Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2006 für die Friedhöfe der Stadt Hilden
Vorlage
WP 04-09 SV 68/016
Aktenzeichen
IV/68-05-06/2006
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

"Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach den Vorberatungen durch den Haupt- und Finanzausschuß Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe für das Jahr 2006 und beschließt die Neufestsetzung der Friedhofsgebühren 2006 gemäß Anlage zur Gebührenbedarfsberechnung – Gebühren-

tarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden - ab 01.01.2006.

Die Gebührensatzung für die Friedhöfe ist entsprechend zu ändern.”

 

 

 

 

 

Günter Scheib


 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Gebührenbedarfsberechnung 2006

 

Die Gebührenbedarfsberechnung (GBB) für die Friedhöfe der Stadt Hilden ist nach dem heute bekannten Zahlenmaterial aufgestellt.

 

 

1.       Ergebnisse aus Vorjahren

Aus dem Betriebsabschluss 2003 ist für 2006 eine anteilige Überdeckung in Höhe von +31.228,-- € zu berücksichtigen. Hinzu kommt eine anteilige Überdeckung in Höhe von  +3.828,- € aus dem Betriebsabschluss 2004.

Insgesamt fließen in die Wirtschaftsrechnung der GBB 2006 zu berücksichtigende Vorjahresergebnisse in Höhe von +35.056,- € ein.

 

 

2.       Erweiterung der Bestattungsformen

Die angestrebte Einführung der beiden neuen Bestattungsarten „pflegefreie Gräber“ und

„Aschestreufeld“ wurde 01.10.2005 umgesetzt. Die hierfür kalkulierten Gebühren konnten im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2006 leicht gesenkt werden.

Die Herrichtungsarbeiten wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Friedhofes, der Grünkolonne und des Straßenbaus durchgeführt. Die Material- und Herrichtungskosten wurden wie auch die Kosten für Bänke und Schilder über Abschreibung und Zinsen in die Gebühren eingerechnet.

 

 

3.       Änderung der Trauerhallengebühr

Die Gebühr für die Trauerhallennutzung wurde im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2006  komplett überarbeitet.  Gemäß KAG NRW ist es grundsätzlich möglich, die Fixkosten, die unabhängig vom jeweiligen Verbrauch entstehen, ganz oder teilweise vorab auf alle Gebührenpflichtigen zu verteilen. Zudem fanden Gespräche mit anderen Städten statt, die die gleiche Vorgehensweise bestätigten. Durch die veränderte Berechnungsweise konnte die Gebühr stark gesenkt werden, womit auch der Anregung des Seniorenbeirates Folge geleistet wurde. 

Die Benutzungsgebühr für die Trauerhalle ist aufgesplittet worden, in eine verbrauchsunabhängige Grundgebühr sowie in eine nach der Benutzung abhängigen Leistungsgebühr.  Die verbrauchsunabhängigen Kosten werden als sog. Bereitstellungs- oder Vorhaltekosten der allgemeinen Friedhofsfläche zugeordnet. Sie fließen somit in die Berechnung der Nutzungsgebühren mit ein, ohne jedoch eine merkliche Gebührensteigerung auszulösen.

Die Trauerhallengebühr konnte im Vergleich zum Vorjahr um 64,4% gesenkt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung: über Friedhofsgebühren

Sichtvermerk Kämmerer