Betreff
Anregung nach § 24 GO NRW - Rücknahme der Hebesatzerhöhung der Grundsteuer B
Vorlage
WP 14-20 SV 20/070
Aktenzeichen
II/20.2-St
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW

Begründung:

 

siehe Antragstext


Antragstext:

 

Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

nach § 24 GO NRW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Stadtrat/Gemeinderat zu wenden. Von diesem Recht möchte ich/möchten wir Gebrauch machen.

 

Mit der Erhöhung der Grundsteuer B in der Stadt Hilden bin ich nicht einverstanden. Die Ratsmitglieder sollten stärker auf die Belange der Bürger bzw. Gewerbetreibenden Rücksicht nehmen.

Von einer Erhöhung der Grundsteuer B sind sowohl die Eigentümer von Häusern, Wohnungen und Gewerbeimmobilien als auch die Mieter, die die Grundbesitzabgaben in aller Regel über die Betriebskosten zahlen müssen, betroffen. Da die Wohnnebenkosten bzw. Betriebskosten – Heizenergie, Müllabfuhr, Wasser sowie Abwasser, Straßenreinigung und Winterdienstgebühren – in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind und sich zu einer zweiten Miete entwickelten, sollten die Verantwortlichen die Hebesatzanpassung überdenken, weil sie unsozial ist. Stattdessen sollten die politisch Verantwortlichen nach Einsparpotenzialen suchen und bei der Etatsanierung auf der Ausgabenseite ansetzen. Tipps zu Sparpotenzialen für Kommunalpolitiker gibt der „Kommunalkompass“ der BdSt, der an alle Mandatsträger versandt wurde und der unentgeltlich beim BdSt bezogen werden kann.

 

Ich bitte, die Hebesatzerhöhung der Grundsteuer B zurückzunehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bereits ab 2014 zeichnete sich eine Entwicklung ab, dass der Haushalt in finanzieller Hinsicht Änderungen erfahren muss, weil sich die Situation verschlechterte. Sei es, dass die Steuererträge – insbesondere die Gewerbesteuer - sank bzw. Mehrbelastungen zu verzeichnen waren, auf die die Verwaltung direkt keinen Einfluss hatte.

Die Verwaltung hat diese und vorherige Entwicklungen zum Anlass genommen, weitere Themen erneut anzustoßen mit der Zielrichtung zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen.   

 

Es wurde eine Arbeitsgruppe „Haushaltskonsolidierung“ geschaffen und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung wurden gebeten und die Amtsleitungen wurden verpflichtet, Vorschläge zur Einsparung einzureichen, es wurde die Erweiterung der Wiederbesetzungsprüfung um den Bereich der „Freiwilligen Aufgaben“  beschlossen, die Verwaltungsgebührensatzungen wurden überprüft und wenn möglich angepasst, im Haushalt gab es mehrfach pauschale Kürzungsvorgaben, freiwillige Leistungen wurden generell auf 3 Jahre begrenzt, alle Leistungen an Vereine und Verbände wurden überprüft und in sehr vielen Fällen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst, usw.

Weiterhin wurde der Beschluss gefasst, dass das Personalmanagementkonzept der Stadtverwaltung Hilden weiter entwickelt wird, um die Verwaltung für die kommenden Jahre demografiefest und zukunftssicher zu gestalten.

 

Bekanntlich werden in den kommenden 6 Jahren – also bis 2022 - altersbedingt 71 Vollzeitstellen frei werden, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Dienst ausscheiden. Hinzu kommt noch die übliche Fluktuation, die den Personalbedarf zusätzlich erhöht. Ziel dieses Prozesses soll sein, innerhalb der nächsten 6 Jahre durch Prozessoptimierungen, Aufgabenabbau und die Reduzierung von Aufgabenwahrnehmungen auf die Wiederbesetzung der Hälfte der frei werdenden Stellen, verzichten zu können. Dieses stellt aktuell den wichtigsten Baustein dar.

 

Bereits im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2015 wurde klar dargestellt, dass dann, wenn die Rahmenbedingungen im Jahre 2016 schlechter werden, Steuererhöhungen unausweichlich die Folge sind. Alles andere wäre keine vernünftige und solide Haushaltsplanung, das Eigenkapital würde sinken und ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept wäre die Folge.

 

Ende 2015 musste eine Haushaltssperre verhängt werden, weil die Gewerbesteuer deutlich hinter den Erwartungen blieb. Ähnlich verhielt es sich im Frühjahr 2016, mit der Folge, dass ein Nachtragshaushaltsplan 2016 aufgestellt werden musste.

 

Nachdem die letzte Hebesatzerhöhung im Jahr 2005 - vor elf Jahren - erfolgte, war es 2016 zwingend notwendig die Grundsteuer zu erhöhen. Nach der aktuellen Planung wird es erst im Jahre 2019 möglich sein, dass der Haushalt voraussichtlich einen leichten Überschuss haben wird.

Weiterhin wird es aber auch notwendig sein, dass die „Ausgleichsrücklage“ wieder aufgefüllt wird, um evtl. zukünftige Ertragseinbrüche auszugleichen. Von daher ist eine Senkung der Grundsteuer aktuell nicht möglich.

 

Allerdings wird diese Frage jährlich im Rahmen der Haushaltsplanberatungen neu zu entscheiden sein. 

 

Abschließend bleibt ferner festzuhalten, dass die Stadt Hilden bei Gebührenvergleichen der Straßenreinigung, des Winterdienstes, der Kanalbenutzung und der Abfallbeseitigung immer sehr gut abgeschnitten hat, was der Bund der Steuerzahler in seinen jährlichen Veröffentlichungen dargestellt hat.

Es erfolgt jährlich unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten die Erstellung einer Gebührenbedarfsberechnung und die Erstellung eines separaten Abschlusses, demzufolge Defizite und Überschüsse in Folgejahren angerechnet werden.

 

Bei einer Senkung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 480 auf 380 v. H. ist mit einem Minderertrag i. H. v. 2.600.000 €  je Jahr zu rechnen. Dieses ist im Moment nicht zu kompensieren.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, den Antrag nach § 24 GO NRW abzulehnen.

 

 

gez.

Birgit Alkenings

 

Hinweis:

Eine Einverständniserklärung zur Namensnennung des Antragstellers liegt der Verwaltung nicht vor.

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

160101 Allg. Finanzwirtschaft

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan (Entwurf 2017) veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

1601010050

401200

Grundsteuer B

12.480.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete