Beschlussvorschlag:
" Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung
im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales wie folgt:
(1) Der
Eigenanteil gemäß § 7 Schulfinanzgesetz wird ab 01.01.2006 wie folgt neu
festgesetzt:
Ø 8,90 € für den/die erste Schüler/in sowie alle volljährigen Schüler/innen
Ø 5,40 € für das 2. anspruchsberichtigte Kind
(2) Zwischen
der Stadt Hilden und der Rheinischen Bahngesellschaft AG sowie dem
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH wird zu dem am 15.08.2002 abgeschlossenen
Vertrag folgender Nachtrag vereinbart:
§ 1
§ 3 Abs. 1 wird zum 01.01.2006 wie folgt geändert:
In den Sätzen 1,2 und 3 wird der Betrag von 8,50 €
durch 8,90 € ersetzt
und im Satz 2 der Betrag von 5,20 € durch 5,40 €
ersetzt.
§ 2
Zu diesem Vertragsnachtrag sind keine Nebenabreden erfolgt.
"
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Durch Ratsbeschluss vom
24.10.2001 und den daraufhin mit der Rheinischen Bahngesellschaft und dem
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr abgeschlossenen Vertrag wurde auch in Hilden das
Schokoticket mit Wirkung vom 01.02.2002 eingeführt. Die seinerzeitige Umstellung
verlief weitgehend reibungslos. Die bisher gesammelten Erfahrungen sind positiv.
Ein wesentlicher
Bestandteil der Finanzierung des Schokotickets ist der Eigenanteil der
Erziehungsberechtigten. Gemäß § 97 (3) des Schulgesetzes in der zurzeit
geltenden Fassung ist der Schulträger berechtigt, von den
Erziehungsberechtigten einen Eigenanteil von bis zu 12,00 € für das erste und
bis zu 6,00 € für das zweite Kind je Beförderungsmonat festzusetzen, soweit die
Schülerzeitkarten über den täglichen Schulweg hinaus auch zur sonstigen Nutzung
des Angebotes des ÖPNV berechtigen.
Mit der Einführung des
Schokotickets wurde von dieser Möglichkeit auch in Hilden Gebrauch gemacht.
Durch Beschluss des Rates vom 24.10.2001 wurden die Eigenanteile wie folgt
festgesetzt:
Ø 7,70 € für den/die
erste Schüler/in sowie alle volljährigen Schüler/innen
Ø 5,00 € für den/die
zweite Schüler/in
Ø 0,00 € ab dem 3. Kind, sowie für
Schüler/innen, die Leistungen nach SGB XII beziehen.
In § 3 des o. g. Vertrages wurden
diese Eigenanteile ausdrücklich genannt. Die Stadt Hilden als Schulträger hat –
wie alle anderen Städte – sämtliche Ansprüche, die ihr aus dieser Festsetzung
erwachsen, an die Rheinische Bahngesellschaft als zuständiges Verkehrsunternehmen
abgetreten.
Am 23.06.2004 beschloss der Rat rückwirkend zum 01.01.2004 auf Grund einer Preiserhöhung des Verkehrsverbundes Rhein Ruhr die Anhebung des Eigenanteils für den/die erste Schüler/in auf 8,00 € und für den/die zweite Schüler/in auf 5,20 €.
Eine erneute Preisanpassung des Verkehrsverbundes Rhein Ruhr mit Ratsbeschluss
vom 15.12.2004 erfolgte zum 01.01.2005.
Der VRR erhöhte lediglich den Eigenanteil für das erste
anspruchsberechtigte Kind auf 8,50 €.
Im Rahmen der allgemeinen Preisanpassung ist eine erneute Erhöhung der
Eigenanteile ab 01.01.2006 erforderlich. Der VRR beabsichtigt eine Erhöhung des
Eigenanteils für das erste anspruchsberechtigte Kind auf 8,90 € und für das
zweite anspruchsberichtigte Kind auf 5,40 €. Die Mitteilung des VRR ist als Anlage
beigefügt. Daraus ist auch zu entnehmen, dass eine moderate Preiserhöhung für
das Schokoticket insgesamt vorgesehen ist. Die Haushaltsansätze für 2006 ff.
wurden bereits entsprechend angepasst.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |