Betreff
Erhebung von Marktstandsgeldern auf den Hildener Wochenmärkten
Vorlage
WP 04-09 SV 32/002
Aktenzeichen
I/32-MS
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif) vom 14.12.1990 in der aktuell gültigen Fassung wird wie folgt geändert:

 

§ 2 Abs. 1 Satz 1 (Höhe der Benutzungsgebühren)

 

Der Betrag von 1,70 € je laufenden Standmeter wird ersetzt durch den Betrag von 1,60 € je laufenden Standmeter.

 

Die Änderung tritt zum 01.01.2006 in Kraft.

 

Die 11. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte wird mit dem als Anlage beigefügten Wortlaut beschlossen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2006 schließt im Ergebnis mit einer Gebührensenkung von aktuell 1,70 € auf 1,60 €. Grund hierfür ist zum einen, dass die Kosten für die Marktreinigung lt. Mitteilung der Stadtreinigung deutlich reduziert kalkuliert werden. Zum anderen macht sich positiv bemerkbar, dass keine Fehlbeträge aus früheren Rechnungsperioden vorhanden sind und sich somit nicht belastend auf die Höhe der Gebührenermittlung auswirken.

Das positive (kamerale) Rechnungsergebnis des Jahres 2004 (+ 8.297 €) ist nach den Bestimmungen des Kommunalen Abgabengesetzes innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren in der Gebührenbedarfsberechnung zu berücksichtigen.

Hiervon wird vor dem Hintergrund der Ermittlung einer „glatten“ Gebühr ein Betrag in Höhe von 1.013 € für das Jahr 2006 angerechnet.   

 

Günter Scheib

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

UA 7300                                 

Bezeichnung:

Gebührenhaushalt Märkte

Kosten                                   

Einnahmen/Erlöse decken die

Kalkulierten Kosten               

vorgesehen im

 

Verwaltungshaushalt

Haushaltsjahr

 

2006

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer