Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss folgende Gebühren
für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen ab dem 1.1.2006
Kleinkläranlagen |
je angefang. cbm |
24,42 |
€ |
Abflusslose Gruben |
je angefang. cbm |
19,65 |
€ |
Nur nach Bedarf: |
|
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|
Verlegung eines
Schlauches von mehr als 50 m |
je angefang. 10 m |
11,45 |
€ |
Einsatz Spülwagen |
je angefang. Std. |
205,21 |
€ |
Einsatz Saugwagen |
je angefang. Std. |
153,37 |
€ |
Die Satzung über die
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen wird entsprechend geändert.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß § 53 Landeswassergesetz haben die Gemeinden das auf ihrem Gebiet
anfallende Abwasser gemäß § 18a des Wasserhaushaltsgesetzes zu beseitigen. Dazu
gehört auch die Verpflichtung zum Einsammeln und Abfahren des in
Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße
Verwertung oder Beseitigung. Auf Grund dieser gesetzlichen Vorgabe hat die
Stadt Hilden die entsprechende Satzung über die Entsorgung der Grundstückstücksabwassereinrichtungen
erstmals 1991 beschlossen und betreibt seitdem die ordnungsgemäße Entsorgung.
Dafür werden die erforderlichen Gebühren erhoben. Eine privat geregelte Entsorgung
des einzelnen Eigentümers ist daher rechtlich nicht möglich.
Mit Sitzungsvorlage Nr. 66/010 vom 10.11.04
wurde die Gebührenbedarfsberechnung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen für 2005 beraten und die Gebühr auf
17,37 € (Kleinkläranlagen) bzw. 14,10 €
(Abwassergruben) festgesetzt.
In der Vergangenheit wurde der
Personalaufwand des Tiefbau- und Grünflächenamtes und des Bauverwaltungsamtes
äußerst zurückhaltend angesetzt, um den Verwaltungskostenzuschlag und letztlich
die Höhe der Gebühr im für den Bürger noch akzeptablen Bereich zu halten.
In der Berechnung für 2006 wurden erstmals
aus Gründen der Kostentransparenz und auf Grund der Einwendungen des
Rechnungsprüfungsamt realistische Personalaufwendungen eingesetzt.
Für die Berechnung für 2006 wurde weiterhin
für die Unternehmerkosten eine entsprechende Ausschreibung / Preisanfrage
durchgeführt.
Die Anzahl der Kleinkläranlagen beträgt
derzeit 28, die der abflusslosen Gruben 21. Allerdings haben sich die
angeschlossenen Einwohner von 154 auf 125 verringert, was letztlich auch zu der
Verringerung der Abwassermenge führt.
Die abzufahrende Abwassermenge wird sich nach
den Erfahrungen aus 2005 von 750 cbm auf 500 cbm verringern. Die Anzahl der
Grundstücksentwässerungsanlagen bleibt im Wesentlichen auf dem derzeitigen
Stand. Damit verbleibt es auch beim bisherigen Verwaltungsaufwand ( ca. 135
Veranlagungsfälle / Jahr ).
Entsprechend der neuen
Gebührenbedarfsberechnung wurden die Gebühren für 2006 auf
24,42 € pro abgefahrene cbm Anlageninhalt aus
Kleinkläranlagen und 19,65 € pro
abgefahrene cbm Abwassermenge aus
abflusslosen Gruben ermittelt.
Übersicht der letzten Jahre:
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1998 DM |
1999 DM |
2000 DM |
2001 DM |
2002 € |
2003 € |
2004 € |
2005 € |
2006 € |
Kleinkläranlagen |
27,90 |
27,36 |
29,25 |
30,75 |
16,25 |
17,13 |
17,23 |
17,37 |
24,42 |
abflusslose Gruben |
27,90 |
27,36 |
29,25 |
30,75 |
16,25 |
13,38 |
13,45 |
14,10 |
19,65 |
( G. S
c h e i b )
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: 7000.7130 (Ausgabe) 7000.6300 (Ausgabe) 7000.1103 (Einnahme) |
Bezeichnung: Beitrag BRW Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen Aufwandersatz –
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen |
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Unternehmerkosten: 5.557,00 € Personalkosten: 4.791,40
€ Folgekosten |
vorgesehen im Vwh |
Haushaltsjahr:
2006 |
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Mittel stehen zur
Verfügung |
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Finanzierung: durch entsprechende Gebühreneinnahmen |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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