Betreff
Antrag der FDP - Stadthalle Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 20/072
Aktenzeichen
II/20.1
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Begründung:

Die Stadthalle Hilden wurde zu einer Zeit erbaut, als die ortsansässigen Vereine für ihre Veranstaltungen noch einen großen Veranstaltungsraum benötigten. Mitllerweile engagieren sich immer weniger Menschen fest als Vereinsmitglieder und die Stadthalle wird in der Größe nur noch für wenige Veranstaltungen im Jahr benötigt. Vor diesem Hintergrund ist es unverantwortlich, dass die Halle den städtischen Haushalt jährlich in einer hohen sechsstelligen Summe belastet.

 

Deshalb fordert die FDP-Fraktion die Verwaltung auf, einen Verkauf der Halle an einen privaten Dritten zu prüfen. Auf einen Mindesterlös kommt es dabei nicht an.

 

Sollte es nicht möglich zu sein, die Stadthalle Hilden zu verkaufen, befürworten wir einen Abriss des Gebäudes, um auf dem entsprechenden Grundstück innenstadtnahen Wohnraum zu schaffen.

 

Viele der umliegenden Nachbargemeinden verfügen über Veranstaltungshallen in der Größe der Stadthalle. Die Stadt Hilden verfügt u. a. mit dem Strangmeier-Saal, der Aula des Helmholz-Gymnasiums und dem Bürgertreff an der Lortzingstraße über eine ausreichende Anzahl an Veranstaltungsorten, die den Hildener Vereinen zur Verfügung stehen. Ein Bedarf an größeren Hallen sollte über eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit mit den umliegenden Städten abgedeckt werden können.


Antragstext:

 

Der Rat der Stadt Hilden möge beschließen:

Der auslaufende Kontrakt mit dem Betreiber der Stadthalle Hilden (Fritz-Gressard-Platz 1, 40721 Hilden) wird nicht verlängert.

 

Die Verwaltung prüft den Verkauf der Stadthalle an einen privaten Dritten.

 

Parallel wird ein Ideenwettbewerb für eine mögliche Wohnbebauung der Grundstückes „Fritz-Gressard-Platz 1“ initiiert.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aus nachfolgenden Gründen sollte dem Antrag der FDP-Fraktion nicht gefolgt werden:

 

1.    Im Rahmen des Anteilverkaufs der Stadtwerke Hilden GmbH an die Stadtwerke Düsseldorf AG wurde aus diversen Gründen die Holdingstruktur eingeführt, denn vor dem Anteilsverkauf waren sowohl die Stadtwerke Hilden GmbH als auch die Stadthalle Hilden GmbH direkte Töchter der Stadt Hilden.

Sollte die Stadthalle verkauft oder gar abgerissen werden, so müssten erst umfangreiche Untersuchungen in Auftrag gegeben werden, um die Frage zu beantworten, welche steuerlichen Konsequenzen dieses haben dürfte. Mit sehr großer Wahrscheinlich würden zukünftig hohe Steuerzahlungen fällig werden.

 

2.    Auf der Basis der damaligen Anschaffungs- und Herstellungskosten würde bei einem Abriss der Stadthalle ein Verlust von 1,9 Mio. € entstehen, weil mit diesem Wert das Gebäude „Stadthalle“ noch in den Büchern steht. Der aktuelle Wiederschaffungswert dürfte deutlich höher sein.

 

Hinzu kämen bei einem Abriss noch die entsprechenden Abrisskosten, die auf Grund der Größe des Gebäudes sehr hoch sein dürften.

Weiterhin müsste sichergestellt werden, dass die Eigentümer des „Steinhäuser-Zentrums“ auch in ihre Tiefgarage fahren können. Aktuell benutzen sie vertragsgemäß die Rampe der Stadthalle.

 

Alle diese Positionen zusammen würden das Ergebnis der Stadt Hilden Holding GmbH belasten und es würde in den kommenden Jahren zu keiner Ausschüttung an die Stadt kommen. 

 

3.    Der Antrag bezieht sich insbesondere auf die Nutzung der Stadthalle durch Hildener Vereine. Auf die Nutzung der Stadthalle für städtische Kulturveranstaltungen geht der Antrag zwar grundsätzlich nicht ein, nichtdestotrotz weist die Verwaltung ausdrücklich auf die Bedeutung der Stadthalle für den Bereich Kultur hin.

Auf der Grundlage des „Strategiepapiers Kultur“ (Fortschreibung von 2013) setzt das Kulturamt den Auftrag um, ein Theaterangebot aufzulegen, das sich an Erwachsene und Familien richtet.

 

Mit jährlich 15 Veranstaltungen nutzt das Kulturamt die Stadthalle Hilden. Dies sind jeweils vier Termine der  Theaterreihe A / Schauspiel und der Theaterreihe B / Boulevard, zwei Familientheatertermine, das Hauptkonzert im Rahmen der jährlichen Hildener Jazztage, zwei Gala-Abende der jährlichen Unicef-Veranstaltung, das Silvesterkonzert des Oratorienchores Hilden sowie das jährliche Musikschulkonzert (Weihnachtskonzert ) finden dort ebenfalls statt.

 

Im jährlichen Wechsel mit dem Alten Markt (open-air) wird in der Stadthalle Hilden zusätzlich die Gemeinschaftsveranstaltung der kulturpflegenden Vereine Hildens „Hilden singt und klingt“ durchgeführt.

 

Die genannten 10 Theaterveranstaltungen des Kulturamtes finden notwendigerweise in der Stadthalle Hilden statt, weil dort sowohl die technischen Voraussetzungen (Bühnentechnik/ Garderoben), als auch die erforderliche Platzkapazität vorhanden ist, um die entsprechende finanzielle Auslastung zu erzielen. Diese technischen und räumlichen Voraussetzungen für die Durchführung dieser Veranstaltungen sind weder im Heinrich-Strangmeier-Saal, in der Aula des Helmholtz-Gymnasiums oder im Bürgertreff Lortzingstrasse in vergleichbarer Ausstattung und Größe gegeben, die durch den Antragsteller als Alternative genannt werden.

 

Die beiden Theaterreihen A und B des Kulturamtes sind aktuell in der Theaterspielzeit 2016/17 von 667 Personen abonniert.

 

Das Theaterangebot wird seit vielen Jahren erfreulich konstant nachgefragt und bietet den Hildener Bürgerinnen und Bürgern ein ansprechendes, qualitätsvolles Theaterangebot in ihrer Stadt.

Es handelt sich hierbei um Inszenierungen namhafter Tourneetheater unter Mitwirkung sehr prominenter Schauspielerinnen und Schauspieler.

 

Voraussetzung für die Aufführungen dieser Theaterabende ist aber die Technik in der Stadthalle. Die relativ konstante Abonnentenentwicklung in Hilden führte bislang (im Gegensatz zu anderen Kommunen) zu einer verlässlichen Ertragsplanung innerhalb des Produktes „Kulturelle Veranstaltungen“.

 

Die im Antrag genannte Konsequenz, die interkommunale Zusammenarbeit verstärkt zu aktivieren und Veranstaltungshallen in der Größe der Stadthalle in umliegenden Nachbargemeinden  zu nutzen, würde aus Sicht des Kulturamtes zu einem „Auswandern“ der Hildener Vereinskultur als auch des Abonnement- und Theaterpublikums führen.

 

In der Fortschreibung des Strategiepapiers Kultur (von 2013), das vom Ausschuss für Kultur und Heimatpflege am 29.11.2013 einstimmig beschlossen wurde, wird sowohl die Förderung der Hildener kulturpflegenden Vereine mit städtischen Finanzmittel für und in Hilden definiert, als auch das Vorhalten des Theaterangebotes für das Hildener Publikum in der Stadthalle Hilden gefordert.

 

Bei einer Auslagerung der Veranstaltungen (sei es der Vereine oder der Theaterabende) würde durch Hildener Budgetmittel die Auslastung externer Veranstaltungshallen finanziell unterstützt und die Kulturangebote aus der Stadt geleitet.

Eine Schließung der Stadthalle Hilden würde dem derzeitigen positiven Image der Hildener Kultur sehr abträglich sein und hätte zudem entsprechende Ertragseinbußen zur Folge.

 

Neben den genannten Kulturveranstaltungen, sind besonders die Karnevalsveranstaltungen, die Tanznachmittage des Seniorenbeirates und die weiteren direkt in der Stadthalle gebuchten Termine von Bedeutung. Im Jahre 2016 fanden in der Stadthalle 54 Veranstaltungen aus Hilden oder speziell für Hildener Bürgerinnen und Bürger statt. Höchstwahrscheinlich würden sie nicht oder nur in kleinem Rahmen in anderen Räumlichkeiten stattfinden, wenn es keine Stadthalle in Hilden mehr geben würde.

 

Sicherlich ist es Spekulation – aber würden z. B. Karnevalsveranstaltungen Hildener Vereine in Stadthallen in der Nachbarschaft stattfinden?

 

Die Stadthalle Hilden ist daher aus den genannten Gründen als zentraler Veranstaltungsort für die Hildener Bürgerinnen und Bürger unverzichtbar.

 

4.    Wie von der Antragstellerin dargestellt, soll der „auslaufende Kontrakt mit dem Betreiber der Stadthalle Hilden“ nicht verlängert werden. Entsprechend der Regelungen in § 11 Abs. 5 b „Erwerb, Veräußerung, Belastung und Verwendung von Grundstücken und Gebäuden“ des Gesellschaftsvertrag der Stadthalle Hilden GmbH, ist aber der Aufsichtsrat der Stadt Hilden Holding GmbH entscheidungsbefugt und somit zuständig.

Von daher ist die Frage der Verlängerung des Betriebsführungsvertrages (in Absprache mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden) sowieso kurzfristig ein Thema im Aufsichtsrat der Stadt Hilden Holding GmbH.              

 

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin