Beschlussvorschlag:
"Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach den Vorberatungen durch den Haupt- und Finanzausschuß Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe für das Jahr 2006 und beschließt die Neufestsetzung der Friedhofsgebühren 2006 gemäß Anlage zur Gebührenbedarfsberechnung – Gebühren-
tarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden - ab 01.01.2006.
Die Gebührensatzung für die Friedhöfe ist entsprechend zu ändern.”
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Gebührenbedarfsberechnung 2006
Die Gebührenbedarfsberechnung (GBB) für die Friedhöfe der Stadt Hilden ist nach dem heute bekannten Zahlenmaterial aufgestellt.
1. Ergebnisse aus
Vorjahren
Aus dem Betriebsabschluss 2003 ist für 2006 eine anteilige Überdeckung in Höhe von +31.228,-- € zu berücksichtigen. Hinzu kommt eine anteilige Überdeckung in Höhe von +3.828,- € aus dem Betriebsabschluss 2004.
Insgesamt fließen in die Wirtschaftsrechnung der GBB 2006 zu berücksichtigende Vorjahresergebnisse in Höhe von +35.056,- € ein.
2. Erweiterung
der Bestattungsformen
Die angestrebte Einführung der beiden neuen Bestattungsarten „pflegefreie Gräber“ und
„Aschestreufeld“ wurde 01.10.2005 umgesetzt. Die hierfür kalkulierten Gebühren konnten im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2006 leicht gesenkt werden.
Die Herrichtungsarbeiten wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Friedhofes, der Grünkolonne und des Straßenbaus durchgeführt. Die Material- und Herrichtungskosten wurden wie auch die Kosten für Bänke und Schilder über Abschreibung und Zinsen in die Gebühren eingerechnet.
3. Änderung der Trauerhallengebühr
Die Gebühr für die Trauerhallennutzung wurde im Rahmen der
Gebührenbedarfsberechnung 2006 komplett
überarbeitet. Gemäß KAG NRW ist es
grundsätzlich möglich, die Fixkosten, die unabhängig vom jeweiligen Verbrauch
entstehen, ganz oder teilweise vorab auf alle Gebührenpflichtigen zu verteilen.
Zudem fanden Gespräche mit anderen Städten statt, die die gleiche
Vorgehensweise bestätigten. Durch die veränderte Berechnungsweise konnte die
Gebühr stark gesenkt werden, womit auch der Anregung des Seniorenbeirates Folge
geleistet wurde.
Die Benutzungsgebühr für die Trauerhalle ist aufgesplittet
worden, in eine verbrauchsunabhängige Grundgebühr sowie in eine nach der
Benutzung abhängigen Leistungsgebühr.
Die verbrauchsunabhängigen Kosten werden als sog. Bereitstellungs- oder
Vorhaltekosten der allgemeinen Friedhofsfläche zugeordnet. Sie fließen somit in
die Berechnung der Nutzungsgebühren mit ein, ohne jedoch eine merkliche
Gebührensteigerung auszulösen.
Die Trauerhallengebühr konnte im Vergleich zum Vorjahr um 64,4% gesenkt werden.
Günter Scheib
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle:
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Bezeichnung: |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Finanzierung: über Friedhofsgebühren |
Sichtvermerk Kämmerer |
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