Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Jahresbericht 2016 veranschaulicht deutlich, dass sich die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. (FZG) den Herausforderungen einer sich stetig verändernden Struktur und verändernder Aufgaben stellt und Entwicklungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hilden herbeiführt.
Ein breit gefächertes Angebot unterstützt die Fortschritte zur Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen. Besonders hervorzuheben ist die Übernahme der Aufgaben des Demenz-Info-Centers im Jahr 2016, die im Jahr 2017 auch erstmals zu einer gemeinsamen Ausrichtung des Demenz-Info-Tages in Kooperation mit der Stadt Hilden und der katholischen Kirche St. Jacobus im Juni 2017 geführt hat.
Darüber hinaus erfolgte eine erfolgreiche Zusammenarbeit hinsichtlich der Gestaltung und Ausrichtung des Inklusionsfachtages am 05.11.2016 in den Bereichen Sport, Freizeit und Kultur, die sicher im Jahr 2017 bei der Gestaltung einer Veranstaltung zur Barrierefreiheit und Mobilität für Bürgerinnen und Bürger mit Beeinträchtigungen fortgesetzt werden kann.
Ein intensiver Austausch zu den Rahmenbedingungen der Vereinbarung zwischen der Stadt Hilden und der FZG vom 18.07.2012 soll unter anderem mit dem Ziel verbunden sein, künftig Liquiditätsengpässe der FZG zu vermeiden. Auch eine Beratung durch den DPWV, Umstellung der Buchhaltung und eine Anpassung der Zuwendungen aufgrund der Verbraucherpreisindexanpassung durch die Stadt Hilden ab 12/2016 lassen hoffen, einen Engpass wie Ende 2016 vermeiden zu können.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
050201 Hilfe in besonderen Lebenslagen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
050201 5000 |
531860 |
Zuschüsse FZG |
152.000,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen Mittel
aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
31.12.2018 |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer gesehen -
Klausgrete |
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