Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Kulturausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss die als Anlage
2 vorgelegte
7.
Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Hilden.“
Günter
Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Die letzte Gebührenangleichung mit rd. 5%
Anhebung fand zum 01.02.2003 statt. Die jetzige Angleichung sieht eine Erhöhung in den Instrumentalfächern
und Gesang um rd. 4% und in den Elementar- und Klassenunterrichten um 9% vor.
Im Rahmen von Kostenbegrenzung und
Qualitätssicherung ist zum 01.02.2006 diese Gebührenerhöhung erforderlich.
Das vorgelegte Konzept entspricht einer
Gesamteinnahme bei den Unterrichtsgebühren von rd. 493.000 € bei gleich
bleibenden Schülerzahlen. Dabei wurde der durch gestiegene Schülerzahlen bedingte
höhere Ansatz (plus 23.000 €) eingerechnet. Dieser erhöhte Ansatz hat bei der
HHSt. „Honoraren und Entschädigungen“ einen ebenfalls erhöhten Ansatz (plus
23.000 €) zur Folge.
Eine Erhöhung der Kursentgelte um rd. 4 % hat
bei gleich bleibenden Teilnehmerzahlen eine Gesamteinnahme von rd. 52.000 € zur
Folge.
In der Verpflichtung zur Kostenbegrenzung ist
diese Gebührenerhöhung unausweichlich. Eine nicht durchgeführte
Gebührenerhöhung hätte einen höheren Fehlbedarf und damit einen höheren
städtischen Zuschuss zur Folge.
Die
Änderungen zur Gebührensatzung (s.Synopse, Anlage 1) beziehen sich auf § 10
Gebührentarife:
Es handelt sich im Einzelnen um
Erhöhungen von:
Tarif 1a: 3,3 % Tarif
4: 3,7
%
Tarif 1b: 9,2 % Tarif
5: 8,6 %
Tarif
2: 3,7 %
Tarif
3: 4,0 %
Leihgebühren
“bis 500 € Anschaffungskosten”: 7,4
%
Leihgebühren
“über 500 € Anschaffungskosten”: 4,5 %
Im Gebührenspiegel stellen sich die Gebühren wie folgt
dar:
Jahresgebühren im Kreis Mettmann |
Einzelunterricht 45 Minuten (Tarif 1b Hilden) |
Gruppenunterricht 2 TN – 45 Minuten (Tarif 2 Hilden) |
Gruppenunterricht 3 TN – 45 Minuten (Tarif 3 Hilden) |
Gruppenunterricht 4-5 TN – 45 Minuten (Tarif 4 Hilden) |
Klassenunterricht AME (Tarif 5 Hilden) |
Erkrath |
810 € |
360 € |
312 € |
- |
198 € |
Haan |
790 € |
496 € |
390 € |
- |
198 € |
Heiligenhaus |
732 € |
474 € |
402 € |
306 € |
219 € |
Velbert |
804 € |
588 € |
408 € |
- |
192 € |
Langenfeld |
848 € |
384 € |
286 € |
286 € |
154 € |
Mettmann |
1012 € |
534 € |
324 € |
240 € |
154 € |
Monheim |
768 € |
504 € |
312 € |
312 € |
218 € |
Ratingen |
859 € |
396 € |
276 € |
204 € |
193 € |
Hilden (alt) |
772 € |
441 € |
290 € |
233 € |
170 € |
Hilden (neu) |
798 € |
458 € |
302 € |
242 € |
186 € |
Als gewähltes
Vertretungsgremium der Elternschaft der Musikschule wurde der Schulpflegschaft
am 21.09.2005 in einer ordentlichen Konferenz die vorgelegte
Gebührenangleichung vorgelegt.
Sie stimmte nach
eingehender Beratung der Gebührenangleichung zu.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: 3330.1101 |
Bezeichnung: Benutzungsgebühren |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr 2006 |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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