1. Bericht über die Öffentlichkeitsbeteiligung
2. Festlegung der Projekte für die Fortschreibung
3. Freigabe der Haushaltsmittel für die Vorentwurfsplanung
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt
- Für folgende Projekte ist eine Vorentwurfsplanung (inkl.
Kostenschätzung) zu erstellen:
A1 neu Verbesserung der
Verbindung Mittelstraße – Stadtpark/Fritz-Gressard- Platz
Ja…….. Nein……… Enthaltung…………
A3 neu Aufwertung und
Umgestaltung des Eingangs in die Fußgängerzone im Bereich Am
Kronengarten/Heiligenstraße/östlicher Warrington-Platz
Ja…….. Nein……… Enthaltung…………
A10 neu Verbesserung der Verbindung Poststraße
– Stadtpark/Fritz-Gressard-Platz
Ja…….. Nein……… Enthaltung………..
B1 neu Aufwertung des Platzes südlich des
Rathaus-Centers (Mittelstraße 36-38)
Ja…….. Nein……… Enthaltung……….
A5 neu Vergrößerung der
Querungshilfen/Mittelinseln für Fußgänger und Fahrradfahrer in der Kreuzung
Ellerstraße/Berliner Straße/Benrather Straße
Ja…….. Nein……… Enthaltung……….
- Die im Haushalt 2017 im Produkt 090101 für die Erstellung von
Vorentwürfen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel in Höhe von 30.000
Euro werden freigegeben und der HV 6-Vermerk aufgehoben.
Erläuterungen und Begründungen:
Im November 2016 wurde, nach dem Beschluss des Rates der Stadt Hilden vom September 2016, das Integrierte Handlungskonzept für die Innenstadt Hildens (IHK) fortzusetzen, eine entsprechende Zeitplanung vorgestellt.
Dieser Zeitplanung entsprechend wählte der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 01.02.2017 die Projekte aus, die mit der Öffentlichkeit diskutiert werden sollten.
Bei den ausgewählten Projekten handelt es sich um
· A1 neu Verbesserung der Verbindung Mittelstraße – Stadtpark/Fritz-Gressard-Platz
· A3 neu Aufwertung und Umgestaltung des Eingangs in die Fußgängerzone im Bereich Am Kronengarten/Heiligenstraße/östlicher Warrington-Platz
· A5 neu Vergrößerung der Querungshilfen/ Mittelinseln für Fußgänger und Fahrradfahrer in der Kreuzung Ellerstraße/Berliner Straße/Benrather Straße
· A10 neu Verbesserung der Verbindung Poststraße – Stadtpark/Fritz-Gressard-Platz
· B1 neu Aufwertung des Platzes südlich des Rathaus-Centers (Mittelstraße 36-38).
Diese fünf Projekt-Ideen wurden der Öffentlichkeit in einer „Innenstadtkonferenz“ (einem Format der Öffentlichkeitsbeteiligung, das bereits im Aufstellungsprozess zum Integrierten Handlungskonzept verwendet wurde) am 09.03.2017 in der Aula des Helmholtz-Gymnasiums vorgestellt.
Zu dieser Veranstaltung war im Vorfeld über alle gängigen „Kanäle“ (Lokalpresse, Anzeigen-Blätter, städtische Internet-Seite, städt. Facebook-Portal) eingeladen worden. Zudem waren sowohl Anlieger aus dem Stadtumbau-Gebiet als auch sonstige Bewohner Hildens per Zufallsauswahl schriftlich eingeladen.
Hinsichtlich der Durchführung dieser Veranstaltung wird auf die entsprechende Dokumentation verwiesen, die durch das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr, Jansen, Köln, erstellt wurde. Die Dokumentation ist Bestandteil dieser Sitzungsvorlage (Anlage 1).
An dieser Stelle wichtig zu wissen ist zunächst, dass der Öffentlichkeit an diesem Abend die gleichen Informationen zu den Projektideen vorlagen wie dem Stadtentwicklungsausschuss am 01.02.2017: ein Lageplan und eine erste „Kostenannahme“, wieviel die Umsetzung des Projektes kosten könnte (bezüglich des Projektes A3 neu in korrigierter Fassung).
An fünf Stellwänden wurden die Projekte der Öffentlichkeit vorgestellt, dort konnten die erschienenen Bürgerinnen und Bürger dann mit Hilfe von Klebepunkten auch ihr Votum dazu abgeben, welche der Projekte sie für eine Umsetzung empfehlen.
Es kam zu folgendem Ergebnis:
· A1 neu
Verbesserung der Verbindung Mittelstraße –
Stadtpark/Fritz-Gressard-Platz
53 Punkte
· A3 neu
Aufwertung und Umgestaltung des Eingangs in die Fußgängerzone im Bereich Am
Kronengarten/Heiligenstraße/östlicher Warrington-Platz 46
Punkte
· A10 neu
Verbesserung der Verbindung Poststraße – Stadtpark/Fritz-Gressard-Platz 25 Punkte
· B1 neu
Aufwertung des Platzes südlich des Rathaus-Centers (Mittelstraße 36-38) 19 Punkte
· A5 neu
Vergrößerung der Querungshilfen/ Mittelinseln für Fußgänger und Fahrradfahrer
in der Kreuzung Ellerstraße/Berliner Straße/Benrather Straße 12 Punkte
Nach dem Votum der interessierten Öffentlichkeit geht es nun um den nächsten Schritt bei der Fortschreibung des IHK.
Die Projekte, die in die Fortschreibung aufgenommen
werden könnten, müssen hinsichtlich ihrer Planung und hinsichtlich der durch die
Planung und Umsetzung verursachten Kosten präzisiert werden.
Dies hängt zunächst mit dem zur Verfügung stehenden Budget zusammen. Dieses Budget liegt bei derzeit 861.000€, eine Summe, die auch im Rahmen der Stadtkonferenz kommuniziert wurde.
Wie viele Projekte im Rahmen dieses Budgets umgesetzt werden können, ist nicht wirklich absehbar, da es sich bei den bisher genannten Kosten je Projekt nur um erste Einschätzungen (=„Kostenannahmen“) handelt.
Es wird hier auf die Anlage 2 verwiesen, in der alle bisherigen „Kostenannahmen“ zu den o.g. Projekten noch einmal aufgeführt werden.
Hinweis:
Das genannte Budget
von 861.000€, welches für die „Ersatzprojekte“ bereitsteht, umfasst sowohl den
städtischen Eigenanteil als auch die Fördermittel von Bund und Land NRW
(vergeben über die Bezirksregierung Düsseldorf).
Um im weiteren Beratungsgang tatsächlich eine Auswahl unter den Projekten zu treffen, sind konkretere Angaben erforderlich, eine „belastbare“ (d.h. eine auf einer durchdachten Vorentwurfsplanung beruhende) Kostenschätzung.
Um eine solche Kostenschätzung zu erarbeiten, ist es erforderlich, für die Projekte, die in die Fortschreibung aufgenommen werden könnten, einen Vorentwurf (Phase 1 und 2 HOAI) erstellen zu lassen.
Diese Vorentwürfe und damit die belastbare Kostenschätzung müssen – mit Ausnahme des Projekts B1neu – durch externe Fachbüros erstellt werden.
Im Haushalt 2017 sind hierfür – unter Beachtung der von aus dem Jahr 2016 übertragenen Haushaltsmittel – im Produkt 090101 (Stadtplanung) 30.000 Euro enthalten, die Teil des genannten Budgets von 861.000 Euro sind.
Die Haushaltsmittel des Haushaltes für das Jahr 2017 stehen unter dem Vorbehalt einer Zustimmung des Fachausschusses (Stadtentwicklungsausschuss).
Dieser sog. „HV 6-Vermerk“ muss für die im städtischen
Haushalt bereitstehenden Mittel aufgehoben werden.
Die im Weiteren zu beauftragenden Ingenieurbüros haben dann – nach der Auftragsvergabe – Zeit bis Mitte Mai 2017, um die Vorentwürfe inkl. belastbarer Kostenschätzung zu erstellen.
Der Stadtentwicklungsausschuss muss nun die Projekte beschließen, die auf der Ebene des Vorentwurfs geplant und mit einer belastbaren Kostenschätzung versehen werden sollen.
Hierbei ist es sinnvoll, mehr Projekte bearbeiten zu lassen, als endgültig in die Fortschreibung aufgenommen werden sollen. Nur so bekommt man eine Übersicht über das Verhältnis von möglichen Kosten und eigenem Budget, nur so bekommt man auch die Möglichkeit, die Projekte der „Bürgerauswahl“ und die damit verbundenen Umsetzungswünsche mit dem Budget abzugleichen.
Die – nach Aufhebung des HV6-Vermerks – zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind aus heutiger Sicht ausreichend für die Vergabe von Vorentwurfsaufträgen. Erste Angebotsanfragen sind bereits verschickt worden, um den bearbeitenden Büros den o.g. Bearbeitungszeitraum zu ermöglichen.
Die Fortschreibung des IHK selbst und die endgültige Auswahl, welche Projekte der Bezirksregierung als Ersatzmaßnahme vorgeschlagen wird, soll in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 21.06.2017 beraten und beschlossen werden. Die abschließende Beschlussfassung liegt beim Rat der Stadt Hilden – voraussichtlich in dessen Sitzung am 12.07.2017.
Gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
090101 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
0901010050 |
529100 |
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30.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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