Erläuterungen zum
Antrag:
Begründung:
„Unseres Erachtens muss jede finanzielle Unterstützung für kulturelle Projekte gesondert betrachtet werden. Im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel sollten vorrangig solche Projekte unterstützt werden, die dem örtlichen Bedarf entsprechend nennenswerte, nicht kommerzielle Beiträge zum kulturellen, touristischen und sozialen Wohl der Hildener Bürger und ihrer Gäste leisten. Vor diesem Hintergrund sehen wir die Aufstellung über die Gewichtung der finanziellen Unterstützung für die einzelnen Projekte.“
Antragstext:
„Seit vielen Jahren fördert die Stadt Hilden über die Kulturförderung, die Stadtmarketing GmbH und die Sport-und Kulturstiftung kulturelle Projekte von Künstlern, Gruppen und Vereinen – 2017 bildet da keine Ausnahme. In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung , dem Auschuss für Kultur-und Heimatpflege darzustellen, in welcher Höhe die nachfolgend genannten Kooperationsprojekte der Kulturförderung im Einzelnen finanziell unterstützt werden:
Jazztage, Blue-Monday-Konzerte, Vocal Jazz, Summerjazz, Bach-Kantaten, Konzerte Kantorei Hilden, Sommerakademie, Hildener Kneipentour, Hildener Kultursommer, Genusstage, Kultursonntag, „Hilden gedenkt“, Tag des offenen Denkmals, Museumsnacht des Kreises Mettmann, „Neanderland Biennale“ 2017.“
Stellungnahme der
Verwaltung:
In der zurückliegenden Sitzung des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege am 14.06.2017 stellten die Ratsmitglieder Liv Kionka und Friedhelm Burchartz für die Fraktion Allianz für Hilden den in der Anlage beigefügten Antrag, der hiermit gemäß der Geschäftsordnung zur Beratung gestellt wird.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung.
Die finanzielle Unterstützung der in der nachfolgenden Tabelle genannten Förderprojekte wird jährlich aus Mitteln des Budgets „Kulturförderung“ 040201 finanziert.
Einen entsprechenden Beschluss über das Arbeitsprogramm 2017 des Kulturamtes, das die Förderung der unten genannten Veranstaltungen beinhaltete, fasste der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege in der Sitzung vom 02.12. 2016.
Die entsprechenden Budgetmittel wurden im Haushalt 2017 zur Verfügung gestellt
2016 2017
HildenerJazztage 15.000,- 15.000,-
Blue Monday-.Konzerte (20 Konzerte) 3.000,- 3.000,-
Vocaljazz 1.700,- 1.700,-
Summerjazz 3.595,- 3.600,-
Bach-Kantaten (6 Konzerte) 6.000,- 6.000,-
Kantorei Hilden (2 Konzerte) 4.000,- 4.000,-
Sommerakademie 1.190,- 1.200,-
Hildener Kneipentour (30 Konzerte) 500,- 500,-
Neanderland Biennale Kreis Mettmann 2.000,- 0,-
Genusstage, Kultursonntag, Tag des offenen Denkmals, Museumsnacht des Kreises Mettmann:
Bei diesen Veranstaltungen handelt es sich werbetechnisch um eine Zusammenfassung von verschiedenen Terminen, ohne dass zusätzliche Budgetmittel aufgewendet werden.
Bei den Förderprojekten handelt es sich um Kooperationen, die die Verwaltung mit verschiedenen künstlerischen Leitungen unterhält, die in der inhaltlichen Gestaltung der Veranstaltungsprojekte frei sind.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen:
ja
Produktnummer
/ -bezeichnung |
040201 Kulturförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
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35.000,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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