Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der IGH zur Ermittelung konkreter Kosten für einen Turnhallenneubau im Holterhöfchen verbindliche Angebote verschiedener Systembauhersteller von Turnhallen einzuholen und zwar für den Bau einer Zweifach-Turnhalle, für den Bau einer Dreifach-Turnhalle und für den Bau einer Dreifach-Turnhalle mit dem bekannten Raumprogramm.

 

Das Angebot wird eingeholt ausschließlich für den Standort Bolzplatz Grünstraße. Falls eine Baugrunduntersuchung hierfür notwendig sein sollte, werden die benötigten Mittel von 5.000,- Euro überplanmäßig bereitgestellt.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

In den Sitzungen des Ausschuss für Schule, Sport und Soziales (05.02.2009), des Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschusses (09.02.2009), des Haupt- und Finanzausschusses (11.03.2009) und des Rates der Stadt Hilden (01.04.2009) waren der Bau einer neuen Dreifach-Sporthalle bzw. die Sanierung der bestehenden Fabricius-Sporthalle bereits Gegenstand von Beratungen. Zur Vermeidung von Wiederholungen ist die dazu erstellte Sitzungsvorlage 26/105/1 dieser Vorlage nochmals beigefügt.

 

Die bei den Beratungen entstandenen Unklarheiten zur Förderfähigkeit des Neubaus einer Dreifach-Sporthalle aus den Mitteln des Konjunkturpaketes II sind auch bislang nicht eindeutig beseitigt. Nach derzeitigem Stand der Gesetzgebung ist ohne Grundgesetzänderung die Förderung dieser Neubaumaßnahme nur in Städtebauförderungsgebieten möglich, zu denen das Hildener Stadtgebiet nicht gehört. Voraussetzung für die Förderfähigkeit wäre folglich eine Änderung von Art. 104b des Grundgesetzes. Diese Änderung wird nach Angabe des Innenministeriums NRW derzeit diskutiert, zeitlich ist die Umsetzung für den Monat Juli dieses Jahres vorgesehen. Insofern könnte der Rat der Stadt – sofern er sich für den Bau der Dreifach-Sporthalle ausspricht – einen Beschluss zur Durchführung der Baumaßnahme unter dem Vorbehalt fassen, dass die Förderfähigkeit durch die Änderung des Grundgesetzes tatsächlich geschaffen wird.

 

Hinsichtlich des Zeitablaufes bei einer möglichen Realisierung der Maßnahme wird zu bedenken gegeben, dass bei Maßnahmen, die in den Jahren 2009/2010 begonnen werden, zumindest ein selbständiger Abschnitt des Investitionsvorhabens bis Ende 2011 abgeschlossen sein muss. Eine Bildung selbständiger Abschnitte ist beim Bau einer Dreifach-Sporthalle jedoch nicht möglich. Das Vorhaben muss somit zum 31.12.2011 abgeschlossen sein.

 

Weiterhin waren verschiedene Möglichkeiten zum Standort einer Dreifach-Sporthalle im Bereich des Holterhöfchens in die Diskussion eingebracht worden. Diese denkbaren Standorte im Holterhöfchen sind aus Gründen der besseren Transparenz in der anliegenden Luftaufnahme kenntlich gemacht und bieten zusammenfassend folgende Vor- und Nachteile:

 

1.   Kleinspielfeld und Leichtathletik-Anlage

+    Grundstücksgröße ausreichend bei teilweiser Versenkung der Halle und Baulast auf dem Grundstück des Hildorado

-     erforderliche Stellplätze nur bei Aufgabe der Grünfläche vor dem Klassencontainer an der Pungshausstraße darstellbar

-     Zufahrt nur über die enge Pungshausstraße möglich

-     Lärmproblematik durch Stellplätze und Zufahrt für die Anwohner Pungshausstraße kaum verträglich lösbar

-     intensiv genutzte Sportanlage entfällt ersatzlos

 

2.   Klassencontainer HGH

-     Grundstücksgröße nicht ausreichend, Abstandsflächen nicht darstellbar

-     Ersatzbau für Klassencontainer erforderlich

 

3.   Kleiner Teich

+    Grundstücksgröße unter Einbeziehung der Wiese vor der Aula ausreichend

+    erforderliche Stellplätze über die „Musikschulwiese“ darstellbar

-     geringer Abstand zur Aula führt zu Verschattungsproblemen für die Aula

-     Zufahrt nur über die enge Pungshausstraße und den Lehrerparkplatz HGH möglich

-     Parkplatznutzung durch Schüler des Berufskollegs und des HGH nicht zu vermeiden

-     Kanalbauwerke müssen aufwändig verlegt werden

-     Freigelände wird bislang als Schulhofersatzfläche genutzt

-     Parkcharakter des Geländes wird deutlich beeinträchtigt

 

4.   „Musikschulwiese“

+    Grundstücksgröße ausreichend bei teilweiser Versenkung der Halle und Baulast auf dem Grundstück des Berufskollegs

+    erforderliche Stellplätze auf dem Gelände der Wiese vor der Aula des HGH darstellbar

-     Zufahrt über die enge Pungshausstraße und durch das Schulgelände HGH/Fabry-Realschule möglich, alternativ Straße Am Feuerwehrhaus und Am Holterhöfchen

-     Verlagerung der Fahrradabstellanlage HGH erforderlich, dadurch Entfall Skater-Anlage

-     Freigelände wird als Schulhofersatzfläche genutzt

-     Parkplatznutzung durch Schüler des Berufskollegs nicht zu vermeiden

-     Parkcharakter des Geländes wird beeinträchtigt

-     Kanalbauwerke müssen aufwändig verlegt werden

 

5.   Großer Teich

+    Grundstücksgröße auch ohne Versenkung der Halle ausreichend

+    erforderliche Stellplätze auf dem Grundstück nachweisbar

-     Zufahrt nur über die Straßen „Am Feuerwehrhaus“ und „Am Holterhöfchen“ möglich

-     Parkcharakter des Geländes wird zerstört

 

6.   Bolzplatz Grünstraße

+    Grundstücksgröße ausreichend bei teilweiser Versenkung der Halle

+    erforderliche Stellplätze vor der Halle und auf angrenzendem öffentlichen Parkplatz vor dem Hildorado nachweisbar

+    Zufahrt über Grünstraße ohne Einschränkungen möglich

?    Lärmproblematik für die Anwohner Grünstraße wird zurzeit untersucht

-          Bolzplatz entfällt ersatzlos

 

Das Ergebnis des Lärmgutachtens zum Standort an der Grünstraße wird voraussichtlich bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorliegen.

 

Am 6. Mai 2009 fand auf Einladung der Schulpflegschaftsvorsitzenden des Helmholtz-Gymnasiums und der Wilhelm-Fabry-Realschule ein Informationsgespräch mit den Vorsitzenden aller im Rat vertretenen Fraktionen statt. Der Schulleiter des Helmholtz-Gymnasiums erläuterte ausführlich den notwendigen Bedarf einer Schulsporthalle im Schulzentrum Holterhöfchen, der in seinen vorgelegten Stellungnahmen vom 19.03.2009 und 29.03.2009 schriftlich begründet worden war. Er ist auf den Ganztagsbetrieb und auf die kürzlich geänderte Prüfungsordnung für die Oberstufe zurückzuführen. Zudem wurde deutlich, dass eine Nutzung einer sanierten Fabricius-Sporthalle keine Alternative sein kann. In dem Gespräch am 06.05.2009 wurde vereinbart, dass auch die Städtische Realschule und die GGS Kalstert für den Standort Walder Straße den Schulsportbedarf über die vorliegenden Darstellungen hinaus konkretisieren und präzisieren. Dies ist erfolgt. Sämtliche Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt.

 

Da aufgrund der noch ausstehenden Grundgesetzänderung eine endgültige Entscheidung zurzeit ohnehin nicht gefällt werden kann, schlägt die Verwaltung vor, die Sommerpause zu nutzen, einmal mit Herstellern von Systembauten von Turnhallen eine konkretere Preisabfrage für die unterschiedlichen Varianten zu machen, damit der Rat der Stadt nach der Sommerpause eine Entscheidungsgrundlage hat.

 

Im Rahmen der Entscheidung über die Mittelverwendung des Konjunkturprogramms könnte so verfahren werden, dass der 50%ige Anteil einer Dreifach-Turnhalle von zurzeit geschätzten 4,9 Mio. Euro also rund 2,5 Mio. Euro für diesen Zweck zunächst gesperrt werden und dann der Entscheidung entsprechend freigegeben werden können.

 

gez. Günter Scheib



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

011303

Bezeichnung

Investitionen

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

 

Haushaltsjahr:

2009

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

Gegebenenfalls sind zunächst Mittel für eine Baugrunduntersuchung

Bereitzustellen

 

0113030010

 

5.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

Deckung:

Produkt 160101 Allgemeine Deckungsreserve

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

Gesehen Klausgrete