Betreff
11. Nachtragssatzung vom ........... zur Satzung über die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Hilden vom 10.07.1991
Vorlage
WP 04-09 SV 60/033
Aktenzeichen
60.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Haupt- u. Finanzausschuss:

 

Die als Anlage in vollem Wortlaut vorliegende 11. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Hilden vom 10.07.1991 wird hiermit mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 11 dieser Satzung die Gebührensätze zu übernehmen sind, die der Rat aufgrund der Sitzungsvorlage IV-66-044 Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen; hier: Gebührenberechnung für 2006 beschließt und festsetzt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.”

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründunge Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 11. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Hilden vom 10.07.1991 beigefügt.

 

Aufgrund des am 11.05.2005 in Kraft getretene neue Landeswassergesetz NRW (GV NRW 2005, S. 463 ff) hat der Städtebund NRW eine neue Mustersatzung erarbeitet.

Diese Mustersatzung ist mit dem Innenministerium NRW und dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW sowie der Abwasserberatung NRW abgestimmt worden.

 

Ein durchgeführter Vergleich mit den derzeitig geltenden Hildener Satzungsregelungen hat die Verwaltung veranlasst, die bestehenden Regelungen an die neue Gesetzeslage anzupassen.

 

Die für notwendig erachteten Änderungen sind der beigefügten Synopse in Fettdruck kenntlich gemacht worden.

Änderungen wurden insbesondere bei den Bestimmungen zur Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang, sowie den Bestimmungen zur Ausführung, Betrieb und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen und der Durchführung der Entsorgung vorgesehen.

 

Die Verwaltung regt an, die Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

n:



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer