Betreff
Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule
Vorlage
WP 04-09 SV 41/016
Aktenzeichen
III/41
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Kulturausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss die als Anlage 2 vorgelegte

 

                   7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Hilden.“

                     

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Die letzte Gebührenangleichung mit rd. 5% Anhebung fand zum 01.02.2003 statt. Die jetzige Angleichung  sieht eine Erhöhung in den Instrumentalfächern und Gesang um rd. 4% und in den Elementar- und Klassenunterrichten um 9% vor.

Im Rahmen von Kostenbegrenzung und Qualitätssicherung ist zum 01.02.2006 diese Gebührenerhöhung erforderlich.

 

Das vorgelegte Konzept entspricht einer Gesamteinnahme bei den Unterrichtsgebühren von rd. 493.000 € bei gleich bleibenden Schülerzahlen. Dabei wurde der durch gestiegene Schülerzahlen bedingte höhere Ansatz (plus 23.000 €) eingerechnet. Dieser erhöhte Ansatz hat bei der HHSt. „Honoraren und Entschädigungen“ einen ebenfalls erhöhten Ansatz (plus 23.000 €) zur Folge.

Eine Erhöhung der Kursentgelte um rd. 4 % hat bei gleich bleibenden Teilnehmerzahlen eine Gesamteinnahme von rd. 52.000 € zur Folge.

 

In der Verpflichtung zur Kostenbegrenzung ist diese Gebührenerhöhung unausweichlich. Eine nicht durchgeführte Gebührenerhöhung hätte einen höheren Fehlbedarf und damit einen höheren städtischen Zuschuss zur Folge.

 

Die Änderungen zur Gebührensatzung (s.Synopse, Anlage 1) beziehen sich auf § 10 Gebührentarife:

 

            Es handelt sich im Einzelnen um Erhöhungen von:

 

            Tarif 1a:          3,3 %                                                  Tarif 4:             3,7 %

            Tarif 1b:          9,2 %                                                  Tarif 5:            8,6 %

            Tarif 2:            3,7 %

            Tarif 3:            4,0 %

            Leihgebühren “bis 500 € Anschaffungskosten”:                   7,4 %

            Leihgebühren “über 500 € Anschaffungskosten”:     4,5 %

 

Im Gebührenspiegel stellen sich die Gebühren wie folgt dar:

Jahresgebühren im Kreis Mettmann

 

Einzelunterricht

45 Minuten

 

(Tarif 1b Hilden)

Gruppenunterricht

2 TN

– 45 Minuten

(Tarif 2 Hilden)

Gruppenunterricht

3 TN

– 45 Minuten

(Tarif 3 Hilden)

Gruppenunterricht

4-5 TN

– 45 Minuten

(Tarif 4 Hilden)

Klassenunterricht

AME

 

(Tarif 5 Hilden)

Erkrath

810 €

360 €

312 €

-

198 €

Haan

790 €

496 €

390 €

-

198 €

Heiligenhaus

732 €

474 €

402 €

306 €

219 €

Velbert

804 €

588 €

408 €

-

192 €

Langenfeld

848 €

384 €

286 €

286 €

154 €

Mettmann

1012 €

534 €

324 €

240 €

154 €

Monheim

768 €

504 €

312 €

312 €

218 €

Ratingen

859 €

396 €

276 €

204 €

193 €

Hilden (alt)

772 €

441 €

290 €

233 €

170 €

Hilden (neu)

798 €

458 €

302 €

242 €

186 €

 

 

 

 

 

 

Als gewähltes Vertretungsgremium der Elternschaft der Musikschule wurde der Schulpflegschaft am 21.09.2005 in einer ordentlichen Konferenz die vorgelegte Gebührenangleichung vorgelegt.

Sie stimmte nach eingehender Beratung der Gebührenangleichung zu.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

3330.1101                             

Bezeichnung:

                                  Benutzungsgebühren

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

2006

 

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer