Betreff
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, hier: Gebührenbedarfsberechnung für 2006
Vorlage
WP 04-09 SV 66/044
Aktenzeichen
IV/66.2-dr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss folgende Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen ab dem 1.1.2006

 

Kleinkläranlagen

je angefang. cbm

24,42

Abflusslose Gruben

je angefang. cbm

19,65

Nur nach Bedarf:

 

 

 

Verlegung eines Schlauches von mehr als 50 m

je angefang. 10 m

11,45

Einsatz Spülwagen

je angefang. Std.

205,21

Einsatz Saugwagen

je angefang. Std.

153,37

 

Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen wird entsprechend geändert.“

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Gemäß § 53 Landeswassergesetz haben die Gemeinden das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser gemäß § 18a des Wasserhaushaltsgesetzes zu beseitigen. Dazu gehört auch die Verpflichtung zum Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung. Auf Grund dieser gesetzlichen Vorgabe hat die Stadt Hilden die entsprechende Satzung über die Entsorgung der Grundstückstücksabwassereinrichtungen erstmals 1991 beschlossen und betreibt seitdem die ordnungsgemäße Entsorgung. Dafür werden die erforderlichen Gebühren erhoben. Eine privat geregelte Entsorgung des einzelnen Eigentümers ist daher rechtlich nicht möglich.

 

Mit Sitzungsvorlage Nr. 66/010 vom 10.11.04 wurde die Gebührenbedarfsberechnung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für 2005 beraten und die Gebühr auf

17,37 € (Kleinkläranlagen) bzw. 14,10 € (Abwassergruben) festgesetzt.

 

In der Vergangenheit wurde der Personalaufwand des Tiefbau- und Grünflächenamtes und des Bauverwaltungsamtes äußerst zurückhaltend angesetzt, um den Verwaltungskostenzuschlag und letztlich die Höhe der Gebühr im für den Bürger noch akzeptablen Bereich zu halten.

In der Berechnung für 2006 wurden erstmals aus Gründen der Kostentransparenz und auf Grund der Einwendungen des Rechnungsprüfungsamt realistische Personalaufwendungen eingesetzt.

 

Für die Berechnung für 2006 wurde weiterhin für die Unternehmerkosten eine entsprechende Ausschreibung / Preisanfrage durchgeführt.

 

Die Anzahl der Kleinkläranlagen beträgt derzeit 28, die der abflusslosen Gruben 21. Allerdings haben sich die angeschlossenen Einwohner von 154 auf 125 verringert, was letztlich auch zu der Verringerung der Abwassermenge führt.

Die abzufahrende Abwassermenge wird sich nach den Erfahrungen aus 2005 von 750 cbm auf 500 cbm verringern. Die Anzahl der Grundstücksentwässerungsanlagen bleibt im Wesentlichen auf dem derzeitigen Stand. Damit verbleibt es auch beim bisherigen Verwaltungsaufwand ( ca. 135 Veranlagungsfälle / Jahr ).

 

Entsprechend der neuen Gebührenbedarfsberechnung wurden die Gebühren für 2006 auf

24,42 € pro abgefahrene cbm Anlageninhalt aus Kleinkläranlagen und 19,65 € pro

abgefahrene cbm Abwassermenge aus abflusslosen Gruben ermittelt.

 

Übersicht der letzten Jahre:

 

 

 

 

1998

DM

 

1999

DM

 

2000

DM

 

2001

DM

 

2002

 

2003

 

 

2004

 

2005

 

2006

 

Kleinkläranlagen

 

27,90

 

27,36

 

29,25

 

30,75

 

16,25

17,13

17,23

17,37

24,42

 

abflusslose Gruben

 

27,90

 

27,36

 

29,25

 

30,75

 

16,25

13,38

13,45

14,10

19,65

 

 

 

 

( G.  S c h e i b )

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

7000.7130 (Ausgabe)

7000.6300 (Ausgabe)

7000.1103 (Einnahme)         

Bezeichnung:

Beitrag BRW

Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Aufwandersatz – Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Unternehmerkosten: 5.557,00 €

Personalkosten:        4.791,40 €

 

Folgekosten                           

vorgesehen im Vwh

 

 

Haushaltsjahr: 2006

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung: durch entsprechende Gebühreneinnahmen

Sichtvermerk Kämmerer