Begründung:
Es wohnen mehrere Kinder auf dieser Straße, die oft draußen spielen.
Antragstext:
….wir wohnen
auf der Freiligrathstraße in Hilden und wollten mal nachfragen, ob es möglich
wäre, das Verkehrsschild "Spielstraße" an den Straßeneingang
anzubringen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Aufgrund der Anfrage der Antragstellerin vom 19.04.2016 hatte sich die Verwaltung im nachfolgenden Zeitraum bereits intensiv mit der Fragestellung auseinander gesetzt.
In einer Ortsbesichtigung am 07.09.2016 wurden als erstes die Grundlagen ermittelt und die Randbedingungen vorgeprüft. Bei der Straße handelt es sich um eine Sackgasse, welche mit dem Verkehrszeichen 357 ausgewiesen ist und sich in städtischem Eigentum befindet. Der Straßenabschnitt befindet sich innerhalb eines als Tempo-30-Zone (Verkehrszeichen VZ 274) ausgewiesenen Bereiches und hat eine Länge von 97 Meter. Diese Zone beginnt an der nahegelegenen Kreuzung Ellerstraße (L 85) und der Immermannstraße. Die Straße ist als ebengleiche Verkehrsfläche ausgebaut, ohne die bauliche Abtrennung von Gehwegen. Eine Entwässerungsrinne bildet optisch eine Abtrennung zwischen Fahrbahn und einem gedachten Gehweg auf der West- bzw. Nordseite. Aus verkehrsrechtlicher Sicht bietet dieser Bereich jedoch nicht die geforderte Sicherheit (Bordstein) für Fußgänger innerhalb eines Tempo-30-Bereichs, noch kann er sich in einem rechtlich als Gehweg gesicherten Bereich bewegen. Es gibt im Wendehammer vier markierte Stellplätze. Nach den Stellungnahmen des städtischen Bauhofs vom 28.09.2016, sowie der Feuerwehr vom 11.10.2016, sind die Platzverhältnisse bereits jetzt schon sehr beengt und lassen keine Schaffung von zusätzlichen Stellflächen zu. Aus beiden Stellungnahmen geht hervor, dass keine Bedenken gegen die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches bestehen. Diese Ansicht teilt auch das Planungs- und Vermessungsamt (Amt 61), welches mündlich angefragt wurde.
Um allen Anwohnern die Möglichkeit zu geben, bezüglich dieser Anregung eine Stellungnahme abzugeben, wurde durch die Stadtverwaltung Hilden eine Anwohnerinformation (s. Anlage) verfasst und eine Unterschriftenliste erstellt. Aus der Meldebehördensoftware MESO ging hervor, dass in der Freiligrathstraße 33 volljährige Anwohner gemeldet sind. In der schriftlichen Anwohnerinformation wurde die Situation erläutert, sowie die Vorgabe der Straßenverkehrsordnung (StVO), die sich aus der Beschilderung eines Verkehrsberuhigten Bereiches ergeben. In der Unterschriftenliste konnten die Anwohner zwischen den drei nachfolgend genannten Optionen wählen:
1.
Sie
entscheiden sich für eine Tempo-30-Zone (Bestand). Die Situation, wie sie heute
in der Freiligrathstraße vorhanden ist, soll so bestehen bleiben.
2.
Sie
entscheiden sich für einen Verkehrsberuhigten Bereich „Spielstraße“ Aus der
heutigen Tempo-30-Zone in der Freiligrathstraße wird ein Verkehrsberuhigter
Bereich. Die Beschilderung wird geändert und das Parken ist nur noch in den
gekennzeichneten Flächen erlaubt.
3.
Sie
enthalten sich. Sie können sich weder für die eine noch die andere Situation
entscheiden oder möchten keine Aussage zu dem Vorgang machen.
Die Anwohnerinformation wurde durch die Antragstellerin durchgeführt. An der Abfrage beteiligten sich 18 Anwohner. Alle entschieden sich für die Option 2, die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches auf der Freiligrathstraße. Diese stichprobenartige Befragung hat gezeigt, dass sich mehr als die Hälfte der volljährigen Anwohner für eine Änderung aussprechen.
Diese Abfrage diente dazu, dem Stadtentwicklungsausschuss die Anwohnersichtweise darzustellen.
Die Änderung einer Tempo-30-Zone in einen Verkehrsberuhigten Bereich bringt aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) einige Änderungen mit sich.
Die Nachfolgend genannten Randbedingungen gelten für einen Verkehrsberuhigten Bereich (Verkehrszeichen 325):
1. |
„Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren. |
2. |
Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch
behindern; wenn nötig, muss gewartet werden. |
3. |
Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. |
4. |
Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten
Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder
Entladen. |
5. |
Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen;
Kinderspiele sind überall erlaubt. |
1 |
I. |
Ein verkehrsberuhigter Bereich kommt nur für einzelne Straßen oder für
Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in
Betracht. Solche Bereiche können auch in Tempo-30-Zonen integriert werden. |
2 |
II. |
Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen müssen durch ihre
besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion
überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der
Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich
sein. |
3 |
III. |
Zeichen 325.1 darf nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den
ruhenden Verkehr getroffen ist. |
4 |
IV. |
Zeichen 325.1 ist so aufzustellen, dass es aus ausreichender
Entfernung wahrgenommen werden kann; erforderlichenfalls ist es von der
Einmündung in die Hauptverkehrsstraße abzurücken oder beidseitig
aufzustellen. |
5 |
V. |
Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten
Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die zum Parken
bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden,
sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.“ |
Die Zitate wurden am 20.06.2017 der folgenden Webseite entnommen: http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/index.htm?http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat325.htm
Es müssen keine Stellplätze neu oder zusätzlich markiert werden.
Aufgrund der vorgenannten Gesichtspunkte, sowie den Anwohnerwünschen, empfiehlt die Verwaltung, die Änderung einer Tempo-30-Zone zu einem Verkehrsberuhigten Bereich. Bei einem späteren Straßenausbau, kann auch der optische Eindruck dieses Bereiches z.B. durch unterschiedliche Pflasterflächen noch unterstützt werden.
Die vorhandene Tempo-30-Beschilderung muss entfernt werden und gegen eine richtlininenkonforme Beschilderung, als Verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325), ausgetauscht werden.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 1.000 ,- € und die Änderung kann innerhalb von ca. 6 Wochen durchgeführt werden.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 Verkehrsflächen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
12 01 01 00 10
/ - |
52 11 51 |
Verkehrsflächen |
1.000,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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