Bebauungsplan Nr. 35-07 für das Grundstück "Am Bruchhauser Kamp 4a"
Erläuterungen zum
Antrag:
Derzeit ruht das Bebauungsplanverfahren auf
Mehrheitsbeschluss des Rates, um die Entwicklung der Situation des öffentlichen
Wohnungsbaus in Hilden abzuwarten. Dieser sinnvolle Beschluss wird von der
Stadtverwaltung für eine unwürdige Hängepartie für die Anwohner mit
Kleinkindern und zur Schaffung von präjudizierenden Fakten genutzt. So soll die
bestimmungsgemäße Widerherstellung des Spielplatzes auf dem Gelände „Am
Bruchhauser Kamp 4a“ verhindert und bereits jetzt ein Kleinkinderspielplatz an
der Pestalozzistraße gebaut werden. Damit will die Verwaltung das Grundstück
bereits jetzt nachhaltig der künftigen Bebauung widmen. Anwohner und
Zuzugswillige mit Kleinkindern benötigen Planungssicherheit. Dahinter ist der
keineswegs abzusehende Bedarf für 7, in Worten sieben Sozialwohnungen an dieser
Stelle endgültig zurückzustellen.
Antragstext:
Die ALLIANZ FÜR HILDEN beantragt, das Bebauungsplanverfahren Nr. 35-07 für das Grundstück „Am Bruchhauser Kamp 4a“ einzustellen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Am 28. Februar 2017 wurde von der Fraktion
ALLIANZ FÜR HILDEN der beigefügte Antrag gestellt. Darin wird die Einstellung
des Bebauungsplanverfahrens Nr. 35, 7. beschleunigte Änderung für das
Grundstück „Am Bruchhauser Kamp 4a“ erwünscht.
Dieser resultiert aus der Diskussion über die
Anträge der Fraktion Bürgeraktion und der SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt-
und Klimaschutz sowie im Jugendhilfeausschuss zum Thema Spielplatz/ Verlagerung
oder nicht.
Der Aufstellungsbeschluss zum Verfahren
B-Plan Nr. 35-07 ist weiterhin nicht aufgehoben, das Verfahren läuft also
zunächst weiter.
Die Gründe, weshalb diese Fläche sich sehr
gut für den öffentlich geförderten Wohnungsbau eignet, werden hier noch einmal
aufgeführt (Auszug Sitzungsvorlage Aufstellungsbeschluss SV 61/071; siehe
Anlage):
Die Fläche liegt
innerhalb einer kleinteiligen Wohnbebauung aus meist freistehenden Einfamilienhäusern
sowie Reihen- und Doppelhäusern (ein- bis zweigeschossig). Durch fehlende bzw.
abgängige Spielgeräte ist die satzungsgemäße Nutzung derzeit stark
eingeschränkt. Durch die unmittelbare Nachbarschaft zum großen
„Abenteuer“-Spielplatz an der Pestalozzistraße kann auf diesen Spielplatz aus
Sicht der Verwaltung verzichtet werden.
Aus Sicht der
Verwaltung könnte auf dem Grundstück ein kleines Mehrfamilienhaus mit ca. 600
m² Bruttogeschoßfläche errichtet werden. Das würde (abhängig von der
Wohnungsgröße) bis zu fünf Wohnungen entsprechen. Um den entstehenden
Stellplatzbedarf zu decken, können sieben bisher öffentlich genutzte Parkplätze
in ebenso viele private Stellplätze umgewandelt werden.
Auf der Fläche
befinden sich sechs städtische Bäume. Das Tiefbau- und Grünflächenamt hat festgestellt,
dass sich darunter keine schutzwürdigen bzw. erhaltungspflichtigen Exemplare
befinden. Für die Umsetzung des Bauvorhabens müssten vermutlich mehrere Bäume
entfallen.
Laut der
Erreichbarkeitsanalyse des Stadtentwicklungskonzepts für Wohnbauflächen aus
2010 befinden sich für die Zielgruppen Familien sowie 1- bzw.
2-Personen-Haushalte alle wichtigen nachfragespezifischen sozialen
Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen in optimaler Entfernung, für die
Zielgruppe Senioren mindestens zu 50% der Kriterien in hinreichender
Entfernung.
In der Straße Am
Bruchhauser Kamp sind alle Versorgungsleitungen der technischen Infrastruktur
(Gas, Wasser, Strom sowie Schmutz- und Regenwasserkanal) zu finden, so dass mit
normalen Hausanschlüssen die technische Versorgung ermöglicht werden kann.
Der Aufstellungsbeschluss wurde im Januar
2016 mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen beschlossen (2-Nein: FDP-Fraktion, Fraktion
Bürgeraktion; und 1 Einhaltung der Fraktion Allianz für Hilden).
Der Offenlagebeschluss wurde ebenfalls mit 14
Ja-Stimmen im Juli 2016 mit 3 Gegenstimmen der Faktionen FDP, Bürgeraktion und
Allianz für Hilden gefasst.
Die Verwaltung sieht keinen Grund, das
Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 35-07 einzustellen. Vielmehr sind weiterhin
alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Grundstückes für den
öffentlich geförderten Wohnungsbau gegeben.
Gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
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Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Bezeichnung |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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