Betreff
Antrag der FDP - Beteiligungsmanagement
Vorlage
WP 14-20 SV 20/071
Aktenzeichen
II/20.1
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Begründung:

 

Nicht alle Beteiligungen stellen einen unmittelbaren Zusammenhang mit den notwendigen Pflicht- und sonstigen freiwilligen Aufgaben einer Stadt zusammen. Insofern sind die Beteiligungen auf die Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen und ggf abzustoßen.

Hierdurch sollen Kosteneinsparungssynergiepotentiale erreicht werden und nicht notwendiges gebundenes Kapital zur Haushaltskonsolidierung – Schuldentilgung eingesetzt werden. Bei den städtischen Gesellschaften ist eine Zusammenlegung zu prüfen, um weiteres Synergiepotential zu heben.


Antragstext:

 

Der Rat der Stadt Hilden möge beschließen:

 

Die Stadt Hilden erstellt jährlich einen Bericht über das eigene Beteiligungsmanagement. In diesem Bericht werden alle Beteiligungen aufgeführt. Im Rahmen eines strategischen Beteiligungsmanagement sind die Beteiligung - insbesondere die nicht im Konzernverbund - enthalten sind - auf die Wirtschaftlichkeit zu prüfen sowie Änderungsvorschläge zu unterbreiten, welche Beteiligungen veräußert bzw. neu gestaltet werden können.


Stellungnahme der Verwaltung:

Folgt man dem Antragstext der Antragstellerin und geht davon aus, dass mit „Konzernverbund“ der Konzern „Stadt Hilden Holding GmbH“ gemeint ist, so sind insbesondere die nicht in diesem Konzernverbund enthalten Beteiligungen auf ihre Wirtschaftlichkeit hin zu prüfen sowie Änderungsvorschläge zu unterbreiten, welche Beteiligungen veräußert bzw. neu gestaltet werden können.

 

Weiterhin geht die Verwaltung davon aus, dass es keine Interessenslage gibt, Anteile z. B. der Stadtwerke Hilden GmbH oder deren Töchter ganz oder teilweise zu verkaufen, denn die Entwicklung war in den vergangenen Jahren eher gegenteilig, insbesondere, weil der Rückkauf von Geschäftsanteilen der Stadtwerke Hilden GmbH einstimmig vom Rat beschlossen wurde.

 

Von daher beziehen sich die nachfolgenden Punkte auch nur auf die Gesellschaften, die nicht zum Konzern „Stadt Hilden Holding GmbH“ gehören.

 

Eine klare Trennung ist dabei nicht möglich, weil die Beteiligungsverhältnisse direkter (Stadt Hilden) oder indirekter Natur (Konzern Stadt Hilden Holding GmbH) sind.

  

Wie der beiliegenden Anlage 1 (Schaubild Beteiligungen) entnommen werden kann, gehören neben dem Konzern „Stadt Hilden Holding GmbH“ noch folgende Gesellschaften ganz oder teilweise der Stadt Hilden:

 

1.    Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH

2.    Gemeinnützige Seniorendienste „Stadt Hilden“ GmbH

3.    Bildung³ der Städte Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein

4.    Stadtmarketing Hilden GmbH

5.    GkA Grundstücksgesellschaft Hilden mbH

6.    Verkehrsgesellschaft Hilden mbH

7.    Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH

8.    Lokalradio Mettmann Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG

 

 

zu 1. Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH

Entsprechend dem Gesellschaftszweck – insbesondere die Errichtung von Wohngebäuden mit dem primären Ziel öffentlich geförderten Wohnungsbau in Hilden zu betreiben – hat sich die Gesellschaft sehr gut weiter entwickelt. Sie hatte Ende 2015 insgesamt 202 Wohneinheiten im Bestand und konnte im vergangenen Jahr weiterhin das Gebäude „Am Feuerwehrhaus 2“ mit 7 Wohneinheiten fertigstellen. Außerdem wurde zwischenzeitlich die Liegenschaft „Kirchhofstr. 28“ abgerissen und es werden neue Wohnungen mit einer öffentlichen Bindung errichtet. Ein weiteres Objekt „Hochdahler Str.“ ist in der Planung. Zudem soll sich die Gesellschaft intensiv im Bereich des „Geländes der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule“ um öffentlich geförderten Wohnungsbau kümmern.

 

Von daher hat sich die Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH in Hilden sehr gut etabliert. Sie steht finanziell auf gesunden „Füssen“ und die Gremien der Gesellschaft und auch der Rat der Stadt sollten die Zügel nicht aus der Hand geben und die Gesellschaft verkaufen. Vielmehr sollte die Gesellschaft den bisher eingeschlagenen Weg weiter gehen, sich um öffentlich geförderten Wohnraum zu kümmern.

 

     

zu 2. Gemeinnützige Seniorendienste „Stadt Hilden“ GmbH

Als einzige Stadt im Kreis Mettmann verfügt die Stadt Hilden über ein „eigenes“ Seniorenzentrum. Dieses hat sich im Laufe der Jahrzehnte vom einem „kleinen Altenheim“ zu zwei bedeutenden stationären Pflege- und Betreuungseinrichtungen mit 125 und 93 Plätzen, einer teilstationären Tagespflegeeinrichtung mit 12 Plätzen und der Bewirtschaftung von 43 Betreuten Wohnungen an zwei Standorten und weiteren sozialen Maßnahmen der Alten- und Behindertenpflege und Betreuung entwickelt. Die Einrichtungen der gemeinnützigen Seniorendienste gehören mit ihren offenen Häusern, den umfangreichen Angeboten und den sehr vielen ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern in der Art und Weise zur Stadt Hilden. Ein Verkauf würde vieles davon zerstören. Außerdem steht die Gesellschaft finanziell gut da und der Aspekt „Gemeinnützig“ steht mit im Vordergrund. 

  

 

zu 3. Bildung³ der Städte Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein

Glücklicherweise ist es gelungen, zur Förderung der Jugendberufshilfe und der beruflichen Weiterbildung die GJwH zu verschmelzen und eine gemeinsame Gesellschaft mit den genannten 3 Städten zu gründen. Dieses ist ein wichtiger Baustein für die Stadt Hilden. Zu „verkaufen“ ist diese Gesellschaft mit der bisherigen Ausrichtung allerdings nicht, weil sie auf Zuschüsse der Städte und sonstiger öffentlichen Einrichtungen angewiesen ist.  

 

 

zu 4. Stadtmarketing Hilden GmbH

Die Stadtmarketing Hilden GmbH setzt sich seit 2004 erfolgreich dafür ein, die Attraktivität der Stadt, insbesondere als die Einkaufsstadt im Kreis Mettmann, zu steigern. Die jüngste Erhebung des Instituts für Handelsforschung in Köln, bei der Hilden zur attraktivsten Innenstadt Deutschlands in der Kategorie 50.000 bis 100.000 Einwohner gewählt wurde, belegt dies deutlich.

 

Ein „Verkauf“ scheidet hier bereits deshalb aus, weil die GmbH als „Dauerverlustgesellschaft“ keinen wirtschaftlichen Marktwert besitzt und auf die Einlagen der Stadt und des Marketingvereins angewiesen ist.

 

 

zu 5. GkA Grundstücksgesellschaft Hilden mbH

Aufgabe der Gesellschaft ist der Erwerb, die Baureifmachung und der Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken in Hilden zu gewerblichen Zwecken. Die Gesellschaft wurde 1982 gegründet und hat in der Zeit viele Gewerbebetriebe in Hilden angesiedelt und für eine gute Gewerbesteuerentwicklung gesorgt. Die erfolgreiche Arbeit lässt sich aktuell u. a. an dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes ableiten, wo kleinteilige Gewerbeflächen für mittlere Unternehmen entstanden sind.

Ein Verkauf der Gesellschaft würde der Stadt Hilden kaum einen „Gewinn“ bringen, weil die Grundstücksankäufe durch Kredite finanziert wurden. Von daher erscheint ein Verkauf nicht sinnvoll, vielmehr sollte die Gesellschaft wo es möglich und sinnvoll für die Stadt Hilden ist, weitere Grundstücke erwerben und für eine, als wichtiges Instrument der Wirtschaftsförderung,  gewerbliche Nutzung zur Verfügung stellen. 

 

 

zu 6. Verkehrsgesellschaft Hilden mbH

An der Verkehrsgesellschaft Hilden mbH ist die Stadt direkt zu 5 % und über die Stadtwerke Hilden GmbH mit 95 % beteiligt. Sie betreibt u. a. die Ortsbuslinie O3 auf dem Gebiet der Stadt Hilden.

Mit notariellem Ausgliederungsvertrag vom 27. Dezember 2010 hat die Stadt Hilden ihren Betrieb gewerblicher Art „Parkeinrichtungen“ auf die VGH ausgegliedert und im Gegenzug neue Geschäftsanteile an der VGH erhalten.

Gerade mit den Parkhäusern und der Frage, wie sich Parkgebühren in Hilden entwickeln, hat die Stadt Hilden einen Gestaltungsspielraum, den Sie so ohne weiteres nicht aus der Hand geben sollte. Außerdem sind die Eigentumsverhältnisse bei den Parkeinrichtungen mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten ausgesprochen komplex, so dass ein Teilverkauf auch schon aus diesem Grunde nicht zielführend ist.

 

 

zu 7. Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH

Ähnlich der zuvor genannten Gesellschaft ist auch hier die Stadt mit 5,1 % und die Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH mit 94,9 % beteiligt. Die Ausführungen zur Ziffer 2 in der am Ende dieser Vorlage dargestellten Zusammenfassung treffen auch für die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH zu.

 

Die Gesellschaft wurde 2004 gegründet und hat im Laufe der Zeit

a)    das Gebäude an der Hochdahler Str./Hummelsterstr. (Altenheim mit betreutem Wohnen für die Gemeinnützigen Seniorendienste „Stadt Hilden“),

b)    das Gebäude Johann-Vaillant-Str. (Bildung³),

c)    die Sporthalle mit Nebenräumen (Hoffeldstr.)

d)    das Ev. Gemeindehaus (Schulstr) und

e)    die Hildener Feuerwehr

 

umgebaut, erweitert oder neu errichtet.

 

Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag für die Infrastruktur und die Einrichtungen der Stadt Hilden. Die o. g. Objekte sollten/müssen weiterhin in städtischem Besitz bleiben. Bei einem Verkauf würden zusätzliche Kosten entstehen, die bei einer notwendigen Anmietung durch höhere Mietzahlungen refinanziert werden müssten. Dies wäre eine zusätzlich Belastung für den Ergebnishaushalt.   

 

 

zu 8. Lokalradio Mettmann Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG

 

Der Kreis Mettmann und die kreisangehörigen Städte sind mit 25 % an der Lokalradio Mettmann GmbH & Co. KG beteiligt. Auf die Stadt Hilden entfallen davon  2,2 %, also 11.440 € Kommanditeinlage. Laufende Kosten fallen nicht an. Sinn der seit 1990 mit Gründung des Lokalradios bestehenden Beteiligung des Kreises und der Städte war die Unterstützung eines eigenständigen Rundfunkangebotes für den Kreis Mettmann und die Stärkung der Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit dem Kreis und seinen Städten. Dies ist auch grundsätzlich so eingetreten.

 

Eine Kündigung eines Gesellschafters kann nach § 3 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages mit einer Frist von einem Jahr zum Ende des Kalenderjahres, also frühestens zum 31.12.2018 erfolgen.

 

 

Zusammenfassung:

 

1)    Ganz generell gilt, dass bei allen Überlegungen, Gesellschaften ganz oder teilweise zu verkaufen, immer umfangreiche steuerliche und juristische Fragen beantwortet werden müssen. Außerdem stellen sich bei der Zusammenlegung von Gesellschaften immer die Fragen, welche Synergien gehoben werden könnten, was für Vorteile bei den unterschiedlichen Gesellschaften entstehen, welche künftigen Konsequenzen es hat und welcher Untersuchungsaufwand durch Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, durch die Einholung verbindlicher Auskünfte bei der Finanzverwaltung etc. entsteht.

 

2)    Auch sei noch der Hinweis gestattet, dass es erheblicher finanzieller Aufwendungen und struktureller Veränderungen im Konzern Stadt Hilden bedurfte, als durch die Bankenkrise die Anteile, die im weitesten Sinne durch die WestLB bei der GkA und der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft gehalten wurden, zurück gekauft wurden. Um enorme Grunderwerbsteuerbelastungen nicht tätigen zu müssen, werden Anteile der beiden Gesellschaften bei anderen Gesellschaften im Konzern „Stadt Hilden“ gehalten. Dieses dient im ersten Moment nicht der Übersichtlichkeit, es half aber, viel Geld zu sparen.  

 

3)    Rat und Verwaltung und die Gremien in den einzelnen Gesellschaften haben in den letzten Jahren ihren „Konzern Stadt Hilden“ immer wieder optimiert, verändert und an aktuelle Gegebenheiten angepasst. Aktuelle Beispiele dürften die

 

a)    Verschmelzung der GJwH in die Bildung³ mit den Städten Hilden,  Langenfeld und Monheim am Rhein und

b)    der Rückkauf von Anteil der Stadtwerke Hilden GmbH

 

sein. 

 

Von daher sollte immer dann, wenn sich Rahmenbedingungen ändern und die Notwendigkeit besteht, in Gesellschaften etwas ändern zu müssen, dieses auch umgesetzt werden. 

 

Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung mag ein Verkauf einer Gesellschaft  zwar punktuell von Erfolg gekrönt sein, auf Dauer verliert die Stadt Hilden aber ihren Einfluss und kann nicht mehr steuernd eingreifen. Dieses sollte vermieden werden. 

 

Die Verwaltung hat und wird immer Überlegungen zur Optimierung anstellen und diese dem Rat vorstellen, wenn es sinnvoll ist. Dieser Weg sollte weiter bestritten werden.

 

Außerdem erstellt die Verwaltung jährlich eine sehr umfangreiche Anlage zum Haushaltsplanentwurf, in der alle Beteiligungen sehr ausführlich dargestellt sind (knapp 130 Seiten). Damit dürfte die Forderung im ersten und zweiten Satz des Antrages voll umfänglich erfüllt sein.  

 

 

 

gez.

Birgit Alkenings