Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif) vom
14.12.1990 in der aktuell gültigen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 1 Satz 1 (Höhe der
Benutzungsgebühren)
Der Betrag von 1,70 € je laufenden Standmeter
wird ersetzt durch den Betrag von 1,60 € je laufenden Standmeter.
Die Änderung tritt zum 01.01.2006 in Kraft.
Die 11. Nachtragssatzung zur Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte wird mit dem
als Anlage beigefügten Wortlaut beschlossen.
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr
2006 schließt im Ergebnis mit einer Gebührensenkung von aktuell 1,70 € auf 1,60
€. Grund hierfür ist zum einen, dass die Kosten für die Marktreinigung lt.
Mitteilung der Stadtreinigung deutlich reduziert kalkuliert werden. Zum anderen
macht sich positiv bemerkbar, dass keine Fehlbeträge aus früheren
Rechnungsperioden vorhanden sind und sich somit nicht belastend auf die Höhe
der Gebührenermittlung auswirken.
Das positive (kamerale) Rechnungsergebnis des
Jahres 2004 (+ 8.297 €) ist nach den Bestimmungen des Kommunalen
Abgabengesetzes innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren in der Gebührenbedarfsberechnung
zu berücksichtigen.
Hiervon wird vor dem Hintergrund der
Ermittlung einer „glatten“ Gebühr ein Betrag in Höhe von 1.013 € für das Jahr
2006 angerechnet.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: UA 7300 |
Bezeichnung: Gebührenhaushalt
Märkte |
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Kosten Einnahmen/Erlöse decken die Kalkulierten Kosten |
vorgesehen im Verwaltungshaushalt |
Haushaltsjahr 2006 |
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Mittel stehen zur
Verfügung |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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