Begründung:
siehe Antragstext
Antragstext:
Beschwerde gemäß §
24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach § 24 GO NRW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Stadtrat/Gemeinderat zu wenden. Von diesem Recht möchte ich/möchten wir Gebrauch machen.
Mit der Erhöhung der Grundsteuer B in der Stadt Hilden bin ich nicht einverstanden. Die Ratsmitglieder sollten stärker auf die Belange der Bürger bzw. Gewerbetreibenden Rücksicht nehmen.
Von einer Erhöhung der Grundsteuer B sind sowohl die Eigentümer von Häusern, Wohnungen und Gewerbeimmobilien als auch die Mieter, die die Grundbesitzabgaben in aller Regel über die Betriebskosten zahlen müssen, betroffen. Da die Wohnnebenkosten bzw. Betriebskosten – Heizenergie, Müllabfuhr, Wasser sowie Abwasser, Straßenreinigung und Winterdienstgebühren – in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind und sich zu einer zweiten Miete entwickelten, sollten die Verantwortlichen die Hebesatzanpassung überdenken, weil sie unsozial ist. Stattdessen sollten die politisch Verantwortlichen nach Einsparpotenzialen suchen und bei der Etatsanierung auf der Ausgabenseite ansetzen. Tipps zu Sparpotenzialen für Kommunalpolitiker gibt der „Kommunalkompass“ der BdSt, der an alle Mandatsträger versandt wurde und der unentgeltlich beim BdSt bezogen werden kann.
Ich bitte, die Hebesatzerhöhung der Grundsteuer B zurückzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Stellungnahme der
Verwaltung:
Bereits ab 2014
zeichnete sich eine Entwicklung ab, dass der Haushalt in finanzieller Hinsicht
Änderungen erfahren muss, weil sich die Situation verschlechterte. Sei es, dass
die Steuererträge – insbesondere die Gewerbesteuer - sank bzw. Mehrbelastungen zu
verzeichnen waren, auf die die Verwaltung direkt keinen Einfluss hatte.
Die Verwaltung
hat diese und vorherige Entwicklungen zum Anlass genommen, weitere Themen
erneut anzustoßen mit der Zielrichtung zu einem ausgeglichenen Haushalt zu
kommen.
Es wurde eine
Arbeitsgruppe „Haushaltskonsolidierung“ geschaffen und alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in der Verwaltung wurden gebeten und die Amtsleitungen wurden
verpflichtet, Vorschläge zur Einsparung
einzureichen, es wurde die Erweiterung der Wiederbesetzungsprüfung um den
Bereich der „Freiwilligen Aufgaben“ beschlossen, die
Verwaltungsgebührensatzungen wurden überprüft und wenn möglich angepasst, im
Haushalt gab es mehrfach pauschale Kürzungsvorgaben, freiwillige Leistungen
wurden generell auf 3 Jahre begrenzt, alle Leistungen an Vereine und Verbände
wurden überprüft und in sehr vielen Fällen an die aktuellen Gegebenheiten
angepasst, usw.
Weiterhin wurde
der Beschluss gefasst, dass das Personalmanagementkonzept der Stadtverwaltung
Hilden weiter entwickelt wird, um die Verwaltung für die kommenden Jahre
demografiefest und zukunftssicher zu gestalten.
Bekanntlich werden in den kommenden 6 Jahren – also bis 2022 -
altersbedingt 71 Vollzeitstellen frei werden, weil die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter aus dem Dienst ausscheiden. Hinzu kommt noch die übliche
Fluktuation, die den Personalbedarf zusätzlich erhöht. Ziel dieses Prozesses
soll sein, innerhalb der nächsten 6 Jahre durch Prozessoptimierungen,
Aufgabenabbau und die Reduzierung von Aufgabenwahrnehmungen auf die
Wiederbesetzung der Hälfte der frei werdenden Stellen, verzichten zu können.
Dieses stellt aktuell den wichtigsten Baustein dar.
Bereits im Rahmen
der Beratungen zum Haushalt 2015 wurde klar dargestellt, dass dann, wenn die
Rahmenbedingungen im Jahre 2016 schlechter werden, Steuererhöhungen
unausweichlich die Folge sind. Alles andere wäre keine vernünftige und solide
Haushaltsplanung, das Eigenkapital würde sinken und ein freiwilliges
Haushaltssicherungskonzept wäre die Folge.
Ende 2015 musste
eine Haushaltssperre verhängt werden, weil die Gewerbesteuer deutlich hinter
den Erwartungen blieb. Ähnlich verhielt es sich im Frühjahr 2016, mit der
Folge, dass ein Nachtragshaushaltsplan 2016 aufgestellt werden musste.
Nachdem die
letzte Hebesatzerhöhung im Jahr 2005 - vor elf Jahren - erfolgte, war es 2016 zwingend
notwendig die Grundsteuer zu erhöhen. Nach
der aktuellen Planung wird es erst im Jahre 2019 möglich sein, dass der
Haushalt voraussichtlich einen leichten Überschuss haben wird.
Weiterhin wird es
aber auch notwendig sein, dass die „Ausgleichsrücklage“ wieder aufgefüllt wird,
um evtl. zukünftige Ertragseinbrüche auszugleichen. Von daher ist eine Senkung
der Grundsteuer aktuell nicht möglich.
Allerdings wird
diese Frage jährlich im Rahmen der Haushaltsplanberatungen neu zu entscheiden
sein.
Abschließend
bleibt ferner festzuhalten, dass die Stadt Hilden bei Gebührenvergleichen der
Straßenreinigung, des Winterdienstes, der Kanalbenutzung und der
Abfallbeseitigung immer sehr gut abgeschnitten hat, was der Bund der
Steuerzahler in seinen jährlichen Veröffentlichungen dargestellt hat.
Es erfolgt
jährlich unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten die Erstellung einer
Gebührenbedarfsberechnung und die Erstellung eines separaten Abschlusses,
demzufolge Defizite und Überschüsse in Folgejahren angerechnet werden.
Bei einer Senkung
des Hebesatzes der Grundsteuer B von 480 auf 380 v. H. ist mit einem
Minderertrag i. H. v. 2.600.000 € je
Jahr zu rechnen. Dieses ist im Moment nicht zu kompensieren.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, den Antrag nach § 24 GO NRW abzulehnen.
gez.
Birgit Alkenings
Hinweis:
Eine
Einverständniserklärung zur Namensnennung des Antragstellers liegt der
Verwaltung nicht vor.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
160101 Allg. Finanzwirtschaft |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan (Entwurf 2017) veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
1601010050 |
401200 |
Grundsteuer B |
12.480.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen Mittel
aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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