Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss:
Die als Anlage in
vollem Wortlaut vorliegende 12. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die
Fried-höfe der Stadt Hilden - Friedhofsgebührensatzung - wird hiermit unter der
Maßgabe beschlossen, dass in
§ 1 die mit der
Sitzungsvorlage Nr. IV-68-016 Gebührenbedarfsberechnung für den UA 7500 -
Friedhöfe - für das Haushaltsjahr 2006 beschlossenen und festgesetzten
Gebührensätze zu übernehmen sind.“
Der Bürgermeister
wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Dieser Sitzungsvorlage
ist der Entwurf der 12. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung beigefügt.
In § 1 der
Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund der
SV Nr. IV-68-016 Gebührenbedarfsberechnung
für den UA 7500 Friedhöfe - für das Haushaltsjahr
2006 beschließt und
festsetzt.
Die Verwaltung regt
an, die 12. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
ja |