Betreff
Antrag der Allianz - Erstellung eines Raumkonzeptes des VHS Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 01/075
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Bereits mehrfach musste die Entscheidung über das Nutzungskonzept für das Gelände der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule verschoben werden, da kein verabschiedetes Unterbringungskonzept der Städte Hilden und Haan für die VHS vorgelegt wurde. Der dazugehörige Bedarfsentwurf seitens der VHS wurde dem Zweckverband am 06.10.2016 mit der SV Nr. 38 seitens der VHS vorgelegt. Die Liegenschaft an der Herderstraße bietet offensichtlich in seinen leeren Hallen hinreichend Platz für 11 Klassenräume, die eine Größenordnung von jeweils 60 qm2 haben müssten, und 2 weitere Büroräume.

Insgesamt scheint die Infrastruktur des Geländes und der Gebäude geeignet, dem vorliegenden Anforderungskonzept der VHS für ihre Unterbringung Rechnung zu tragen. Auch Parkmöglichkeiten wären auf dem Gelände ausreichend vorhanden. Da sich die Stadt Haan bislang nur unzureichend in die Bemühungen um die Unterbringung der VHS einbringt, ist sie anteilig an den deshalb entstehenden Umbaukosten zu beteiligen.


Antragstext:

 

Die Bürgermeisterin, die auch Vorsitzende des Zweckverbandes der VHS Hilden Haan ist, wird beauftragt, unverzüglich ein Konzept für die Unterbringung der VHS zu erstellen. Hierbei sind insbesondere auch die Nutzungsmöglichkeiten der Liegenschaft an der Herderstraße zu prüfen. Dabei ist ebenfalls zu prüfen, inwieweit die Stadt Haan anteilmäßig finanziell zu beteiligen ist.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Erstellung eines Raumkonzeptes ist originäre Aufgabe des Zweckverbandes. Entsprechend den rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit führt die Verbandsvorsteherin die laufenden Geschäfte sowie „nach Maßgabe der Gesetze, der Verbandssatzung und der Beschlüsse der Verbandsversammlung die übrige Verwaltung des Zweckverbandes“. Dienstvorgesetzte der Verbandsvorsteherin ist die Verbandsversammlung.

 

Der Rat der Stadt hat hierbei keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

 

Eine Beauftragung zur Erstellung eines solchen Konzeptes kann daher nur durch die Zweckverbandsversammlung erfolgen. Die Tatsache, dass die Bürgermeisterin zugleich auch Verbandsvorsitzende des Zweckverbandes ist, ändert hieran nichts.

 

gez.

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin