Betreff
12. Nachtragssatzung vom zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden ( Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996
Vorlage
WP 04-09 SV 60/030
Aktenzeichen
60.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss:

 

Die als Anlage in vollem Wortlaut vorliegende 12. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Fried-höfe der Stadt Hilden - Friedhofsgebührensatzung - wird hiermit unter der Maßgabe beschlossen, dass in

§ 1 die mit der Sitzungsvorlage Nr. IV-68-016 Gebührenbedarfsberechnung für den UA 7500 - Friedhöfe - für das Haushaltsjahr 2006 beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.“

 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 12. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung beigefügt.

 

In § 1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund der

SV Nr. IV-68-016 Gebührenbedarfsberechnung für den UA 7500 Friedhöfe - für das Haushaltsjahr

2006 beschließt und festsetzt.

 

Die Verwaltung regt an, die 12. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen

ja