Betreff
Anpassung der Gebührensatzung für die Benutzung von Krankentransport- und Rettungstransportwagen
Vorlage
WP 14-20 SV 37/004
Aktenzeichen
37 Kre
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die als Anlage beigefügte Änderung des Gebührentarifes zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krankentransport- und Rettungstransportwagen.

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Bei der im Dezember 2016 beschlossenen Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Krankentransport- und Rettungstransportwagen der Stadt Hilden war das Beteiligungsverfahren mit den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften gemäß §14 Abs. 2 Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund konnte noch keine Veröffentlichung und das daraus resultierend das Inkrafttreten der Satzung vollzogen werden.

 

Die nun abgeschlossenen Verhandlungen haben zu einem einvernehmlichen Ergebnis geführt, wie die Kostenträger mit beiliegendem Schreiben vom 15.02.2017 bestätigt haben. Im Ergebnis führt der gefundene Kompromiss zu einer Erhöhung der RTW-Gebühr von 310,00 € auf 320,00 € bei gleichzeitiger Senkung der KTW Gebühr von 224,00 € auf 183,00 €. Wie bereits in der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV37/003 beschrieben, muss die Satzung mit den angepassten Gebührentarifen nun erneut vom Rat beschlossen werden.

 

Eine Anpassung der Haushaltsansätze muss nach derzeitigem Stand nicht erfolgen. Die zuvor kalkulierten Gebühren im Bereich Krankentransport sinken und im Gegenzug steigen die Gebühren im Bereich Rettungsdienst. Weiterhin sind aus Gründen der planerischen Sicherheit die verhandelten Fallzahlen zunächst niedrig angesetzt worden.

 

 

Erläuterung der generellen Notwendigkeit der Gebührenanpassung:

 

Die derzeitig noch gültige Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Krankentransport- und Rettungstransportwagen der Stadt Hilden ist aus dem Jahre 2005. Aufgrund der stetig steigenden Einsatzzahlen konnte der Gebührensatz für diesen Zeitraum bis heute stabil gehalten werden.

 

Seit nunmehr zwei Jahren nimmt die Anzahl der Krankentransporte allerdings jährlich um ca. 5-10% ab. Hieraus resultiert eine wachsende Kostenunterdeckung für den Bereich Krankentransporte. Im Gegensatz dazu nimmt die Anzahl der Rettungstransporte pro Jahr um ca. 10-15% zu. Ein vom Kreis Mettmann beauftragtes Gutachten hat bereits festgestellt, dass auf Grund der erreichten und zukünftig prognostizierten Einsatzzahlen eine Schwelle überschritten ist, welche eine Aufstockung der Rettungsmittelvorhaltung notwendig macht. Im Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes des Kreises Mettmann ist für das 4. Quartal 2017 eine Erhöhung der vorgehaltenen Rettungs-transportwagen in Hilden vorgesehen. Hieraus resultieren naturgemäß erhöhte Ausgaben, welche in der nun aktuellen Gebührenbedarfsberechnung berücksichtigt wurden.

 

Diese Veränderungen machen eine Anpassung der Gebührentarife notwendig. In den neuen Gebühren wurde zur Vereinfachung der Abrechnung auf Sondergebühren, wie z.B. Reinigungs- und Desinfektionsgebühren oder auch die Nutzung von bestimmten Gerätschaften verzichtet. Die anfallenden Kosten hierfür sind nun bereits anteilig in den Grundgebühren enthalten.

 

Gemäß §14 Abs. 2 RettG NRW ist der Entwurf der Satzung den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften inklusive beurteilungsfähiger Unterlagen zur Stellungnahme zuzuleiten. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustreben. Das Einvernehmen wurde mit Datum vom 15.02.2017 mit den oben genannten Verbänden hergestellt.

 

 

gez. Birgit Alkenings

(Bürgermeisterin)


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

021701

Notfallrettung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

021701

432500

RTW, KTW Gebühren

1.691.764,--

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete