaufnahme und eine Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen einhergehen. Insgesamt ist dieses eine erfreuliche Entwicklung.
è Der
Bestand der Ausgleichsrücklage verbessert sich voraussichtlich um 1,4 Mio. €.
Jahresabschluss
2016
Der Jahresabschluss 2016 kann leider erst in der Sitzung des Rates am 13. Dezember 2017 eingebracht werden. Die Planung sah einen Jahresfehlbedarf von 9,9 Mio. € vor. Das Ergebnis beläuft sich voraussichtlich auf - 6,0 Mio. €.
è Die Ausgleichsrücklage muss daher gegenüber
der Planung voraussichtlich um 3,9 Mio. € nicht in Anspruch genommen
werden.
Unter Berücksichtigung
- der Zahlen aus dem Finanzstatus und
- des Ergebnisses aus dem Jahresabschluss 2016
entwickelt sich die Ausgleichsrücklage zum 31.12.2017 voraussichtlich wie folgt:
|
Haushaltsplan 2017 mit Planwert für 2016 |
Mit Finanzstatus 2017 einschl. vorläufigem Ergebnis für 2016 |
Ausgleichsrücklage zum 31.12.2016 |
19.133 TEUR |
19.133 TEUR |
Jahresfehlbedarf/ -betrag 2016 |
-9.905 TEUR |
-6.000 TEUR |
Ausgleichsrücklage zum 31.12.2017 |
9.228 TEUR |
13.133 TEUR |
Jahresfehlbedarf/ -betrag 2017 |
-3.978 TEUR |
-2.562 TEUR |
Ausgleichsrücklage zum 01.01.2018[1] |
5.250 TEUR |
10.571 TEUR |
Unter Berücksichtigung der Finanzplanung 2018 bis 2020 würde sich nach dem Jahresabschluss 2020 eine Ausgleichsrücklage in Höhe von 12.388 TEUR ergeben.
è Der Finanzstatus 2017 und der „bessere“
Jahresabschluss 2016 führen gegenüber der Planung für die Jahre 2016 und 2017
aus heutiger Sicht im Ergebnis dazu, dass der Bestand der Ausgleichrücklage um 5,3
Mio. € steigen wird.