Betreff
Hildener Sommer 2018 hier: Antrag der SPD Fraktion vom 14.06.2017
Vorlage
WP 14-20 SV 41/064
Aktenzeichen
III/41 Doe
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Begründung:

 

„Durch die Sparmaßnahmen ist der Hildener Sommer zu einer Mini-Reihe von 3 Veranstaltungen zusammengeschrumpft.

 

Ursprüngliche Veranstaltungen, die sich an Kinder und Jugendliche wenden, die in den Sommertagen nicht verreist sind, sind inzwischen weggefallen. Für Straßentheater oder anderer Darbietungen ist der Ellen-Wiederhold-Platz oder auch der Warringtonplatz mit einzubeziehen. Für die kulturelle Ausgestaltung dieser Programmpunkte möge das Kinder-und Jugendparlament einbezogen werden.“


Antragstext:

„Die SPD beantragt:

 

Die Verwaltung erstellt ein neues Konzept für den Hildener Sommer 2018. Hierbei sollen speziell für die Zielgruppe „Kinder und Jugendliche“ mehr Veranstaltungen, als bisher angeboten werden.“


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der in der Anlage beigefügte Antrag der SPD-Fraktion, den die beiden Ratsmitglieder Dagmar Hebestreit und Torsten Brehmer in der zurückliegenden Sitzung des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege am 14.06.2017 einreichten, wird hiermit gemäß der Geschäftsordnung in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege am 15.11.2017 zur Beratung gestellt.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung.

 

Die Veranstaltungsreihe „Hildener Sommer“ wurde während der zurückliegenden Jahre, aufgrund von Kürzungsmaßnahmen innerhalb des Budgets „Kulturelle Veranstaltungen“, erheblich gekürzt.

 

Als Anlage ist die Budgetentwicklung des Kostenträgers 0401030200 „Hildener Sommer“ beigefügt, aus der die rückläufige Entwicklung seit 2010 zu erkennen ist.

Im Jahr 2010 umfasste der „Hildener Sommer“ noch 8 Veranstaltungen (davon 3 Kinderveranstaltungen), 2017 konnten mit den Budgetmitteln nur 4 Termine (darunter 2 Termine für Kinder) bestückt werden.

 

Da die Veranstaltungen auf dem Alten Markt eintrittsfrei angeboten werden, stehen den Aufwendungen keine Erträge gegenüber.

Die Kürzungsmaßnahmen innerhalb des Budgets „Kulturelle Veranstaltungen“ mußten jedoch insbesondere bei denjenigen Kostenträgern im Aufwand vorgenommen werden, bei denen keine Erträge generiert werden können (bei den „teuersten“ Veranstaltungen). Hierzu zählt die Reihe der „Hildener Sommer“- Veranstaltungen.

 

Gleichwohl sollte das mengenmäßige Gleichgewicht zwischen Veranstaltungen für Kinder und für Erwachsene nach Möglichkeit beibehalten werden.

 

In diesem Jahr fanden 4 Veranstaltungen auf dem Alten Markt statt, darunter 2 Konzerte und 2 Kreativtermine der Hildener Kinder-und Jugendkunstschule KuKuK. Verausgabt wurden hierfür 2.470,-€. Hierin waren die Kosten für die zweimalige Bühnennutzung nicht enthalten. (Der Haushaltsansatz für 2017 betrug 2.000,-€)

Die beiden Kreativtermine mit „KuKuK“ („KuKuK-Basteln“) dienten dazu, Mitmach-Angebote für Kinder vorzuhalten, bei gleichzeitiger Werbewirkung für die kommenden KuKuK-Kurse im Herbst/Winter 2017.

 

Durch die Verpflichtung lokaler Bands fielen in diesem Jahr keine Reise- und Technikerkosten an. Gleichzeitig konnte man davon ausgehen, dass diese Bands über einen großen Bekanntheitsgrad verfügen und zum Gelingen des Eröffnungs-und Abschlusskonzertes beitragen.

 

Da der Haushaltsansatz 2017 überschritten werden musste, wird die Verwaltung versuchen, für 2018 den Betrag von 3.000,-€ in die Haushaltsplanung aufzunehmen. Über die Finanzierung ist aber im Rahmen der Haushaltsplanberatungen letztendlich zu entscheiden

 

Einer Erweiterung der „Hildener Sommer“- Reihe steht die Verwaltung zwar sehr positiv gegenüber, die ursprüngliche Absicht, ein ferienfüllendes Sommerprogramm anzubieten, kann derzeit aber mit den vorhandenen Budgetmitteln leider nur sehr eingeschränkt erfüllt werden.

 

Seinerzeit wurde diese Veranstaltungsreihe eigens in die Sommerferienzeit gelegt, um Kindern und Familien, die in dieser Zeit nicht verreist sind,  ein kulturelles Angebot zu bieten.

 

Diese Veranstaltungsfolge lockte in den zurückliegenden Jahren auch zahlreiche Gäste aus den Nachbarstädten nach Hilden. Der Besuch der wöchentlichen Open-Air-Veranstaltungen auf dem Alten Markt jeweils donnerstagnachmittags wird oft verbunden mit einem Einkaufsbummel durch unsere Stadt.  Die Gastronomie am Alten Markt und auch der Einzelhandel in der Mittelstraße profitieren von diesen Veranstaltungsterminen.

 

Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, mehr Veranstaltungen für die Zielgruppe „Kinder und Jugendliche“ beim Hildener Sommer vorzuhalten.

 

Diese inhaltliche Entwicklung ist möglich und für 2018 umsetzbar.

 

Unter Beteiligung der Musikschule könnte jährlich 1 Veranstaltung hinzugenommen werden, bei der Kinder und Jugendliche als Akteure, nicht nur als Zuschauer, zum Zuge kommen könnten.

 

Auch der im Antrag formulierte Aspekt des Straßentheaters ließe sich hiermit mit einem lokalen, professionell erarbeiteten Veranstaltungsprojekt umsetzen.

 

Im Rahmen der Ferienüberhangsstunden der Musikpädagogen ließe sich, nach Abstimmung mit der Musikschulleiterin Frau Dämmer, ein Musical vorbereiten, das im Rahmen des „Hildener Sommers“ (Sommerferienzeit NRW) auf dem Ellen-Wiederhold-Platz aufgeführt werden könnte.

Die im Antrag genannte Nutzung dieses Platzes in der Innenstadt könnte damit auf attraktive Weise erfolgen.

 

Die Vorbereitung- und Aufführungskosten würden sich, lt. Frau Dämmer, auf ca. 1.000,- belaufen.

 

Dieser Betrag müsste bei positiver Beschlussfassung über diesen Antrag zusätzlich beim Kostenträger „Hildener Sommer“ in das Budget 2018 aufgenommen werden. An dieser Stelle weist die Verwaltung aber ausdrücklich darauf hin, dass über die Finanzierung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu entscheiden ist.

 

Das Jugendparlament könnte in die weitere Entwicklung direkt zu Beginn des kommenden Jahres (das erste Monatstreffen findet voraussichtlich am 16.01.2018 statt) eingebunden werden.

 

 

 

gez.

Birgit Alkenings

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

040103 Kulturelle Veranstaltungen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

0401030200

 

Hildener Sommer

2.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

0401030200

 

Hildener Sommer

3.000.-

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Der erhöhte Ansatz ist im Haushaltsplanentwurf 2018 nicht enthalten!

Gesehen Klausgrete