Betreff
Neufassung der Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden
Vorlage
WP 04-09 SV 60/031
Aktenzeichen
60.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

"Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss:

 

Die in vollem Wortlaut vorliegende Neufassung der Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden (Anlage) wird hiermit unter der Maßgabe beschlossen, dass

 

 

a.)    in § 3 ( Schmutzwasser) und in § 5 (Niederschlagswasser) die mit der

      Sitzungsvorlage Nr. I-20-041 -  Gebührenbedarfsberechnung für Kanalunterhaltung - für das

     Haushaltsjahr 2006 beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze

 

                                                                  und

 

b.)  in § 4 Abs. 3 die mit der Sitzungsvorlage Nr. I-20-041 - Gebührenbedarfs-

      berechnung für Kanalunterhaltung- für das Haushaltsjahr 2006 beschlossenen und festgesetzten

      Prozentsätze

 

zu übernehmen sind.

 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.”

 

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf  der Neufassung der Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden beigefügt.

 

Die Verwaltung hatte den Rat in der Sitzung vom 23.02.2005 mit der SV 20/012 über die Notwendigkeit der Einführung einer gesplitteten Kanalbenutzungsgebühr in Kenntnis gesetzt.

 

Nach Durchführung des Ausschreibungsverfahrens wurde die Firma WTE Betriebsgesellschaft mbH, Gaensefurth 7 – 10 in 39444 Heckingen mit den erforderlichen Arbeiten beauftragt.

 

Hierzu gehörte auch die Erarbeitung der Neufassung der Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden.

Der Entwurf dieser Satzung wurde in der Kleinen Gebührenkommission am 14.06.2005 von der beauftragten Firma vorgestellt.

 

Mit  Beschluss des Rates vom 29.06.2005 zur SV 20/027 wurde der Gebührenmaßstab für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr festgelegt und die Bereitschaft erklärt, bei der Festlegung des späteren

Gebührenmaßstabes bei den Klassen 2 und 3 einen Abschlag vorzusehen.

 

Mit der SV 20/041 werden wie vorgesehen, die Abschläge in Form eines Prozentsatzes, ebenso wie die

Gebührensätze zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Diese dann getroffenen Entscheidungen werden in die §§ 3, 4 und 5 des dieser Sitzungsvorlage beigefügten Entwurfs der Neufassung der Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden übernommen werden.

 

Die Verwaltung regt an, die Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden in der vorliegenden Fassung mit der vorgeschlagenen Beschlussmaßgabe  zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                       7000

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer