Beschlussvorschlag:
"Der Rat der Stadt Hilden beschließt
nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss:
Die in vollem Wortlaut vorliegende Neufassung
der Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet
Hilden (Anlage) wird hiermit unter der Maßgabe beschlossen, dass
a.)
in § 3 (
Schmutzwasser) und in § 5 (Niederschlagswasser) die mit der
Sitzungsvorlage
Nr. I-20-041 - Gebührenbedarfsberechnung
für Kanalunterhaltung - für das
Haushaltsjahr 2006 beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze
und
b.) in
§ 4 Abs. 3 die mit der Sitzungsvorlage Nr. I-20-041 - Gebührenbedarfs-
berechnung
für Kanalunterhaltung- für das Haushaltsjahr 2006 beschlossenen und
festgesetzten
Prozentsätze
zu übernehmen sind.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Weitere zu veranlassen.”
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Dieser Sitzungsvorlage
ist der Entwurf der Neufassung der
Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet
Hilden beigefügt.
Die Verwaltung hatte
den Rat in der Sitzung vom 23.02.2005 mit der SV 20/012 über die Notwendigkeit
der Einführung einer gesplitteten Kanalbenutzungsgebühr in Kenntnis gesetzt.
Nach Durchführung
des Ausschreibungsverfahrens wurde die Firma WTE Betriebsgesellschaft mbH, Gaensefurth
7 – 10 in 39444 Heckingen mit den erforderlichen Arbeiten beauftragt.
Hierzu gehörte auch
die Erarbeitung der Neufassung der Satzung über Gebühren für die Entwässerung
der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden.
Der Entwurf dieser
Satzung wurde in der Kleinen Gebührenkommission am 14.06.2005 von der beauftragten
Firma vorgestellt.
Mit Beschluss des Rates vom 29.06.2005 zur SV
20/027 wurde der Gebührenmaßstab für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr
festgelegt und die Bereitschaft erklärt, bei der Festlegung des späteren
Gebührenmaßstabes
bei den Klassen 2 und 3 einen Abschlag vorzusehen.
Mit der SV 20/041
werden wie vorgesehen, die Abschläge in Form eines Prozentsatzes, ebenso wie
die
Gebührensätze zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Diese dann
getroffenen Entscheidungen werden in die §§ 3, 4 und 5 des dieser
Sitzungsvorlage beigefügten Entwurfs der Neufassung der Satzung über Gebühren
für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden übernommen werden.
Die Verwaltung regt
an, die Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im
Stadtgebiet Hilden in der vorliegenden Fassung mit der vorgeschlagenen
Beschlussmaßgabe zu beschließen.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: 7000 |
Bezeichnung: |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel stehen zur
Verfügung |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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