Betreff
Anregung nach § 24 GO, Änderung der Zone 30 in einen verkehrsberuhigten Bereich auf der Freiligrathstraße
Vorlage
WP 14-20 SV 66/093
Aktenzeichen
66.1 Freiligrathstr
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

 

 

Es wohnen mehrere Kinder auf dieser Straße, die oft draußen spielen.

 


Antragstext:

 

 

 

….wir wohnen auf der Freiligrathstraße in Hilden und wollten mal nachfragen, ob es möglich wäre, das Verkehrsschild "Spielstraße" an den Straßeneingang anzubringen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aufgrund der Anfrage der Antragstellerin vom 19.04.2016 hatte sich die Verwaltung im nachfolgenden Zeitraum bereits intensiv mit der Fragestellung auseinander gesetzt.

 

In einer Ortsbesichtigung am 07.09.2016 wurden als erstes die Grundlagen ermittelt und die Randbedingungen vorgeprüft. Bei der Straße handelt es sich um eine Sackgasse, welche mit dem Verkehrszeichen 357 ausgewiesen ist und sich in städtischem Eigentum befindet. Der Straßenabschnitt befindet sich innerhalb eines als Tempo-30-Zone (Verkehrszeichen VZ 274) ausgewiesenen Bereiches und hat eine Länge von 97 Meter. Diese Zone beginnt an der nahegelegenen Kreuzung Ellerstraße (L 85) und der Immermannstraße. Die Straße ist als ebengleiche Verkehrsfläche ausgebaut, ohne die bauliche Abtrennung von Gehwegen. Eine Entwässerungsrinne bildet optisch eine Abtrennung zwischen Fahrbahn und einem gedachten Gehweg auf der West- bzw. Nordseite. Aus verkehrsrechtlicher Sicht bietet dieser Bereich jedoch nicht die geforderte Sicherheit (Bordstein) für Fußgänger innerhalb eines Tempo-30-Bereichs, noch kann er sich in einem rechtlich als Gehweg gesicherten Bereich bewegen. Es gibt im Wendehammer vier markierte Stellplätze. Nach den Stellungnahmen des städtischen Bauhofs vom 28.09.2016, sowie der Feuerwehr vom 11.10.2016, sind die Platzverhältnisse bereits jetzt schon sehr beengt und lassen keine Schaffung von zusätzlichen Stellflächen zu. Aus beiden Stellungnahmen geht hervor, dass keine Bedenken gegen die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches bestehen. Diese Ansicht teilt auch das Planungs- und Vermessungsamt (Amt 61), welches mündlich angefragt wurde.

 

Um allen Anwohnern die Möglichkeit zu geben, bezüglich dieser Anregung eine Stellungnahme abzugeben, wurde durch die Stadtverwaltung Hilden eine Anwohnerinformation (s. Anlage) verfasst und eine Unterschriftenliste erstellt. Aus der Meldebehördensoftware MESO ging hervor, dass in der Freiligrathstraße 33 volljährige Anwohner gemeldet sind. In der schriftlichen Anwohnerinformation wurde die Situation erläutert, sowie die Vorgabe der Straßenverkehrsordnung (StVO), die sich aus der Beschilderung eines Verkehrsberuhigten Bereiches ergeben. In der Unterschriftenliste konnten die Anwohner zwischen den drei nachfolgend genannten Optionen wählen:

 

1.    Sie entscheiden sich für eine Tempo-30-Zone (Bestand). Die Situation, wie sie heute in der Freiligrathstraße vorhanden ist, soll so bestehen bleiben.

 

2.    Sie entscheiden sich für einen Verkehrsberuhigten Bereich „Spielstraße“ Aus der heutigen Tempo-30-Zone in der Freiligrathstraße wird ein Verkehrsberuhigter Bereich. Die Beschilderung wird geändert und das Parken ist nur noch in den gekennzeichneten Flächen erlaubt.

 

3.    Sie enthalten sich. Sie können sich weder für die eine noch die andere Situation entscheiden oder möchten keine Aussage zu dem Vorgang machen.

 

Die Anwohnerinformation wurde durch die Antragstellerin durchgeführt. An der Abfrage beteiligten sich 18 Anwohner. Alle entschieden sich für die Option 2, die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches auf der Freiligrathstraße. Diese stichprobenartige Befragung hat gezeigt, dass sich mehr als die Hälfte der volljährigen Anwohner für eine Änderung aussprechen.

 

Diese Abfrage diente dazu, dem Stadtentwicklungsausschuss die Anwohnersichtweise darzustellen.

 

Die Änderung einer Tempo-30-Zone in einen Verkehrsberuhigten Bereich bringt aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) einige Änderungen mit sich.

 

Die Nachfolgend genannten Randbedingungen gelten für einen Verkehrsberuhigten Bereich (Verkehrszeichen 325):

 

1.

„Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

2.

Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.

3.

Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

4.

Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.

5.

Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

 

1

I.

Ein verkehrsberuhigter Bereich kommt nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Solche Bereiche können auch in Tempo-30-Zonen integriert werden.

2

II.

Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein.

3

III.

Zeichen 325.1 darf nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist.

4

IV.

Zeichen 325.1 ist so aufzustellen, dass es aus ausreichender Entfernung wahrgenommen werden kann; erforderlichenfalls ist es von der Einmündung in die Hauptverkehrsstraße abzurücken oder beidseitig aufzustellen.

5

V.

Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.“

 

 

Die Zitate wurden am 20.06.2017 der folgenden Webseite entnommen: http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/index.htm?http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat325.htm

 

Es müssen keine Stellplätze neu oder zusätzlich markiert werden.

 

Aufgrund der vorgenannten Gesichtspunkte, sowie den Anwohnerwünschen, empfiehlt die Verwaltung, die Änderung einer Tempo-30-Zone zu einem Verkehrsberuhigten Bereich. Bei einem späteren Straßenausbau, kann auch der optische Eindruck dieses Bereiches z.B. durch unterschiedliche Pflasterflächen noch unterstützt werden.

 

Die vorhandene Tempo-30-Beschilderung muss entfernt werden und gegen eine richtlininenkonforme Beschilderung, als Verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325), ausgetauscht werden.

 

Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 1.000 ,- € und die Änderung kann innerhalb von ca. 6 Wochen durchgeführt werden.

 

 

Birgit Alkenings

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101 Verkehrsflächen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

12 01 01 00 10 / -

52 11 51

Verkehrsflächen

1.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete