Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung
durch den Haupt- u. Finanzausschuss:
Die als Anlage in vollem Wortlaut vorliegende
11. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung der
Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Hilden vom 10.07.1991 wird hiermit
mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 11 dieser Satzung die Gebührensätze zu
übernehmen sind, die der Rat aufgrund der Sitzungsvorlage IV-66-044 Entsorgung
von Grundstücksentwässerungsanlagen; hier: Gebührenberechnung für 2006
beschließt und festsetzt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Weitere zu veranlassen.”
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründunge Dieser
Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 11. Nachtragssatzung zur Satzung über die
Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Hilden vom
10.07.1991 beigefügt.
Aufgrund des am 11.05.2005 in
Kraft getretene neue Landeswassergesetz NRW (GV NRW 2005, S. 463 ff) hat der
Städtebund NRW eine neue Mustersatzung erarbeitet.
Diese Mustersatzung ist mit
dem Innenministerium NRW und dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW sowie der Abwasserberatung
NRW abgestimmt worden.
Ein durchgeführter Vergleich
mit den derzeitig geltenden Hildener Satzungsregelungen hat die Verwaltung
veranlasst, die bestehenden Regelungen an die neue Gesetzeslage anzupassen.
Die für notwendig erachteten Änderungen sind der
beigefügten Synopse in Fettdruck kenntlich gemacht worden.
Änderungen wurden insbesondere bei den Bestimmungen zur
Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang, sowie den Bestimmungen zur
Ausführung, Betrieb und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen und
der Durchführung der Entsorgung vorgesehen.
Die Verwaltung regt an, die Satzung in der
vorliegenden Fassung zu beschließen.
Günter Scheib
n:
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: |
Bezeichnung: |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel stehen zur
Verfügung |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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