Beschlussvorschlag:
„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die
Tätigkeiten der
Zentralen Vergabestelle zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
1. Historie
und Aufgabenfelder der Zentralen Vergabestelle
Seit
dem 01.10.1999 wickelt die Zentrale Vergabestelle alle öffentlichen (Wertgrenze
VOL und VOB ab 20.000 Euro ohne MwSt.) und beschränkten (Wertgrenze VOB ab
10.000 Euro ohne MwSt.) Ausschreibungen der Stadtverwaltung Hilden ab. Hierüber
wurde im jährlichen Rhythmus per Mitteilungsvorlage berichtet.
Die
Hauptaufgabenfelder der Zentralen Vergabestelle sind:
-
Die ordentliche und rechtmäßige
Durchführung von öffentlichen und beschränkten Vergaben
-
Die Pflege und Nachbearbeitung aller
zentral erfassten, freihändigen Vergaben inkl. Berichtswesen
-
Die Pflege und Fortschreibung der
Dienstanweisung für das Vergabewesen mit den dazugehörigen Vergabevermerken
-
Die Pflege und Fortschreibung der
Vergabevermerke für öffentliche, beschränkte und freihändigen Vergaben in den
Bereichen VOL, VOB und VOF
-
Die Pflege und Aktualisierung des
Vergabehandbuches
-
Die Information und Beratung der
Fachämter zu allen vergaberechtlichen Themen
-
Berichtswesen im Bereich der
öffentlichen, beschränkten und freihändigen Vergaben nach VOL, VOB und VOF
-
Abfragen und Meldungen nach
Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW im Rahmen der Korruptionsprävention innerhalb
des Vergabeverfahren
-
Elektronische Archivierung aller
durchgeführten Vergaben
-
Hilfestellung bei der Vorbereitung von
Vergabeunterlagen jeglicher Art
2. Neuerungen
im Vergaberecht / eVergabe
2.1 Verfahren bis zum 02.Mai 2016
Bis zum 02.Mai 2016 wurden die
Veröffentlichungen von nationalen Vergabeverfahren über eine Bekanntmachung im
Amtsblatt, einen Vergabenewsletter und auf der Homepage der Stadt Hilden
veröffentlicht. Weiterhin wurde an verschiedene Veröffentlichungsorgane die
Bekanntmachung als Word- und pdf-Dokument mit der Bitte um Veröffentlichung
versandt. Auch der Veröffentlichungsclient des Landes NRW wurde genutzt, um die
Bekanntmachung auf vergabe.nrw zu veröffentlichen.
Zusätzlich wurde bei offenen Verfahren
(sog. EU-Verfahren) auch über die Schnittstelle TED (tenders electronic daily)
in Verbindung mit eNotices, dem online Tool zur Erstellung von Bekanntmachungen
für das öffentliche Auftragswesen und deren Veröffentlichung im Supplement zum
Amtsblatt der Europäischen Union, die Veröffentlichung durchgeführt.
Nach der Veröffentlichung wurde dann
durch die an den Vergabeunterlangen interessierten Firmen eine Mail an vergabestelle@hilden.de mit der Bitte um Übersendung der
Unterlagen versandt. Händisch wurde dann dokumentiert welche Firmen Unterlagen
abgefragt haben und es wurden die Unterlagen per Mail an die Firmen versandt.
Bei Bieterfragen zum Vergabeverfahren
wurde allen Firmen, die Unterlagen abgefragt hatten, die entsprechende Antwort
des Fachamtes gleichfalls über die Zentrale Vergabestelle per Mail übersandt.
2.2 Neue gesetzliche Vorgaben durch die
Richtlinie 2014/24/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 26.Februar
2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie
2004/18/EG
In der Richtlinie 2014/24/EU findet
sich die Grundlage zur Umsetzungsverpflichtung der e-Vergabe. Die e-Vergabe hat
das Ziel, eine erhebliche Vereinfachung der Vergabe unter gleichzeitiger
Steigerung von Effizienz und Transparenz zu gewährleisten (vgl. Erwägungsgrund 52
der RL 2014/24/EU). Hierzu bedarf es technischer Unterstützung.
Zum 18. April 2016 wurde verpflichtend
gesetzlich geregelt, dass sowohl die Übermittlung der Bekanntmachung bei
offenen Verfahren elektronisch an das Amtsblatt der EU zu erfolgen hat als auch
die Bereitstellung der Auftragsunterlagen.
2.3 Verfahren ab dem 02.Mai 2016
Die Zentrale Vergabestelle ist seit
dem 18. April 2016 aktiver Nutzer des Vergabemarktplatzes Rheinland.
Um eine Einheitlichkeit bei
öffentlichen Ausschreibungen herzustellen, werden sowohl europaweite
als auch nationale Ausschreibungen der Stadt Hilden, die ab dem 02. Mai
2016 veröffentlicht wurden, auf dem Vergabemarktplatz eingestellt.
Nunmehr
werden die Veröffentlichung einschließlich der Vergabeunterlagen kostenlos auf
dem Vergabemarktplatz Rheinland bereitgestellt:
http://evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/welcome.do
und
http://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/company/welcome.do
Als registriertes
Unternehmen auf dem Vergabemarktplatz Rheinland ist es möglich, Suchprofile
anzulegen.
Über die Suchfunktion im
Bereich der Bekanntmachungen gibt man in das Feld „Suchbegriff“ Hilden ein und klickt dann auf Suche.
Es werden nun alle aktuellen Veröffentlichungen zu Ausschreibungen angezeigt,
in denen der Suchbegriff Hilden
textlich enthalten ist.
Jedes registrierte
Unternehmen kann für sich so viele Suchprofile im automatischen Benachrichtigungsdienst
aktivieren wie es möchte.
Der automatische
Benachrichtigungsdienst prüft einmal täglich, ob auf dem Vergabemarktplatz neue
Bekanntmachungen veröffentlicht wurden, die zu den Suchprofileinstellungen des
Benutzers passen. Der Benutzer erhält daraufhin einmal am Tag eine Übersicht
der relevanten Bekanntmachungen, die er auf dem Vergabemarktplatz abrufen kann.
Durch die Nutzung des Vergabemarktplatz Rheinland erfüllt die
Stadt Hilden, die seit dem 18.04.2016 geltende Verpflichtung sowohl die
Übermittlung der Bekanntmachung elektronisch an das Amtsblatt der EU durchzuführen
als auch die unentgeltliche, uneingeschränkte, vollständige und direkte
Bereitstellung der Auftragsunterlagen.
Somit ist auch das smarte Ziel „Umsetzung der Prozess-Schritte 1.1
Elektronische Übermittlung der Bekanntmachung an das Amtsblatt der EU und 1.2 Bereitstellung
elektronischer Auftragsunterlagen bis zum vorgeschriebenen Zeitpunkt = 18.
April 2016“ gleichfalls erfüllt.
Sowohl im Amtsblatt der
Stadt Hilden als auch auf der Homepage der Stadt Hilden wird nur noch der Link
zur Ausschreibung auf dem Vergabemarktplatz Rheinland angegeben.
Bedingt durch die hohe
Bieterakzeptanz (über 60.000 aktive Unternehmen lt. Finanzministerium NRW auf
vergabe.nrw) geht die Zentrale Vergabestelle davon aus, dass durch die
geringfügige Umstellung des Verfahrens der Bekanntmachung im Amtsblatt keine
geringere Zahl an Unternehmen die Vergabeunterlagen abfragen wird, es wird
tendenziell eher eine größere Zahl an Unternehmen sich dadurch für die
Ausschreibungen der Stadt Hilden interessieren.
Dies ist nicht zuletzt auch
im Rahmen eines erfolgreichen Wettbewerbes und der Erlangung eines
wirtschaftlichen Angebots von besonderer Bedeutung.
4. Freihändige
Vergaben
Freihändige
Vergaben mit einem geschätzten Auftragswert von mehr als 5.000,- € (ohne MwSt.)
werden im Rechnungsprüfungsausschuss bekannt gegeben.
5. Statistische
Angaben
Die in
der Anlage beigefügten Statistiken geben einen Überblick über die Vergaben seit
der Einführung der Zentralen Vergabestelle.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin