Betreff
Änderung der Schul-und Gebührensatzung der Musikschule
Vorlage
WP 14-20 SV 41/057
Aktenzeichen
III/41 Dä
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„ Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Kultur und Heimatpflege die Änderung der Schul-und Gebührensatzung der Musikschule.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Änderung der Schulsatzung

 

Die Schulsatzung wurde zuletzt zum 17.12.2014, gültig ab 01.02.2015 an veränderte Gegebenheiten – insbesondere veränderter Unterrichtseinheiten und Fachbezeichnungen - angepasst.

 

Sie soll nun in einem zweiten Schritt sprachlich und inhaltlich weiter aktualisiert werden.

 

Dies betrifft

 

  • die erweiterte Aufgaben- und Zielsetzung einer modernen Musikschule (§ 1 Aufgabe);

 

  • das veränderte und erweiterte Unterrichtsangebot (Elementare Musikerziehung in Kindertagesstätten auch ohne festgelegte Gruppen, das Programm „JeKits“ in Kooperation mit allen Hildener Grundschulen, für kürzere Zeiträume vereinbarte Unterrichtsformen u.a. - § 5 Aufbau und § 7 Unterrichtszeiten);

 

  • die Herausnahme einer Übergangsregelung bei der Änderung der Unterrichtseinheit (von 22,5 auf 30 Min.) in 2015 (§ 7 Unterrichtszeiten);

 

  • die Korrektur zum Teil sachlich falscher Angaben zu Anmelde- und Kündigungsfristen

(§ 9 Anmeldung und Kündigung);

 

  • veränderte rechtliche Vorgaben (z.B. der Hinweis zum Datenschutz in § 9  Anmeldung und Kündigung Abschnitt 9.2);

 

  • heute nicht mehr übliche Vorgehensweisen bei der „Bewertung“ der von den Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen sowie der Bedingungen für einen möglichen Ausschluss vom Unterricht (§ 12 Leistungen der Schülerinnen und Schüler);

 

  • die Veränderung von Maßgaben, die sich in der beschriebenen Form als  nicht praktikabel erwiesen haben (z.B. bei der Wahl des Lehrerrates - § 13 Mitwirkung …);

 

  • Ergänzung der weiblichen Form an verschiedenen Stellen der Satzung, um eine durchgängige geschlechtsgerechte Sprache sicherzustellen;

 

  • und verschiedene sprachliche „Erneuerungen“.

 

 

Die Veränderungen im Einzelnen sind der Synopse (Anlage 1) zu entnehmen.

 

 

2. Änderung der Gebührensatzung

 

Die Gebührensatzung wurde zuletzt zum 17.12.2014, gültig ab 01.02.2015 an veränderte Gegebenheiten – insbesondere veränderte Unterrichtseinheiten und Fachbezeichnungen - angepasst. Gleichzeitig wurden die Tarife um rd. 4,1 % erhöht.

 

Die jetzige Gebührenangleichung sieht eine Erhöhung um durchschnittlich 4 % bei den Gebühren für Unterricht und 3,6 % für die Überlassung von schuleigenen Instrumenten vor (siehe Anlage 2).

 

Durch eine solche Anpassung der Unterrichtsgebühren soll gestiegenen Personalkosten und Mehrkosten im Bereich der Dienstleistungen (Kosten für die mehr als 30 auf Honorarbasis tätigen Musikschullehrer/innen) Rechnung getragen werden.

 

Bei einer Erhöhung der Unterrichtsgebühren in der vorgeschlagenen Größenordnung wäre in 2018 von Mehreinnahmen in Höhe von ca. 28.000 € auf insgesamt etwa 738.000 € auszugehen.

Außerdem würden die bislang als privatrechtliche Leistungsentgelte erhobenen Elternbeiträge im Programm „JeKits“  (vormals „JeKi“) - 2017 etwa 60.000 € - auf öffentlich-rechtliche Grundlage gestellt, ebenso wie die Entgelte für Unterrichtsangebote im sogenannten „Kursbereich“ der Musikschule, die sich (inzwischen) lediglich durch eine kürzere Laufzeit vom regulären Musikschulunterricht unterscheiden.

 

Diese Entgelte in die Gebührensatzung aufzunehmen und somit zukünftig auch als öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte zu erheben, könnte sich im Hinblick auf möglicherweise zukünftig zu zahlende Umsatzsteuern als günstig erweisen.

 

 

Zur weiteren Erläuterung:

 

Ø  Sämtliche Übergangsregelungen für den Zeitraum 01.02. – 31.07.2015 wurden herausgenommen, weil nicht mehr erforderlich.

 

Ø  Die Gebühren für den Bereich „JeKits“ (vormals „JeKi“) waren bislang nicht Bestandteil der Gebührensatzung der Musikschule, da das Kooperationsprogramm mit den Hildener Grundschulen bis Sommer 2015 formell noch nicht fester Bestandteil des Musikschulangebotes war, sondern zunächst noch Projektstatus hatte.

Inzwischen aber wurde die Stadt Hilden offiziell in das Nachfolgeprogramm „JeKits – Jedem Kind Instrumente Singen Tanzen“ des Landes NRW (mit dem Schwerpunkt Instrumente) aufgenommen, und mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 wurde mit der Wilhelm-Hüls-Schule auch endgültig die letzte Hildener Grundschule in das Landesprogramm aufgenommen.

 

Folgerichtig sollten die eingehenden Elternbeiträge dann auch auf öffentlich-rechtliche Grundlage gestellt werden.

 

Ø  Auch bei den Unterrichtsangeboten im sogenannten „Kursbereich“ der Musikschule, für die aktuell noch Entgelte auf privatrechtlicher Basis berechnet werden, hat sich im Laufe der vergangenen ca. 15 Jahren seit Einrichtung dieses Zusatzangebotes einiges verändert.

Während in den ersten Jahren auch zahlreiche zeitlich und inhaltlich in sich abgeschlossene Kurse oder Workshops angeboten wurden,  sind es inzwischen doch vor allem Unterrichtsangebote, die zeitlich begrenzt sind, sich aber abgesehen davon nicht vom regulären Unterricht der Musikschule unterscheiden. (Zeitlich unbefristete Angebote - wie z.B. verschiedene Ensembles - wurden ohnehin unlängst in den regulären Musikschulbetrieb überführt.)

 

Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll, auch die Entgelte für diese Angebote als Gebühren in die Gebührensatzung aufzunehmen.

 

Sowohl der Unterricht im Programm „JeKits“ als auch die bislang im Kursbereich geführten Unterrichtsangebote

·        Eltern-Kind-Gruppen und Angebote für 3-Jährige

·        Schnupperstunden

·        Einführungskurse

·        Kompaktkurse (für Erwachsene)

sind im Vorschlag zur Änderung der Schulsatzung bereits unter § 5 Aufbau und § 7 Unterrichtszeiten eingearbeitet.

 

Ø  Bei den Gebühren für die Überlassung schuleigener Instrumente (Leihinstrumente) sieht der Vorschlag zur Änderung der Gebührensatzung eine Erhöhung von 3,6 statt 4% vor, und zwar aus folgenden Gründen:

 

1.         Eltern, deren Kinder aus dem zweijährigen Programm „JeKits“ kommend zum weiterführenden Instrumentalunterricht angemeldet werden (sollen), schrecken bereits jetzt häufig vor den höheren Unterrichtsgebühren und den dann begrenzten Ermäßigungsmöglichkeiten zurück (bei „JeKits“  dank Landesförderung bis zu 100%, im regulären Musikschulunterricht maximal 50% + evtl. Mittel aus dem Programm „Bildung und Teilhabe“).

Für die Überlassung eines schuleigenen Instrumentes sind dann auch erstmals gesonderte Gebühren zu zahlen (bei „JeKits“ steht das Leihinstrument kostenfrei zur Verfügung)

 

2.         Die Kosten für Anschaffung, Reparatur und Wartung der Instrumente sind in den vergangenen Jahren kaum merklich angestiegen.

 

Ø  Die Gebühren (Elternbeiträge) im Programm „JeKits“ sind in der Höhe vorgegeben.

Die (verpflichtende) Teilnahme am ersten „JeKits“-Jahr (1. Schuljahr) ist grundsätzlich kostenfrei. Für den Unterricht in den Instrumentalgruppen und die Teilnahme am „JeKits“-Orchester im 2. Jahr dürfen gemäß den Vorgaben des Landesprogramms maximal 23 € im Monat als Elternbeitrag erhoben werden. Zum Ausgleich erhält die Musikschule (über die „JeKits-Stiftung“) entsprechende Zuweisungen des Landes zu den Personalkosten.

 

Ø  Bei den weiteren Änderungsvorschlägen für die Nachtragssatzung zur Gebührensatzung  handelt es sich – wie auch bei der Schulsatzung – um sprachliche und inhaltliche Aktualisierungen (siehe Anlage 1 - Synopse).

 

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

040501

Musikschule

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

X

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

0405010010

432600

Benutzungs-gebühren Musikschule

710.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

0405010010

432600

Benutzungs-gebühren

Musikschule

+ 28.000

=

738.000

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Der neue Ansatz ist im Haushaltsplanentwurf 2018 enthalten.

Gesehen Klausgrete

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent