Betreff
Antrag der ALLIANZ - Bericht über den aktuellen Status der Ausgleichsrücklage
Vorlage
WP 14-20 SV 20/080
Aktenzeichen
II/20.1
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

In den vergangenen Wochen wurde von der Verwaltung in verschiedenen Vorlagen die Finanzierung unvorhergesehener Aufgaben über die Ausgleichsrücklage vorgeschlagen. Die unterjährige Entwicklung der Ausgleichsrücklage ist nicht transparent.


Antragstext:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in der Ratssitzung nach der Sommerpause über die Entwicklung und den aktuellen Status der Ausgleichsrücklage inklusive eines Plan-/Ist-Abgleiches und unter Berücksichtigung bereits beschlossener künftiger Entnahmen zu berichten.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Wie dem aktuellen Haushaltsplan 2017 (grüner Teil Seite 51) entnommen werden kann, entwickelt sich die Ausgleichsrücklage lt. Haushaltsplanung wie folgt:

 

Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GO NRW zum 31.12.

Ergebnis 2015
TEUR

Ansatz 2016
TEUR

Ansatz 2017
TEUR

Ansatz 2018
TEUR

Ansatz 2019
TEUR

Ansatz 2020
TEUR

Allgemeine Rücklage

250.871

250.811

249.829

252.029

252.029

252.029

Sonderrücklage

1.544

1.544

1.544

1.544

1.544

1.544

Ausgleichsrücklage

27.423

19.133

9.228

5.250

1.246

1.462

Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag

-8.290

-9.905

-3.978

-4.004

216

5.605

Summe des Eigenkapitals

271.548

261.583

256.623

254.819

255.035

260.640

 

è Der Bestand der Ausgleichsrücklage am 01.01.2021 beträgt – unter Berücksichtigung des Planwertes 2020 – voraussichtlich 7.067 TEUR.

 

In der Praxis ergeben sich immer wieder Situationen, dass Haushaltsmittel durch den Kämmerer oder durch den Rat der Stadt über- oder außerplanmäßig bereitgestellt werden müssen.

 

Sollte dieses kurz nach der Verabschiedung des Haushaltsplanes notwendig sein, so hat – wenn keine anderen Deckungsmittel vorhanden sein (Regelfall) – eine Deckung durch die Ausgleichsrücklage  zu erfolgen. Dieses ist möglich, weil nach der aktuellen Planung Mittel in der Ausgleichsrücklage vorhanden sind.

 

Bei der Erstellung der im Antrag angesprochenen Vorlagen war die Höhe des Rückzahlungsbetrages der Kreisumlage noch nicht bekannt. Zwischenzeitlich ist eine Rückzahlung in Höhe von rd. 1,315 Mio. € erfolgt, so dass diese als Deckung der vom Rat beschlossen überplanmäßigen Aufwendungen verwendet werden konnte. Die Ausgleichsrücklage brauchte daher nicht in Anspruch genommen werden.

 

Finanzstatus:

Zwischenzeitlich wurde von der Verwaltung ein Finanzstatus erstellt, der Ihnen am 30.08.2017 übersandt wurde. Der Finanzstatus ist im Ergebnishaushalt mit 1,4 Mio. € positiver als geplant und auch im Finanzhaushalt ergeben sich durch z.B. Verschiebung/Streichung von Maßnahmen, Kürzung von Ansätzen auf Grund günstigerer Ausschreibungsergebnisse Verbesserungen, so dass damit eine Reduzierung der Kreditaufnahme und eine Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen einhergehen. Insgesamt ist dieses eine erfreuliche Entwicklung.

 

è Der Bestand der Ausgleichsrücklage verbessert sich voraussichtlich um 1,4 Mio. €.

 

 

Jahresabschluss 2016

 

Der Jahresabschluss 2016 kann leider erst in der Sitzung des Rates am 13. Dezember 2017 eingebracht werden. Die Planung sah einen Jahresfehlbedarf von 9,9 Mio. € vor. Das Ergebnis beläuft sich voraussichtlich auf  - 6,0 Mio. €.

 

è Die Ausgleichsrücklage muss daher gegenüber der Planung voraussichtlich um 3,9 Mio. € nicht in Anspruch genommen werden.

 

Unter Berücksichtigung

 

  • der Zahlen aus dem Finanzstatus und
  • des Ergebnisses aus dem Jahresabschluss 2016

 

entwickelt sich die Ausgleichsrücklage zum 31.12.2017 voraussichtlich wie folgt:

 

 

Haushaltsplan 2017 mit Planwert für 2016

Mit Finanzstatus 2017 einschl. vorläufigem  Ergebnis für 2016

Ausgleichsrücklage zum 31.12.2016

19.133 TEUR

19.133 TEUR

Jahresfehlbedarf/

-betrag 2016

-9.905 TEUR

-6.000 TEUR

Ausgleichsrücklage zum 31.12.2017

9.228 TEUR

13.133 TEUR

Jahresfehlbedarf/

-betrag 2017

-3.978 TEUR

-2.562 TEUR

Ausgleichsrücklage zum 01.01.2018[1]

5.250 TEUR

10.571 TEUR

 

 

Unter Berücksichtigung der Finanzplanung 2018 bis 2020 würde sich nach dem Jahresabschluss 2020 eine Ausgleichsrücklage in Höhe von 12.388 TEUR ergeben.

 

è Der Finanzstatus 2017 und der „bessere“ Jahresabschluss 2016 führen gegenüber der Planung für die Jahre 2016 und 2017 aus heutiger Sicht im Ergebnis dazu, dass der Bestand der Ausgleichrücklage um 5,3 Mio. € steigen wird.

 

 



[1] Die Buchung des Fehlbetrages 2017 erfolgt zum 01.01.2018.