Betreff
Antrag der ALLIANZ FÜR HILDEN vom 28.02.2017:
Bebauungsplan Nr. 35-07 für das Grundstück "Am Bruchhauser Kamp 4a"
Vorlage
WP 14-20 SV 61/122
Aktenzeichen
IV/61.1_35-07_Antrag_ALLIANZ
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Derzeit ruht das Bebauungsplanverfahren auf Mehrheitsbeschluss des Rates, um die Entwicklung der Situation des öffentlichen Wohnungsbaus in Hilden abzuwarten. Dieser sinnvolle Beschluss wird von der Stadtverwaltung für eine unwürdige Hängepartie für die Anwohner mit Kleinkindern und zur Schaffung von präjudizierenden Fakten genutzt. So soll die bestimmungsgemäße Widerherstellung des Spielplatzes auf dem Gelände „Am Bruchhauser Kamp 4a“ verhindert und bereits jetzt ein Kleinkinderspielplatz an der Pestalozzistraße gebaut werden. Damit will die Verwaltung das Grundstück bereits jetzt nachhaltig der künftigen Bebauung widmen. Anwohner und Zuzugswillige mit Kleinkindern benötigen Planungssicherheit. Dahinter ist der keineswegs abzusehende Bedarf für 7, in Worten sieben Sozialwohnungen an dieser Stelle endgültig zurückzustellen.


Antragstext:

 

Die ALLIANZ FÜR HILDEN beantragt, das Bebauungsplanverfahren Nr. 35-07 für das Grundstück „Am Bruchhauser Kamp 4a“ einzustellen.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Am 28. Februar 2017 wurde von der Fraktion ALLIANZ FÜR HILDEN der beigefügte Antrag gestellt. Darin wird die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 35, 7. beschleunigte Änderung für das Grundstück „Am Bruchhauser Kamp 4a“ erwünscht.

Dieser resultiert aus der Diskussion über die Anträge der Fraktion Bürgeraktion und der SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz sowie im Jugendhilfeausschuss zum Thema Spielplatz/ Verlagerung oder nicht.

 

Der Aufstellungsbeschluss zum Verfahren B-Plan Nr. 35-07 ist weiterhin nicht aufgehoben, das Verfahren läuft also zunächst weiter.

 

Die Gründe, weshalb diese Fläche sich sehr gut für den öffentlich geförderten Wohnungsbau eignet, werden hier noch einmal aufgeführt (Auszug Sitzungsvorlage Aufstellungsbeschluss SV 61/071; siehe Anlage):

 

Die Fläche liegt innerhalb einer kleinteiligen Wohnbebauung aus meist freistehenden Einfamilienhäusern sowie Reihen- und Doppelhäusern (ein- bis zweigeschossig). Durch fehlende bzw. abgängige Spielgeräte ist die satzungsgemäße Nutzung derzeit stark eingeschränkt. Durch die unmittelbare Nachbarschaft zum großen „Abenteuer“-Spielplatz an der Pestalozzistraße kann auf diesen Spielplatz aus Sicht der Verwaltung verzichtet werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung könnte auf dem Grundstück ein kleines Mehrfamilienhaus mit ca. 600 m² Bruttogeschoßfläche errichtet werden. Das würde (abhängig von der Wohnungsgröße) bis zu fünf Wohnungen entsprechen. Um den entstehenden Stellplatzbedarf zu decken, können sieben bisher öffentlich genutzte Parkplätze in ebenso viele private Stellplätze umgewandelt werden.

 

Auf der Fläche befinden sich sechs städtische Bäume. Das Tiefbau- und Grünflächenamt hat festgestellt, dass sich darunter keine schutzwürdigen bzw. erhaltungspflichtigen Exemplare befinden. Für die Umsetzung des Bauvorhabens müssten vermutlich mehrere Bäume entfallen.

 

Laut der Erreichbarkeitsanalyse des Stadtentwicklungskonzepts für Wohnbauflächen aus 2010 befinden sich für die Zielgruppen Familien sowie 1- bzw. 2-Personen-Haushalte alle wichtigen nachfragespezifischen sozialen Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen in optimaler Entfernung, für die Zielgruppe Senioren mindestens zu 50% der Kriterien in hinreichender Entfernung.

 

In der Straße Am Bruchhauser Kamp sind alle Versorgungsleitungen der technischen Infrastruktur (Gas, Wasser, Strom sowie Schmutz- und Regenwasserkanal) zu finden, so dass mit normalen Hausanschlüssen die technische Versorgung ermöglicht werden kann.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde im Januar 2016 mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen beschlossen (2-Nein: FDP-Fraktion, Fraktion Bürgeraktion; und 1 Einhaltung der Fraktion Allianz für Hilden).

Der Offenlagebeschluss wurde ebenfalls mit 14 Ja-Stimmen im Juli 2016 mit 3 Gegenstimmen der Faktionen FDP, Bürgeraktion und Allianz für Hilden gefasst.

 

Die Verwaltung sieht keinen Grund, das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 35-07 einzustellen. Vielmehr sind weiterhin alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Grundstückes für den öffentlich geförderten Wohnungsbau gegeben.

 

 

Gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete